Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss am 29.03.2017, TOP 5
SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15
SFB-Ausschuss am 02.07.2020, TOP 9
SFB-Ausschuss am 13.07.2022, TOP 5
Im SFB-Ausschuss am 02.10.2018 wurde erstmals über die Situation der Pflege im Landkreis Ebersberg (für die Jahre 2016 und 2017) berichtet. Es folgten weitere Berichte im zweijährlichen Rhythmus. Ab dem Jahr 2023 wird nun jährlich über die Situation der stationären Pflege berichtet.
Im Folgenden wird nun die Situation für das Berichtsjahr 2022 dargestellt.
I. Ambulante Pflege:
Die ambulante Pflege liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) des Landratsamtes. Die Überwachung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MK). Gegenüber dem Landratsamt besteht keine Berichts- oder Rechenschaftspflicht.
II. Vollstationäre Pflege:
Derzeit verfügt der Landkreis Ebersberg über 19 stationäre Einrichtungen. Dabei handelt es sich um 13 Pflegeeinrichtungen und um 6 Behinderteneinrichtungen. Darüber hinaus gibt es noch 23 Betreute Wohngruppen (im Bereich der Behinderteneinrichtungen).
Die (voll-) stationären Einrichtungen für ältere Menschen (ausgenommen Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen) sowie die stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden von der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen –Qualitätsentwicklung und Aufsicht– (FQA) beim Landratsamt Ebersberg durch regelmäßig wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen überwacht. Grundsätzlich ist einmal jährlich in jeder dieser Einrichtungen die Einhaltung der Vorgaben des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) zu prüfen.
Eine Veröffentlichung der Prüfberichte – auch in anonymisierter
Form– kann aufgrund einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes
vom 9. Januar 2012 derzeit immer noch nicht erfolgen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Träger der Einrichtung hierzu
ausdrücklich seine Zustimmung gibt. Für eine generelle Veröffentlichung der
Prüfberichte gemäß Art. 17b PfleWoqG müssen vom Bayerischen Staatsministerium
für Gesundheit und Pflege noch Regelungen getroffen werden. Bisher ist die
dafür notwendige Rechtsverordnung nach Art. 25 Abs.
2a PfleWoqG noch nicht ergangen.
Es ist zu beachten, dass jede Nachschau nur
eine Momentaufnahme darstellt und dabei auch immer nur einzelne
Qualitätsbereiche überprüft werden.
Im Jahr 2022 fanden folgende Heimnachschauen statt:
- 27 Nachschauen in Pflegeeinrichtungen (12 turnusgemäß, 15 anlassbezogen)
- 5 Nachschauen in Behinderteneinrichtungen (4 turnusgemäß, 1 anlassbezogen)
Mängelfeststellungen
gab es überwiegend in folgenden Qualitätsbereichen:
·
Pflege
und Dokumentation (z.B. behandlungspflegerische Maßnahmen, Kontinenzförderung,
Wund- / Ernährungs- und Schmerzmanagement, Umgang mit Hilfsmitteln oder
Erhaltung und Förderung der Mobilität)
·
Hygiene (z.B. Zustand Bewohnerzimmer, Gemeinschaftsflächen,
Hygienestandards)
·
Beschwerdebearbeitung und Qualitätsmanagement
·
Wohnqualität / Bauliche Gegebenheiten
·
Personal (z.B. Personalplanung, Personaleinsatz,
Qualifikation des Personals)
·
Arzneimittel / ärztliche Anordnungen (z.B. Aufbewahrung und
Entsorgung, fachgerechte Verabreichung, Umgang mit Betäubungsmittel oder
Bedarfsmedikation)
·
Soziale Betreuung / Lebensbegleitung (z.B. Pflege soziale
Kontakte, Beschäftigungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten, Unterstützung der
selbständigen Lebensführung)
·
Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Essensversorgung)
·
Freiheitsentziehende Maßnahmen (Beschluss /
Einwilligungserklärung, Alternativprüfungen, sachgerechte Anwendung)
Anzahl der Mängel im Einzelnen:
Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen |
Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung |
|
Pflege und Dokumentation |
57 |
2 |
Hygiene |
22 |
0 |
Beschwerdebearbeitung und Qualitätsmanagement |
12 |
1 |
Wohnqualität / bauliche Gegebenheiten |
11 |
0 |
Personal |
9 |
0 |
Arzneimittel / ärztliche Anordnungen |
6 |
2 |
Soziale Betreuung / Lebensbegleitung |
4 |
0 |
Hauswirtschaftliche Versorgung |
3 |
0 |
Freiheitsentziehende Maßnahmen |
2 |
1 |
Darüber hinaus gab es für die FQA
noch unter anderem folgende Aufgabenschwerpunkte:
·
Prüfungsverfahren zur Leitung und Pflegedienstleitung (PDL) in
Personalunion:
o
: 2 Anträge
·
Prüfungsverfahren zur Leitung
mehrerer Einrichtungen:
o
1
Antrag
·
Prüfung der fachlichen und
persönlichen Eignung der neuen Einrichtungs- sowie Pflegedienstleitung:
o
5
Anträge
·
Anträge nach § 27 Abs. 2 Satz 1PflBG
(Gesetz über die Pflegeberufe) / Anrechnung Auszubildende auf die FK-Quote)
o
3
Anträge
Anordnungen zur
Erfüllung des PfleWoqG) und der AVPfleWoqG:
Zu folgenden Bereichen wurden behördliche
Anordnungen erlassen:
·
Ernährungsmanagement
·
Hygiene
·
Notfallmanagement
·
Personaleinsatzplanung
·
Umsetzung
ärztlicher Anordnungen
III.
Zusammenfassung
und Ausblick
Im Mittelpunkt der Arbeit der FQA steht der
Schutz und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflege- und
Behinderteneinrichtungen. Die FQA berät im Rahmen von Begehungen und Anfragen
die Einrichtungen, gibt Qualitätsempfehlungen und unterbreitet bei der
Feststellung von Mängeln Lösungsvorschläge. Ebenso berät und unterstützt die
FQA Bewohner und Angehörige und führt bei Bedarf anlassbezogenen Prüfungen in
den Einrichtungen durch.
Bei der Feststellung von erheblichen Mängeln
werden in der Regel mit Zwangsgeld belegte Anordnungen erlassen, die den Träger
verpflichten, die betreffenden Mängel umgehend abzustellen. Auch anhand von
Wiederholungsnachschauen prüft die FQA, ob die Mängel abgestellt wurden.
Zum 01.07.2023 wird die Fachkraftquote in den
stationären Einrichtungen der Altenpflege wegfallen. Ab diesem Zeitpunkt soll
auf das Personalbemessungsverfahren nach § 113c SGB XI umgestellt werden.
Bisher liegen der FQA hierzu aber leider noch
wenig Verfahrensvorgaben vor.
Nach derzeitigem Stand werden die
Einrichtungen bis auf weiteres die Fachkraftquote von 50 % erfüllen müssen,
erst wenn die Entgeltsätze mit den Pflegekassen neu verhandelt werden, wird auf
das neue Bemessungsverfahren nach umgestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der SFB-Ausschuss nimmt
vom Bericht über die Situation der (voll-) stationären Pflege im Landkreis
Ebersberg Kenntnis.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine