Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 18.05.2022
Der ULV Ausschuss fasste in seiner Sitzung am 18.05.2022 folgenden Beschluss:
„Spätestens ab dem Jahr 2026 werden für alle
MVV-Buslinien in den Linien-Ausschreibungen Antriebe frei von fossilen Energien
als Alternative zu Dieselantrieben ausgeschrieben.“
„Gegebenenfalls werden bei mit Diesel
angetriebenen Bussen kürzere Vertragslaufzeiten ausgeschrieben und vereinbart.“
Die Verwaltung nahm in der Folge Gespräche mit der MVV GmbH auf, um die Beschlusslage zu besprechen und mit einem Zeitplan zur Durchführung zu hinterlegen. Bei Betrachtung, der vorhanden Zeiträume und Personalressourcen wurde schnell deutlich, dass Personalengpässe den Umsetzungsauftrag gefährden können.
Durch das vom Bund 2019 geförderte Projekt „Wasserstoffregion Landshut Ebersberg München“ werden bereits ab Herbst 2023 vier Busse von maximal fünf On-Top-Bussen auf den emissionsfreien Betrieb mit grünem Wasserstoff umgestellt. Damit ist der Einstieg zur Dekarbonisierung des Regionalbusverkehrs im Landkreis Ebersberg geschafft. Ein weiterer Ausbau mit wasserstoffbetriebenen Buslinien ist wünschenswert und möglich, auch durch die geplante Wasserstofftankstelle in Grafing.
Folgendes Umsetzungsszenario wird dem ULV Ausschuss hiermit vorgeschlagen:
Umstellungskonzept/Zeitschiene
Im Dezember 2024 auslaufende Linien
• 445, 459, 463:
o Werden für 5 bzw. 6 Jahre (Dez. 2024 – Dez. 2029/2030) mit Dieselbussen ausgeschrieben, daher vorerst keine weitere Veranlassung.
o Es ist sinnvoll, zukünftig die Schülerverstärker auch mit emissionsfreien Antrieben bedienen zu lassen, diese Busse könnten die Regelleistung unterstützen und ein besseres Betriebskonzept bewirken (insbesondere für den großen Umfang an Schülerbeförderungsleistung auf der Linie 445 in der derzeit laufenden Vorabbekanntmachung relevant).
o Eine Verlängerungsoption für die neuen Verträge um bis zu max. 2 Jahre wird angeregt, um auf möglicher Verzögerungen der parallellaufenden Umstellungsplanungen auf emissionsfreie Antriebe reagieren zu können. Der Landkreis prüft dies und stimmt ggf. zu.
Im Dezember 2025 auslaufende Linien
• 442, 469:
o Sollten übergangsweise für 2 Jahre (Dez. 2025 – Dez. 2027) mit Dieselbussen und ähnlichem Fahrplankonzept wie derzeit gefahren ausgeschrieben werden. Ab Dez. 2027 kann der Betrieb mit emissionsfreien Antrieben erfolgen.
o Eine Verlängerungsoption für die neuen Verträge um bis zu max. 2 Jahre wird angeregt, um auf möglicher Verzögerungen der parallellaufenden Umstellungsplanungen auf alternative Antriebe reagieren zu können.
• 446, 465:
o Es sind größere Fahrplananpassungen notwendig, was einen höheren und langfristigen Planungsaufwand bedeutet. Eine Übergangsausschreibung für ca. 6 Jahre (Dez. 2025 – Dez. 2031) wird vorgeschlagen.
o Eine Verlängerungsoption für die neuen Verträge um bis zu max. 2 Jahre wird angeregt, um auf möglicher Verzögerungen der parallellaufenden Umstellungsplanungen auf alternative Antriebe reagieren zu können.
Im Dezember 2026 auslaufende Linien
• 453:
o Es wird eine Übergangsausschreibung mit Dieselbussen von einem Jahr vorgeschlagen (Dez. 2026 – Dez. 2027). Ab Dez. 2027 kann zusammen mit der 411 eine verkehrliche Verknüpfung, ggf. Verschmelzung zu einer Linie, umgesetzt werden, inkl. emissionsfreier Antriebsform.
o Eine Verlängerungsoption für den neuen Vertrag um bis zu max. 2 Jahre wird angeregt, um auf mögliche Verzögerungen der parallellaufenden Umstellungsplanungen auf alternative Antriebe reagieren zu können. Der Landkreis prüft dies und stimmt ggf. zu.
• 4000, 4800, 4900:
o Eine Neuausschreibung mit Batteriefahrzeugen ist möglich, bedarf jedoch im Vorfeld eines abgestimmten Einsatz- und Ladekonzeptes, inkl. verbindlicher Entscheidung, ob der Landkreis eine eigene, nicht öffentliche bzw. teilöffentliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen wird. Ein entsprechendes Konzept mit Umsetzungsvorschlägen besteht noch nicht und muss erst erarbeitet werden. Andere emissionsfreie Antriebe werden zudem geprüft.
Im Dezember 2027 auslaufende Linien
• 411, 453:
o Die beiden Linien werden überplant und verkehrlich verknüpft. Gegebenenfalls erfolgt eine Verschmelzung zu einer Linie. Die Linie 453 kann von Dez. 2026 bis Dez. 2027 übergangsweise ausgeschrieben werden, eine 2-jährige Verlängerungsoption wäre sinnvoll. Um eine gleichzeitige Umsetzung der Linie 453 mit der Linie 411 zu gewährleisten, müsste die Linie 411 gegebenenfalls übergangsweise mit gleichem Ende wie die Linie 453 ausgeschrieben werden.
o Ohne zeitliche Verzögerung können Sie zum Dez. 2027 auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden. Die verbindlichen Leistungsbilder sollten bis September/Oktober 2023 vorliegen, ebenso die Beauftragung durch den Landkreis, dass der Projektsteuerer ausgeschrieben werden soll und die entsprechenden Kosten übernommen werden.
• 442, 469:
o Die beiden Linien können zum Dez. 2027 auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden.
o Die verbindlichen Leistungsbilder sollten bis September/Oktober 2023 vorliegen, ebenso die Beauftragung durch den Landkreis, dass der Projektsteuerer ausgeschrieben werden soll und die entsprechenden Kosten übernommen werden. Beide Linien werden separat als Einzellinien vergeben.
• 452, 466 VAT:
o Die Gemeinde Vaterstetten hat die Beauftragung eines Projektsteuerers und die Umstellung beider Linien auf emissionsfreie Antriebe beschlossen. Die Beschlüsse des Gemeinderates Vaterstetten sind für den Landkreis nicht bindend, jedoch kann der Landkreis durch eigene Beschlussfassung inhaltlich das Ansinnen seinerseits unterstützen und weiter vorantreiben.
• 451 VAT:
o Für diese Linie bestehen keine Aussagen zur Umstellung. Besonderheit: Es kommt ein Kleinbus auf Transporterbasis zum Einsatz, max. Fahrzeughöhe 2,87m.
Im Dezember 2028 auslaufende Linien
• 443 RufBus:
o Entscheidung in 2024 welche Optionen für den Linienverkehr im Bereich der Linie 443 getroffen wird. Eventuell bietet sich eine Kombination mit einem Ruf-Taxi Angebot an.
• 413, 414:
o Aufgrund räumlicher und verkehrlicher Anknüpfungen wird vorgeschlagen, beide Linien als ein Linienbündel zu vergeben. Der Leistungsumfang ist auch weiterhin für Kleinunternehmen geeignet.
o Sie können zum Dez. 2028 auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden. Die verbindlichen Leistungsbilder sollten bis September/Oktober 2024 vorliegen, ebenso die Beauftragung durch den Landkreis, dass der Projektsteuerer ausgeschrieben werden soll und die entsprechenden Kosten übernommen werden.
• 448:
o Eine Umstellung auf emissionsfreie Antriebe ist zum Dez. 2028 möglich. Das verbindliche Leistungsbild sollte bis September/Oktober 2024 vorliegen, ebenso die Beauftragung durch den Landkreis, dass der Projektsteuerer ausgeschrieben werden soll und die entsprechenden Kosten übernommen werden.
Im Dezember 2029 auslaufende Linien
• 460, 461, 462, 464, 468 PPA:
o Alle Linien sollten mit dem neuen Vertrag auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden. Hierzu bedarf es noch entsprechender Beschlüsse des Aufgabenträgers PPA zur Beauftragung.
• 440, 444, 447:
Alle Linien sollten mit dem neuen Vertrag auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden.
Vorschlag für die Zusammenfassung und Vergabe von Projektsteuerleistungen:
Die Linien, welche ab Dezember 2027 und Dezember 2028 auslaufen und dementsprechend neu vergeben werden müssen, werden für die Umstellung zu einem oder zwei Projektsteuerungsaufträgen zusammengefasst. Der externe Projektsteuerer könnte so Synergieeffekte bzw. gemeinsame Nutzungspotenziale besser erkennen und Kosten können reduziert werden.
Beispielbündelung:
1. Auftrag: 411, 453 (ab Dez. ’27) + 442, 469 (ab Dez. ’27) + 413, 414 (ab Dez. ’28) + 448 (ab Dez. ’28)
Oder
1. Auftrag 411, 453 (ab Dez. ’27) + 413, 414 (ab Dez. ’28)
2. Auftrag 442, 469 (ab Dez. ’27) + 448 (ab Dez. ’28)
Alle Angaben verstehen sich als Vorschlag und können durch Auftrag des ULV Ausschusses geändert werden. Die angegebenen Vorlaufzeiten basieren auf Schätzungen und Erfahrungswerten. Hinsichtlich des Zeitaufwands für die Vorplanungen (Erstellung Betriebskonzepte, Vorplanung Ladeinfrastruktur) kann von zukünftig auftretenden Synergie- und Lerneffekten ausgegangen werden, welche eine Straffung des Zeitplans ermöglichen können. Aufgrund der künftig weiter steigenden Nachfrage nach Bussen mit alternativen Antrieben ist mittelfristig weiterhin mit längeren Produktion- bzw. Lieferzeiten dieser Busse gegenüber der Dieselbusproduktion zu rechnen.
Die Verwaltung wird bei allen Planungen, alle vom Gesetzgeber zum entsprechenden Zeitpunkt erlaubten emissionsfreien oder „sauberen“ Antriebsformen prüfen und zum Beschluss vorlegen. Die Ausschreibungen sollen antriebsneutral ausgeschrieben werden. So haben die bietenden Unternehmen die Möglichkeit, je nach vorhandener Infrastruktur (Wasserstofftank-stelle, Biogasverfügbarkeit, usw.) die für jede Linie praktikabelste und kostengünstigste Variante anzubieten.
Grundsätzlich empfiehlt die Verwaltung beim Einsatz von Elektrobussen mit der Option der Depotladung (Ladevorgang auf dem Betriebshof) auszuschreiben. Diese Empfehlung basiert auf der nicht prognostizierbaren Flächenverfügbarkeit für Ladeinfrastruktur in den Gemeinden (vor allem Endhaltestellen) des Landkreises und einer einfacheren Planung der Infrastruktur.
Bei Umsetzung der vorgestellten Umsetzungsstrategie fahren alle MVV Regionalbuslinien des Landkreises Ebersberg – bis auf die Linie 445 – im Jahr 2030 emissionsfrei. Die Linie 445 wurde aus wirtschaftlichen Gründen und in Absprache mit dem Landkreis Erding bis 2031 ausgeschrieben.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Alternative
Antriebe reduzieren den CO2-Ausstoß.
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der ULV Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Sachvortrag vorgestellte Umsetzungsstrategie zur Umstellung auf alternative Antriebe im MVV Regionalbusverkehr, vorbehaltlich der Finanzierung, umzusetzen.
2. Der ULV Ausschuss beauftragt die Verwaltung, jede Planungsleistung vor Beauftragung dem ULV Ausschuss detailliert vorzustellen und die Beauftragung final beschließen zu lassen.
3. Der ULV Ausschuss beauftragt die Verwaltung, bei jeder zukünftigen Ausschreibung von MVV Regionalbuslinien, alle gesetzlich möglichen Antriebsarten, inklusive der anfallenden Kosten, zur Beschlussfassung vorzustellen.
Auswirkung auf den Haushalt:
Die Umstellung der MVV Regionalbuslinien ist mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden. Die Kostensteigerung ist abhängig von der Fahrplangestaltung und dem jeweiligen Linienweg. Die erste, oberflächliche Betrachtung der Landkreislinien durch BLIC hat ergeben, dass insgesamt mit einer Gesamtkostensteigerung von ca. 50% gerechnet werden kann. Genauere Prognosen sind bei tieferen Planungsschritten möglich. Bei einer beispielhaften Betrachtung des ÖPNV-Haushalts 2023 wäre mit Mehrkosten von 1.200.000,- € zu rechnen. Durch die Preisentwicklungen und Angebotsausweitungen bis zum Zeitpunkt der relevanten Ausschreibungen, ist zu Beginn der Umstellung auf alternative Antriebe mit deutlich höheren Kosten zu rechnen. Die Mehrkosten werden sich reduzieren, wenn die Infrastruktur sowie Leistungsfähigkeit der alternativen Antriebe selbst verbessert wird.
Die Planungsleistung selbst kann aufgeteilt werden in fix zu buchende Planungsleistungen und optionale Leistungen, die dann benötigt werden, wenn die MVV GmbH keine entsprechenden Personalkapazitäten bis zum Abrufzeitpunkt aufgebaut hat. Pro Linie wird aktuell mit einmaligen Planungskosten von bis zu 230.000 € gerechnet. Dieser Betrag fällt an, wenn alle optionalen Leistungen beansprucht werden. Eine Bündelung der Planungsleistung auf mehrere Linien kann den Gesamtbetrag reduzieren. Erste Planungsleistungen müssten in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 beauftragt werden.