Gemäß der Aufgabenstellung an die Verwaltung
soll geprüft werden, ob an den Verwaltungsgebäuden und den Schulen des
Landkreises Ebersberg öffentliche zugängliche Ladestationen errichtet werden
können.
Im Vorfeld wurde durch die Energieagentur
Ebersberg-München gGmbH bereits eine allgemeine Prüfung vorgestellt, mit der
Zielsetzung Ladeinfrastruktur eigens für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Landkreisschulen und weiterer Liegenschaften zu schaffen. Aktuell wurde
durch die Verwaltung das Ingenieurbüro BayoEnergy aus Maitenbeth beauftragt
eine Machbarkeit für die landkreiseigenen Liegenschaften zu prüfen.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im
Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für
die Elektromobilität (GEIG) vom 18.März 2021 (siehe Anlage 1).
Die Gebäudekomplexe Verwaltungsgebäude
Eichthalstraße sowie Verwaltungsgebäude Kolpingstraße sind gemäß § 2 Ziff. 12
und 15 Nichtwohngebäude. Das gleiche gilt für die kreiseigenen Schulen. In
Verbindung mit der Begriffsbestimmung § 2 Ziff. 14 „Stellplatz“ sind die Verwaltungsgebäude
und Schulen Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen.
(Wichtig: Das Gesetz unterscheidet
Stellplätze nicht nach Zugänglichkeit. Es werden lediglich diverse
Nutzungsformen ausgeschlossen, die hier aber nicht zur Anwendung kommen).
§ 10 (1) schreibt einen Ladepunkt für jedes
Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2025 vor. Ein
Ladepunkt ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektrofahrzeugen geeignet
und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur je ein Elektrofahrzeug
aufgeladen werden kann.
Wenn es in den Liegenschaften bereits mehr
als einen Ladepunkt gibt (auch wenn diese nicht öffentlich zugänglich sind)
wird die Forderung aus § 10 (1) erfüllt.
Im Verwaltungsgebäude Kolpingstraße befinden
sich in der Tiefgarage bereits 3 Ladepunkte. Grundsätzlich wird aber dieses
Gebäude bei der Einrichtung von Ladeinfrastruktur nicht weiter betrachtet.
INFO:
Aktuell
wird der Fuhrpark des Landratsamtes Ebersberg (Eichthalstraße) fast
ausschließlich über 11 vorhandene Ladepunkte mit je 22 kW Leistung elektrisch
geladen. Vorhanden sind 6 Hybridfahrzeuge und 5 rein elektrisch betriebene
Fahrzeuge.
Weiterhin besagt das GEIG gem. § 2 Ziff.5, dass
bei einer „größeren Renovierung“ für jeden 5. Stellplatz ein weiterer Ladepunkt
zur Verfügung zu stellen wäre.
Möglicher Ausbau/ Schaffung von E-Ladepunkten an unseren Liegenschaften
A) Verwaltungsgebäude Eichthalstraße
Die Stromversorgung für Ladepunkte am Südparkplatz könnte entweder über den bestehenden Hausanschluss an der Westseite des Hauptgebäudes (Alternative 1) oder über einen neuen externen Anschluss im Süd-Ost Bereich ab NH-Verteiler Bayernwerk Netz (Alternative 2) gesichert werden.
Stromzuführung gem. Alternative 1:
Es besteht eine ausreichende Leistungsreserve, die durch den Netzbetreiber Bayernwerk Netz zugesichert wurde. Allerdings muss dafür die aktuelle Installation für diesen erhöhten Lastabgriff um- bzw. ausgebaut werden. Diese Anpassung ist technisch durchaus aufwändig und kostenintensiv und kann auch zu teilweisen Abschaltungen während des Betriebs führen. Zudem muss von einer relativ langen Trassierung nach Süden ausgegangen werden. Zusätzlich erschweren die Spartenlage und Höhenversprünge die Umsetzung und können zu weiteren Erschwernissen und damit hohen Kosten führen (in jedem Falle ein Mehrfaches an Kosten im Vergleich zu Alternative 2).
Stromzuführung gem. Alternative 2:
Im Südosten der Liegenschaft befindet sich
ca. 30 m östlich der Liegenschaftsgrenze ein Verteiler der Bayernwerk Netz.
Nach Rücksprache mit den zuständigen Personen der Bayernwerk Netz in
Ampfing könnten hier 160 VA mit einem neu zu setzenden Niederspannungshauptverteiler
abgegriffen werden und auf dem Parkplatz Süd zur Verfügung gestellt werden.
Dies würde eine nutzbare Leistung von 100 kW, verteilt auf die gewünschte
Anzahl von Ladepunkten, bedeuten. Wie auf der Abbildung zu erkennen ist, wäre
hier der Leitungsweg deutlich kürzer, weniger aufwendig und damit
kostengünstiger. Entlang der grünen Linie wurden durch die Bayernwerk Netz bereits
Leerrohre verlegt. Sollte die Prüfung dieser Leerrohre auf Eignung zur
Stromtrassierung positiv ausfallen, würde das weitere Kosten einsparen.
Einbeziehung Strom aus PV-Anlage:
Es gilt weiterhin die Aussage des IB Specht
vom 15.07.2021, dass die PV-Anlage auf dem Dach des Landratsamtes mit EEG
Förderung (bei Netzeinspeisung) die beste und wirtschaftlichste Variante ist.
Schnellladesäulen vs. Ladesäulen mit 11 bzw.
22 kW:
Hier stellt sich die Frage, inwieweit die
Errichtung eines DC-(Gleichstrom-) Schnellladers (50 – 150 kW) am Standort
sinnvoll ist.
Unabhängig davon, ob der Betreiber das Landratsamt
selbst ist oder die Betreiberrolle an ein externes Unternehmen vergeben wird,
kann diese Frage mit dem möglichen wirtschaftlichen Erfolg nicht beantwortet
werden. Die wichtigste Kennzahl ist die Auslastung des Ladepunktes. Als
Faustregel hierfür werden von verschiedenen Anbietern 6 – 10 Ladevorgänge mit
30 – 50 kWh pro Ladevorgang an 365 Tagen im Jahr genannt. Angesichts der Innenstadt-Lage
weit weg von den hochfrequenten Schnellstraßen und Autobahnen fallen die
sogenannten „Durchreisenden“ als Kunden fast komplett weg. Die oben genannte
Auslastung alleine durch Anwohner und anliegende Gewerbetreibende zu erreichen,
erscheint sehr fraglich und zumindest in den nächsten Jahren nicht zu
erreichen. Die Errichtung eines Schnellladers an diesem Standort ist aus
unserer Sicht derzeit mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko für den
jeweiligen Betreiber verbunden.
Die Parkfläche Süd, auf der weitere
Ladepunkte entstehen könnten, ist vornehmlich für Besucher des LRA vorgesehen.
Deren Verweildauer im Gebäude dürfte in der Regel zwischen 20 und 60 min
betragen. Bei einer Ladezeit vom nur 20 min könnte der Besucher sein Fahrzeug
mit einem Reichweitenäquivalent von 10 – 20 km aufladen, bei einer Verweildauer
von 60 min demensprechend mit 30 - 60 km. Das ist in der Regel mehr als die
entsprechende Hin- und Rückfahrt der Besucher. Daher kann von einem echten
Nutzen für die Besucher mit E-Fahrzeug gesprochen werden, was sich positiv auf
die Akzeptanz und Nutzungsfrequenz auswirken kann. Ob möglicherweise Anwohner
die Ladepunkte außerhalb der Öffnungszeiten des LRA über Nacht und am Wochenende
nutzen würden, ist schwer abzuschätzen.
Minimallösung (2 Ladepunkte ohne
Ausbauoption)
Kostenannahmen (keine Gewähr)
Tiefbau
inkl. Fundamente für 2 Ladepunkte |
5.000,00 € |
Trassierung
(Leerrohre für 2 Ladepunkte) |
1.000,00 € |
ELT
Leistung (Kabel, Messwandlerschrank, |
8.000,00 € |
Wallbox
mit Stele (1 Doppelladepunkt) |
4.500,00 € |
Last-
und Lademanagement |
4.000,00 € |
Baunebenkosten |
6.750,00 € |
|
|
Anschlusskosten
Bayernwerk |
15.000,00 € |
Ablöse
für 2 Parkplätze Stadt Ebersberg |
25.600,00 € |
|
|
Gesamtkosten |
69.850,00 € |
Zusammenfassung - Verwaltungsgebäude:
Die Liegenschaft Verwaltungsgebäude Landratsamt
Ebersberg erfüllt bereits jetzt alle Anforderungen, die sich aus dem GEIG
ergeben.
