Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt
im
01.
Jugendhilfeausschuss am 14.04.2021, TOP 11ö
05.
Jugendhilfeausschuss am 20.10.2021, TOP 3ö
20.
Sitzung des Kreistages am 15.05.2023, TOP 4ö
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus beschließenden und aus beratenden Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder werden von den in Artikel 19 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) genannten Stellen benannt und vom Kreistag bestellt.
Nach Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 6 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine für den Jugendamtsbezirk zuständige kommunale Gleichstellungsbeauftragte an. Die Benennung der für den Jugendamtsbezirk zuständigen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfolgt durch den Kreistag des Landkreises Ebersberg.
Bisher nahm die amtierende Familienbeauftragte des Landkreises, Frau Theresa Gökden, diese Position ein. Sie wird seit 20.10.2021 durch Frau Johanna Kopec vertreten. Frau Theresa Gökden wechselte mit Wirkung zum 01.09.2022 an einen anderen Dienstort, weshalb das Amt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten neu zu besetzen ist. Am 15.05.2023 beabsichtigt der Kreistag in seiner Sitzung Frau Oberregierungsrätin Margit Schubert zur kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises zu bestellen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass Frau Theresa Gökden mit Wirkung vom
25.05.2023 als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss abberufen wird.
2.
Den beratenden Sitz für die kommunale
Gleichstellungsbeauftragte (Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 6 AGSG in Verbindung mit
§ 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg) nimmt mit
Wirkung vom 25.05.2023 Frau Oberregierungsrätin Margit Schubert ein.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine