1. Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung
Der Kreistag bestellt nach § 43 GeschO-KT zur Vorbereitung von Entscheidungen, die er selbst beauftragt oder die der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung dienen, eine Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung bestehend aus dem Landrat als Vorsitzendem und je einem Vertreter jeder im Kreistag vertretenen Fraktion oder Ausschussgemeinschaft. Darüber hinaus gehören der Arbeitsgruppe auch Mitglieder der Verwaltung an, die vom Landrat bestimmt werden. Die Vertreter der Verwaltung dürfen zahlenmäßig höchstens der Anzahl der Vertreter der Fraktionen und Ausschussgemeinschaften entsprechen.
Diese Arbeitsgruppe ist beispielhaft zuständig für die Vorbereitung und Meinungsbildung
folgender Themen:
- Codex Vivendi für die Entwicklung der Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung
- Schulungen der Kreisräte in Kreistags- und Verwaltungsangelegenheiten
- Entwicklung eines Berichtswesens für die Politik
- Vorbereitung der alle 6 Jahre stattfindenden Mandatsträgerbefragungen
- alle sonstigen Angelegenheiten, die der Verbesserung der Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung dienen.
Der Kreistag sowie alle Ausschüsse und die Verwaltung können der Arbeitsgruppe Politik
und Verwaltung Aufträge erteilen.
Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung trifft sich in der Regel dreimal jährlich und berichtet jährlich gegenüber dem Kreistag in der Oktobersitzung.
2. Bericht aus dem Jahr 2023
Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung tagte im Jahr 2023 an drei unterschiedlichen Terminen:
- 20.03.2023
- 19.06.2023
- 13.11.2023
Wesentliche Themen im Jahr 2023 waren:
- Beratung des Eckwertesystems im Bereich der Jugendhilfe
- Bericht über Mitgliedschaften und über freiwillige Vereinbarungen
- Mandatsträgerbefragung
- Änderung von § 1 Abs. 1 der Entschädigungssatzung
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner,
Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch den Bericht und durch die Kenntnisnahme