Betreff
Haushalt 2024; Beratung über den Haushalt 2024; Haushaltssatzung mit Haushaltsplanung, Investitionsplan und Finanzplanung 2025 - 2027, Stellenplan und Ausgleichzahlungen an die Klinik
Vorlage
2023/0921
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 26.09.2023, TOP 4 Ö

LSV-Ausschuss am 04.10.2023, TOP 3 Ö

Jugendhilfeausschuss am 10.10.2023, TOP 4 Ö

SFB-Ausschuss am 18.10.2023, TOP 3 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 06.11.2023, TOP 3 Ö, Top 4 und Top 7

Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2023, TOP 4 Ö

 

Auf den beiliegenden Haushalt 2024 mit seinen Anlagen wird Bezug genommen. Die Ergebnisse der Diskussionen im Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2023 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Die Kreisumlage wurde auf 49,5 % Punkte (Erhöhung um 1 % Punkt zum Haushaltsjahr 2023) in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses festgesetzt.

 

Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgende Beschlüsse:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    a) Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 17 Abs. 3 Ziff. 2 b) der Geschäftsordnung des Kreistages:

Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 50 % Punkte festgesetzt.

(Wurde abgelehnt mit 3 Stimmen dafür und 10 dagegen)

 

b) Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage:

Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 49,5 % Punkte festgesetzt.

(Wurde angenommen mit 10 Stimmen dafür und 3 dagegen)

 

2.    Die Haushaltssatzung 2024

a)  mit dem doppischen Haushaltsplan des Landkreises Ebersberg einschließlich Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027

und

b)    mit dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“

werden in der Fassung des Protokolls des Kreistages beschlossen.

3.    Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

(Punkt 2 und 3 wurden angenommen mit 12 Stimmen dafür und 1 Stimme dagegen)

 

Zusammenfassende Erläuterung zum beiliegenden Haushalt 2024:

 

Die Gesamtsituation des Kreishaushalts ist dem Vorbericht des Haushalts auf den Seiten 10 bis 46 zu entnehmen. Dahinter folgt das ausführliche Investitionsprogramm 2024 – 2027 einschließlich der geschätzten Haushaltsreste. Die Fachausschüsse folgen einem Farbkonzept. Der Teilhaushalt des Kreis- und Strategieausschusses (KSA) ist blau, der des Jugendhilfeausschusses (JHA) ist rosa, der Teilhaushalt des Ausschusses für Soziales, Familien, Bildung (SFB) ist gelb. Der Ausschuss für Liegenschaften, Vergaben (LSV) ist grau und der Ausschuss für Umwelt, Landkreisentwicklung, Infrastruktur (ULV) ist grün.

 

Freiwillige Leistungen sind als solche bei den Produkten mit „FL“ gekennzeichnet. Auf den Seiten 238 und 239 findet sich die Liste der freiwilligen und gestaltbaren Leistungen des Landkreises, die von der Arbeitsgruppe freiwillige Leistungen 2021 ausführlich diskutiert wurde. Im hinteren Teil des Haushalts ab Seite 241 befinden sich alle Pflichtanlagen sowie der Stellenplan (Seite 248) und die Ausgleichszahlungen an die Kreisklinik (Seite 252).

 

Zusammenfassung der Teilhaushalte der Fachausschüsse:

Ausschuss

Eckwert 2024

Haushalt 2024

KSA

13.900.000

13.851.562

JHA

19.000.000

19.000.000

SFB

22.900.000

22.541.336

LSV

19.000.000

19.451.961

ULV (ohne KAW)

12.000.000

11.826.159

Summe

86.800.000

86.671.018

 

Der Eckwert, den der Kreistag vorgegeben hatte, wurde um 128.982 € unterschritten.

 

Zusammenfassung des Gesamthaushalts:

 

Übersicht

Plan 2023

Plan 2024

Abweichung

Begründung

Ergebnis-überschuss

-4.534.203

-4.497.939

- 36.264

 

Finanzierung (Kostenstelle 020)

84.492.396

91.168.957

+ 6.676.561

Kreisumlagenerhöhung um 1 %-Punkt

 

Investitionen:

 

Investitionen

Geschätzte Haushaltsreste aus

Zum Vergleich

Investitionen

Haushaltsreste aus

2024

2023

2023

2022

Kreis- und Strategieausschuss

1.613.111

315.058

6.412.716

176.485

Jugendhilfeausschuss

52.519

30.206

38.600

94.934

SFB-Ausschuss (ohne Schulen)

1.116.181

1.896.686

2.284.642

60.455

SFB-Ausschuss (Schulen)

1.163.675

-504.468

328.247

1.384.943

ULV-Ausschuss

6.060.352

2.386.826

3.375.600

1.269.801

+ Kommunale Abfallwirtschaft

274.800

782.535

172.400

652.532

LSV-Ausschuss

5.925.413

2.986.733

9.227.346

16.199.809

Allgemeine Finanzwirtschaft

-1.650.000

 

-1.600.000

Summe

14.556.051

7.893.576

20.239.551

19.838.960

 

Die Nettosumme der geplanten Investitionen liegt um 5.683.500 € (ohne Haushaltsreste) unter dem Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Haushaltsreste aus 2022 und der prognostizierten Haushaltsreste aus 2023 liegt das Investitionsvolumen 2024 um 20.727.719 € unter dem Vorjahr.

 

Bewertung aus der Sicht des Finanzmanagements:

 

Der Haushalt des Landkreises weist derzeit einen Ergebnisüberschuss in Höhe von 4,5 Mio. € aus. Dies entspricht ungefähr dem geplanten Ergebnis des Vorjahres. Das Ziel des Kreistages dauerhaft jährlich einen Ergebnisüberschuss von 7 Mio. € zu erzielen, ist damit in der Planung 2024 nicht erreicht. Ebenso wird die Mindest-Empfehlung der Finanzmanagerin für 2024 von 7 Mio. € verfehlt. Dabei weicht die Finanzmanagerin wie bereits im Vorjahr auch für das Jahr 2024 von der eigentlichen Empfehlung von 10 Mio. € aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage ab.

 

Entwicklung des Schuldenstandes:

 

 

Geplante Kreditaufnahmen in der Finanzplanung:

2024: 18 Mio. €          2025: 6,8 Mio. €         2026: 7,7 Mio. €         2027: 4,3 Mio.€

 

Die Finanzplanungsperspektive zeigt, dass im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 das vom Kreistag selbst avisierte Ziel eines dauerhaften Ergebnisüberschusses von 7 Mio. € nach aktueller Planlage im Jahr 2024 nicht erreicht wird. Die Ergebnisüberschüsse zwischen 7 und 10 Mio. € in den Jahren 2025 bis 2027 können nur mit einer Kreisumlagenerhöhung von 2,2 % Punkte bzw. 4,7 %-Punkte erreicht werden. Die Entwicklung der Umlagekraft ist ebenso wenig bekannt wie die künftigen Herausforderungen im Bezirkshaushalt, die über die Kreisumlage zu finanzieren sind. Umlagekraftschwankungen bergen ein erhebliches finanzielles Risiko. Der Landkreis ist stark auf die Finanzierung über die Kreisumlage als einer der bedeutendsten Einnahmeposten angewiesen.

 

Der Haushalt 2024 gefährdet die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts nicht. Dennoch ist diese für 2024 als ungünstig zu bewerten. In den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 ist die dauernde Leistungsfähigkeit zufriedenstellend, wie das folgende Diagramm zeigt.

