Betreff
Haushalt 2023; Zwischenbericht 2023 aus den Fachbereichen des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
2023/0986
Aktenzeichen
14/Controlling
Art
Sitzungsvorlage

Die Zwischenberichte der Fachausschüsse sind ebenso standardisiert, wie die Budget- und Abschlussberichte. Sollte es aus der Mitte des Ausschusses Anregungen zur Verbesserung der Transparenz geben, würde sich die AG Politik und Verwaltung damit befassen.

 

Die Einbeziehung der Fachausschüsse bei der Beratung über die Eckwerte ist nach der Beschlusslage des Kreistages nicht vorgesehen. Die Eckwerteberatungen für den Haushalt 2023 finden im Kreis- und Strategieausschuss am 10.07.2023 und im Kreistag am 24.07.2023 statt. Unabhängig von der Eckwertediskussion erhalten die Fachausschüsse einen Zwischenbericht über den Stand des Haushaltsvollzuges ihrer Fachbereiche.

 

Auf die Darstellung der Investitionen wird im Zwischenbericht verzichtet, weil sie im Bereich des Jugendhilfeausschusses eine vernachlässigbare Größe darstellen.

 

Gesamtüberblick (Cockpit):

Der Jugendhilfeausschuss verantwortet folgende Kostenstellen:

Kostenstelle 230 – Jugendamt
Kostenstelle 231 – Kreisjugendring
Kostenstelle 232 – Hilfe für junge Volljährige
Kostenstelle 233 – umA (unbegleitete minderjährige Asylsuchende)
Kostenstelle 600 – Fachabteilung 6 Jugend, Familie und Demografie

Die Gesamtausgaben des Jugendhilfeausschusses stellen sich wie folgt dar:

 

 

Erläuterung zur Grafik:

Die linke Säule zeigt die Planansätze eines Jahres die rechte die aufgelaufenen Ist-Werte. Die gelbe Linie markiert den Stand zum 30.04. eines Jahres.

 

Die lineare Betrachtung der Vergleichsjahre führt zu folgendem Ergebnis:

 

 

% 30.04.

Ist

Ist / Plan %

Planerfüllung in %

Jan - Apr

Jan - Dez

2016

35,74%

4.886.019

11.493.915

84,08%

15,92%

2017

29,53%

3.765.110

12.432.728

97,50%

2,50%

2018

36,42%

4.709.986

12.930.268

99,98%

0,02%

2019

38,94%

5.241.614

14.692.497

109,15%

-9,15%

2020

37,59%

5.342.993

16.336.405

114,94%

-14,94%

2021

34,69%

5.524.890

16.948.011

106,42%

-6,42%

2022

30,92%

5.567.194

16.902.089

93,89%

6,11%

2023

30,88%

5.866.564

5.912.381

31,12%

68,88%

Zum Stand des 30.04.2023 sind 30,88 % des Planansatzes ausgeschöpft.

Im Folgenden wird ein Überblick über die Budgetausschöpfung nach Kostenstellen jeweils zum Stand des 30.04. dargestellt sowie die bis zum Jahresende 2023 prognostizierten Planabweichungen aufgezeigt.

 

Jan - Apr

Jan - Dez

Prognose

Ist

Plan

2019

2020

2021

2022

2023

2023

Ausschöpfung %

231 Kreisjugendring

263.281

338.907

316.341

224.023

309.236

536.311

57,66%

0 €

233 umA (unbegleitete minderjährige Ausländer)

544.466

-55.086

-38.330

111.079

369.353

-10.203

-3620,04%

-118.838 €

230 Jugendamt

4.041.807

4.580.211

4.803.697

4.925.633

4.901.584

17.647.934

27,77%

-513.204 €

232 Hilfe für junge Volljährige § 41

370.454

460.669

412.345

276.895

258.497

732.200

35,30%

222.800 €

600 Fachabteilung 6, Jugend, Familie u

nd Demografie

21.606

18.292

30.837

29.563

27.895

93.758

29,75%

6.242 €

SUMME

5.241.614

5.342.993

5.524.890

5.567.194

5.866.564

19.000.000

30,88%

-403.000 €

 

Insgesamt wird für das Budget des Jugendhilfeausschusses eine Planunterschreitung für das Jahr 2023 von 403.000 € bzw. 2,1 % prognostiziert.

 

Die Personalkostensteigerung in Höhe von 4%, welche zur Haushaltsplanung angesetzt worden ist, kompensiert die tatsächlichen Mehrkosten des neuen Tarifvertrages.

Die Kostenstelle 231 (Kreisjugendring) wird zum Ende des Jahres 2023 selbständig vertreten und erläutert. Derzeit wird von einer Planeinhaltung ausgegangen.

 

Das Jugendamt (Kostenstellen 230 und 232) wird den Planansatz von 18,4 Mio. € voraussichtlich um 290.404 € unterschreiten. Nähere Erläuterungen zu den prognostizierten Unterschreitungen sind bei den bedeutendsten Kostenträgern (S. 4) aufgeführt. Die Kostenstelle 232 wurde für dieses Jahr zum ersten Mal komplett budgetiert. Durch einen Planungsfehler im Bereich der Heimerziehung und betreutes Wohnen wird das Budget um ca. 200.000 € überschritten.

