Betreff
Wahl der Schöffen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz; Wahl der Vertrauenspersonen
Vorlage
2023/0944
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahl

Gemäß § 40 GVG tritt bei jedem Amtsgericht regelmäßig alle fünf Jahre ein Ausschuss für die Schöffenwahl zusammen, dem sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer angehören. Diesem Ausschuss obliegt die Entscheidung über Einsprüche gegen die Schöffenvorschlagsliste sowie die eigentliche Wahl der Schöffen.

Die Vertrauenspersonen werden gemäß § 40 Abs. 3 GVG aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks vom jeweiligen Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Da die nächste Amtsperiode der Schöffen am 01.01.2024 beginnt, muss in diesem Jahr wieder eine Wahl durchgeführt werden.

2. Beschluss des Kreistags vom 13.03.2023 - Bestimmung eines Gesamtwahlvorschlags

Der Kreistag fasste in dessen Sitzung vom 13.03.2023 folgenden einstimmigen Beschluss:

1.    Zur Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen wird ein Gesamtwahlvorschlag aufgestellt. Die Mitglieder des Kreistages können den gesamten Wahlvorschlag annehmen oder ablehnen; es können aber auch einzelne Personen gestrichen werden.

2.    Als Kriterium für die Zahl der Nennungen auf dem Wahlvorschlag, entsprechend dem Stärkeverhältnis des Kreistages, wird die Berechnung nach Hare-Niemeyer zugrunde gelegt.

Demnach ergibt sich folgendes Ergebnis

CSU_FDP- Fraktion                                                   3

Grüne-Fraktion                                                           2

SPD-Fraktion                                                              1

Fraktion Freie Wähler-Bayernpartei                        1

3. Wahlvorschlag

Die im Kreistag vertretenen Gruppierungen wurden gebeten, für die Wahl der Vertrauenspersonen Vorschläge abzugeben. Die Rückmeldungen ergeben folgenden Wahlvorschlag:

 

Partei

Vertrauensperson

Stellvertreter

 

 

 

CSU-FDP

Martin Lechner

 

Martin Wagner

CSU-FDP

Hans Schwaiger

 

Christa Stewens

CSU-FDP

Alexander Müller

 

 ---

Grüne

Ilke Ackstaller

 

Johannes von der Forst

Grüne

Ottilie Eberl

Franz Greithanner

 

SPD

Bianka Poschenrieder

Ulrich Proske

 

FW-BP

Toni Ried

 

Thomas Lechner

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Kreis- und Strategieausschuss empfiehlt dem Kreistag die Wahl des Schöffenwahlausschusses mit folgendem Wahlvorschlag mit sieben zu wählenden Vertrauenspersonen und den genannten Stellvertretern:

 

Partei

Vertrauensperson

Stellvertreter

 

 

 

CSU-FDP

Martin Lechner

Straußdorf

Martin Wagner

Vaterstetten

 

CSU-FDP

Hans Schwaiger

Grafing

 

Christa Stewens

Poing

CSU-FDP

Alexander Müller

Baiern

 

 ---

Grüne

Ilke Ackstaller

Ebersberg

 

Johannes von der Forst

Vaterstetten

Grüne

Ottilie Eberl

Grafing

Franz Greithanner

Frauenneuharting

 

SPD

Bianka Poschenrieder

Zorneding

 

Ulrich Proske

Ebersberg

FW-BP

Toni Ried

Ebersberg

 

Thomas Lechner

Frauenneuharting

 

 

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine