a) Abschluss der Kooperationsvereinbarung
b) Entsendung der Mitglieder in den Lenkungsbeirat
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 30.11.2022,
TOP Ö 5
Am
30.11.2022 hat der ULV-Ausschuss beschlossen, der Aktion Zukunft+ (www.aktion-zukunft-plus.de)
beizutreten, vorausgesetzt, dass der Landkreis München den gewünschten
Konditionen zustimmt:
Der ULV-Ausschuss fasste folgenden
Beschluss:
1. Der
Landkreis Ebersberg tritt der Aktion Zukunft+ bei und die Verwaltung wird
beauftragt, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um das Zukunft+ Zertifikat
für Ebersberg einzuführen. Der Landkreis Ebersberg beteiligt sich an den
Gründungskosten mit 200.000 Euro (= 31,20 Prozent). Sofern künftige Defizite
auftreten, werden diese nach dem Verteilungsschlüssel der Energieagentur (derzeit
29:71 Prozent) verrechnet.
2. Die
Zusammensetzung und Organisation des Lenkungsbeirats für die Aktion Zukunft+
soll bis zur nächsten Sitzung des ULV-Ausschusses mit dem Landkreis München
noch einmal beraten werden.
3. Das
Gremium spricht sich dafür aus, ab dem Jahr 2024 die Emissionen des
Landratsamtes Ebersberg einschließlich seiner Liegenschaften (Schulen,
Verwaltungs- und Bürogebäude) durch den Kauf von Zukunft+ Zertifikaten
auszugleichen.
4. Mit
dem Beitritt zur Aktion Zukunft+ wird das Humusprojekt des Landkreises München
für den Landkreis Ebersberg freigegeben.
5. Der
Landkreis Ebersberg befürwortet die Option des „Zertifikats-Regional“, mit dem
der Erwerber ausschließlich regionale Projekte unterstützen möchte.
Am 01.03.2023 hat der Landkreis München
den Konditionen des Beschlusses des ULV-Ausschusses vom 30.11.2022 zugestimmt
und ebenfalls dem Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis
Ebersberg (siehe Anlage). Diese legt die grundlegenden Prinzipien für die
Zusammenarbeit fest. Der Entwurf ist zwischen dem Klimaschutzmanagement des
Landkreises Ebersberg und dem des Landkreises München abgestimmt.
Entsendung der Mitglieder für den Lenkungsbeirat
Der Landkreis Ebersberg kann 3 Kreistagsmitglieder
jeweils für 3 Jahre in den Lenkungsbeirat entsenden. Der Lenkungsbeirat ist ein
Expertenrat, der alle 3 Jahre neuformiert wird und darüber entscheidet, welche
Projekte durch den Verkauf der Zukunftszertifikate gefördert werden sollen.
Die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschusses werden nach der Geschäftsordnung des Kreistags vom Kreistag auf Grund der Vorschläge der Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem sog. Höchstzahlverfahren ermittelt (vgl. § 35 Abs. 2 GeschO-KT).
Zur Auswahl der
Kreistagsmitglieder für den Lenkungsbeirat wird vorgeschlagen, dasselbe
Verfahren anzuwenden. Nach diesem Verfahren kann die CSU/FDP-Fraktion zwei
Kreistagsmitglieder in den Lenkungsbeirat entsenden und die Grüne-Fraktion ein
Kreistagsmitglied. Die Fraktionen werden gebeten, in
der ULV Sitzung am 14.06.2023 die Kreistagsmitglieder zu benennen, die in den Lenkungsbeirat
entsandt werden.
Kompensation
für den Landkreis
Die
Kompensation der Emissionen durch den Landkreis erfolgt ab 2024 entsprechend
o.g. Beschluss des ULV-Ausschusses vom 30.11.2022 für die Landkreisverwaltung
inkl. Schulen.
Die
Kreisklinik hat das Ziel, durch verschiedene Maßnahmen selbstständig
klimaneutral zu werden. Das Thema befindet sich dort noch in der Abklärung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der ULV stimmt der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis
München in der der Sitzungsvorlage beigefügten Form zu. Der Landrat wird
ermächtigt, den Kooperationsvertrag mit dem Landkreis München auf Grundlage des
Entwurfs in der Fassung der Anlage abzuschließen.
2.
Der
ULV-Ausschuss entsendet folgende Kreistagsmitglieder in den Lenkungsbeirat
(Sainte-Laguë/Schepers Verfahren):
werden
in der Sitzung benannt
Auswirkung auf den Haushalt:
Die Kosten für den Beitritt
(200.000 €) wurden bereits im Haushalt 2022 verbucht.
Im Haushaltsjahr 2023 entstehen keine Kosten.
Der Beitritt zur Aktion Zukunft+
verursacht Kosten ab dem Haushaltsjahr 2024:
-
Kompensation Landkreisverwaltung (inkl.
Schulen, vorerst ohne Kreisklinik, s.o.):
Ausgehend von 793 t CO2 sind 15.860 € einzuplanen. Die Werte basieren auf den
Daten von 2020. Im 3. Quartal 2023 könnten neue Werte vorliegen.
-
Öffentlichkeitsarbeit:
o Fixkosten ca. 20.000 € (29 %
der Gesamtkosten)
o Variable Kosten ca. 20.000 €
(29 % der Gesamtkosten variierbar je nach Haushaltslage)
Im Haushalt 2024 wären dementsprechend Haushaltsmittel in Höhe von 55.860 € als freiwillige Leistung einzuplanen.