Betreff
Wahl der Schöffen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz; Verfahren für die Wahl der Vertrauenspersonen
Vorlage
2023/0946
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahl

Gemäß § 40 GVG tritt bei jedem Amtsgericht regelmäßig alle fünf Jahre ein Ausschuss für die Schöffenwahl zusammen, dem sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer angehören. Diesem Ausschuss obliegt die Entscheidung über Einsprüche gegen die Schöffenvorschlagsliste sowie die eigentliche Wahl der Schöffen.

Die Vertrauenspersonen werden gemäß § 40 Abs. 3 GVG aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks vom jeweiligen Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Da die nächste Amtsperiode der Schöffen am 01.01.2024 beginnt, muss in diesem Jahr wieder eine Wahl durchgeführt werden.

2. Bestimmung eines Gesamtwahlvorschlags

Zumal bei der Wahl der Vertrauenspersonen im Jahr 1988 mehrere Wahlrunden zum Erreichen der 2/3-Mehrheit durchgeführt werden mussten, wird seit dem Jahr 1992 aufgrund eines entsprechenden Vorschlags des Kreisausschusses für die zu wählenden Vertrauenspersonen ein Gesamt-Wahlvorschlag aufgestellt. Als Kriterium für die Zahl der Nennungen auf dem Wahlvorschlag, entsprechend dem Stärkeverhältnis des Kreistages, wurde die Berechnung nach Hare/Niemeyer zugrunde gelegt. Die Mitglieder des Kreistages können den gesamten Wahlvorschlag annehmen oder ablehnen; es können aber auch einzelne Personen gestrichen werden. Für das Erreichen der 2/3 – Mehrheit sind 41 Zustimmungen erforderlich, wenn alle Kreisräte anwesend sind.

Weil sich dieser Modus bewährt hat, sollte er auch für die diesjährige Wahl der Vertrauenspersonen angewandt werden.

a) Hare/Niemeyer-Verfahren

Hinsichtlich der Zahl der Nennungen im Wahlvorschlag ergibt sich nach dem Proporzverfahren Hare/Niemeyer folgendes Ergebnis:

 

CSU_FDP- Fraktion                                                   3

Grüne-Fraktion                                                           2

SPD-Fraktion                                                              1

Fraktion Freie Wähler-Bayernpartei                        1

 

 

b) St.Laguë/Schepers-Verfahren

 

Nach dem Verfahren St.Laguë/Schepers ergäbe sich folgendes Ergebnis:

 

 

CSU_FDP- Fraktion                                                   3

Grüne-Fraktion                                                           2

SPD-Fraktion                                                              1

Fraktion Freie Wähler-Bayernpartei                        1

 

 

c) d’Hondt-Verfahren

 

Nach dem Verfahren d’Hondt ergäbe sich folgendes Ergebnis:

 

CSU_FDP- Fraktion                                                   4

Grüne-Fraktion                                                           2

SPD-Fraktion                                                              1

 

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Nach Beschlussfassung über die Form der Durchführung der Wahl der Vertrauenspersonen (Gesamtwahlvorschlag; Verfahren nach Hare-Niemeyer) werden in einem weiteren Schritt die Fraktionen gebeten, für die Wahl der Vertrauenspersonen Vorschläge abzugeben. Sodann erfolgt die Behandlung des Gesamtwahlvorschlags zunächst in öffentlicher Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 08.05.2023 und anschließend in öffentlicher Sitzung des Kreistags am 15.05.2023.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Zur Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen wird ein Gesamtwahlvorschlag aufgestellt. Die Mitglieder des Kreistages können den gesamten Wahlvorschlag annehmen oder ablehnen; es können aber auch einzelne Personen gestrichen werden.

2.    Als Kriterium für die Zahl der Nennungen auf dem Wahlvorschlag, entsprechend dem Stärkeverhältnis des Kreistages, wird die Berechnung nach Hare-Niemeyer zugrunde gelegt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine