Betreff
Kreisklinik Ebersberg gGmbH;
a) Nachbesetzung eines externen Mitglieds im Aufsichtsrat
b) Sitzungsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorlage
2023/1055
Aktenzeichen
1/Beteiligungsmanagement
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

a) Nachbesetzung eines externen Mitglieds im Aufsichtsrat

Nach § 14 der Satzung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH setzt sich der Aufsichtsrat folgendermaßen zusammen:

„(1)  Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Mitgliedern. Ihm gehören an:

-      der Landrat als Vorsitzender;

-      zehn vom Kreistag aus seiner Mitte nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren zu bestellende Mitglieder, die nicht in persönlichen vertraglichen Beziehungen zur Gesellschaft stehen;

-      zwei weitere auf Vorschlag des Landrats vom Kreistag zu bestellende Mitglieder, die über besondere Erfahrungen im Finanz- oder im Krankenhauswesen verfügen und nicht in persönlichen vertraglichen Beziehungen zur Gesellschaft stehen;

-           der jeweilige Betriebsratsvorsitzende“.

 

Aufgrund der Niederlegung des Amtes als Aufsichtsratsmitglied von Dr. Thomas Weiler vom 08.02.2023 besteht gem. der Satzung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH vom 23.07.2001 mit Ergänzung vom 28.04.2014 gem. § 14 Abs. 1 Spiegelstrich 3 vom Landrat ein Vorschlagsrecht für ein vom Kreistag zu bestellendes neues Aufsichtsratsmitglied der Kreisklinik Ebersberg. Gem. § 14 Abs. 3 der Satzung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Dauer der Sitzungsperiode des Kreistags bestellt.

 

Das zu bestellende Mitglied hat über besondere Erfahrungen im Finanz- oder im Krankenhauswesen zu verfügen und darf nicht in persönlicher vertraglicher Beziehung zur Gesellschaft stehen.

 

Der Landrat hat sich zu den potentiellen Kandidaten ein Meinungsbild aus dem Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg eingeholt, welches zu folgendem Beschluss führte:

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Landrat, Herrn Siegfried Hasenbein (geb. 1957) beim Kreistag als künftiges Mitglied des Aufsichtsrates zur Bestellung vorzuschlagen.

 

Herr Hasenbein verfügt über knapp 43 Jahre Berufserfahrung im Krankenhaus. Von 1978 bis 1996 war er im Management bei kommunalen Krankenhäusern tätig. 1996 wechselte er zur Bayerischen Krankenhausgesellschaft als Referent für Gesundheitspolitik, Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit. Von 2003 bis 2020 war er Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Herr Hasenbein hat sich im Falle einer entsprechenden Bestellung des Kreistages gerne bereit erklärt das Aufsichtsratsmandat zu übernehmen. 

 

Daher schlägt der Landrat dem Kreistag vor, Herrn Siegfried Hasenbein zum Aufsichtsratsmitglied der Kreisklinik Ebersberg gGmbH zu bestellen.

 

b) Sitzungsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Gemäß § 11 Absatz 1e) der Satzung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Festlegung des Auslagenersatzes und die Entschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates.

Da die letzte Anpassung der Höhe der Sitzungsentschädigung vor 10 Jahren erfolgte, sieht das Aufsichtsratsgremium eine maßvolle Erhöhung für die Mitglieder des Aufsichtsrats um 50 € auf 250 € je Sitzung als gerechtfertigt an.

Daher hat der Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg in seiner Sitzung vom 24.10.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Kreistag ab 01.01.2024 als pauschale Sitzungsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Pauschalbetrag in Höhe von 250 € je Sitzung festzusetzen. Für die beiden externen Vertreter im Aufsichtsrat wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 € zzgl. Fahrtkostenersatz als Entschädigung je Sitzung vorgeschlagen.“

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Zu a) Nachbesetzung eines externen Mitglieds im Aufsichtsrat

 

1.   Der Kreistag stellt fest, dass Herr Dr. Thomas Weiler gem. § 14 Abs. 5 der Satzung der Kreisklinik Ebersberg mit Wirkung vom 08.02.2023 als stimmberechtigtes, beratendes Mitglied im Aufsichtsrat der Kreisklinik wegen Amtsniederlegung ausgeschieden ist.

 

2.   Herr Siegfried Hasenbein, ehemaliger Geschäftsführer der BKG, wird gemäß § 14 Abs. 1 Spiegelstrich 3 der Satzung der Kreisklinik gGmbH gemäß Empfehlungsbeschluss des Aufsichtsrates der Kreisklinik Ebersberg vom 12.06.2023 und Vorschlag des Landrats als stimmberechtigtes, beratendes Mitglied im Aufsichtsrat der Kreisklinik mit Wirkung zum 01.01.2024 bestellt.

 

 

Zu b) Sitzungsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Der Kreistag beauftragt den Landrat in der Gesellschafterversammlung der Kreisklinik Ebersberg gemäß § 11 Absatz 1e) der Satzung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH

a)    ab 01.01.2024 als pauschale Sitzungsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Pauschalbetrag in Höhe von 250 € je Sitzung festzusetzen.

b)    ab 01.01.2024 als pauschale Sitzungsentschädigung für die beiden externen Vertreter im Aufsichtsrat einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 € zzgl. Fahrtkostenersatz als Entschädigung je Sitzung festzusetzen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch den Beschluss keine Auswirkungen für den Kreishaushalt.