Betreff
Budgetrücklagen bzw. -übertragungen sind unverzüglich einzustellen; Anträge der AfD-Kreistagsfraktion vom 27.12.2022 und 15.04.2023
Vorlage
2023/0851/1
Art
Sitzungsvorlage

In der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 27.02.2023 wurde der TOP 21 n aus Zeitgründen vertagt auf die nächste Sitzung. Da inzwischen die rechtsaufsichtliche Stellungnahme zu den Budgetrücklagen vorliegt, kann der Antrag (Anlage 1 und 2) nun in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

Am 15.04.2023 ging ein weiterer Antrag (Anlage 3) ein, der ebenfalls behandelt wird.

1. Antrag von Herrn Kreisrat Manfred Schmidt (AfD-Fraktion)

a) Herr Kreisrat Manfred Schmidt (AfD-Fraktion) stellte unter dem Datum des 27.12.2022 folgenden Antrag (Anlage 1 und 2):

 

1.     Die Bildung und Bewirtschaftung der sog. Budgetrücklagen bzw. – übertragungen sind unverzüglich einzustellen.

 

2.    Für die Vergangenheit, soweit noch nicht verjährt – jedenfalls mindestens ab

Beginn der laufenden Amtsperiode des Kreistages am 01.05.2020 - ist eine gutachterliche bzw. rechtsaufsichtliche Stellungnahme durch eine externe Institution, wie etwa dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband, dem Bayer. Obersten Rechnungshof bzw. der Regierung von Oberbayern mit dem Ziel einzuholen, wie für die zurückliegende Zeit zu verfahren ist.

 

3.    Gemäß § 24 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist namentlich abzustimmen, da haftungsrechtliche oder auch andere rechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen werden können.

b) Herr Kreisrat Manfred Schmidt (AfD-Fraktion) stellte unter dem Datum des 15.04.2023 folgenden Antrag (Anlage 3):

1.    §§ 43 und 45 Finanz-DA sind ersatzlos zu streichen.

 

 

2. Stellungnahme der Verwaltung

 

Ziel des Steuerungsinstruments „Budgetübertrag“ ist es, die Leistungen der Sachgebiete positiv zu würdigen und den Führungskräften die Möglichkeit zu geben, je nach Bedarf und Leistung des gesamten Sachgebiets Maßnahmen z.B. zur Förderung der Teambildung oder zur Förderung der Zusammenarbeit innerhalb einer Organisationseinheit durchzuführen.

 

Bisheriges Verfahren:

 

Jährlich erstellen die Sachgebiete des Landratsamtes einen Abschlussbericht für das Zentrale Controlling. Je nach Zielerreichung und Abarbeitung der offenen Handlungsfelder (Optimierung der Arbeitsabläufe) wird den Führungskräften für ihren Bereich ein gewisses Budget zugestanden.

 

Folgende Bewertungskriterien (gemäß § 43 Finanz-Dienstanweisung) wurden bei Gewährung eines Budgetübertrages herangezogen:

 

a) Größe des Sachgebiets (z.B. Anzahl Mitarbeiter)

b) Umgang mit Personaleinsatz (z.B. Fluktuationsfaktor)

c) Fiskalisches Ergebnis

Übergeordnetes Kriterium ist die Einhaltung des Budgets in Bezug auf den Deckungsbeitrag bei Endkostenstellen, sonst das Fibu-Ergebnis gemäß Zeile 300) sowie die Planungsqualität (Ausmaß der Budget-/Ist-Abweichungen bei den einzelnen Konten)

d) Qualitätsmanagement

Qualitätszirkelarbeit, Prozessoptimierungen, Umstellung und Optimierung von Arbeitsabläufen, aktive Zu- und Mitarbeit beim Kennzahlenvergleich im Innovationsring des Bayerischen Landkreistages, usw.

 

In der Vergangenheit wurden von den Budgetüberträgen Anschaffungen wie eine Teeküche, Kaffeemaschinen, Bürostühle, Client PC für Videoanlage, Monitore getätigt.

Außerdem wurden andere teambildende Maßnahmen (Coaching, Events und Verpflegung) durchgeführt.

 

In der Haushaltsplanung wurden bisher jährlich 50.000 € für Budgetüberträge eingestellt. Sofern dieser Betrag nicht verbraucht wurde, wurde er der Budgetrücklage zugeführt.

 

Prüfungsergebnisse:

 

Die überörtliche Prüfung und die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, die im Nachgang nochmals mit der Regierung von Oberbayern – bisher aus zeitlichen Gründen nur telefonisch - erörtert wurde, hat Folgendes ergeben:

 

Ø  Die Bildung einer Budgetrücklage ist haushaltsrechtlich zulässig und dient ausschließlich der Deckung drohender Budgetüberschreitungen.

Ø  Die bisher angesparte Budgetrücklage kann nur für diese Zwecke verwendet werden.

Ø  Die bisherige Praxis der Bewirtschaftung der Budgetrücklage ist einzustellen.

Ø  Für die Bildung und Auflösung der Budgetrücklagen sind förmliche Kassenanordnungen zu erteilen.

Ø  Budgets für teambildende Maßnahmen, Coaching, Bewirtung, etc. sind auf den jeweiligen Kostenstellen zu bilden.

 

Weiteres Vorgehen – Vorschlag der Verwaltung:

 

Da das leistungsorientierte Steuerungsinstrument sich im Landratsamt Ebersberg seit Einführung Ende der 90er Jahre im Zuge der Implementierung der betriebswirtschaftlichen Instrumente (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Berichtswesen, Doppik; Verwaltungsreform 2000) bewährte und sehr zur Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sachgebieten beigetragen hat, bedauert die Verwaltung die aktuelle Entwicklung und die unerfreuliche Einstellung der Budgetüberträge sehr! Die Verwaltung beabsichtigt mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen, in welcher Art und Weise eine leistungsorientierte Bewertung der Sachgebiete im Rahmen der Abschlussberichte durchführbar ist. Ziel ist es, einen Weg aufzuzeigen, der die Verwendung der Mittel im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben ermöglicht.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über die Anträge von Herrn Kreisrat Schmidt vom 27.12.2022 und vom 15.04.2023

 

 

 

Vorschlag der Verwaltung

 

1.    Die bisherige Praxis der Bewirtschaftung der Budgetrücklage wird eingestellt.

2.    Die bestehende Budgetrücklage wird für die Deckung drohender Budgetüberschreitungen verwendet.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen, in welcher Art und Weise eine leistungsorientierte Bewertung der Sachgebiete im Rahmen der Abschlussberichte durchführbar ist. Die Verwendung der Mittel ist im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben zu definieren und im Kreis- und Strategieausschuss zu beschließen. Die einschlägigen Vorschriften in der Finanz-Dienstanweisung werden entsprechend angepasst.  

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Die bestehende Budgetrücklage wird für die Deckung drohender Budgetüberschreitungen verwendet.