a) Hospizinsel
b) Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Kreis- und Strategieausschuss am 13.11.2017, TOP 10ö
SFB-Ausschuss am 21.03.2018, TOP 9ö
SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15ö
SFB-Ausschuss am 29.05.2019, TOP 6ö
SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 13ö
SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 6ö
SFB-Ausschuss am 04.05.2021, TOP 5ö
SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 5ö
SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 4ö
Der SFB-Ausschuss fasste im Rahmen seiner Sitzung am 13. Oktober 2021 folgenden einstimmigen Beschluss:
- Das Marienheim in Glonn erhält einen einmaligen
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 65.000 Euro.
- Die ausgehandelte Vereinbarung über den Defizitausgleich für den
Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten
Palliativversorgung (SAPV) im Landkreis Ebersberg wird genehmigt. Die
Vereinbarung ist Anlage zur Niederschrift und Bestandteil dieses
Beschlusses.
- Der Caritasverband München und Freising e.V. berichtet den
Mitgliedern des SFB-Ausschusses einmal jährlich zum Sachstand der
Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
Die Hospizinsel im Marienheim Glonn wurde am 10. Mai 2022 im Rahmen eines Festaktes feierlich eröffnet.
Für den gemeinsamen Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung stellt der Landkreis Ebersberg jährlich bis zu 65.000,- Euro als Defizitausgleich zur Verfügung.
Aufgrund von internen Umstrukturierungen im Bereich der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung entschied sich die Verwaltung, die Berichterstattung vorzuziehen und die Mitglieder des SFB-Ausschusses zeitnah über die eingetretenen Änderungen in Kenntnis zu setzen.
Wie in der Ziffer 3 des oben angeführten Beschlusses festgelegt, erstatten zwei Mitarbeiter des Caritasverbandes München und Freising e.V. den Mitgliedern des SFB-Ausschusses Bericht über die Arbeit der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme
Auswirkung auf den Haushalt:
Für den Haushalt 2023 ist die vertraglich festgelegte Summe des Defizitausgleichs i.H.v. maximal 65.000,- Euro im Haushalt berücksichtigt.