Der Landkreis Ebersberg überlegt aktuell die Anschaffung eines stationären Notstromaggregates am Standort Landratsamt Ebersberg, Verwaltungsgebäude Eichthalstraße (VgE). Eine Umfrage bei umliegenden Landkreisen aus dem Regierungsbezirk Oberbayern sowie den Landkreisen Augsburg und Neuburg a.d.Donau hat ergeben, dass von den angefragten 13 Landkreisen (einschließlich Ebersberg) nur Ebersberg und Freising nicht über ein stationäres Notstromaggregat in den Verwaltungsgebäuden verfügen. Dieses Ergebnis war der Auslöser für erneute Überlegungen für ein eigenes Notstromaggregat in der Eichthalstraße.
Im Zuge der letzten Entwicklungen hinsichtlich der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 und das Kriegsgeschehen in der Ukraine 2022 hat das Thema eines möglichen „Blackouts“ und damit der Gefahr für eine Handlungsunfähigkeit der Verwaltungen an Brisanz gewonnen.
In 2022 wurde deshalb am VgE eine Notstromübung mit dem THW durchgeführt. Daraus konnten wichtige Erfahrungen gesammelt werden. Das im Landkreis Ebersberg vorhandene fahrbare Notstromaggregat wird jeweils durch den Landkreis beschafft, aber dem technischen Hilfswerk (THW) mit Sitz in Markt Schwaben für seine Einsätze zur Verfügung gestellt. Das Aggregat ist auch dort stationiert, so dass es im Bedarfsfall kurzfristig nach Ebersberg oder einem anderen Einsatzort transportiert werden könnte.
Das VgE verfügt über eine Übergabestation an der ein fahrbares Notstromaggregat angeschlossen werden kann. Ein stationäres Notstromaggregat ist im Gebäude mangels Platz nicht vorhanden. Im Verwaltungsgebäude Kolpingstraße (VgK) ist ein Notstromaggregat im 2.UG des Gebäudes untergebracht. Ursprünglich war angedacht, den Katastrophenschutz im VgK unterzubringen. Seitens unserer IT wurden auch schon entsprechende Vorarbeiten ausgeführt. Derzeit sind in dem Gebäude aber Asylbewerber untergebracht und es ist noch nicht absehbar, wann sich hier eine Änderung der Situation ergibt.
Parallel zu den Überlegungen für die Einrichtung eines stationären Notstromaggregats am Standort VgE wird durch das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung gerade auch ein neues fahrbares Notstromaggregat für das THW beschafft. Hier wurde bereits ein Auftrag erteilt; der Liefertermin wurde vorerst mit Ende Februar 2024 angegeben.
Zur Prüfung, ob am Standort Eichthalstraße die Unterbringung
eines fest installierten Notstromaggregates möglich ist, wurde eine
Machbarkeitsprüfung beauftragt.
Der dort vorgeschlagene Standort 2 = Zufahrt zum Parkdeck (Eichthalstraße) hinter dem Trafohäuschen, ist auch der Standort, der von der Verwaltung favorisiert wird. Eine Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde hat ergeben, dass die Aufstellung eines Aggregates mit Wetterschutzhaube (entsprechend der Machbarkeitsprüfung) verfahrensfrei ist. Das bedeutet aber auch, dass der Bauherr (in dem Fall SG13 in Vertretung für den Landkreis) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung selbst zuständig ist: Also auch für die Abstimmung mit Immissionsschutz, Wasser- und Bodenrecht. Ergänzend wurde noch mit dem zuständigen Kaminkehrer gesprochen. Dieser hat mitgeteilt, dass das Notstromaggregat nicht abnahmepflichtig ist; es unterliegt jedoch einer 2-jährigen Prüfungspflicht. Ebenfalls gibt es aus seiner Sicht keine Einwände gegen den Standort 2.
Geschätzte Kosten Brutto (IB Schnabl):
Grabarbeiten im Außenbereich einschl. Kernbohrungen € 15.000
Fundament für Notstromaggregat € 8.000
Leitungsverlegung, Anpassung Verteilung € 6.000
Notstromaggregat mit Wetterschutzgehäuse € 65.000
Reserve € 6.000
Summe € 100.000
Zzgl. Nebenkosten (Kostengruppe 700) € 30.000
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Kosten geschätzt
brutto € 130.000
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Zusätzlich sollte das Aggregat aber auch vor Vandalismus und Sabotage geschützt werden. Dazu gibt es Überlegungen, das Aggregat entweder mit einer Metall-Einhausung zu schützen oder in einer Fertiggarage (Mehrkosten Fertiggarage rund 7.000 € brutto ohne Nebenkosten) unterzubringen. Ergänzend sollte noch ein Reservetank vorgehalten werden (die Mehrkosten betragen auch hierfür rund 7.000 € brutto). Bei einer Unterbringung des Notstromaggregates in einer geschützten Umgebung könnte vermutlich auf die Wetterschutzhaube verzichtet werden, was dann zu einer Kosteneinsparung führen würde.
Zusätzliche Kosten entstehen durch den Wegfall von ein oder zwei KFZ-Stellplätzen (je nach Größe der Einhausung), die entsprechend der Baugenehmigung /Stellplatzverordnung vorhanden sein müssen. Der Wegfall von Stellplätzen könnte durch eine Ablösevereinbarung mit der Stadt Ebersberg ausgeglichen werden. Nach Rücksprache mit Herrn Stöhr (Bauamtsleiter Stadt Ebersberg) ist dafür ein Antrag an die Stadt Ebersberg zu stellen, der im technischen Ausschuss behandelt werden muss.
Die Ablösekosten betragen lt. derzeitig gültiger Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg 12.782,30 € je Stellplatz.
Zusätzliche Kosten Brutto:
Fertiggarage einschl. Nebenkosten € 20.000
Zusätzlicher Tank € 7.000
Ablösekosten für 2 Stellplätze rund € 26.000
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Summe € 53.000
zzgl. geschätzte Kosten laut IB Schnabl (s.o.) € 130.000
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Gesamtkosten geschätzt brutto € 183.000
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die
Anschaffung eines Notstromaggregats am Standort 2 wird befürwortet.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die erforderlichen Haushaltsmittel im Investitionshaushalt 2024 einzuplanen und
baulich umzusetzen.
Auswirkung auf den Haushalt:
Die Anschaffung eines
Notstromaggregates ist als Investition zu sehen. Im Haushaltsjahr 2023 wurden
hierfür keine Haushaltsmittel eingestellt.
Bei Ausführung der
Baumaßnahme im laufenden Haushaltsjahr 2023 müsste ein außerplanmäßiger Antrag
für eine Investition über 183.000 € gestellt werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Falls der Ausschuss die
Realisierung des stationären Notstromaggregats befürwortet, sollen die
notwendigen Haushaltsmittel als Investition im HH-Jahr 2024 eingeplant werden.