Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 18.05.2022, TOP Ö4
ULV-Ausschuss am 30.11.2022, TOP Ö4
1. Erfolgreiche Zertifizierung und weiteres Vorgehen
Am 26.09.2023 fand das Audit zur Zertifizierung des Landkreises mit dem
European Energy Award (EEA) statt. Der Landkreis war erfolgreich und wurde mit
dem European Energy Award zertifiziert. Der Landkreis hat über 65,1% der Punkte
erreicht, was ein sehr gutes Ergebnis für die erste Zertifizierung ist (mind.
50% wären notwendig für die Auszeichnung). Am 22.11.2023 findet die offizielle
Verleihung des EEA statt.
In der Sitzung des ULV-Ausschusses am 29.11.2023 wird der Endbericht
vorgestellt (s. Anhang). Dieser zeigt auf, welche Maßnahmen der Landkreis zum
Klimaschutz in den letzten 3 Jahren durchgeführt hat, wo er heute steht und
welche Maßnahmen aus Sicht des Auditors ins Auge gefasst werden könnten, um den
Klimaschutz noch erheblich voranzutreiben. Somit stellt der Endbericht auch den
aktuellen Stand der Klimaschutzregion Landkreis Ebersberg dar.
Die Anregungen aus dem Bericht sollen nun im weiteren Prozess mit den betroffenen Fachbereichen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden.
In der Sitzung des ULV-Ausschusses am 14.06.2023 wurde die Fortführung
des EEA beschlossen, unter dem Vorbehalt einer Förderung durch den Staat:
„Alternative 2: Fortführung unter Vorbehalt einer Förderung
Der EEA soll nach 2023 für weitere 3 Jahre fortgeführt werden,
vorbehaltlich des Erhalts einer Förderung. Fehlende Personalressourcen beim
Freistaat Bayern oder zu geringe Mittelausstattung des Förderprogramms durch
den Freistaat Bayern dürfen nicht zu Lasten des Kreishaushalts gehen.
&
angenommen Ja 11 Nein 3 Anwesend 14“
Der Förderantrag wurde bereits im Juli 2023 gestellt. Mit einer
Rückmeldung der Förderbehörde ist allerdings erst 2024 zu rechnen. Sollte der
EEA fortgeführt werden, würde im nächsten Schritt die Auszeichnung „Gold“
angestrebt werden (mind. 75% der maximal erreichbaren Punkte; beim „Basis“-EEA
mind. 50%). Die Fortführung würde wieder 3 Jahre umfassen.
2.
Erläuterung
zu „EEA“, „Energienutzungsplan“ und „Meilensteinplan“
In der ULV-Sitzung am 30.11.2022 (Vorstellung EEA-Zwischenbericht) bat Frau
Kreisrätin Hilger außerdem um eine Erläuterung, wie sich EEA,
Energienutzungsplan (ENP) und Meilensteinplan zueinander verhalten.
EEA, Energienutzungsplan (ENP) und Meilensteinplan ergänzen sich und
basieren teilweise aufeinander, haben jedoch unterschiedliche Funktionen:
•
EEA: Zertifizierungs- und
Qualitätsmanagementsystem zur strategischen Verringerung des CO2-Ausstoßes des
Landkreises, auf der Ist-Analyse basierende Maßnahmen und deren Umsetzung. Um
die Auszeichnung mit dem EEA zu bekommen, stellt der Landkreis alle Maßnahmen des
Landkreises dar, die dem Klimaschutz dienen, wie z.B. der ENP
•
Energienutzungsplan (ENP): zeigt Potentiale für die
Erzeugung erneuerbarer Energien im Landkreis (und in den Gemeinden) auf
•
Meilensteinplan: Basiert auf den im ENP
genannten Potentialen und dem Energieverbrauch des Landkreises und zeigt auf,
welche Erneuerbaren-Energien-Anlagen nötig sind, um den Energiebedarf des
Landkreises klimaneutral zu decken. Der Meilensteinplan sowie das für die
Gemeinden entwickelte Meilensteinplan-Tool, tragen ebenfalls zum Klimaschutz
und somit zum EEA bei.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine