Betreff
Förderung des Schwarzwildabschusses im Landkreis Ebersberg durch freiwillige Leistungen; Verlängerung der pauschalen Abschussprämie
Vorlage
2023/0985
Art
Sitzungsvorlage

In der Sitzung des ULV-Ausschusses am 25.11.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

1.    Die Revierinhaber im Landkreis Ebersberg erhalten rückwirkend zum 01.04.2020 (Beginn des Jagdjahres) für jedes außerhalb des gezäunten Ebersberger Parkes erlegte Stück Schwarzwild eine pauschale Abschussprämie von 80,-- € als freiwillige Leistung des Landkreises Ebersberg. Diese Förderung des Schwarzwildabschusses ist vorläufig auf drei Jagdjahre, d. h. bis zum 31.03.2023 befristet.

 

2.    Der Forstbetrieb Wasserburg erhält unabhängig davon als Jagdausübungsbe-rechtigter im (gezäunten) Ebersberger Park für jedes dort erlegte und verwertbare Stück Schwarzwild rückwirkend zum 01.04.2020, vorläufig befristet bis zum 31.03.2023 eine Pauschale von 11,-- € als Ersatz für die entfallene Befreiung von der Gebühr für die vorgeschriebene Untersuchung auf Trichinen.

 

Wesentliche Gründe für diese freiwillige Leistung des Landkreises waren:

 

-       Vorbeugen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und zunehmende Wildschäden in der Landwirtschaft

-       Hohe Kosten für Jagdausrüstung

-       Hohe Kosten der Revierinhaber beim Wildschadensersatz

-       Sinkende Erlöse beim Verkauf des Wildschweinfleisches

-       Keine Befreiung mehr für den Trichinenuntersuchungsgebühr

-       Steigender Zeitaufwand für die Jagd

 

Die Befristung war als Anschubfinanzierung gedacht und um die auf den Landkreis zukommenden Kosten besser abschätzen zu können.

 

Entwicklung seit 2019

 

In den Jagdjahren 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 war die Strecke für Schwarzwild verhältnismäßig hoch im Landkreis Ebersberg. Doch gerade im Jagdjahr 2021/2022 trug die Strecke im Bereich der Staatsforsten erheblich dazu bei. In der nachfolgenden Grafik ist diese Entwicklung gut zu erkennen und auch der Rückgang im Jagdjahr 2022/2023. Die Daten in diesem Jagdjahr basieren noch auf unvollständigen Meldungen der Revierinhaber, so dass hier trotz deutlicher Tendenz noch eine leichte Erhöhung zu erwarten ist. Beachtlich ist der anhaltend hohe Jagddruck im Ebersberger Forst (Staatsforsten), bei dem jedoch nur die Kosten für die Trichinenprobeentnahme in Höhe vom 11 € übernommen werden.

 

Die sinkende Strecke im übrigen Landkreis sehen wir als Erfolg der intensiven Bejagung der drei vorhergehenden Jahre. Die Jagd auf Schwarzwild gestaltet sich wieder deutlich schwieriger, was jedoch nicht zwangsläufig auf einen dezimierten Bestand zurückzuführen ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich das beunruhigte Wild in Nachbarlandkreise zurückzieht.

 

 

Erfreulich wirkt sich das auf die Auszahlung der Schwarzwildprämie aus, die deutlich unter den Ansätzen liegt.

 

 

Die Grafik zeigt den Vergleich zu anderen Landkreisen, bei dem wir uns mit der vorgeschlagenen Prämie eher im Mittelfeld befinden.

 

Seuchenlage (ASP)

 

Für Schwarzwild existiert keine verbindliche Abschussplanung, wie z. B. beim Rehwild, so dass finanzielle Anreize zu einer Erhöhung der Abschussquote führen sollen. Diese ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest entgegenzuwirken.


Quelle: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest/

 

Die Kartenausschnitte lassen deutlich erkennen, wie sich die ASP innerhalb weniger Jahre von Russland aus über Rumänien und vor allem Polen in Richtung Deutschland ausgebreitet hat. Beunruhigend ist auch, dass in Belgien und Italien lokal betroffene Gebiete dargestellt sind, die hunderte von Kilometer von den Brennpunkten entfernt liegen. Die ASP ist spätestens seit 2020 auch in Deutschland angekommen. Derzeit noch an der Ostgrenze, doch auch die Ausbreitung in Deutschland ist bereits sichtbar.

 

Die Strategie in der Seuchenbekämpfung beruht auf zwei Säulen:

 

1.   Erhöhung der Abschusszahlen und damit Verringerung des Bestandes. Wie bereits erwähnt, ist unserer Ansicht nach die sinkende Auszahlung der Prämie ein Zeichen, dass die Bejagung von Schwarzwild schwieriger wird. Zum Teil dürfte das am verringerten Bestand im Landkreis liegen.

2.   Kooperative Zusammenarbeit mit den Jägern für den Ernstfall eines Ausbruchs im Landkreis. Die fachlich ausgebildeten Jäger könnten mit Auftreten eines Befundes die im Maßnahmenplan vorgesehenen Schritte gemeinsam mit dem Veterinäramt und Freiwilligen beschreiten. Erste Übungen fanden bereits statt.

 

Anregung

 

Mit Schreiben vom 31.01.2023 regte die Kreisgruppe Ebersberg im Landesjagdverband Bayern e. V. die Fortführung der Maßnahme „Förderung des Schwarzwildabschusses“ an, um vorerst weitere drei Jahre im gleichen Umfang bis zum 31.03.2026.

 

Die Kreisgruppe Ebersberg vertritt nicht alle Revierinhaber im Landkreis Ebersberg, jedoch einen Großteil. Die Kreisgruppe selbst wird bei den Auszahlungen nicht berücksichtigt, da diese lediglich für die Revierinhaber vorgesehen ist. Ausgezahlt wird die Prämie selbstverständlich auch an Revierinhaber, die nicht der Kreisgruppe angehörig sind. Insofern betrachten wir die Rolle der Kreisgruppe in diesem Verfahren als Fürsprecher für die gesamte Jägerschaft.

 

Die Begründung kann dem beiliegenden Schreiben entnommen werden. Für den Landkreis Ebersberg ist das gewichtigste Argument für diese freiwillige Leistung die Seuchenprävention, wie bereits oben erläutert wurde.

 

Stellungnahme Kreisjagdberater

 

Der Kreisjagdberater sieht in der abnehmenden Strecke Schwarzwild u. a. einen Erfolg der Schwarzwildprämie. Ähnliche Maßnahmen in umliegenden Landkreisen haben sehr wahrscheinlich zu einer Dezimierung oder zumindest Vertreibung des Bestandes geführt. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt aber auch, dass sich der Schwarzwildbestand sehr schnell wieder erholen kann und ggf. sogar massiv ansteigt, wenn die Rahmenbedingungen (genügend Futter, geringer Jagddruck) dafür geeignet sind. Er spricht sich daher explizit für die Fortführung der Maßnahme aus.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV Ausschuss wird vorgeschlagen:

 

1.    Die Revierinhaber im Landkreis Ebersberg erhalten weiterhin und rückwirkend zum 01.04.2023 (Beginn des Jagdjahres) für jedes außerhalb des gezäunten Ebersberger Parkes erlegte Stück Schwarzwild eine pauschale Abschussprämie von 80,-- € als freiwillige Leistung des Landkreises Ebersberg. Diese Förderung des Schwarzwildabschusses ist vorläufig auf drei Jagdjahre, d. h. bis zum 31.03.2026 befristet.

2.    Der Forstbetrieb Wasserburg erhält unabhängig davon als Jagdausübungsberechtigter im (gezäunten) Ebersberger Park für jedes dort erlegte und verwertbare Stück Schwarzwild weiterhin und rückwirkend zum 01.04.2023, vorläufig befristet bis zum 31.03.2026 eine Pauschale von 11,-- € als Ersatz für die entfallene Befreiung von der Gebühr für die vorgeschriebene Untersuchung auf Trichinen.

Auswirkung auf den Haushalt:

Die Kosten für die pauschale Abschussprämie belaufen sich auf Grundlage prognostizierter Abschusszahlen schätzungsweise auf jährlich ca. 30.000,-- €.

Die Kosten für die Pauschale, die dem Forstbetrieb Wasserburg als Ersatz für die entfallene Befreiung von Trichinengebühren für im (gezäunten) Ebersberger Park erlegtes und verwertbares Schwarzwild gewährt werden soll, belaufen sich auf Grundlage prognostizierter Abschusszahlen schätzungsweise auf jährlich ca. 5.000,-- €.

Insgesamt ist somit wohl mit einer jährlichen Belastung des Kreishaushaltes – vorläufig beschränkt auf drei Jahre – von etwa 35.000,-- € bis 40.000,-- € zu rechnen.