Um zum einen auch zukünftigen Anforderungen
gewachsen zu sein und zugleich bereits heute den Besuchern des Landratsamtes
ein attraktives Angebot bezüglich Lademöglichkeiten zu bieten, empfehlen wir
folgende Vorgehensweise für den Parkplatz Süd:
-
Abgriff
der Stromleistung für 2 Stellplätze im Südosten des Landratsamtes am Verteiler
der Bayernwerk Netz.
-
Errichtung
eines Niederspannungshauptverteilers (ausreichend dimensioniert) auf der
Grünfläche im Südosten der Parkfläche.
-
Verlegung
der Leitungsinfrastruktur für zwei Stellplätze
-
Errichtung
von 2 Wechselstrom-Ladepunkten mit einer Leistung von jeweils 11-22 kW
-
Eine
Erweiterungsoption ist mit Ausführung der Minimallösung nicht vorgesehen
Die Realisierung kann über 2 Vergabemodelle
erfolgen:
1. Öffentlicher Auftrag:
Bei einem öffentlichen Auftrag erfolgt die
Refinanzierung des AN (Auftragnehmer) über ein vom AG (Auftraggeber) gezahltes
Entgelt. Das Betriebsrisiko liegt beim AG. Die Einnahmen aus dem Betrieb der
Ladeinfrastruktur verbleiben hier also bei der Kommune. Der Landkreis würde
hier die Errichtung der Ladesäulen, die Wartung und die Abrechnung an externe
Firmen bzw. externe Dienstleister vergeben.
2. Dienstleistungskonzession:
Bei einer Dienstleistungskonzession liegt
die Refinanzierung beim AN. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Ladeinfrastruktur
verbleiben beim AN, der somit auch das ausschließliche Betriebsrisiko trägt.
Gerade für attraktive Standorte bietet sich diese Form der Vergabe an.
Wie oben ausgeführt wird das Interesse an
einer Konzessionsvergabe für Ladepunkte am Landratsamt Ebersberg marktseitig als
gering eingeschätzt.
Fazit:
Deshalb sollte die Vergabe der
Dienstleistungen (Errichtung, Betrieb und Abrechnung) im Paket oder einzeln als
öffentlicher Auftrag durchgeführt werden.
B) Sachverhalt bei unseren Schulen
Nach Vorgabe durch das Gesetz zum Aufbau
einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die
Elektromobilität § 10, ist bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20
Stellplätzen ab dem 01. Januar 2025 ein Ladepunkt zu errichten.
Die Vorgabe zur Errichtung liegt somit für 3
Gymnasien, 4 Realschulen und 1 Sonderpädagogisches Förderzentrum vor.
Am Gymnasium Grafing sowie dem SFZ Grafing
entfällt diese Forderung aufgrund der geringen Anzahl an Stellplätzen.
Bei der Errichtung an den kreiseigenen
Liegenschaften sollen, wie auch von der Energieagentur vorgeschlagen, je 2
Ladepunkte vorgesehen werden. Um zukünftig einem evtl. höheren Bedarf an
Ladepunkten möglichst einfach realisieren zu können, soll eine Erweiterbarkeit
bei der Umsetzung berücksichtigt werden.
Mit den Baumaßnahmen am Gymnasium Grafing,
Gymnasium Vaterstetten und Realschule Ebersberg wurden vorab Vorbereitungen,
wie die Verlegung von Leerrohren zwischen Elektroverteilung und Parkplätzen
getroffen. Hier ist der Aufwand für die Erstellung der Leitungsinfrastruktur
entsprechend geringer.
Um Ladesäulen wirtschaftlich betreiben zu
können, ist eine möglichst hohe Anzahl von Ladevorgängen anzustreben. Ein
privater Ladepunkt mit einem eingeschränkten Nutzerkreis wie z. B. für
Lehrkräfte, wird sich auch aufgrund der Wochenenden und Ferienzeiten an den
Schulen nicht wirtschaftlich betreiben lassen. Bei öffentlichen Ladepunkten in
den abgesperrten Bereichen der Schulen, werden sich hier dann folglich
unbekannte Nutzer auf den Schulgeländen aufhalten. Um hier den in der
Vergangenheit stattgefundenen Vandalismus- und Brandschäden sowie Einbrüchen
entgegenzuwirken, ist es kritisch und bedarf einer intensiven Betrachtung, die
abgeschlossenen Schulbereiche der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Beim überwiegenden
Teil der Liegenschaften gibt es zusätzlich noch Stellplätze außerhalb der
abgesperrten Bereiche (Anlage 2), die sich für die Errichtung von öffentlichen
Ladepunkten besser eignen. Ausnahmen stellen hier das SFZ Poing mit angrenzender
Realschule Poing, sowie das Gymnasium Kirchseeon dar. Für diese 3 Schulen steht
aktuell kein Stellplatz außerhalb der umzäunten Gelände zur Verfügung. Für die
nebeneinanderliegenden liegenden Schulen SFZ Poing und Realschule Poing, soll
eine Quartierlösung gem. GEIG § 12 geprüft werden. Für die PPP Schule Gymnasium
Kirchseeon soll mit dem Betreiber ein Lösungsansatz erarbeitet werden
Zusammenfassung
- Schulen
Für die Errichtung einer Wallbox mit Stele
auf Fundament, ist mit Kosten in Höhe von ca. 4.500 € (siehe Tabelle
Minimallösung) zu rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die
Leitungsinfrastruktur und evtl. Anpassung der Elektroverteilung. Diese sind
stark abhängig von der jeweiligen Situation vor Ort und müssen im
Planungsprozess geprüft werden. Unter Umständen fallen hier hohe Kosten für den
Tiefbau, Trassierung und Anpassung der Elektroverteilung an.
Die Abrechnung soll hier möglichst an einen
externen Dienstleister vergeben werden.
Hinweis
zur Wirtschaftlichkeit:
Generell
ist damit zu rechnen, dass der Landkreis die Errichtung und den Betrieb der Ladepunkte
subventionieren muss. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist derzeit nicht zu
erwarten.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem LSV- Ausschuss wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Die
Errichtung der notwendigen Ladeinfrastruktur, die Wartung und die Abrechnung
werden möglichst ganz oder teilweise an externe Firmen bzw. externe
Dienstleister unter Einhaltung der Vergabevorschriften vergeben.
2.
Am
Verwaltungsgebäude Eichthalstraße soll die Minimallösung mit Ladekapazitäten
für 2 Stellplätze umgesetzt werden. Die Investition soll insgesamt von 60.000 €
auf 70.000 € aufgestockt werden und ist von der Verwaltung in der
Investitionsplanung 2024 zu berücksichtigen.
3.
Für
die Haushaltsplanung 2024 ff. soll für jede Schule ein Investitionsansatz von
35.000 € eingeplant werden.
4.
Die
Errichtung der notwendigen Ladeinfrastruktur, die Wartung und die Abrechnung
werden möglichst ganz oder teilweise an externe Firmen bzw. externe
Dienstleister unter Einhaltung der Vergabevorschriften vergeben.
LRA Ebersberg:
Das veranschlagte und genehmigte
Budget für die Planung und Errichtung von Ladesäulen auf dem Südparkplatz des
Landratsamtes Ebersberg beträgt derzeit 60.000 €.
Die vorgestellten Kosten für die
Minimallösung in Höhe von 70.000 € wären somit nicht vollständig abgedeckt und
der voraussichtlich entstehende Fehlbetrag in Höhe von 10.000 € ist zu
genehmigen.
Schulen:
Für die Haushaltsplanung 2024
wäre von Seiten der Verwaltung geplant, für jede Schule einen Investitionsansatz
von 35.000 € einzuplanen. Inwieweit dieser Ansatz dann auskömmlich ist, kann
erst nach Vorlage einer konkreten Planung für das Jahr 2024 aufgezeigt werden. Bei
Ausrüstung der 10 Schulen mit Ladesäulen würde der zusammengefasste
Gesamtansatz aller Maßnahmen somit bei ca. 350.000 € liegen.