Die Einbeziehung der
Fachausschüsse bei der Beratung über die Eckwerte ist nach der Beschlusslage
des Kreistages nicht vorgesehen. Die Eckwerteberatungen für den Haushalt 2023
finden im Kreis- und Strategieausschuss am 10.07.2023 und im Kreistag am 24.07.2023
statt. Unabhängig von der Eckwertediskussion erhalten die Fachausschüsse einen
Zwischenbericht über den Stand des Haushaltsvollzuges ihrer Fachbereiche.
Auf die Darstellung der Investitionen wird im Zwischenbericht verzichtet, weil sie im Bereich des Jugendhilfeausschusses eine vernachlässigbare Größe darstellen.
Gesamtüberblick (Cockpit):
Der
Jugendhilfeausschuss verantwortet folgende Kostenstellen:
Kostenstelle 230 – Jugendamt
Kostenstelle 231 – Kreisjugendring
Kostenstelle 232 – Hilfe für junge Volljährige
Kostenstelle 233 – umA (unbegleitete minderjährige Asylsuchende)
Kostenstelle 600 – Fachabteilung 6 Jugend, Familie und Demografie
Die
Gesamtausgaben des Jugendhilfeausschusses stellen sich wie folgt dar:
Erläuterung zur Grafik:
Die linke Säule zeigt die
Planansätze eines Jahres die rechte die aufgelaufenen Ist-Werte. Die gelbe
Linie markiert den Stand zum 30.04. eines Jahres.
Die lineare Betrachtung der Vergleichsjahre führt zu folgendem Ergebnis:
|
% 30.04. |
Ist |
Ist / Plan % |
Planerfüllung in % |
|
Jan - Apr |
Jan - Dez |
||||
2016 |
35,74% |
4.886.019 |
11.493.915 |
84,08% |
15,92% |
2017 |
29,53% |
3.765.110 |
12.432.728 |
97,50% |
2,50% |
2018 |
36,42% |
4.709.986 |
12.930.268 |
99,98% |
0,02% |
2019 |
38,94% |
5.241.614 |
14.692.497 |
109,15% |
-9,15% |
2020 |
37,59% |
5.342.993 |
16.336.405 |
114,94% |
-14,94% |
2021 |
34,69% |
5.524.890 |
16.948.011 |
106,42% |
-6,42% |
2022 |
30,92% |
5.567.194 |
16.902.089 |
93,89% |
6,11% |
2023 |
30,88% |
5.866.564 |
5.912.381 |
31,12% |
68,88% |
Zum Stand des 30.04.2023 sind 30,88 % des Planansatzes ausgeschöpft.
Im Folgenden wird ein Überblick über die Budgetausschöpfung nach Kostenstellen jeweils zum Stand des 30.04. dargestellt sowie die bis zum Jahresende 2023 prognostizierten Planabweichungen aufgezeigt.
|
Jan - Apr |
Jan - Dez |
Prognose |
|||||
Ist |
Plan |
|||||||
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2023 |
Ausschöpfung % |
||
231
Kreisjugendring |
263.281 |
338.907 |
316.341 |
224.023 |
309.236 |
536.311 |
57,66% |
0 € |
233 umA
(unbegleitete minderjährige Ausländer) |
544.466 |
-55.086 |
-38.330 |
111.079 |
369.353 |
-10.203 |
-3620,04% |
-118.838 € |
230 Jugendamt |
4.041.807 |
4.580.211 |
4.803.697 |
4.925.633 |
4.901.584 |
17.647.934 |
27,77% |
-513.204 € |
232 Hilfe für
junge Volljährige § 41 |
370.454 |
460.669 |
412.345 |
276.895 |
258.497 |
732.200 |
35,30% |
222.800 € |
600
Fachabteilung 6, Jugend, Familie u nd Demografie |
21.606 |
18.292 |
30.837 |
29.563 |
27.895 |
93.758 |
29,75% |
6.242 € |
SUMME |
5.241.614 |
5.342.993 |
5.524.890 |
5.567.194 |
5.866.564 |
19.000.000 |
30,88% |
-403.000 € |
Insgesamt wird für das Budget des Jugendhilfeausschusses eine Planunterschreitung für das Jahr 2023 von 403.000 € bzw. 2,1 % prognostiziert.
Die Personalkostensteigerung in Höhe von 4%, welche zur Haushaltsplanung angesetzt worden ist, kompensiert die tatsächlichen Mehrkosten des neuen Tarifvertrages.
Die Kostenstelle 231 (Kreisjugendring) wird zum Ende des Jahres 2023 selbständig vertreten und erläutert. Derzeit wird von einer Planeinhaltung ausgegangen.
Das Jugendamt (Kostenstellen 230 und 232) wird den Planansatz von 18,4 Mio. € voraussichtlich um 290.404 € unterschreiten. Nähere Erläuterungen zu den prognostizierten Unterschreitungen sind bei den bedeutendsten Kostenträgern (S. 4) aufgeführt. Die Kostenstelle 232 wurde für dieses Jahr zum ersten Mal komplett budgetiert. Durch einen Planungsfehler im Bereich der Heimerziehung und betreutes Wohnen wird das Budget um ca. 200.000 € überschritten.
Die Kostenstelle 233 (umA) wird voraussichtlich eine Planunterschreitung von 118.838 € zur Folge haben. Auf Grund steigender Fallzahlen werden seit Ende des Jahres 2022 zusätzliche neue umA Einrichtungen als stationäre Einrichtungen betrieben. Die neu geschaffenen Einrichtungen haben Umsatzerhöhungen zur Folge und können daher die (Personal-) Kosten für die vielfältigen pädagogischen Leistungen, die ebenfalls auf diese Kostenstelle verbucht werden (Kosten für Vormundschaften sowie Leistungen der Wirtschaftlichen und Pädagogischen Jugendhilfe) kompensieren.
Für die Kostenstelle 600 (Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie) wird von einer Überschreitung in Höhe von 6.242 € ausgegangen. Grund hierfür ist die Umgruppierung einer Stabsstelle.
Die bedeutendsten Kostenträger der Kostenstellen 230 und 232 (Jugendamt) entwickeln sich wie folgt:
|
Ist |
Ist |
Plan |
Prognose |
|||
Jan - Apr |
|||||||
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2023 |
||
2345 Heimerziehung
und betreutes Wohnen |
2.104.114 |
2.682.634 |
3.073.503 |
2.641.538 |
718.942 |
2.900.000 |
-175.000 € |
2349
Eingliederungshilfe - stationär |
2.675.147 |
2.830.718 |
2.375.306 |
2.109.726 |
430.421 |
2.500.000 |
-385.000 € |
2348
Eingliederungshilfe - teilstationär |
1.325.227 |
1.329.509 |
1.388.950 |
1.391.482 |
386.885 |
1.600.000 |
-100.000 € |
2347
Eingliederungshilfe - ambulant |
696.544 |
715.034 |
908.760 |
1.363.349 |
304.175 |
1.505.000 |
347.000 € |
2346 Intensive
sozialpäd. Einzelbetreuung |
314.070 |
446.738 |
742.948 |
478.766 |
-72.003 |
600.000 |
-420.000 € |
2321 Förderung
v. Kindern in Tageseinrichtung |
474.803 |
466.803 |
482.877 |
529.952 |
261.476 |
592.000 |
128.000 € |
2316
Erziehungsberatung |
486.745 |
499.100 |
543.521 |
544.759 |
253.315 |
563.000 |
Planeinhaltung |
2342
Sozialpädagogische Familienhilfe |
442.306 |
445.933 |
488.027 |
681.295 |
184.269 |
545.000 |
355.000 € |
2333
Jugendsozialarbeit |
323.537 |
334.268 |
430.984 |
552.175 |
30.004 |
538.630 |
Planeinhaltung |
2319 Förderung
von gemeinsamen Wohnformen |
101.838 |
180.953 |
357.227 |
278.104 |
117.073 |
368.000 |
Planeinhaltung |
2345 (Heimerziehung und betreutes Wohnen): Fallzugänge an sich lassen sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Jugendamt in geringem Maße steuern. Im Jahr 2021 war bspw. in dem Bereich eine deutliche Fallzahlensteigerung zu verzeichnen, die zusammen mit den Entgelterhöhungen aller stationären Leistungen ursächlich für die hohe Abweichung vom Budget in 2021 war. Im Jahr 2022 hat sich dieser Trend nicht fortgesetzt und kostenintensive Fälle konnten beendet oder durch Wegzug der Sorgeberechtigten in andere Landkreise abgegeben werden. Die Bedarfe von vielen Jugendlichen erfordern jedoch eine immer intensivere pädagogische Betreuung, die sich in immer höheren Tagessätzen der einzelnen Einrichtungen widerspiegeln. Die Planung 2023 basierte noch auf dem Ergebnis 2021, weil zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung die Planunterschreitung 2022 nicht absehbar war.
ð
Die
Prognose 2023 geht zum aktuellen Zeitpunkt lediglich von stagnierenden
Jahresfallzahlen zu 2022 aus.
Prognose: Budgetunterschreitung von 175.000,- €
2349 (Eingliederungshilfe stationär): In dieser kostenintensiven Hilfe nach § 35a SGB VIII (stationäre Unterbringung) ist insgesamt bis dato nur ein geringer Fallanstieg zu verzeichnen. Analog zur Hilfeart 2345 (Heimerziehung und betreutes Wohnen) wurde ebenfalls mit einer deutlichen Fallzahlensteigerung in 2022 gerechnet, die allerdings ausblieb.
ð
Die
Prognose 2023 geht von stagnierenden Jahresfallzahlen wie zum Vorjahr aus.
Prognose: Budgetunterschreitung von 385.000,- €
2348 (Eingliederungshilfe teilstationär): Die Fallzahlen stagnieren, da HPT-Plätze in nur begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen. Der Bedarf wird auch durch Plätze in umliegenden Landkreisen gedeckt. Dies führt zwangsläufig zu höheren Fahrtkosten aufgrund von längeren Fahrtstrecken. Die Planung 2023 basierte ebenfalls auf den Planzahlen 2022, welche im Ergebnis unterschritten wurde.
ð Die Prognose für 2023 geht von gleichbleibenden Jahresfallzahlen zu 2022 aus.
Prognose: Budgetunterschreitung von 100.000,- €
2347
(Eingliederungshilfe ambulant): In diesem Bereich der ambulanten Maßnahmen
nach § 35a SGB VIII ist ein besonders signifikanter starker Anstieg der Jahresfallzahlen
zu verzeichnen. Hierbei sorgen insbesondere die zahlreichen Anfragen nach
Schulbegleitung und der Unterstützung bei Teilleistungsstörungen (Therapien für
Autismus, Legasthenie, etc.) für ein kontinuierlich erhöhtes Kostenaufkommen,
wie zuletzt im Jugendhilfeausschuss dargelegt. Zu befürchten ist, dass der
Zenit im Bereich der Schulbegleitung in diesem Jahr noch nicht erreicht ist.
Mit der Einführung des Anspruchs auf Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich ab
2026 werden in Zukunft weiterhin mehr Mittel benötigt werden.
ð
Für die
Prognose 2023 gehen wir weiterhin von kontinuierlich stark steigenden
Jahresfallzahlen gegenüber zum Vorjahr aus. Dies führt zusammen mit gestiegenen
Kosten zu einer Überschreitung des ohnehin gestiegenen Budgets.
Prognose: Budgetüberschreitung von 347.000,- €
2346
(Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung): Die Fallzahlen und Bedarfe zeigen sich
in diesem Bereich stark rückläufig, so dass von einer deutlichen
Budgetunterschreitung ausgegangen werden darf. Es bleibt allerdings anzumerken,
dass aufgrund des intensiven pädagogischen Settings und der damit verbundenen
hohen Tagessätze bereits ein zusätzlicher Fall im Laufe des Jahres die
derzeitige Prognose zu Nichte machen kann.
Prognose: Budgetunterschreitung von 420.000,- €
2321 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen): Die Fallzahlen im Bereich der Förderangebote nach § 22 SGB VIII (Übernahme der Kindergartengebühren) steigen, insbesondere im Bereich der Asylbewerber und aufgrund vieler Geflüchteter aus der Ukraine deutlich. Zudem unterschreiten immer mehr Antragsteller die maßgebliche Einkommensgrenze, wodurch die Kindergebühren vom Jugendamt getragen werden müssen.
Prognose: Budgetüberschreitung
von 128.000,- €
2342 (Sozialpädagogische
Familienhilfe- SPFH): Die Fallzahlen und die Kosten im Bereich der SPFH
steigen derzeit stark an. Die Kontaktbeschränkungen hatten während der Corona-Pandemie
zu einem Rückgang der Fallzahlen geführt. Nun zeigt sich ein Nachholbedarf. Ein
Effekt, der auch bundesweit in der Jugendhilfe zu beobachten ist.
Zudem werden die Maßnahmen der SPFH oft erfolgreich vor der Einleitung einer stationären Maßnahme (z.B. Heimunterbringung) eingesetzt. Eine Überforderung der Eltern führt zu einem erhöhten Unterstützungsbedarf in der Erziehung.
Prognose: Budgetüberschreitung von 355.000,- €
|
Jan - Apr |
Jan - Dez |
Prognose |
|||||
Ist |
Plan |
|||||||
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2023 |
Ausschöpfung % |
||
030
Jugendhilfeausschuss (JHA) |
5.241.614 |
5.342.993 |
5.524.890 |
5.567.194 |
5.866.564 |
19.000.000 |
30,88% |
-403.000€ |
Unter Würdigung der derzeit bekannten Größen und der sich abzeichnender (wiederspiegelnder) aktueller Ist-Zahlen per 30.04.2023 gegenüber dem Vorjahr (durch weiterhin günstige Konstellationen in den einzelnen Hilfearten) geht das Jugendamt zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Gesamtplan 2023 unterschritten werden kann. Diese Entwicklung wurde im Abschlussbericht vom 07.03.2023 zunächst als nicht erreichbar angesehen, allerdings zeigen sich Tarifsteigerungen erst zeitlich versetzt, der Bevölkerungsanstieg hat sich leicht verlangsamt und die Inflationsrate ist leicht gesunken.
Fallzahlenentwicklungen können zum jetzigen Zeitpunkt für Ende 2023 nicht ganz exakt vorhergesehen werden. Daher wird insgesamt ein weitestgehend gleichbleibendes bis moderat leicht steigendes Level bei einigen Hilfearten im Vergleich zu 2022 angenommen. Das Jahr 2022 schloss mit einem Ergebnis in Höhe von 16,9 Mio. € ab. Die Prognose 2023 geht von einem Endergebnis von höchstens 18,6 Mio. € aus.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Diese Vorlage dient der Information der Kreisräte; ein Beschluss ist nicht notwendig. In einem Jahr wird dem Jugendhilfeausschuss in dieser Form wieder berichtet.
Es wird prognostiziert, dass das Teilbudget des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2023 um 403.000 € bzw. 2,1 % unterschritten wird.