 

Die Kostenstelle 233 (umA) wird voraussichtlich eine Planunterschreitung von 118.838 € zur Folge haben. Auf Grund steigender Fallzahlen werden seit Ende des Jahres 2022 zusätzliche neue umA Einrichtungen als stationäre Einrichtungen betrieben. Die neu geschaffenen Einrichtungen haben Umsatzerhöhungen zur Folge und können daher die (Personal-) Kosten für die vielfältigen pädagogischen Leistungen, die ebenfalls auf diese Kostenstelle verbucht werden (Kosten für Vormundschaften sowie Leistungen der Wirtschaftlichen und Pädagogischen Jugendhilfe) kompensieren.

 

Für die Kostenstelle 600 (Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie) wird von einer Überschreitung in Höhe von 6.242 € ausgegangen. Grund hierfür ist die Umgruppierung einer Stabsstelle.

 

Die bedeutendsten Kostenträger der Kostenstellen 230 und 232 (Jugendamt) entwickeln sich wie folgt:

 

 

Ist

Ist

Plan

Prognose

Jan - Apr

2019

2020

2021

2022

2023

2023

2345 Heimerziehung und betreutes Wohnen

2.104.114

2.682.634

3.073.503

2.641.538

718.942

2.900.000

-175.000 €

2349 Eingliederungshilfe - stationär

2.675.147

2.830.718

2.375.306

2.109.726

430.421

2.500.000

-385.000 €

2348 Eingliederungshilfe - teilstationär

1.325.227

1.329.509

1.388.950

1.391.482

386.885

1.600.000

-100.000 €

2347 Eingliederungshilfe - ambulant

696.544

715.034

908.760

1.363.349

304.175

1.505.000

347.000 €

2346 Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung

314.070

446.738

742.948

478.766

-72.003

600.000

-420.000 €

2321 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtung

474.803

466.803

482.877

529.952

261.476

592.000

128.000 €

2316 Erziehungsberatung

486.745

499.100

543.521

544.759

253.315

563.000

Planeinhaltung

2342 Sozialpädagogische Familienhilfe

442.306

445.933

488.027

681.295

184.269

545.000

355.000 €

2333 Jugendsozialarbeit

323.537

334.268

430.984

552.175

30.004

538.630

Planeinhaltung

2319 Förderung von gemeinsamen Wohnformen

101.838

180.953

357.227

278.104

117.073

368.000

Planeinhaltung

 

2345 (Heimerziehung und betreutes Wohnen): Fallzugänge an sich lassen sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Jugendamt in geringem Maße steuern. Im Jahr 2021 war bspw. in dem Bereich eine deutliche Fallzahlensteigerung zu verzeichnen, die zusammen mit den Entgelterhöhungen aller stationären Leistungen ursächlich für die hohe Abweichung vom Budget in 2021 war. Im Jahr 2022 hat sich dieser Trend nicht fortgesetzt und kostenintensive Fälle konnten beendet oder durch Wegzug der Sorgeberechtigten in andere Landkreise abgegeben werden. Die Bedarfe von vielen Jugendlichen erfordern jedoch eine immer intensivere pädagogische Betreuung, die sich in immer höheren Tagessätzen der einzelnen Einrichtungen widerspiegeln. Die Planung 2023 basierte noch auf dem Ergebnis 2021, weil zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung die Planunterschreitung 2022 nicht absehbar war.

 

ð  Die Prognose 2023 geht zum aktuellen Zeitpunkt lediglich von stagnierenden Jahresfallzahlen zu 2022 aus.

 

Prognose: Budgetunterschreitung von 175.000,- €

 

2349 (Eingliederungshilfe stationär): In dieser kostenintensiven Hilfe nach § 35a SGB VIII (stationäre Unterbringung) ist insgesamt bis dato nur ein geringer Fallanstieg zu verzeichnen. Analog zur Hilfeart 2345 (Heimerziehung und betreutes Wohnen) wurde ebenfalls mit einer deutlichen Fallzahlensteigerung in 2022 gerechnet, die allerdings ausblieb.

 

ð  Die Prognose 2023 geht von stagnierenden Jahresfallzahlen wie zum Vorjahr aus.

 

Prognose: Budgetunterschreitung von 385.000,- €

 

2348 (Eingliederungshilfe teilstationär): Die Fallzahlen stagnieren, da HPT-Plätze in nur begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen. Der Bedarf wird auch durch Plätze in umliegenden Landkreisen gedeckt. Dies führt zwangsläufig zu höheren Fahrtkosten aufgrund von längeren Fahrtstrecken. Die Planung 2023 basierte ebenfalls auf den Planzahlen 2022, welche im Ergebnis unterschritten wurde.

ð  Die Prognose für 2023 geht von gleichbleibenden Jahresfallzahlen zu 2022 aus.

Prognose: Budgetunterschreitung von 100.000,- €

 

2347 (Eingliederungshilfe ambulant): In diesem Bereich der ambulanten Maßnahmen nach § 35a SGB VIII ist ein besonders signifikanter starker Anstieg der Jahresfallzahlen zu verzeichnen. Hierbei sorgen insbesondere die zahlreichen Anfragen nach Schulbegleitung und der Unterstützung bei Teilleistungsstörungen (Therapien für Autismus, Legasthenie, etc.) für ein kontinuierlich erhöhtes Kostenaufkommen, wie zuletzt im Jugendhilfeausschuss dargelegt. Zu befürchten ist, dass der Zenit im Bereich der Schulbegleitung in diesem Jahr noch nicht erreicht ist. Mit der Einführung des Anspruchs auf Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich ab 2026 werden in Zukunft weiterhin mehr Mittel benötigt werden.

 

ð  Für die Prognose 2023 gehen wir weiterhin von kontinuierlich stark steigenden Jahresfallzahlen gegenüber zum Vorjahr aus. Dies führt zusammen mit gestiegenen Kosten zu einer Überschreitung des ohnehin gestiegenen Budgets.

 

Prognose: Budgetüberschreitung von 347.000,- €

 

2346 (Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung): Die Fallzahlen und Bedarfe zeigen sich in diesem Bereich stark rückläufig, so dass von einer deutlichen Budgetunterschreitung ausgegangen werden darf. Es bleibt allerdings anzumerken, dass aufgrund des intensiven pädagogischen Settings und der damit verbundenen hohen Tagessätze bereits ein zusätzlicher Fall im Laufe des Jahres die derzeitige Prognose zu Nichte machen kann.

Prognose: Budgetunterschreitung von 420.000,- €

 

2321 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen): Die Fallzahlen im Bereich der Förderangebote nach § 22 SGB VIII (Übernahme der Kindergartengebühren) steigen, insbesondere im Bereich der Asylbewerber und aufgrund vieler Geflüchteter aus der Ukraine deutlich. Zudem unterschreiten immer mehr Antragsteller die maßgebliche Einkommensgrenze, wodurch die Kindergebühren vom Jugendamt getragen werden müssen.

Prognose: Budgetüberschreitung von 128.000,- €

2342 (Sozialpädagogische Familienhilfe- SPFH): Die Fallzahlen und die Kosten im Bereich der SPFH steigen derzeit stark an. Die Kontaktbeschränkungen hatten während der Corona-Pandemie zu einem Rückgang der Fallzahlen geführt. Nun zeigt sich ein Nachholbedarf. Ein Effekt, der auch bundesweit in der Jugendhilfe zu beobachten ist.

Zudem werden die Maßnahmen der SPFH oft erfolgreich vor der Einleitung einer stationären Maßnahme (z.B. Heimunterbringung) eingesetzt. Eine Überforderung der Eltern führt zu einem erhöhten Unterstützungsbedarf in der Erziehung.

Prognose: Budgetüberschreitung von 355.000,- €

 

 

Jan - Apr

Jan - Dez

Prognose

Ist

Plan

2019

2020

2021

2022

2023

2023

Ausschöpfung %

030 Jugendhilfeausschuss (JHA)

5.241.614

5.342.993

5.524.890

5.567.194

5.866.564

19.000.000

30,88%

-403.000€

 

Unter Würdigung der derzeit bekannten Größen und der sich abzeichnender (wiederspiegelnder) aktueller Ist-Zahlen per 30.04.2023 gegenüber dem Vorjahr (durch weiterhin günstige Konstellationen in den einzelnen Hilfearten) geht das Jugendamt zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Gesamtplan 2023 unterschritten werden kann. Diese Entwicklung wurde im Abschlussbericht vom 07.03.2023 zunächst als nicht erreichbar angesehen, allerdings zeigen sich Tarifsteigerungen erst zeitlich versetzt, der Bevölkerungsanstieg hat sich leicht verlangsamt und die Inflationsrate ist leicht gesunken.

 

Fallzahlenentwicklungen können zum jetzigen Zeitpunkt für Ende 2023 nicht ganz exakt vorhergesehen werden. Daher wird insgesamt ein weitestgehend gleichbleibendes bis moderat leicht steigendes Level bei einigen Hilfearten im Vergleich zu 2022 angenommen. Das Jahr 2022 schloss mit einem Ergebnis in Höhe von 16,9 Mio. € ab. Die Prognose 2023 geht von einem Endergebnis von höchstens 18,6 Mio. € aus.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Diese Vorlage dient der Information der Kreisräte; ein Beschluss ist nicht notwendig. In einem Jahr wird dem Jugendhilfeausschuss in dieser Form wieder berichtet.

Auswirkung auf Haushalt:

 

Es wird prognostiziert, dass das Teilbudget des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2023 um 403.000 € bzw. 2,1 % unterschritten wird.