Eine intensive Nutzung aller vorhandenen Räume ist ein wichtiges Anliegen des Sachaufwandsträgers, weil dadurch unnötige Kosten für Erweiterungen vermieden oder verringert werden können. Es liegt aber auch im Interesse der Schule, weil die aktuellen Kapazitäten optimal genutzt werden.
Nach einer ersten groben Abfrage im letzten Jahr, welche Unterrichtsräume an wie vielen Stunden belegt sind, wurde im Gespräch mit den Schulleitungen deutlich, dass die Raumnutzung differenzierter betrachtet werden muss. Dabei müssen grundsätzlich individuelle Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel:
- Schulart & -größe
Die unterschiedlichen Lehrpläne geben der Rahmen für die Stundenplangestaltung vor. Je nach Schulgröße ist die Flexibilität bei der Raumnutzung unterschiedlich. - Wahlfächer / Wahlpflichtfächer (§14 Realschulordnung
– RSO, § 16 Abs. 4 Gymnasialschulordnung – GSO bzw. § 39 Volksschulordnung
– F, VSO-F)
und Arbeitskreise
Ein möglichst vielfältiges Angebot an Wahl(pflicht)fächern, aus denen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Stärken und Fähigkeiten, ihrer Interessen und späteren Berufswünsche wählen können, gehört zum jeweiligen Schulprofil. - Offene bzw. gebundene Ganztagsbetreuung
Angebote der Mittags bzw. Ganztagsbetreuung brauchen insbesondere am Nachmittag Raumkapazitäten. - Seminarschule (Zulassungs- und
Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien – ZALG bzw. an Realschulen
- ZALR)
Der zusätzliche Raumbedarf ist im Raumprogramm nicht separat ausgewiesen, bindet aber Kapazitäten. - Fremdnutzungen (Partnerklassen, ...)
Im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit wird (analog zur Statistik des Kultusministeriums) der Vormittagsunterricht (erste bis sechste Stunde) betrachtet. Einerseits wirken sich die o.g. Rahmenbedingungen weniger aus, andererseits ist die Auslastung am Nachmittag nur sekundär relevant, weil die Engpässe meist vormittags auftreten und ein halbtäglicher „Schichtbetrieb“ nicht realisierbar ist.
Getrennt von den Klassenräumen werden auch Fach- und Mehrzweckräumen (ab 45 m²) und die Belegungen der Sporthallen betrachtet. Die Fachräume werden dabei nach Fachschaften geclustert:
- Physik / Chemie (sicherheitsrechtliche Aspekte)
- Musik (instrumentale Ausstattung)
- Hauswirtschaft / Werken / Kunsterziehung (Fachraumausstattung, Hygiene)
- IT-Räume (Fachraumausstattung)
- Sport
Mit Schulleitungen wurde im Vorfeld auch die Nutzung der Mensa als Unterrichtsraum diskutiert. Die Idee wurde aber aufgrund der Hygienevorschriften und der Nutzungs- und Rüstzeiten (Pausen- und Schichtbetrieb) verworfen.
Im Rahmen einer erneuten Abfrage zu Beginn des Schuljahres 2023/24 werden vergleichbare Daten erhoben, die Rückschlüsse über die Auslastung der einzelnen Räume ermöglichen.
Die Auswertung erfolgt bis zur Sitzung und wird auch der Arbeitsgruppe Schulneubauten zur Verfügung gestellt. Dabei wird von der regelmäßigen Nutzung ausgegangen; Vertretungsstunden bleiben außen vor.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Eine intensivere
Raumnutzung reduziert den Umfang von Bau- und Erweiterungsmaßnahmen und damit
den Ressourcenverbrauch und die Versiegelung.
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Eine möglichst intensive Nutzung vorhandener Räume reduziert grundsätzlich den Neubau- bzw. Erweiterungsbedarf.