 

Vor diesem Hintergrund blickt die Finanzmanagerin besorgt in die Zukunft. Die stetig steigenden Aufwendungen in nahezu allen Teilbudgets sowie der weitere Anstieg der freiwilligen Leistungen geben Anlass zur Sorge, denn dieses Wachstum verkraftete der Kreishaushalt bisher ausschließlich wegen der jährlichen Umlagekraftsteigerung. Aufgrund der Ukrainekrise, der Flüchtlingsströme, des Kriegsgeschehens im Nahen Osten und der damit verbundenen unsicheren wirtschaftlichen Lage mit der Gefahr eines weiteren Wirtschaftsabschwungs sind zukünftige Umlagekraftsteigerungen fraglich. Ein „weiter so“ im Konsum gefährdet die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts in künftigen Jahren und kann deshalb von der Finanzmanagerin nicht empfohlen werden.

 

Investitionen sind weiterhin positiv zu beurteilen und in einem wachsenden Landkreis von enormer Bedeutung. Investitionen, die in 20 Jahren getilgt werden, sind generationengerecht, weil die zugrundeliegenden Werte eine weit höhere Lebensdauer aufweisen.

 

Trotz der eingetrübten Entwicklung ist der Landkreis für die Zukunft gut gerüstet, um den aktuellen und zukünftigen Anforderung der Haushaltsbewirtschaftung angemessen begegnen zu können. Dies liegt im Wesentlichen an folgenden Faktoren:

 

-      Anwendung der Zinssicherungsinstrumente (Finanzleitlinie des Kreistags)

-      Aktive Steuerung des Haushalts durch die Politik im Rahmen des Eckwerteverfahrens

-      Transparenz über die möglichen Steuerungsmaßnahmen innerhalb der Fachausschüsse

-      Hohe Transparenz über die freiwilligen Aufgaben im Kreishaushalt, die auch 2024 wieder als Anlage im Haushaltsplan aufgenommen werden.

 

Kreisumlage:

Die Kreisumlage stellt sich für die einzelnen Gemeinden auf der Basis von 49,5 Punkten wie folgt dar:

 

Alle weiteren Details können direkt dem Haushalt 2024 entnommen werden, der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beiliegt. Der Stellenplan ist ebenfalls Teil des Haushalts und wird mit diesem beschlossen. Die Haushaltssatzung befindet sich in Anlage 2 sowie auch direkt im Haushalt. Anlage 3 ist der Haushalt des Sondervermögens Kreisklinik, der mit dem Kreishaushalt zu beschließen ist. Auf Anregung im Kreis- und Strategieausschuss vom 3.12.2018 ist in Anlage 4 ein Überblick über die Entwicklung der Warnkriterien aus der Finanzleitlinie für den Landkreis und den „Konzern Landkreis Ebersberg“ enthalten. Diese Tabelle wird auch in den Halbjahresberichten zur Finanzleitlinie dargestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 49,5 Punkte festgesetzt.

 

2.    Die Haushaltssatzung 2024

a)     mit dem doppischen Haushaltsplan des Landkreises Ebersberg einschließlich Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027

und

 

b)     mit dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“

 

werden in der Fassung des Protokolls des Kreistages beschlossen.

 

3.    Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Der Haushaltsentwurf ist auf der Basis von 49,5 Kreisumlagepunkten aufgestellt und weist einen Ergebnisüberschuss in Höhe von 4.497.939 € aus.

 

Für die Finanzierung der Investitionen in Höhe von netto 14.556.051 € wird im Jahr 2024 ein Ergebnisüberschuss von 4,5 Mio. € eingesetzt. Zusätzlich muss die Kreditermächtigung um den Betrag des Darlehens für die Wohnbaugesellschaft Ebersberg gkU erhöht werden (+ 5,4 Mio. €). Insgesamt ist die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 15,5 Mio. € vorgesehen. Zusätzlich wird für die Finanzierung der Haushaltsreste 2023 ein Teil der Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 in tatsächlicher Höhe Anfang 2024 übertragen. Planerisch wurde hierfür mit 7,9 Mio. € gerechnet.