Betreff
Finanzielle Förderung bei der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Vorlage
2023/0939
Art
Sitzungsvorlage

Die Entwicklung der Förderangebote soll im Jugendhilfeausschuss näher beleuchtet werden. Hinter dem Begriff Förderangebote verbergen sich die in §§ 24, 22, 22a Sozialgesetzbuch-Achtes Buch (SGB VIII) verankerten Ansprüche auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten übernimmt das Jugendamt die Kosten der Kindertagesstätten gemäß § 90 Absatz 3 SGB VIII.

1.    Kinder im ersten Lebensjahr haben unter bestimmten Umständen, meist aufgrund beruflicher Tätigkeit der Sorgeberechtigten, einen Anspruch auf einen Platz in der Kinderkrippe gemäß § 24 Absatz 1 SGB VIII. Diese Fälle sind nicht sehr zahlreich und werden daher nicht weiter vorgestellt.

2.    Ab dem ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht ein Anspruch auf einen Platz in einer sogenannten Kinderkrippe bzw. in der Kindertagespflege gemäß § 24 Absatz 2 SGB VIII.

3.    Ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz gemäß § 24 Absatz 3 SGB VIII.

Zur Betrachtung der Kostenentwicklung wird der Zeitraum von 2018 bis 2022 herangezogen.

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CSU und Freien Wählern wurde die Ausweitung des monatlichen Zuschusses in Höhe von 100 Euro über das Vorschuljahr hinweg beschlossen. Der zuvor nur im letzten Kindergartenjahr vom Freistaat Bayern gewährte Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat wird seit dem 01.04.2019 für die gesamte Kindergartenzeit gewährt (genauer: ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat).

Am 01.01.2020 wurde das bayerische Krippengeld eingeführt, das ähnlich wie der Beitragszuschuss während der Krippenzeit funktioniert. Das heißt, der monatliche Zuschuss in Höhe von 100 Euro wird von einer Einkommensprüfung abhängig gemacht.

Als Folge dieser finanziellen Unterstützung der Eltern gingen im Zeitraum von 2018 bis heute die Antragszahlen und folglich auch die Kosten zurück. Diese Wirkung lässt jedoch zunehmend nach und hat folgende Ursachen:

·         Sorge bereitet die steigende Zahl der Anspruchsteller. Damit die Kostenbeiträge vom Jugendamt übernommen werden, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller eine umfangreiche Einkommensprüfung vornehmen lassen und geeignete Unterlagen übermitteln. Sofern Leistungen vom Jobcenter oder der Wohngeldstelle bezogen werden, ist die Bedürftigkeit bereits durch diese Stellen ermittelt worden. Die Änderungen durch die Einführung des Bürgergeldes haben die Zahl der Antragsstellerinnen und Antragsteller jedenfalls nicht reduziert. Die als Folge der Inflation veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse sorgen überdies für steigende Fallzahlen.

·         Kinderbetreuungsplätze werden immer knapper, insbesondere „bezahlbare“. Daher steigen die Ausgaben pro Fall. Hat ein Kindergartenplatz vor 10 Jahren selten über 150 Euro monatlich gekostet, so betragen die monatlichen Beiträge für einige Kindergärten mittlerweile bis zu 600 Euro. Im Krippenbereich werden stellenweise noch höhere monatliche Gebühren aufgerufen. Sofern den Eltern kein anderer Platz angeboten werden kann, muss das Jugendamt auch diese Kosten übernehmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Keiner, Kenntnisnahme.

 

Auswirkung auf den Haushalt:

Aktuell keine.

Mittelfristig sind steigende Ausgaben im Bereich der Förderangebote nur durch Schaffung bezahlbarer Kinderbetreuungsplätze zu vermeiden. Alle Gemeinden sind daher aufgefordert, beim Ausbau der Kindertagesplätze nicht nur auf eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen, sondern auch darauf zu achten, dass die Plätze von den Eltern auch finanziert werden können.