Betreff
Jugendschöffenwahl 2023
Vorlage
2023/0941
Art
Sitzungsvorlage

In diesem Jahr steht die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen an. Der für den Landkreis Ebersberg zuständige Landgerichtsbezirk sucht aus diesem Grunde geeignete Bewerberinnen und Bewerber für dieses wichtige öffentliche Amt. Die Wahl findet bundesweit im ersten Halbjahr 2023 für die Amtszeit der Jahre 2024 bis 2028 statt.

 

Gesucht werden für den Landkreis Ebersberg insgesamt 40 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ebersberg und am Landgericht München als Vertreter des Volkes Recht sprechen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ebersberg muss hierfür doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, wie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt werden.

 

Zur Jugendschöffin oder Jugendschöffen können Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden, die

·         im Landkreis Ebersberg wohnen und am 01.01.2024 bereits fünfundzwanzig, aber noch keine siebzig Jahre alt sind,

·         deutsche Staatsangehörige sind,

·         die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,

·         nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.

 

Nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden dürfen

·         hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.)

·         Religionsdiener

 

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen über soziale Kompetenzen, ausreichende Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Kenntnisse oder juristische Vorbildung sind hingegen nicht erforderlich. Nachdem der Sitzungsdienst auch anstrengend sein kann, sollten sich die Bewerberinnen und Bewerber auch in einer entsprechenden gesundheitlichen Verfassung befinden, um längeren Sitzungen beiwohnen zu können. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafjustiz üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus, wie die Berufsrichter.

 

Interessenten für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen hatten die Möglichkeit, ihre Bewerbung bis zum 17.04.2023 an das Kreisjugendamt Ebersberg zu richten. Danach wurden die Listen gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 24.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023 eine Woche lang öffentlich im Foyer des Landratsamtes Ebersberg zur Einsichtnahme ausgelegt. Nach Ende der einwöchigen Einspruchsfrist vom 01.05.2023 bis 05.05.2023 gemäß § 37 GVG, die jedermann ermöglichte, gegen eine Person auf der Liste Einspruch zu erheben, werden die Jugendschöffenlisten dem Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) zur Beschlussfassung vorgelegt und bis spätestens 05.06.2023 dem Amtsgericht Ebersberg übermittelt.

 

Anhand der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Vorschlagslisten entscheidet ein Schöffenwahlausschuss darüber, welche Personen auf den Listen als Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen beim Amtsgericht Ebersberg oder beim Landgericht München eingesetzt werden.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgelegten Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsdauer vom 01.01.2024 bis 31.12.2028. 

 

Alternativ:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgelegten Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsdauer vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 mit folgenden Anmerkungen:

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine