Das Sachgebiet Kreishochbau
und Liegenschaften musste die Planung der Bewirtschaftung für das Haushaltsjahr
2023 im April 2022 vornehmen. Als Grundlage für die Berechnung des
voraussichtlich benötigten Budgets, welches für die Stromkosten am Verwaltungsgebäude
in der Kolpingstraße benötigt wird, wurde das Ist des Haushaltsjahres 2021
herangezogen. Hier wurden bei einem Strompreis von ca. 0,23 € pro kWh über das
gesamte Jahr 461.267 kWh verbraucht. Somit belief sich das benötigte Budget für
den Strom auf gerundet 108.000 €. Um die Planung realistisch zu gestalten,
wurde zum Ist des Vorjahres eine Preissteigerung in Höhe von 10 %
miteinberechnet. Somit wurde der Bedarf zum damaligen Zeitpunkt für das
Sachkonto Strom auf der Kostenstelle des Verwaltungsgebäudes an der
Kolpingstraße mit 118.800 € geplant.
Im Haushaltsjahr 2021 waren
die Sachgebiete 45 und 54 sowie das Impf- und Diagnostikzentrum im Gebäude
untergebracht. Dies entspricht einer Anzahl von circa 70 Personen.
Die Stromkosten sind
aufgrund der gesamtgeopolitischen Situation und des neu geschlossenen
Stromvertrages im Vergleich zu den Vorjahren sehr stark angestiegen. Die
Lieferleistung für den Strom musste neu ausgeschrieben werden, weil uns der
ehemalige Anbieter im Laufe des Jahres den Stromliefervertrag vertrags- und
fristgerecht gekündigt hatte.
Die Kosten pro kWh haben
sich grundsätzlich von 0,23 € (Stand 2021) auf 0,48 € (mit Einberechnung der
Strompreisbremse) bzw. auf 0,72 € (ohne Einberechnung der Strompreisbremse)
erhöht. Aufgrund dieser nicht vorhersehbaren Ereignisse
werden die geplanten Budgets für das Sachkonto Strom voraussichtlich auf allen
Kostenstellen des Sachgebiets Kreishochbau und Liegenschaften überschritten
werden.
Anbei eine Betrachtung der Kostenstellen 943 – 985
ohne die KST 942 Verwaltungsgebäude Landratsamt an der Kolpingstraße. Hierzu
die voraussichtlichen angenommenen Überschreitungen für das Jahr 2023:
Kostenstelle |
Bezeichnung der
Kostenstelle |
Voraussichtliche
Überschreitung |
943 |
Verwaltungsgebäude
an der Eichthalstraße |
137.000 € * |
945 |
Zulassungsstelle/
Führerscheinstelle |
7.300 € |
947 |
Postgebäude |
3.900 € |
953 |
Realschule
Ebersberg |
45.000 € |
954 |
Realschule
Markt Schwaben |
32.000 € |
956 |
Gymnasium
Grafing |
12.000 € |
957 |
Gymnasium
Vaterstetten |
2.000 € |
958 |
Gymnasium Markt
Schwaben |
11.000 € |
960 |
Landwirtschaftsschule |
7.200 € |
965 |
SFZ Grafing |
13.300 € |
966 |
SFZ Poing |
13.000 € |
973 |
Marienplatz |
5.000 € |
981 |
Turnhalle
Realschule Ebersberg |
15.000 € |
982 |
Turnhalle
Realschule Markt Schwaben |
8.000 € |
983 |
Turnhalle
Gymnasium Grafing |
2.500 € |
984 |
Turnhalle
Gymnasium Vaterstetten |
4.400 € |
985 |
Turnhalle
Gymnasium Markt Schwaben |
29.000 € |
* Die voraussichtlich
entstehenden Mehrkosten auf der Kostenstelle 943, können durch Einsparungen bei
der Bewirtschaftung bei anderen Liegenschaften des Landkreises teils
ausgeglichen werden.
Betrachtung der Kostenstelle 942 – Verwaltungsgebäude Landratsamt
in der Kolping-straße:
Hierzu die voraussichtlichen
angenommenen Überschreitungen für das Jahr 2023:
Im November 2022 zogen die
ersten Asylbewerber in das Verwaltungsgebäude an der Kolpingstraße ein. Zum
Stand Mai 2023 nutzen ca. 300 Asylbewerber sowie die Sachgebiete 45 und 54 die
Liegenschaft an der Kolpingstraße. Hingegen ist das Impf- und Diagnostikzentrum
im Februar 2023 vollständig ausgezogen. Trotz des Auszuges stieg die Anzahl der
im Gebäude befindlichen Personen im Vergleich zu 2021 von 70 auf 350 an. Durch
diese Zunahme der Personen im Gebäude stieg der Stromverbrauch ebenfalls
deutlich an. Wurden im Haushaltsjahr 2021 noch 461.267 kWh pro Jahr verbraucht,
muss aufgrund der bisherigen Abrechnungen für 2023 von einem Verbrauch von
790.000 kWh ausgegangen werden.
Der stark gestiegene
Strompreis und der erhöhte Stromverbrauch am Verwaltungsgebäude an der
Kolpingstraße haben dazu geführt, dass die für 2023 eingeplanten Mittel für den
Strom in Höhe von 118.800 € nicht ausreichen werden. Wie bereits vorab erwähnt,
musste die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 bereits im Frühjahr 2022 erfolgen
und die Umnutzung von Teilbereichen des Gebäudes als Asylunterkunft war zu
diesem Zeitpunkt nicht bekannt und somit eine auskömmliche Budgetplanung nicht
möglich. Da die ersten Asylbewerber bereits im November 2022 im Verwaltungsgebäude
an der Kolpingstraße untergebracht worden sind, stieg der Stromverbrauch
bereits im Jahr 2022 an. Dieser Anstieg des Stromverbrauchs war in den
monatlichen Abschlägen welche an den Stromanbieter entrichtet werden nicht
enthalten. Daher erhielt der Landkreis eine Nachzahlung für das Jahr 2022 in
Höhe von 79.500 €. Somit werden auf dem Sachkonto Strom im
Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich insgesamt 377.000 € mehr benötigt.
Es wurden sämtliche
Einsparpotentiale auch auf dieser Kostenstelle geprüft. Aufgrund dessen werden
bei der Bewirtschaftung 16.500 € eingespart, sodass der vom Gremium zu
genehmigende Mehrbedarf bei 360.500 € liegt.
Erstattung durch den Freistaat Bayern für Asyl:
Diese Mehrkosten müssen nur
vorübergehend vom Landkreis getragen werden. Aufgrund der anteiligen
Gebäudenutzung durch die Asylbewerber werden ca. zwei Drittel der Stromkosten
als Nebenkosten vom Freistaat Bayern erstattet. Die Abrechnung des
Stromverbrauchs kann aber erst mit der Erstellung der Jahresabrechnung 2023
Anfang 2024 erfolgen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Das
Budget für die Bewirtschaftung der Stromkosten für das Verwaltungsgebäude an
der Kolpingstraße wird von 118.800 € auf 479.300 € erhöht. Die überplanmäßigen
Ausgaben für das Verwaltungsgebäude in der Kolpingstraße in Höhe von 360.500 €
werden genehmigt. Nach Abrechnung mit der Regierung von Oberbayern werden ca.
2/3 der Aufwendungen wieder erstattet.
Auswirkung auf den Haushalt:
Da nicht garantiert werden
kann, dass entsprechende Schlussrechnungen bis zum Buchungsschluss des Jahres
2023 weiter verrechnet werden können, werden vorübergehend überplanmäßige Aufwendungen
in Höhe von 360.500 € benötigt.
Nach finaler Abrechnung für das Jahr 2023
werden jedoch ca. 2/3 dieser Kosten als überplanmäßige Erträge wieder
gutgeschrieben.