In der Sitzung des ULV-Ausschusses
am 25.11.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
1. Die Revierinhaber im Landkreis Ebersberg erhalten rückwirkend
zum 01.04.2020 (Beginn des Jagdjahres) für jedes außerhalb des gezäunten
Ebersberger Parkes erlegte Stück Schwarzwild eine pauschale Abschussprämie von
80,-- € als freiwillige Leistung des Landkreises Ebersberg. Diese Förderung des
Schwarzwildabschusses ist vorläufig auf drei Jagdjahre, d. h. bis zum
31.03.2023 befristet.
2. Der Forstbetrieb Wasserburg erhält unabhängig davon als
Jagdausübungsbe-rechtigter im (gezäunten) Ebersberger Park für jedes dort
erlegte und verwertbare Stück Schwarzwild rückwirkend zum 01.04.2020,
vorläufig befristet bis zum 31.03.2023 eine Pauschale von 11,-- € als Ersatz
für die entfallene Befreiung von der Gebühr für die vorgeschriebene
Untersuchung auf Trichinen.
Wesentliche Gründe für diese
freiwillige Leistung des Landkreises waren:
- Vorbeugen gegen die Afrikanische
Schweinepest (ASP) und zunehmende Wildschäden in der Landwirtschaft
- Hohe Kosten für
Jagdausrüstung
- Hohe Kosten der
Revierinhaber beim Wildschadensersatz
- Sinkende Erlöse beim Verkauf
des Wildschweinfleisches
- Keine Befreiung mehr für den
Trichinenuntersuchungsgebühr
- Steigender Zeitaufwand für
die Jagd
Die Befristung war als
Anschubfinanzierung gedacht und um die auf den Landkreis zukommenden Kosten
besser abschätzen zu können.
Entwicklung seit 2019
In den Jagdjahren 2019/2020,
2020/2021 und 2021/2022 war die Strecke für Schwarzwild verhältnismäßig hoch im
Landkreis Ebersberg. Doch gerade im Jagdjahr 2021/2022 trug die Strecke im
Bereich der Staatsforsten erheblich dazu bei. In der nachfolgenden Grafik ist
diese Entwicklung gut zu erkennen und auch der Rückgang im Jagdjahr 2022/2023.
Die Daten in diesem Jagdjahr basieren noch auf unvollständigen Meldungen der
Revierinhaber, so dass hier trotz deutlicher Tendenz noch eine leichte Erhöhung
zu erwarten ist. Beachtlich ist der anhaltend hohe Jagddruck im Ebersberger
Forst (Staatsforsten), bei dem jedoch nur die Kosten für die
Trichinenprobeentnahme in Höhe vom 11 € übernommen werden.
Die sinkende Strecke im
übrigen Landkreis sehen wir als Erfolg der intensiven Bejagung der drei
vorhergehenden Jahre. Die Jagd auf Schwarzwild gestaltet sich wieder deutlich
schwieriger, was jedoch nicht zwangsläufig auf einen dezimierten Bestand
zurückzuführen ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich das beunruhigte
Wild in Nachbarlandkreise zurückzieht.
Erfreulich wirkt sich das
auf die Auszahlung der Schwarzwildprämie aus, die deutlich unter den Ansätzen
liegt.
Die Grafik zeigt den
Vergleich zu anderen Landkreisen, bei dem wir uns mit der vorgeschlagenen
Prämie eher im Mittelfeld befinden.
Seuchenlage (ASP)
Für Schwarzwild existiert
keine verbindliche Abschussplanung, wie z. B. beim Rehwild, so dass finanzielle
Anreize zu einer Erhöhung der Abschussquote führen sollen. Diese ist eine der
wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um der Ausbreitung der Afrikanischen
Schweinepest entgegenzuwirken.
Quelle: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest/
Die Kartenausschnitte lassen
deutlich erkennen, wie sich die ASP innerhalb weniger Jahre von Russland aus
über Rumänien und vor allem Polen in Richtung Deutschland ausgebreitet hat.
Beunruhigend ist auch, dass in Belgien und Italien lokal betroffene Gebiete
dargestellt sind, die hunderte von Kilometer von den Brennpunkten entfernt
liegen. Die ASP ist spätestens seit 2020 auch in Deutschland angekommen.
Derzeit noch an der Ostgrenze, doch auch die Ausbreitung in Deutschland ist
bereits sichtbar.
Die Strategie in der
Seuchenbekämpfung beruht auf zwei Säulen:
1. Erhöhung der Abschusszahlen
und damit Verringerung des Bestandes. Wie bereits erwähnt, ist unserer Ansicht
nach die sinkende Auszahlung der Prämie ein Zeichen, dass die Bejagung von
Schwarzwild schwieriger wird. Zum Teil dürfte das am verringerten Bestand im
Landkreis liegen.
2. Kooperative Zusammenarbeit
mit den Jägern für den Ernstfall eines Ausbruchs im Landkreis. Die fachlich
ausgebildeten Jäger könnten mit Auftreten eines Befundes die im Maßnahmenplan
vorgesehenen Schritte gemeinsam mit dem Veterinäramt und Freiwilligen
beschreiten. Erste Übungen fanden bereits statt.
Anregung
Mit Schreiben vom 31.01.2023
regte die Kreisgruppe Ebersberg im Landesjagdverband Bayern e. V. die
Fortführung der Maßnahme „Förderung des Schwarzwildabschusses“ an, um vorerst
weitere drei Jahre im gleichen Umfang bis zum 31.03.2026.
Die Kreisgruppe Ebersberg
vertritt nicht alle Revierinhaber im Landkreis Ebersberg, jedoch einen
Großteil. Die Kreisgruppe selbst wird bei den Auszahlungen nicht
berücksichtigt, da diese lediglich für die Revierinhaber vorgesehen ist.
Ausgezahlt wird die Prämie selbstverständlich auch an Revierinhaber, die nicht
der Kreisgruppe angehörig sind. Insofern betrachten wir die Rolle der
Kreisgruppe in diesem Verfahren als Fürsprecher für die gesamte Jägerschaft.
Die Begründung kann dem
beiliegenden Schreiben entnommen werden. Für den Landkreis Ebersberg ist das
gewichtigste Argument für diese freiwillige Leistung die Seuchenprävention, wie
bereits oben erläutert wurde.
Stellungnahme Kreisjagdberater
Der Kreisjagdberater sieht
in der abnehmenden Strecke Schwarzwild u. a. einen Erfolg der
Schwarzwildprämie. Ähnliche Maßnahmen in umliegenden Landkreisen haben sehr
wahrscheinlich zu einer Dezimierung oder zumindest Vertreibung des Bestandes
geführt. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt aber auch, dass sich der
Schwarzwildbestand sehr schnell wieder erholen kann und ggf. sogar massiv
ansteigt, wenn die Rahmenbedingungen (genügend Futter, geringer Jagddruck)
dafür geeignet sind. Er spricht sich daher explizit für die Fortführung der
Maßnahme aus.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV
Ausschuss wird vorgeschlagen:
1. Die Revierinhaber im Landkreis
Ebersberg erhalten weiterhin und rückwirkend zum 01.04.2023 (Beginn des
Jagdjahres) für jedes außerhalb des gezäunten Ebersberger Parkes erlegte Stück
Schwarzwild eine pauschale Abschussprämie von 80,-- € als freiwillige Leistung
des Landkreises Ebersberg. Diese Förderung des Schwarzwildabschusses ist
vorläufig auf drei Jagdjahre, d. h. bis zum 31.03.2026 befristet.
2. Der Forstbetrieb Wasserburg
erhält unabhängig davon als Jagdausübungsberechtigter im (gezäunten)
Ebersberger Park für jedes dort erlegte und verwertbare Stück Schwarzwild
weiterhin und rückwirkend zum 01.04.2023, vorläufig befristet bis zum
31.03.2026 eine Pauschale von 11,-- € als Ersatz für die entfallene Befreiung
von der Gebühr für die vorgeschriebene Untersuchung auf Trichinen.
Auswirkung auf den Haushalt:
Die Kosten für die pauschale Abschussprämie belaufen sich
auf Grundlage prognostizierter Abschusszahlen schätzungsweise auf jährlich ca.
30.000,-- €.
Die Kosten für die Pauschale, die dem Forstbetrieb Wasserburg als Ersatz für
die entfallene Befreiung von Trichinengebühren für im (gezäunten) Ebersberger
Park erlegtes und verwertbares Schwarzwild gewährt werden soll, belaufen sich
auf Grundlage prognostizierter Abschusszahlen schätzungsweise auf jährlich ca.
5.000,-- €.
Insgesamt ist somit wohl mit einer jährlichen Belastung des Kreishaushaltes –
vorläufig beschränkt auf drei Jahre – von etwa 35.000,-- € bis 40.000,-- € zu
rechnen.