Betreff
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
2023/0975/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Die bayerischen Landkreise sind gemäß Art. 20 Abs. 1 Satz 1 BayGlG verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 BayGlG erfolgt die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten jeweils für drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.

 

Die aufgrund des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 19.07.2021 zuletzt bestellte Gleichstellungsbeauftragte, Frau Theresa Gökden, wechselte mit Wirkung zum 01.09.2022 an einen anderen Dienstort. Deshalb ist eine Neubesetzung per Beschluss notwendig.

 

Die Nachfolge soll Frau Oberregierungsrätin Margit Schubert, Leitung Abteilung 2, antreten.

 

Bislang wurde die Gleichstellungsbeauftragte durch Frau Johanna Kopec vom Personalrat vertreten. Die Vertretung soll jedoch künftig wieder durch die Familienbeauftragte übernommen werden. Diese Stelle ist aufgrund der Kündigung der ehemaligen Familienbeauftragten derzeit vakant und ist zur Besetzung ausgeschrieben. Sie wird sobald als möglich besetzt.

 

Der Personalrat hat gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BayPVG mitgewirkt und sich für die Bestellung von Frau Schubert zur Gleichstellungsbeauftragten und die Bestellung der künftigen Familienbeauftragten zur Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten ausgesprochen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Zum Zeitpunkt der Ladung hat die Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses noch nicht stattgefunden. Die Beratungsergebnisse werden in der Kreistagssitzung vorgetragen!

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Frau Margit Schubert wird als Gleichstellungsbeauftragte für Frauen und Männer des Landkreises Ebersberg bestellt.

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt die künftige Familienbeauftragte zur/zum stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten zu ernennen.

3.    Die Bestellung wird mit Beschluss des Kreistages wirksam.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Für die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten stehen im Haushaltsjahr 2023 Sachmittel in Höhe von 3.398 € zur Verfügung. Die Stundenfreistellung für diese Aufgabe beträgt 400 Jahresarbeitsstunden.