Die Stadt Grafing hat in Ihrer Stadtratssitzung am 05.07.2022 beschlossen, die Grundstücke mit der Flurnummer 556/59 und 556/127 mit der Gemarkung Nettelkofen an der Hauptstraße 2 nach Kaufabschluss an die Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU zur Bebauung und Verwaltung eines sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung zu stellen. Der Kaufvertrag wurde nun beurkundet und ist seit dem 30.03.2023 rechtswirksam. Es wurde darin auch festgehalten, dass das Grundstück innerhalb von 3 Jahren bebaut werden muss. Die Stadt Grafing übernimmt die Planungsleistungen bis einschließlich der Ausführungsplanung. Außerdem wurde sichergestellt, dass vor Baubeginn des Wohnungsbaus das Nahwärmenetz bereitgestellt ist.
Die Änderungssatzung ist gemäß Anlage 1 erstellt und wurde von der Regierung am 26.04.2023 freigegeben.
Die Aufnahme dieser neuen Grundstücke wurde bereits am 17.05.2023 in der Verwaltungsratssitzung der WBE beschlossen. Nun können die Mitgliedsgemeinden und der Landkreis den Beschluss zur Grundstücksaufnahme in Ihren Gremien einholen sowie die Beauftragung und Ermächtigung zur Unterschrift der Satzungsänderung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Die Aufnahme der Grundstücke
Fl-Nr. 556/59 und 556/127 (Hauptstraße 25) der Gemarkung Nettelkofen in
die Unternehmenssatzung der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird
beschlossen.
- Der Landrat wird als
Vertreter des Landkreis Ebersberg ermächtigt, die Änderungssatzung zu
unterschreiben.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine.