Betreff
Landratsamt Ebersberg - Verwaltungsgebäude Eichthalstraße; Notstromaggregat
Vorlage
2023/0962
Aktenzeichen
13
Art
Sitzungsvorlage

Der Landkreis Ebersberg überlegt aktuell die Anschaffung eines stationären Notstromaggregates am Standort Landratsamt Ebersberg, Verwaltungsgebäude Eichthalstraße (VgE). Eine Umfrage bei umliegenden Landkreisen aus dem Regierungsbezirk Oberbayern sowie den Landkreisen Augsburg und Neuburg a.d.Donau hat ergeben, dass von den angefragten 13 Landkreisen (einschließlich Ebersberg) nur Ebersberg und Freising nicht über ein stationäres Notstromaggregat in den Verwaltungsgebäuden verfügen. Dieses Ergebnis war der Auslöser für erneute Überlegungen für ein eigenes Notstromaggregat in der Eichthalstraße.

Im Zuge der letzten Entwicklungen hinsichtlich der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 und das Kriegsgeschehen in der Ukraine 2022 hat das Thema eines möglichen „Blackouts“ und damit der Gefahr für eine Handlungsunfähigkeit der Verwaltungen an Brisanz gewonnen.

In 2022 wurde deshalb am VgE eine Notstromübung mit dem THW durchgeführt. Daraus konnten wichtige Erfahrungen gesammelt werden. Das im Landkreis Ebersberg vorhandene fahrbare Notstromaggregat wird jeweils durch den Landkreis beschafft, aber dem technischen Hilfswerk (THW) mit Sitz in Markt Schwaben für seine Einsätze zur Verfügung gestellt. Das Aggregat ist auch dort stationiert, so dass es im Bedarfsfall kurzfristig nach Ebersberg oder einem anderen Einsatzort transportiert werden könnte.

Das VgE verfügt über eine Übergabestation an der ein fahrbares Notstromaggregat angeschlossen werden kann. Ein stationäres Notstromaggregat ist im Gebäude mangels Platz nicht vorhanden. Im Verwaltungsgebäude Kolpingstraße (VgK) ist ein Notstromaggregat im 2.UG des Gebäudes untergebracht. Ursprünglich war angedacht, den Katastrophenschutz im VgK unterzubringen. Seitens unserer IT wurden auch schon entsprechende Vorarbeiten ausgeführt. Derzeit sind in dem Gebäude aber Asylbewerber untergebracht und es ist noch nicht absehbar, wann sich hier eine Änderung der Situation ergibt.

Parallel zu den Überlegungen für die Einrichtung eines stationären Notstromaggregats am Standort VgE wird durch das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung gerade auch ein neues fahrbares Notstromaggregat für das THW beschafft. Hier wurde bereits ein Auftrag erteilt; der Liefertermin wurde vorerst mit Ende Februar 2024 angegeben.

Zur Prüfung, ob am Standort Eichthalstraße die Unterbringung eines fest installierten Notstromaggregates möglich ist, wurde eine Machbarkeitsprüfung beauftragt.

Der dort vorgeschlagene Standort 2 = Zufahrt zum Parkdeck (Eichthalstraße) hinter dem Trafohäuschen, ist auch der Standort, der von der Verwaltung favorisiert wird. Eine Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde hat ergeben, dass die Aufstellung eines Aggregates mit Wetterschutzhaube (entsprechend der Machbarkeitsprüfung) verfahrensfrei ist. Das bedeutet aber auch, dass der Bauherr (in dem Fall SG13 in Vertretung für den Landkreis) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung selbst zuständig ist: Also auch für die Abstimmung mit Immissionsschutz, Wasser- und Bodenrecht. Ergänzend wurde noch mit dem zuständigen Kaminkehrer gesprochen. Dieser hat mitgeteilt, dass das Notstromaggregat nicht abnahmepflichtig ist; es unterliegt jedoch einer 2-jährigen Prüfungspflicht. Ebenfalls gibt es aus seiner Sicht keine Einwände gegen den Standort 2.

 

Geschätzte Kosten Brutto (IB Schnabl):

Grabarbeiten im Außenbereich einschl. Kernbohrungen                            15.000

Fundament für Notstromaggregat                                                                  8.000

Leitungsverlegung, Anpassung Verteilung                                                     6.000

Notstromaggregat mit Wetterschutzgehäuse                                               65.000

Reserve                                                                                                          6.000

Summe                                                                                                      100.000

Zzgl. Nebenkosten (Kostengruppe 700)                                                      30.000
                                                                                                            _______________

Kosten geschätzt brutto                                                                             130.000
                                                                                                            ==============

Zusätzlich sollte das Aggregat aber auch vor Vandalismus und Sabotage geschützt werden. Dazu gibt es Überlegungen, das Aggregat entweder mit einer Metall-Einhausung zu schützen oder in einer Fertiggarage (Mehrkosten Fertiggarage rund 7.000 € brutto ohne Nebenkosten) unterzubringen. Ergänzend sollte noch ein Reservetank vorgehalten werden (die Mehrkosten betragen auch hierfür rund 7.000 € brutto). Bei einer Unterbringung des Notstromaggregates in einer geschützten Umgebung könnte vermutlich auf die Wetterschutzhaube verzichtet werden, was dann zu einer Kosteneinsparung führen würde.

Zusätzliche Kosten entstehen durch den Wegfall von ein oder zwei KFZ-Stellplätzen (je nach Größe der Einhausung), die entsprechend der Baugenehmigung /Stellplatzverordnung vorhanden sein müssen. Der Wegfall von Stellplätzen könnte durch eine Ablösevereinbarung mit der Stadt Ebersberg ausgeglichen werden. Nach Rücksprache mit Herrn Stöhr (Bauamtsleiter Stadt Ebersberg) ist dafür ein Antrag an die Stadt Ebersberg zu stellen, der im technischen Ausschuss behandelt werden muss.

Die Ablösekosten betragen lt. derzeitig gültiger Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg   12.782,30 € je Stellplatz.

 

Zusätzliche Kosten Brutto:

Fertiggarage einschl. Nebenkosten                                                  20.000

Zusätzlicher Tank                                                                                7.000

Ablösekosten für 2 Stellplätze rund                                                    26.000
                                                                                                _____________

Summe                                                                                               53.000          

zzgl. geschätzte Kosten laut IB Schnabl (s.o.)                                 130.000
                                                                                                _____________

Gesamtkosten geschätzt brutto                                                        183.000
                                                                                                =============                                          

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.         Die Anschaffung eines Notstromaggregats am Standort 2 wird befürwortet.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Investitionshaushalt 2024 einzuplanen und baulich umzusetzen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Die Anschaffung eines Notstromaggregates ist als Investition zu sehen. Im Haushaltsjahr 2023 wurden hierfür keine Haushaltsmittel eingestellt.

Bei Ausführung der Baumaßnahme im laufenden Haushaltsjahr 2023 müsste ein außerplanmäßiger Antrag für eine Investition über 183.000 € gestellt werden.

Vorschlag der Verwaltung:

Falls der Ausschuss die Realisierung des stationären Notstromaggregats befürwortet, sollen die notwendigen Haushaltsmittel als Investition im HH-Jahr 2024 eingeplant werden.