Betreff
Schulneubauten; Raumkonzept Gymnasium Poing und Berufsschulzentrum Grafing
a) Antrag der CSU-FDP Fraktion vom 23.10.2022
b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2022
c) Antrag der Fraktionen CSU/FDP, SPD, Freie Wähler/Bayern Partei,ödp/Die Linke vom 05.01.2023
Vorlage
2023/0929
Aktenzeichen
11/210
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreistag am 18.12.2017, TOP 5ö

SFB-Ausschuss am 27.06.2019, TOP 8ö

SFB-Ausschuss am 20.05.2020, TOP 5ö

Kreistag am 24.10.2022, TOP 10ö

SFB-Ausschuss am 07.12.2022, TOP 5ö

 

1.    Raumprogramm

 

Den Antrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 23.10.2022 nahm der Kreistag am 24.10.2022 unter TOP 10ö gegen 2 Stimmen an.

 

„1. Die dargestellten Kosten der vorgestellten Machbarkeitsstudie sind zu hoch, Raum­programm und pädagogisches Konzept werden einer Prüfung unterzogen im Hinblick auf die Optimierung des Raumprogramms (was ist tatsächlich zwingend not­wendig für Unterricht) und des pädagogischen Konzepts. Dabei wird auch das sog. „Münchner Lernhauskonzept“ einer Effizienzprüfung unterzogen.“

 

Bezugnehmend auf den Antrag der CSU-Fraktion vom 23.10.22 und der SPD-Fraktion vom 13.10.22 stellt die Kreistagsfraktion der Grünen folgenden Antrag:

 

„1. Es wird keine weitere Reduzierung des Raumprogramms vorgenommen. Das vor­liegende Raumkonzept wurde vom Ministerialbeauftragten OberbayernOst und der Regierung von Oberbayern geprüft und für angemessen sowie pädagogisch sinnvoll befunden. Der Umfang des vorliegenden Flächennutzungskonzepts wird Bildungsex­perten zufolge bereits als Minimum für die Errichtung eines zeitgemäßen Schulgebäu­des erachtet.

 

2. Lernlandschaften und flexible Raumgestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten werden als fester Bestandteil des pädagogischen Konzepts eingeplant. Ein*e erfahrenere(r) Schulleiter*in im Bereich von Lernlandschaften, Lernhauskonzepten oder Clusterkonzepten an weiterführenden Schulen sowie ein auf diesem Gebiet erfahrenes Architekturbüro erläutern in einer Kreistagssitzung den Mehrwert des Konzeptes und beraten die Liegenschaften sowie die Schulabteilung im Landratsamt bei den weiteren Planungen für den Neubau. Nach Aussagen von im neueren Schulbau erfahrenen Architekturbüros (z.B. Köhler Architekten + Beratende Ingenieure GmbH Gauting) ist die Planung einer Schule mit Lernlandschaften, die wie Klassenzimmer gefördert werden, nicht mit höheren Kosten verbunden.

 

3. Beim Neubau des Gymnasiums Poing sollen Raumkonzept, Infrastruktur und mediale Ausstattung konsequent auf ein Konzept zur Vollausstattung der Schüler mit vollwertigen digitalen Endgeräten ausgerichtet sein, die auch im Informatikunterricht eingesetzt werden können. Auf die Errichtung von zusätzlichen Computerfachräumen kann daher verzichtet und die Baukosten so verringert werden. Nach Auskunft der medienpädagogischen Berater digitale Bildung des Ministerialbeauftragten Oberbay­ern Ost kann ein solcher zukunftsweisende Ansatz den Anforderungen der Lehrpläne voll gerecht werden. Der Landkreis spart damit nicht nur Kosten, sondern liefert auch ein weiteres Argument für eine „Innovationspartnerschaft“. Er gestaltet damit ein vorbildhaftes Pilotmodell mit einer positiven Außenwirkung für den Landkreis.“

 

Am 07.12.2022 fasste der SFB-Ausschuss folgenden Beschluss:

 

„Der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen vom 20.11.2022 wird – ebenso wie der Antrag der CSU-FDP Fraktion vom 23.10.2022 – in den Sitzungen des SFB-Aus­schusses am 15.02.2023 und des LSV-Ausschusses am 08.03.2023 themenbezogen mit behandelt.“

 

Die förderungsfähigen Flächenbandbreiten für ein auf 1.000 Schülerinnen und Schüler ausgelegtes Gymnasium reichen von 6.282 m² bis 7.772 m². Ausgehend von einem Grobkostenrahmen von 4.450 EUR/m² zuzüglich einer Risikoreserve von 30 % ergibt sich eine Kostenspanne von 60.270.000 EUR bis 74.565.000 EUR. Es ist ein erheblicher Kostenunterschied innerhalb der Flächenbandbreiten festzustellen, eine sorgfältige Abwägung des Raumprogramms also sehr kostenrelevant!

 

Ohne die (zusätzlichen) IT-Räume liegt der Raumbedarf nach dem bisher beschlossenen Raumkonzept bei 7.589 m² (Grobkostenrahmen: 72.809.000 EUR) und damit sogar unter den früheren Flächenvorgaben von 8.466 m², das mit 81.223.000 EUR zu Buche schlagen würde. Auch hier ist jeweils die 30 %ige Risikoreserve eingerechnet.

 

Bei allen angedachten Varianten müssen noch die Kosten für die Errichtung der Tiefgarage in Höhe von 6.003.000 EUR und für die Errichtung der 3-fach Sporthalle in Höhe von 12.410.000 EUR hinzugerechnet werden. Auch bei diesen Kosten wurde ein entsprechender Zuschlag als Risikoreserve berücksichtigt 

 

Hinweis zur derzeitigen Kostenermittlung und der empfohlenen Risikoreserve

 

Sämtliche genannten Kosten (Grobkostenrahmen) basieren auf den genannten Flächenangaben (BGF = Bruttogeschossflächen) und Kostenkennwerten aus dem Jahr 2022 und sind nicht mit einer Kostenschätzung/Kostenberechnung gleichzusetzen. Die tatsächlichen Kosten sind stark vom eigentlichen Entwurf, der Art der gewählten Bauweise und einer konkreten späteren Planung abhängig.

 

Die daraus resultierende Schwankungsbreite aufgrund der in diesem Stadium vorhanden Planungsunschärfe bewegt sich regulär in einem Bereich von ca. +/- 30% gegenüber den angegebenen Werten. Starke Eingriffe oder Änderungen gegenüber den derzeit bekannten Anforderungen bewirken entsprechend höhere Abweichungen, die sich in den Kosten wieder­spiegeln werden.

 

Abhängig vom Zeitpunkt der Realisierung der Baumaßnahme muss auch noch mit einer jähr­lichen Preissteigerung gerechnet werden, die seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine und den dadurch verhängten Embargos derzeit nicht abzuschätzen sind. Die hohen Energie­preise wirken sich im Bausektor zusätzlich preistreibend aus. Im Vergleich zum November 2021 erhöhten sich die Baupreise bis November 2022 um ca. 18 %[1].

 

U.a. in der Sitzung vom 20.05.2020 (TOP 5ö) hat sich der SFB-Ausschuss ausführlich mit dem Raumprogramm auseinandergesetzt. Die schulaufsichtlich notwendigen Flächenband-breiten werden insgesamt eingehalten:

 

           Im Bereich der Unterrichtsräume liegen wir mit den geplanten 5.746 m² - inklusive der nachträglich aufgenommenen IT-Räume (5 x 70 m²) - deutlich unter den früheren Standardwerten, die für 34 Klassen - Klassen- und Fachraumflächen von 6.433 m² vorsahen, aber über den neuen Flächenbandbreiten für die Unterrichtsräume von 4.513 m² bis 5.477 m².

 

           Entsprechend der Erfahrungen unserer anderen Schulen schöpfen wir mit den 483 m² das Maximum der Flächenbandbreite von 405 m² bis 483 m² für den „Arbeitsbereich des pädagogischen Personals“.

 

           Auch die Flächen für die „Verwaltung“ erreichen mit den 325 m² - auch ausgehend von unseren bisherigen Erfahrungen an den übrigen Gymnasien - den oberen Bereich der Flächenbandbreite von 273 m² bis 328 m².

 

           Der „Arbeitstechnische Bereich und Aufenthaltsbereich“ liegt mit 570 m² unter den früher anerkannten Sollflächen von 668 m², die aus unseren Erfahrungen bereits bei keiner Schule ausreichend waren. Hier müssen wir die Maximalfläche von 537 m² bewusst überschreiten, um einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten.

 

           Mit einer Gesamtfläche von 515 m² liegt der „Küchen- und Speisebereich“ innerhalb der Bandbreiten von 450 m² bis 585 m².

 

           Aufgrund der beabsichtigten Angebotsvielfalt liegen wir mit 300 m² auch mit der „Ganztagsbetreuung“ (bei 145 Zählschülern) im oberen Bereich der förderfähigen Bandbreiten von 145 m² bis 362 m².

 

           Mangels Flächenbandbreiten haben wir den Raumbedarf im „Sport“ (Halle und Freiflächen) nach dem früheren Sollraumprogramm ermittelt.

 

Im Anschluss haben die Schulaufsicht an der Regierung von Oberbayern und der Ministerial­beauftragter für die Gymnasien in Oberbayern – Ost sowohl mit dem Pädagogischen Raum-konzept als auch mit dem Raumprogramm geprüft und festgestellt „die geplante Clusterbil­dung (Jahrgangscluster/Naturwissenschaftscluster) wirkt stimmig und ermöglicht eine flexible Nutzung der Räume vor dem Hintergrund moderner pädagogischer Methoden.“ Ziel der Kompartmentlösung, die dem Raumprogramm zugrunde liegt, ist eine flexible und damit intensivere Raumnutzung, als dies im konventionellen Lehrer- bzw. Klassen¬raum¬prinzip möglich wäre.

 

Rückfragen beim Landkreis Dachau nach dem dortigen Umgang mit den Flächenbandbreiten haben ergeben, dass man dort ebenfalls das frühere Raumprogramm als Orientierung herangezogen hat und damit ebenfalls im oberen Bereich der Flächenbandbreiten liegt.

 

 

2.    IT-Räume

 

Weiter stellt die Kreistagsfraktion der Grünen den Antrag:

 

„3. Beim Neubau des Gymnasiums Poing sollen Raumkonzept, Infrastruktur und mediale Ausstattung konsequent auf ein Konzept zur Vollausstattung der Schüler mit vollwertigen digitalen Endgeräten ausgerichtet sein, die auch im Informatikunterricht eingesetzt werden können. Auf die Errichtung von zusätzlichen Computerfachräumen kann daher verzichtet und die Baukosten so verringert werden. Nach Auskunft der medienpädagogischen Berater digitale Bildung des Ministerialbeauftragten Oberbay-ern Ost kann ein solcher zukunftsweisende Ansatz den Anforderungen der Lehrpläne voll gerecht werden. Der Landkreis spart damit nicht nur Kosten, sondern liefert auch ein weiteres Argument für eine „Innovationspartnerschaft“. Er gestaltet damit ein vorbildhaftes Pilotmodell mit einer positiven Außenwirkung für den Landkreis.“

 

Im schulaufsichtlich geprüften Raumkonzept waren zusätzliche IT-Räume nicht vorgesehen, da die Nutzung digitaler Endgeräte und entsprechende Präsentationstechnik in allen Unterrichts­räumen ermöglicht werden soll. Im Schulalltag haben mobile Endgeräte längst stationär installierte Tischrechner ersetzt und werden nicht nur im IT-Unterricht, sondern fächer­übergreifend eingesetzt. Nach Diskussion im SFB-Ausschuss vom 20.05.2020 wurden die „Fläche der IT-Räume (...) im neuen Entwurf u.a. den Jahrgangsstufenclustern zugeschlagen, sodass die Klassen- bzw. Mehrzweckräume für den IT-Unterricht genutzt werden können.“ Nach einer späteren Diskussion wurden die IT-Räume wieder ins Raumprogramm aufgenommen.

