Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss
am 26.09.2023, TOP 4 Ö
LSV-Ausschuss
am 04.10.2023, TOP 3 Ö
Jugendhilfeausschuss
am 10.10.2023, TOP 4 Ö
SFB-Ausschuss
am 18.10.2023, TOP 3 Ö
Kreis-
und Strategieausschuss am 06.11.2023, TOP 3 Ö, Top 4 und Top 7
Kreis-
und Strategieausschuss am 04.12.2023, TOP 4 Ö
Auf den beiliegenden Haushalt 2024 mit seinen Anlagen wird Bezug genommen. Die Ergebnisse der Diskussionen im Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2023 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Kreisumlage wurde auf 49,5 % Punkte (Erhöhung um 1 % Punkt zum Haushaltsjahr 2023) in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses festgesetzt.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgende Beschlüsse:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. a) Abstimmung über den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 17 Abs. 3 Ziff. 2 b) der Geschäftsordnung des
Kreistages:
Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024
wird auf 50 % Punkte festgesetzt.
(Wurde abgelehnt mit
3 Stimmen dafür und 10 dagegen)
b) Abstimmung über den Beschlussvorschlag
der Sitzungsvorlage:
Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024
wird auf 49,5 % Punkte festgesetzt.
(Wurde angenommen
mit 10 Stimmen dafür und 3 dagegen)
2. Die
Haushaltssatzung 2024
a) mit dem
doppischen Haushaltsplan des Landkreises Ebersberg einschließlich
Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027
und
b) mit dem
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“
werden in der Fassung des Protokolls des Kreistages
beschlossen.
3.
Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
(Punkt 2 und 3 wurden
angenommen mit 12 Stimmen dafür und 1 Stimme dagegen)
Zusammenfassende
Erläuterung zum beiliegenden Haushalt 2024:
Die Gesamtsituation des Kreishaushalts ist dem Vorbericht des Haushalts auf den Seiten 10 bis 46 zu entnehmen. Dahinter folgt das ausführliche Investitionsprogramm 2024 – 2027 einschließlich der geschätzten Haushaltsreste. Die Fachausschüsse folgen einem Farbkonzept. Der Teilhaushalt des Kreis- und Strategieausschusses (KSA) ist blau, der des Jugendhilfeausschusses (JHA) ist rosa, der Teilhaushalt des Ausschusses für Soziales, Familien, Bildung (SFB) ist gelb. Der Ausschuss für Liegenschaften, Vergaben (LSV) ist grau und der Ausschuss für Umwelt, Landkreisentwicklung, Infrastruktur (ULV) ist grün.
Freiwillige Leistungen sind als solche bei den Produkten mit „FL“ gekennzeichnet. Auf den Seiten 238 und 239 findet sich die Liste der freiwilligen und gestaltbaren Leistungen des Landkreises, die von der Arbeitsgruppe freiwillige Leistungen 2021 ausführlich diskutiert wurde. Im hinteren Teil des Haushalts ab Seite 241 befinden sich alle Pflichtanlagen sowie der Stellenplan (Seite 248) und die Ausgleichszahlungen an die Kreisklinik (Seite 252).
Zusammenfassung der Teilhaushalte der Fachausschüsse:
Ausschuss |
Eckwert 2024 |
Haushalt 2024 |
KSA |
13.900.000 |
13.851.562 |
JHA |
19.000.000 |
19.000.000 |
SFB |
22.900.000 |
22.541.336 |
LSV |
19.000.000 |
19.451.961 |
ULV (ohne KAW) |
12.000.000 |
11.826.159 |
Summe |
86.800.000 |
86.671.018 |
Der Eckwert, den der Kreistag
vorgegeben hatte, wurde um 128.982 € unterschritten.
Zusammenfassung des Gesamthaushalts:
Übersicht |
Plan 2023 |
Plan 2024 |
Abweichung |
Begründung |
Ergebnis-überschuss |
-4.534.203 |
-4.497.939 |
- 36.264 |
|
Finanzierung (Kostenstelle 020) |
84.492.396 |
91.168.957 |
+ 6.676.561 |
Kreisumlagenerhöhung
um 1 %-Punkt |
Investitionen:
Investitionen |
Geschätzte
Haushaltsreste aus |
Zum Vergleich Investitionen |
Haushaltsreste
aus |
|
2024 |
2023 |
2023 |
2022 |
|
Kreis- und Strategieausschuss |
1.613.111 |
315.058 |
6.412.716 |
176.485 |
Jugendhilfeausschuss |
52.519 |
30.206 |
38.600 |
94.934 |
SFB-Ausschuss (ohne Schulen) |
1.116.181 |
1.896.686 |
2.284.642 |
60.455 |
SFB-Ausschuss (Schulen) |
1.163.675 |
-504.468 |
328.247 |
1.384.943 |
ULV-Ausschuss |
6.060.352 |
2.386.826 |
3.375.600 |
1.269.801 |
+ Kommunale
Abfallwirtschaft |
274.800 |
782.535 |
172.400 |
652.532 |
LSV-Ausschuss |
5.925.413 |
2.986.733 |
9.227.346 |
16.199.809 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
-1.650.000 |
|
-1.600.000 |
|
Summe |
14.556.051 |
7.893.576 |
20.239.551 |
19.838.960 |
Die Nettosumme der geplanten Investitionen liegt um 5.683.500 € (ohne Haushaltsreste) unter dem Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Haushaltsreste aus 2022 und der prognostizierten Haushaltsreste aus 2023 liegt das Investitionsvolumen 2024 um 20.727.719 € unter dem Vorjahr.
Bewertung aus der Sicht des Finanzmanagements:
Der Haushalt des
Landkreises weist derzeit einen Ergebnisüberschuss in Höhe von
4,5 Mio. € aus. Dies entspricht ungefähr dem geplanten Ergebnis des
Vorjahres. Das Ziel des Kreistages dauerhaft jährlich einen Ergebnisüberschuss
von 7 Mio. € zu erzielen, ist damit in der Planung 2024 nicht erreicht. Ebenso
wird die Mindest-Empfehlung der Finanzmanagerin für 2024 von 7 Mio. € verfehlt.
Dabei weicht die Finanzmanagerin wie bereits im Vorjahr auch für das
Jahr 2024 von der eigentlichen Empfehlung von 10 Mio. € aufgrund der
schwierigen wirtschaftlichen Lage ab.
Entwicklung des
Schuldenstandes:
Geplante Kreditaufnahmen in der Finanzplanung:
2024: 18 Mio. € 2025: 6,8
Mio. € 2026: 7,7 Mio. € 2027: 4,3 Mio.€
Die
Finanzplanungsperspektive zeigt, dass im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027
das vom Kreistag selbst avisierte Ziel eines dauerhaften Ergebnisüberschusses
von 7 Mio. € nach aktueller Planlage im Jahr 2024 nicht erreicht wird. Die
Ergebnisüberschüsse zwischen 7 und 10 Mio. € in den Jahren 2025 bis 2027 können
nur mit einer Kreisumlagenerhöhung von 2,2 % Punkte bzw. 4,7 %-Punkte erreicht
werden. Die Entwicklung der Umlagekraft ist ebenso wenig bekannt wie die
künftigen Herausforderungen im Bezirkshaushalt, die über die Kreisumlage zu
finanzieren sind. Umlagekraftschwankungen bergen ein erhebliches finanzielles
Risiko. Der Landkreis ist stark auf die Finanzierung über die Kreisumlage als
einer der bedeutendsten Einnahmeposten angewiesen.
Der Haushalt
2024 gefährdet die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts nicht. Dennoch ist diese für 2024 als ungünstig zu bewerten. In
den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 ist die dauernde Leistungsfähigkeit
zufriedenstellend, wie das folgende Diagramm zeigt.
Vor diesem Hintergrund
blickt die Finanzmanagerin besorgt in die Zukunft. Die stetig steigenden
Aufwendungen in nahezu allen Teilbudgets sowie der weitere Anstieg der
freiwilligen Leistungen geben Anlass zur Sorge, denn dieses Wachstum
verkraftete der Kreishaushalt bisher ausschließlich wegen der jährlichen
Umlagekraftsteigerung. Aufgrund der Ukrainekrise, der Flüchtlingsströme, des
Kriegsgeschehens im Nahen Osten und der damit verbundenen unsicheren
wirtschaftlichen Lage mit der Gefahr eines weiteren Wirtschaftsabschwungs sind
zukünftige Umlagekraftsteigerungen fraglich. Ein „weiter so“ im Konsum
gefährdet die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts in künftigen
Jahren und kann deshalb von der Finanzmanagerin nicht empfohlen werden.
Investitionen sind weiterhin positiv zu beurteilen und in einem
wachsenden Landkreis von enormer Bedeutung. Investitionen, die in 20 Jahren
getilgt werden, sind generationengerecht, weil die zugrundeliegenden Werte eine
weit höhere Lebensdauer aufweisen.
Trotz der eingetrübten Entwicklung ist der
Landkreis für die Zukunft gut gerüstet, um den aktuellen und zukünftigen
Anforderung der Haushaltsbewirtschaftung angemessen begegnen zu können. Dies
liegt im Wesentlichen an folgenden Faktoren:
- Anwendung der Zinssicherungsinstrumente
(Finanzleitlinie des Kreistags)
- Aktive Steuerung des Haushalts durch die
Politik im Rahmen des Eckwerteverfahrens
- Transparenz über die möglichen
Steuerungsmaßnahmen innerhalb der Fachausschüsse
- Hohe Transparenz über die freiwilligen
Aufgaben im Kreishaushalt, die auch 2024 wieder als Anlage im Haushaltsplan
aufgenommen werden.
Kreisumlage:
Die Kreisumlage stellt sich für die einzelnen Gemeinden auf der Basis von 49,5 Punkten wie folgt dar:
Alle weiteren Details können direkt dem Haushalt 2024 entnommen werden, der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beiliegt. Der Stellenplan ist ebenfalls Teil des Haushalts und wird mit diesem beschlossen. Die Haushaltssatzung befindet sich in Anlage 2 sowie auch direkt im Haushalt. Anlage 3 ist der Haushalt des Sondervermögens Kreisklinik, der mit dem Kreishaushalt zu beschließen ist. Auf Anregung im Kreis- und Strategieausschuss vom 3.12.2018 ist in Anlage 4 ein Überblick über die Entwicklung der Warnkriterien aus der Finanzleitlinie für den Landkreis und den „Konzern Landkreis Ebersberg“ enthalten. Diese Tabelle wird auch in den Halbjahresberichten zur Finanzleitlinie dargestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 49,5 Punkte festgesetzt.
2. Die Haushaltssatzung 2024
a) mit dem doppischen Haushaltsplan des Landkreises Ebersberg einschließlich Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027
und
b) mit dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“
werden in der Fassung des Protokolls des Kreistages beschlossen.
3. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
Auswirkung auf den Haushalt:
Für die Finanzierung der Investitionen in Höhe von netto 14.556.051 € wird im Jahr 2024 ein Ergebnisüberschuss von 4,5 Mio. € eingesetzt. Zusätzlich muss die Kreditermächtigung um den Betrag des Darlehens für die Wohnbaugesellschaft Ebersberg gkU erhöht werden (+ 5,4 Mio. €). Insgesamt ist die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 15,5 Mio. € vorgesehen. Zusätzlich wird für die Finanzierung der Haushaltsreste 2023 ein Teil der Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 in tatsächlicher Höhe Anfang 2024 übertragen. Planerisch wurde hierfür mit 7,9 Mio. € gerechnet.