Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 14.02.2023, TOP 3ö

 

Der SFB-Ausschuss fasste im Rahmen seiner 17. Sitzung am 14.02.2023 folgenden einstimmigen Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung erhebt bis Herbst 2023 den Bedarf für einen Pflegekrisendienst nach dem Erdinger Modell.

 

  1. Am nächsten „Runden Tisch Pflege“ wird der Prüfantrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vorgestellt und das Modell eines Pflegekrisendienstes nach dem Erdinger Modell mit den Experten diskutiert.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Fördermöglichkeiten zu eruieren.

 

  1. Nach Klärung des Bedarfs und bestehender Fördermöglichkeiten soll die Verwaltung bis zur Oktober-Sitzung des SFB-Ausschusses Kontakt zu den Gemeinden aufnehmen und deren Bereitschaft zur Teilnahme und Finanzierung abfragen.

 

Das Thema Pflegekrisendienst wurde als Tagesordnungspunkt bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am 19. Juni 2023 eingebracht, obwohl die Bedarfserhebung noch nicht abgeschlossen war, nachdem eine überwiegende Beteiligung der Gemeinden Voraussetzung ist, um der Idee eines flächendeckenden Pflegekrisendienstes nach dem Erdinger Modell im Landkreis Ebersberg (vgl. Anlage 1) zum Erfolg zu verhelfen. Nach einhelliger Auffassung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister handelt es sich um ein Projekt, für das die Gemeinden nicht zuständig sind und dass sie angesichts der angespannten finanziellen Situation in ihren Gemeinden nicht bereit sind, finanziell zu unterstützen. Auch wenn die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das Projekt inhaltlich durchaus begrüßen, ist die Umsetzung eines flächendeckenden Pflegekrisendienstes nach dem Erdinger Modell ohne die finanzielle Beteiligung der Gemeinden nicht möglich. 

 

Entsprechend der Ziffer zwei des obenstehenden Beschlusses wurde das Modell des Pflegekrisendienstes beim darauffolgenden runden Tisch Pflege am 11. Juli 2023 eingebracht. Das Ziel der Verwaltung bestand zum einen darin, die Pflegeexpertinnen und -experten eine Bedarfseinschätzung für das Modellvorhaben vornehmen zu lassen, zum anderen aber auch, um die Möglichkeiten der Umsetzung eines vergleichbaren Modells mit geringerem finanziellen Aufwand zu erörtern. Von Seiten der Verwaltung wurde der Vorschlag eingebracht, das Projekt mit rund 50.000 Euro jährlich durch den Landkreis zu bezuschussen, was in etwa dem Eigenanteil entspricht, den der Landkreis Erding jährlich für seinen Pflegekrisendienst aufwendet.

 

Die Bedarfsabfrage machte sehr schnell deutlich, dass die Versorgung mit ambulanten Pflegediensten im Landkreis Ebersberg als durchaus gut bezeichnet werden kann und es generell kein Problem bereitet, einen solchen Dienst zu finden. Eine Auffassung, die sich im Übrigen mit den Einschätzungen der Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes deckt. Durchaus problematisch gestaltet sich aber die Organisation einer Nachversorgung bei kurzfristigen Krankenhausentlassungen vor den Wochenenden sowie vor Feiertagen oder wenn pflegende Angehörige vor Sonn- und Feiertagen kurzfristig ausfallen, weil die Pflegedienste zu diesen Zeiten ihre Tourenplanungen bereits abgeschlossen haben und so kurzfristig keine zusätzlichen Kapazitäten aufbringen können. An dieser Stelle sei erwähnt, dass derartige Versorgungsprobleme kein spezielles Problem des Landkreises Ebersberg darstellen, sondern überall auftreten, wo sich Entlassungen aus den Krankenhäusern vor Wochenenden oder Feiertagen nicht verhindern lassen.

 

Im Zuge der Debatte um die Finanzierbarkeit eines Pflegekrisendienstes über Wochenenden und Feiertage wurde schnell klar, dass der von der Verwaltung eingebrachte Vorschlag einer finanziellen Beteiligung des Landkreises von rund 50.000 Euro nicht ausreicht, da nach Einschätzung der Expertinnen und Experten die Personal- und Sachkosten für ein derartiges Vorhaben weitaus höher liegen.

