Sachverhalt:
Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im
ULV-Ausschuss am 01.10.2020,
TOP 9
ULV-Ausschuss am 25.11.2020,
TOP 3
ULV-Ausschuss am 06.10.2021, TOP 8
Im ULV-Ausschuss am 06. Oktober 2021 wurden zur Radwegeverbindung Grafing – Moosach - Glonn zehn Bauabschnitte vorgestellt, die nur teilweise die (Mit-)Nutzung des ehemaligen Bahndammes vorgesehen haben. Lediglich für die Abschnitte 8 und 9 wurde die Nutzung des Bahndammes mangels Alternativen zwingend vorgesehen. In den Abschnitten 4 und 7 waren Alternativen mit (Teil-)Nutzung des Bahndammes angedacht.
Zu Nr. 1 des Antrages der AfD-Fraktion
Die im Schreiben des StMUV vom 06.04.2023 angesprochene rechtliche Freigabe des Schutzgebiets für den Radverkehr wäre folglich nur für die Abschnitte 8 und 9 erforderlich. Eine rechtliche Freigabe im Wege einer Befreiung von der Verboten der Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils wurde in der Vergangenheit nicht aktiv geprüft. Nach Rechtsauffassung der ROB (Schreiben vom 08.03.2021) ist die Erteilung einer Befreiung zum Befahren des Abschnittes mit Fahrrädern für die Allgemeinheit auf Basis der Verordnung von 1994 nicht möglich. Ein expliziter Beschluss, dass alle bisher davon abweichenden Aussagen unzutreffend sind, ist nicht notwendig. Es war in den Abschnitten 8 und 9 auch nicht vorgesehen, diese offiziell als Radweg auszuweisen, sondern lediglich die Nutzung mit Fahrrädern zu dulden, so wie das auch bisher gelebte Realität ist.
Die Abschnitte 4 und 7 können in der Variante ohne Nutzung des Bahndammes geplant werden. Es besteht somit kein Grund, die Planung der Abschnitte 1 bis 7 aufzugeben. In Abschnitt 8 und 9 zwischen Moosach und Glonn wird aufgrund der gelebten Praxis ohnehin schon geradelt, dieses „Gewohnheitsrecht“ müsste nun aktiv unterbunden werden, bzw. die Einhaltung des Verbots aktiv kontrolliert werden. Dies wurde und wird seitens des Landratsamtes nicht verfolgt. Würde das Radfahren dort aktiv untersagt, bestünde für die Fahrradnutzung eine Lücke im durchgehenden Radweg abseits der Staatsstraße. Zum Radfahren muss dann in diesem Bereich die ST 2351 genutzt werden. Der Abschnitt 10 ist bereits hergestellt und kann von Radfahrern genutzt werden.
Die Nutzung des Bahndammes durch Fußgänger ist nicht eingeschränkt. Dies schließt Fußgänger ein, die Fahrräder schieben (weltfremde Sichtweise). In anderen Bereichen des Bahndamms wird dieser von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt, was in der Verordnung auch nicht untersagt ist. Das heißt, Traktorfahren ist erlaubt, Radfahren indes nicht!
Zu Nr. 4 und 5 des Antrages der
AfD-Fraktion
Der maßgebliche Abschnitt 9 des Bahndammes
befindet sich inmitten eines Waldes und ist teilweise stark zugewachsen und
beschattet. Um den Abschnitt wieder stärker zu besonnen und naturschutzfachlich
aufzuwerten, konnte mit den Bayerischen Staatsforsten (west- und ostseitige
Grundstücksnachbarn) vereinbart werden, dass diese große Fichten entlang der
Bahndammböschung entnehmen. Die Bäume wurden mit Hilfe eines Harvesters
entnommen, wodurch es zu Beschädigungen der Dammkrone kam. Im Anschluss der
Maßnahme wurde, wie mit der hNB im Rahmen einer gemeinsamen Ortseinsicht
bereits am 28.10.2019 vereinbart und im ULV am 06.10.2021 vorgestellt und beschlossen,
die Wiederherstellung der
Dammkrone und in diesem Zuge auch
eine maßvolle Wegeverbesserung durchgeführt. Auf der Dammkrone wurde zuerst
oberflächlich der Fichtenaufwuchs abgezogen. Danach wurde der Schotterkörper
mit Hilfe einer Minibaggerschaufel etwas aufgelockert und mit einer Walze
geglättet. Einzelne Teilbereiche sind bis zu einer Breite von 2 m verbessert
worden. Hierbei wurde keinerlei Fremdmaterial eingebracht. Das Hauptaugenmerk
der durchgeführten Maßnahme lag auf dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung des
ursprünglichen Charakters des Bahndammes, um den Schutzzweck weiterhin aufrecht
zu erhalten. Daher wurde in diesem Abschnitt die Waldsukzession etwas
zurückgedrängt. Gleichzeitig wurde hierdurch die Begehbarkeit und damit die
Möglichkeit der Bevölkerung, Natur zur erleben und zu erfahren, im betroffenen
Abschnitt verbessert. Wir sehen es als wichtig an, die Natur in Teilbereichen des
Bahndamms für den Menschen erlebbar und spürbar zu machen und den kulturhistorisch
schützenswerten Bahndamm hierfür zu erhalten.
Aus Sicht der unteren
Naturschutzbehörde ist daher eine zusätzliche Überprüfung der durchgeführten
Maßnahmen nicht zielführend oder erforderlich.
Im Übrigen empfiehlt die Verwaltung folgendes:
1. Die Planungen für den Radweg Grafing Bahnhof – Glonn
entlang der Achse des Bahndammes werden fortgesetzt.
2. Für die am 06.10.2021 im ULV-Ausschuss vorgestellten
Bauabschnitte 8 und 9 werden praktikable Lösungen geprüft.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag.
Auswirkung auf den Haushalt:
Der Antrag hat auf den Haushalt derzeit keine Auswirkungen. Eventuell zukünftig anfallende Planungs- und Investitionskosten werden im Radwege- und Straßenbauprogramm 2024 und in den Folgejahren entsprechend eingestellt.