 

3.    Vorläuferklassen

 

Den Antrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 23.10.2022 nahm der Kreistag am 24.10.2022 unter TOP 10ö gegen 2 Stimmen an.

 

 „5. Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere mit der Gemeinde Poing (und ggf. auch Markt Schwaben) räumliche Möglichkeiten für Vorläuferklassen in bestehenden Gebäuden zu prüfen, um Containerlösungen zu vermeiden.“

 

Bezugnehmend auf den Antrag der CSU-Fraktion vom 23.10.22 und der SPD-Fraktion vom 13.10.22 stellt die Kreistagsfraktion der Grünen folgenden Antrag:

 

„4. Die Vorläuferklassen für das Gymnasium Poing werden direkt am Gymnasium Markt Schwaben oder in unmittelbarer Nähe in Markt Schwaben untergebracht. Dafür können ggf. auch Räumlichkeiten der Realschule Markt Schwaben genutzt werden. Nur so ist eine reibungslose Versorgung der Vorläuferklassen mit Lehrkräften des Gymnasiums Markt Schwaben und eine volle Integration der Schüler*innen in das Schulleben am Gymnasium Markt Schwaben mit Teilnahme an der OGTS, an Wahl-kursen usw. möglich.“

 

Bereits am 21.02.2022 hat der SFB-Ausschuss die „Verwaltung (...) beauftragt, die Einrich­tung von Vorläuferklassen zu planen, sobald der Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes absehbar ist. Nach Möglichkeiten sollen Vorläuferklassen am Schulstandort Markt Schwaben berücksichtigt werden.“

 

Wie in verschiedenen Sitzungen berichtet, sind die Vorläuferklassen am Franz-Marc-Gym­nasium vorgesehen. Die Schule hat ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt und die räumliche Nähe zum späteren Schulstandort (eine S-Bahnhaltestelle weiter) ist aus schulentwickle­rischer Sicht sinnvoll.

 

Würden Vorläuferklassen nicht am Franz-Marc-Gymnasium eingerichtet, sondern ein Stand­ort in Poing gewählt, müssten dort Parallelstrukturen (Verwaltung, Lehrerzimmer, ...) errichtet werden, was zusätzliche Kosten verursacht und Lehrkräfte müssten zwischen Poing und Markt Schwaben pendeln.

 

Vorläuferklassen können erst 2-3 Jahre vor der Bezugsfertigkeit der neuen Schule eingerich-tet werden. Sie setzen daher einen belastbaren Zeitplan bis zur Bezugsfertigkeit des Neubaus voraus.

 

 

4.    Zügige Realisierung

 

Im Antrag der Fraktionen CSU/FDP, SPD, FW/BP und ödp/Linke an den Kreistag Ebersberg vom 05.01.2023 wird u.a. beantragt

 

1.        Das Jahr 2023 zu nutzen, um alle möglichen und notwendigen Vorarbeiten für die Planung und den Bau der beiden Schulen (Berufsschule in Grafing, Gymnasium in Poing) durchzuführen.

 

Für Planung und Bau der beiden Schulen und der entsprechenden Vorarbeiten ist der LSV-Ausschuss zuständig. Ziffer 1. des Antrags wird daher in der nächsten LSV-Ausschuss­sitzung behandelt.

 

2.        Die Landkreisverwaltung wird gebeten, die schulischen Anforderungen für das Gymnasium Poing mit dem Kultusministerium zu aktualisieren und abzugleichen.

