Das Team Amtsvormundschaft im Kreisjugendamt Ebersberg erfüllt neben den Aufgaben der Vormundschaft, des Unterhaltsvorschusses, der Kindertagespflege und der Kindertagesstättenaufsicht die gesetzliche Aufgabe der Beistandschaft und Beurkundung.
Auf schriftlichen Antrag des betreuenden Elternteils nimmt ein Beistand die Interessen und die gesetzliche Vertretung für das minderjährige Kind in Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten wahr.
Im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung bietet der Beistand im Einzelfall Probeentnahmen für gerichtlich verwertbare Abstammungsgutachten an. Ist der Vater zu einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung nicht bereit, vertritt der Beistand das Kind auch vor dem Familiengericht.
Um den unterhaltsrechtlichen Anspruch des Kindes festsetzen zu können, nimmt der Beistand Kontakt mit dem Unterhaltspflichtigen auf, ermittelt die korrekte Unterhaltshöhe und sorgt für eine Unterhaltstitulierung. Bei mangelnder Mitwirkung des Unterhaltspflichtigen vertritt der Beistand das Kind auch vor Gericht. Die Durchsetzung des titulierten Unterhaltsanspruches ist ein wesentlicher Aufgabenbereich eines Beistands.
Die gesetzliche Grundlage der Beistandschaft ist in § 1712 BGB geregelt.
Das Team Beistandschaft übernimmt neben vorgenannten
Tätigkeiten auch die Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge, von Vaterschafts-
und Mutterschaftsanerkennungen sowie die Beurkundung der freiwilligen
Titulierung eines Unterhaltsanspruches.
Die Beurkundungen regelt § 59 Sozialgesetzbuch-Achtes
Buch (SGB VIII).
Anhand einer Präsentation wird das Team Beistandschaft seine gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben näher beleuchten und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses damit einen weiteren Fachbereich des Kreisjugendamtes Ebersberg vorstellen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner,
Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine