Betreff
Seerosenschule SFZ Poing; Notwendigkeit der baulichen Aufstockung
Vorlage
2023/1053
Aktenzeichen
11/2
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 01.10.2019

Kreistag am 22.10.2019, TOP 8

 

Nach mehrfacher Prüfung des Raumbedarfes haben wir die Erweiterung der Seerosenschule ausgehend von einer Auslastung mit 200 Schülern entsprechend der Empfehlung der Regierung von Oberbayern, Herrn Regierungsschuldirektor Funke, zusammen mit der damaligen Schulleitung, Herrn Bülck, geplant. Um den Bedarf des SFZ nach Ganztagsbetreuung zu realisieren, wird der Südtrakt des Schulgebäudes um ein Stockwerk erweitert und das angrenzende Lehrerzimmer in südwestliche Richtung vergrößert. Mit den OGTS-Räumen entsteht ein Mehrzweckraum, der sowohl für die Ganztagsbetreuung als auch den regulären Unterricht und Lehrerkonferenzen zur Verfügung steht.

 

Nach einer von Kreishochbau und Liegenschaften in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie können durch die Aufstockung eines bislang zweigeschossigen Gebäudeteils um ein weiteres Stockwerk und Erweiterung im Bestand bis zu 427 m² errichtet werden. Mit der Schulleitung wurde abgestimmt, dass folgende Räume im Anbau realisiert werden sollen:

 

5 Räume für die Ganztagsbetreuung

1 Gruppenraum für die Ganztagsbetreuung

1 Büro für die Ganztagsbetreuung

1 Mehrzweckraum (nur Variante II)

 

Der SFB-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.10.2019 einstimmig die Verwaltung beauftragt, die schulaufsichtliche Genehmigung für „Variante II“ zu beantragen.

 

Mit Bescheid vom 07.01.2020 hat die Regierung von Oberbayern das Raumprogramm des Landkreises Ebersberg vom 15.04.2019 zur Erweiterung des Sonderpädagogischen Förderzentrums Poing schulaufsichtlich anerkannt: „Einer eventuellen Förderung kann voraussichtlich eine Fläche von 691,15 m², davon 552,44 m² mit erhöhter Förderung gemäß FAGplus15 zugrunde gelegt werden.

 

Am 09.10.2017 hat der Kreis- und Strategieausschuss auf der Warteliste für 2018 die Erweiterung der Seerosenschule SFZ Poing mit 1,6 Mio. EUR vorgesehen. Am 22.10.2019 hat der Kreistag die „SFZ Poing - Aufstockung Variante 2 – 966 Neu“ mit 4,22 Mio. EUR von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2020 bis 2023 eingeplant. Zur aktuellen Grobkostenschätzung siehe Aus­wirkungen auf den Haushalt.

 

Nachdem die Aufstockung „aus finanziellen Gründen (Preissteigerungen im Bausektor) vor­erst zurückgestellt“ worden sei, bittet die Schule im beiliegenden Schreiben um Wieder­aufnahme des Vorhabens.

 

Tatsächlich wurde die Aufstockung aber nicht zurückgestellt. Sie konnte aus personellen Gründen und wegen des Ukraine-Krieges (Lieferengpässe) noch nicht umgesetzt werden. Nach dem Ab­schluss der Erweiterungsmaßnahme an der Johann-Comenius-Schule SFZ Grafing voraus­sichtlich 2024 ist eine Umsetzung vorgesehen.

 

Seit der Feststellung des Erweiterungsbedarfs ist die Schülerzahl von 207 (2019) auf 234 (2022) angestiegen.

 

Anmerkung SG 13, Liegenschaften und Kreishochbau:

 

Bisher konnte die Erweiterung durch die Personalknappheit und laufenden Baumaß­nahmen in Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften nicht realisiert werden. Diese Situation hat sich nun leicht entspannt, jedoch ist entscheidend, welche weiteren Baumaßnahmen noch von der Warteliste genommen werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die Umsetzung der Maßnahme „Erweiterung Seerosenschule Poing“ soll 2024 begonnen werden.

2.   Der Kreis- und Strategieausschuss wird gebeten, im Rahmen des Stellenplans eine ausreichende Personalausstattung des Kreishochbaus zu prüfen und ggf. befristet zusätzliches Personal bereitzustellen.

3.   Der LSV-Ausschuss wird gebeten, die bauliche Umsetzung einzuleiten und den Startbeschluss des Kreistags vorzubereiten.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Der aktuelle Grobkostenrahmen für die Maßnahme selbst liegt bei 6,2 Mio. EUR brutto. Darin wurden die Kosten- bzw. Preissteigerungen der letzten 4 Jahre sowie eine Budgetreserve berücksichtigt. Für die Ausstattung kommen noch ca. 280.000 EUR incl. Planerkosten in Höhe von 25.000 Euro hinzu.

Sämtliche genannten Kosten (Grobkostenrahmen) basierend auf derzeit bekannten Flächen-angaben (BGF, Bruttogeschossflächen) und Kostenkennwerten des BKI (Baukosteninfor-mationszentrum) und sind nicht mit einer Kostenschätzung/Kostenberechnung gleichzusetzen. Die tatsächlichen Kosten sind stark vom eigentlichen Entwurf und einer konkreten Planung abhängig. Die daraus resultierende Schwankungsbreite bewegt sich regulär in einem Be­reich von ca. +/- 30%. Starke Eingriffe oder Änderungen gegenüber den derzeit bekann­ten Anforderungen bewirken entsprechend höhere Abweichungen, die sich in den Kosten wiederspiegeln werden.