 

In Absprache mit der Schulaufsicht an der Regierung von Oberbayern und dem Ministerial­beauftragten für die Gymnasien in Oberbayern Ost werden wir mit dem Bayerischen Staats­ministerium für Unterricht und Kultus Kontakt aufnehmen und etwaige Änderung der schuli­schen Anforderungen an ein Gymnasium in Bezug auf das Raumprogramm besprechen.

 

3.        In diesem Zusammenhang sollen für das Gymnasium Poing auch alternative pädagogische Konzepte in einer Innovationspartnerschaft untersucht werden.

 

Eine „Innovationspartnerschaft“ ist im europäischen Vergaberecht eine besondere Form des Vergabeverfahrens zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Lie­fer-, Bau- oder Dienstleistungen.

 

4.        Alle alternativen Realisierungsmöglichkeiten sollen für beide Schulen überprüft werden (z.B.: einfaches Bauen).

 

Für die Realisierung der beiden Schulen und Themen wie „einfaches Bauen“ ist der LSV-Ausschuss zuständig. Ziffer 4. des Antrags wird daher in der nächsten LSV-Ausschuss­sitzung behandelt.

 

5.        In einem Finanzierungskonzept sollen alle Möglichkeiten, auch ein PPP-Modell, aufgezeigt werden.

 

Für die Finanzierung der beiden Schulen sind der LSV-Ausschuss, der Kreis- und Strategie-ausschuss und der Kreistag zuständig. Ziffer 5. des Antrags wird daher in der nächsten LSV-Ausschuss¬sitzung behandelt.

 

6.        Die notwendigen Vorbereitungen für ein Vergabeverfahren sollen zügig erarbeitet werden.

 

Für das Vergabeverfahren der beiden Schulen und dessen Vorbereitung ist der LSV-Aus­schuss zuständig. Eine Vergabe setzt voraus, dass die Maßnahme von der Warteliste genommen wird. Ziffer 6. des Antrags wird in der nächsten LSV-Ausschusssitzung behandelt.

 

7.        Zur Erarbeitung dieser genannten Punkte soll eine Arbeits-/ Projektgruppe, bestehend aus der Landkreisverwaltung und Vertretern/innen der Kreistags­fraktionen, gebildet werden. Nach Bedarf können externe Fachleute hinzuge­zogen werden.

 

Zu den offenen Fragestellungen und Anregungen aus den Anträgen wird vorgeschlagen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe bestehend aus je zwei Mitgliedern der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Mitarbeitern der Verwaltung mit der Erarbeitung geeigneter Lösungsvorschläge zu beauftragen. Wegen der sich überschneidenden Zuständigkeiten empfiehlt die Verwaltung, je einen Vertreter aus dem SFB- bzw. LSV-Ausschuss zu entsenden. Die erste Sitzung wird stattfinden am Mittwoch, 8. März 2023, 15.00 Uhr.

 



[1] Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17 ,Reihe 4 ,11/2022

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Vorläuferklassen werden maximal drei Jahre vor der geplanten Fertigstellung des Neubaus für das Gymnasium Poing am Schulzentrum Markt Schwaben eingerichtet.

2.    IT-Unterricht findet nach heutigem Standard in den Klassen- und Fachräumen statt. Zusätzliche IT-Räume werden daher nicht gesondert errichtet.

3.    Zu den übrigen Fragestellungen und Anregungen aus den Anträgen sowie zur Realisierung der geplanten beiden Schulneubauten erarbeitet eine interfraktionelle Arbeitsgruppe bestehend aus je zwei Mitgliedern der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Mitarbeitern der Verwaltung geeignete Lösungsvorschläge. In der ersten Sitzung werden die Ziele sowie die Organisation der Arbeitsgruppe besprochen sowie die Bearbeitungslaufzeit der Arbeitsgruppe definiert.

 

 

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Derzeit keine, beide Schulen sind auf der Warteliste.