Am 15.04.2023 ging ein weiterer Antrag (Anlage 3) ein, der ebenfalls behandelt wird.
1. Antrag von Herrn Kreisrat Manfred
Schmidt (AfD-Fraktion)
a) Herr Kreisrat Manfred Schmidt (AfD-Fraktion) stellte unter dem Datum des 27.12.2022 folgenden Antrag (Anlage 1 und 2):
1. Die Bildung und Bewirtschaftung der sog.
Budgetrücklagen bzw. – übertragungen sind unverzüglich einzustellen.
2. Für
die Vergangenheit, soweit noch nicht verjährt – jedenfalls mindestens ab
Beginn der laufenden Amtsperiode des
Kreistages am 01.05.2020 - ist eine gutachterliche bzw. rechtsaufsichtliche
Stellungnahme durch eine externe Institution, wie etwa dem Bayer. Kommunalen
Prüfungsverband, dem Bayer. Obersten Rechnungshof bzw. der Regierung von Oberbayern
mit dem Ziel einzuholen, wie für die zurückliegende Zeit zu verfahren ist.
3. Gemäß
§ 24 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist namentlich abzustimmen,
da haftungsrechtliche oder auch andere rechtliche Konsequenzen nicht
ausgeschlossen werden können.
b) Herr Kreisrat Manfred Schmidt (AfD-Fraktion) stellte unter dem Datum des 15.04.2023 folgenden Antrag (Anlage 3):
1. §§ 43 und 45 Finanz-DA sind ersatzlos zu
streichen.
2. Stellungnahme der Verwaltung
Ziel des Steuerungsinstruments „Budgetübertrag“ ist es, die Leistungen der Sachgebiete positiv zu würdigen und den Führungskräften die Möglichkeit zu geben, je nach Bedarf und Leistung des gesamten Sachgebiets Maßnahmen z.B. zur Förderung der Teambildung oder zur Förderung der Zusammenarbeit innerhalb einer Organisationseinheit durchzuführen.
Bisheriges
Verfahren:
Jährlich erstellen die Sachgebiete des Landratsamtes einen Abschlussbericht für das Zentrale Controlling. Je nach Zielerreichung und Abarbeitung der offenen Handlungsfelder (Optimierung der Arbeitsabläufe) wird den Führungskräften für ihren Bereich ein gewisses Budget zugestanden.
Folgende Bewertungskriterien (gemäß § 43 Finanz-Dienstanweisung) wurden bei Gewährung eines Budgetübertrages herangezogen:
a) Größe des Sachgebiets (z.B. Anzahl Mitarbeiter)
b) Umgang mit Personaleinsatz (z.B. Fluktuationsfaktor)
c) Fiskalisches Ergebnis
Übergeordnetes Kriterium ist die Einhaltung des Budgets in Bezug auf den Deckungsbeitrag bei Endkostenstellen, sonst das Fibu-Ergebnis gemäß Zeile 300) sowie die Planungsqualität (Ausmaß der Budget-/Ist-Abweichungen bei den einzelnen Konten)
d) Qualitätsmanagement
Qualitätszirkelarbeit, Prozessoptimierungen, Umstellung und Optimierung von Arbeitsabläufen, aktive Zu- und Mitarbeit beim Kennzahlenvergleich im Innovationsring des Bayerischen Landkreistages, usw.
In der Vergangenheit wurden von den Budgetüberträgen Anschaffungen wie eine Teeküche, Kaffeemaschinen, Bürostühle, Client PC für Videoanlage, Monitore getätigt.
Außerdem wurden andere teambildende Maßnahmen (Coaching, Events und Verpflegung) durchgeführt.
In der Haushaltsplanung wurden bisher jährlich 50.000 € für Budgetüberträge eingestellt. Sofern dieser Betrag nicht verbraucht wurde, wurde er der Budgetrücklage zugeführt.
Prüfungsergebnisse:
Die überörtliche Prüfung und die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, die im Nachgang nochmals mit der Regierung von Oberbayern – bisher aus zeitlichen Gründen nur telefonisch - erörtert wurde, hat Folgendes ergeben:
Ø Die Bildung einer Budgetrücklage ist haushaltsrechtlich zulässig und dient ausschließlich der Deckung drohender Budgetüberschreitungen.
Ø Die bisher angesparte Budgetrücklage kann nur für diese Zwecke verwendet werden.
Ø Die bisherige Praxis der Bewirtschaftung der Budgetrücklage ist einzustellen.
Ø Für die Bildung und Auflösung der Budgetrücklagen sind förmliche Kassenanordnungen zu erteilen.
Ø
Budgets
für teambildende Maßnahmen, Coaching, Bewirtung, etc. sind auf den jeweiligen
Kostenstellen zu bilden.
Weiteres
Vorgehen – Vorschlag der Verwaltung:
Da das leistungsorientierte Steuerungsinstrument sich im Landratsamt Ebersberg seit Einführung Ende der 90er Jahre im Zuge der Implementierung der betriebswirtschaftlichen Instrumente (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Berichtswesen, Doppik; Verwaltungsreform 2000) bewährte und sehr zur Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sachgebieten beigetragen hat, bedauert die Verwaltung die aktuelle Entwicklung und die unerfreuliche Einstellung der Budgetüberträge sehr! Die Verwaltung beabsichtigt mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen, in welcher Art und Weise eine leistungsorientierte Bewertung der Sachgebiete im Rahmen der Abschlussberichte durchführbar ist. Ziel ist es, einen Weg aufzuzeigen, der die Verwendung der Mittel im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben ermöglicht.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über die Anträge von Herrn
Kreisrat Schmidt vom 27.12.2022 und vom 15.04.2023
Vorschlag der Verwaltung
1. Die
bisherige Praxis der Bewirtschaftung der Budgetrücklage wird eingestellt.
2. Die
bestehende Budgetrücklage wird für die Deckung drohender Budgetüberschreitungen
verwendet.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen, in
welcher Art und Weise eine leistungsorientierte Bewertung der Sachgebiete im
Rahmen der Abschlussberichte durchführbar ist. Die Verwendung der Mittel ist im
Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben zu definieren und im Kreis- und
Strategieausschuss zu beschließen. Die einschlägigen Vorschriften in der
Finanz-Dienstanweisung werden entsprechend angepasst.
Die bestehende Budgetrücklage wird für die Deckung drohender Budgetüberschreitungen verwendet.