 

Aus diesem Grunde sah sich die Verwaltung gemäß Ziffer drei des obenstehenden Beschlusses veranlasst, sich umso intensiver um Fördermöglichkeiten zu bemühen. Dabei erschien eine Förderung des GKV Spitzenverbandes aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3a SGB XI sehr vielversprechend. Die Förderung ist allerdings auf maximal fünf Jahre befristet und erfordert eine wissenschaftliche Begleitung des Modellvorhabens. Zur näheren Abklärung der Fördermodalitäten unternahm die Verwaltung daher folgende Schritte:

 

a)    Kontaktaufnahme zum GKV Spitzenverband in Berlin

b)    Kontaktaufnahme mit der Landesebene der AOK Bayern

c)    Kontaktaufnahme mit der Katholischen Stiftungshochschule zwecks Übernahme der wissenschaftlichen Begleitung

 

zu a)

Zur Erstprüfung forderte der GKV Spitzenverband eine Projektskizze an. Diese ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Der Verwaltung ist es an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass die Einreichung der Projektskizze keine Antragstellung darstellt und der Entscheidung der Kreispolitik zur Umsetzung des Modellvorhabens damit nicht vorgegriffen wurde. Die Projektskizze dient dem GKV Spitzenverband lediglich zur Einschätzung, ob eine formelle Antragsstellung überhaupt möglich ist. Die Verwaltung wird die Inhalte der Projektskizze im Rahmen der Sitzung erläutern und die Überlegungen für einen Pflegeüberbrückungsdienst an Wochenenden und Feiertagen detailliert vorstellen.

 

Zwischenzeitlich erteilte der GKV Spitzenverband dem Modellvorhaben eine Absage, weil die derzeitige inhaltliche Ausrichtung der Förderrichtlinie nach § 8 Abs. 3a SGB XI die Förderung des Projekts nicht zulässt. Von der Sinnhaftigkeit der Projektskizze zeigt man sich weiterhin überzeugt, wie der beigefügten Stellungnahme (vgl. Anlage 3) zu entnehmen ist.

 

zu b)

Parallel dazu wurde die Projektskizze der AOK Bayern übersandt, die in einer Videokonferenz bereits ihr Interesse signalisierte. Der Verwaltung wurde empfohlen, sich für die geforderte wissenschaftliche Begleitung frühzeitig mit einer Hochschule in Verbindung zu setzen.

 

zu c)

Für die Umsetzung des Modellprojekts setzte sich die Verwaltung mit Frau Prof. Dr. Sing von der Katholischen Stiftungshochschule (KSH) in Verbindung, die der Verwaltung bereits aus der Zusammenarbeit bei der integrierten Sozialplanung bekannt ist und das Vorhaben positiv bewertete. Auf Empfehlung von Frau Prof. Dr. Sing wurde die Projektskizze an Herrn Prof. Dr. Endres weitergleitet, der das Modellvorhaben so interessant findet, dass er bereits seine persönliche Mitarbeit zugesichert hat. Seine Bewertung der Projektskizze sowie seine Zusage zur wissenschaftlichen Begleitung können Sie der Anlage 4 entnehmen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die befragten Expertinnen und Experten sowie die Vertreter der Wissenschaft das Modellvorhaben eines Pflegeüberbrückungsdienstes an Wochenenden und Feiertagen einhellig begrüßen, hält die Verwaltung an ihrem Vorhaben fest und beabsichtigt, nach der Absage durch den GKV Spitzenverband, alternative Fördermöglichkeiten, insbesondere über das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, einzuwerben.

 

Parallel dazu hat die Verwaltung bereits erste Sondierungsgespräche mit potentiellen Trägern des Pflegeüberbrückungsdienstes an Wochenenden und Feiertagen aufgenommen, bisher aber noch keine verbindliche Zusage erhalten. Sofern sich ein Träger bereit erklärt, das Modellvorhaben umzusetzen und die Finanzierung im Wege der Projektförderung gesichert ist, ließe sich das Modellvorhaben im kommenden Jahr realisieren. Den aktuellen Sachstand wird die Verwaltung den Ausschussmitgliedern zum Zeitpunkt der Sitzung berichten.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Der Prüfantrag zur Einführung eines flächendeckenden Pflegekrisendienstes im Landkreis Ebersberg nach dem Erdinger Modell wird nicht mehr weiterverfolgt, nachdem die Gemeinden eine finanzielle Beteiligung ablehnen und die befragten Experten einen Pflegeüberbrückungsdienst an Wochenenden und Feiertagen als bedarfsgerechter einstufen.

 

  1. Der Pflegeüberbrückungsdienst an Wochenenden und Feiertagen wird im Jahr 2024 eingerichtet, sofern die Trägerschaft und die Finanzierung im Wege der Projektförderung bis dahin gesichert sind. Der SFB-Ausschuss entscheidet im Lichte des dann vorliegenden Finanzierungs- und Umsetzungskonzepts abschließend über die Einrichtung eines Pflegeüberbrückungsdienstes.

 

  1. Die Mitglieder des SFB-Ausschusses werden im Zuge des Jahresberichts des Sachgebiets Sozialplanung & Demografie über die Entwicklung des Projekts informiert.

 

  1. Der Prüfantrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 12. November 2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig abgearbeitet.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Zur Umsetzung des Modellvorhabens ist ggf. ein Eigenanteil des Landkreises von bis zu 50.000 Euro pro Jahr erforderlich, zunächst für drei Jahre.