Betreff
Raumnutzung an Schulen; Belegungszeiten
Vorlage
2023/1005
Art
Sitzungsvorlage

Eine intensive Nutzung aller vorhandenen Räume ist ein wichtiges Anliegen des Sachauf­wandsträgers, weil dadurch unnötige Kosten für Erweiterungen vermieden oder verringert werden können. Es liegt aber auch im Interesse der Schule, weil die aktuellen Kapazitäten optimal genutzt werden.

 

Nach einer ersten groben Abfrage im letzten Jahr, welche Unterrichtsräume an wie vielen Stunden belegt sind, wurde im Gespräch mit den Schulleitungen deutlich, dass die Raum­nutzung differenzierter betrachtet werden muss. Dabei müssen grundsätzlich individuelle Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel:

  • Schulart & -größe
    Die unterschiedlichen Lehrpläne geben der Rahmen für die Stundenplangestaltung vor. Je nach Schulgröße ist die Flexibilität bei der Raumnutzung unterschiedlich.
  • Wahlfächer / Wahlpflichtfächer (§14 Realschulordnung – RSO, § 16 Abs. 4 Gymnasialschulordnung – GSO bzw. § 39 Volksschulordnung – F, VSO-F)
    und Arbeitskreise
    Ein möglichst vielfältiges Angebot an Wahl(pflicht)fächern, aus denen die Schüler­innen und Schüler entsprechend ihrer Stärken und Fähigkeiten, ihrer Interessen und späteren Berufswünsche wählen können, gehört zum jeweiligen Schulprofil.
  • Offene bzw. gebundene Ganztagsbetreuung
    Angebote der Mittags bzw. Ganztagsbetreuung brauchen insbesondere am Nach­mittag Raumkapazitäten.
  • Seminarschule (Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien – ZALG bzw. an Realschulen - ZALR)
    Der zusätzliche Raumbedarf ist im Raumprogramm nicht separat ausgewiesen, bindet aber Kapazitäten.
  • Fremdnutzungen (Partnerklassen, ...)

Im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit wird (analog zur Statistik des Kultus­ministe­riums) der Vormittagsunterricht (erste bis sechste Stunde) betrachtet. Einerseits wirken sich die o.g. Rahmenbedingungen weniger aus, andererseits ist die Auslastung am Nachmittag nur sekundär relevant, weil die Engpässe meist vormittags auftreten und ein halbtäglicher „Schichtbetrieb“ nicht realisierbar ist.

 

Getrennt von den Klassenräumen werden auch Fach- und Mehrzweckräumen (ab 45 m²) und die Belegungen der Sporthallen betrachtet. Die Fachräume werden dabei nach Fach­schaften geclustert:

  • Physik / Chemie (sicherheitsrechtliche Aspekte)
  • Musik (instrumentale Ausstattung)
  • Hauswirtschaft / Werken / Kunsterziehung (Fachraumausstattung, Hygiene)
  • IT-Räume (Fachraumausstattung)
  • Sport

 

Mit Schulleitungen wurde im Vorfeld auch die Nutzung der Mensa als Unterrichtsraum dis­kutiert. Die Idee wurde aber aufgrund der Hygienevorschriften und der Nutzungs- und Rüstzeiten (Pausen- und Schichtbetrieb) verworfen.

 

Im Rahmen einer erneuten Abfrage zu Beginn des Schuljahres 2023/24 werden vergleich­bare Daten erhoben, die Rückschlüsse über die Auslastung der einzelnen Räume ermög­lichen.

 

Die Auswertung erfolgt bis zur Sitzung und wird auch der Arbeitsgruppe Schulneubauten zur Verfügung gestellt. Dabei wird von der regelmäßigen Nutzung ausgegangen; Vertretungsstunden bleiben außen vor.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

 

Eine intensivere Raumnutzung reduziert den Umfang von Bau- und Erweiterungs­maßnahmen und damit den Ressourcenverbrauch und die Versiegelung.

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Keiner, Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Eine möglichst intensive Nutzung vorhandener Räume reduziert grundsätzlich den Neubau- bzw. Erweiterungsbedarf.