a) Nachbesetzung eines externen Mitglieds im Aufsichtsrat
b) Sitzungsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrats
a) Nachbesetzung
eines externen Mitglieds im Aufsichtsrat
Nach § 14 der Satzung der
Kreisklinik Ebersberg gGmbH setzt sich der Aufsichtsrat folgendermaßen
zusammen:
„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Mitgliedern.
Ihm gehören an:
- der Landrat als Vorsitzender;
- zehn
vom Kreistag aus seiner Mitte nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren zu bestellende
Mitglieder, die nicht in persönlichen vertraglichen Beziehungen zur
Gesellschaft stehen;
- zwei weitere auf Vorschlag des Landrats
vom Kreistag zu bestellende Mitglieder, die über besondere Erfahrungen im
Finanz- oder im Krankenhauswesen verfügen und nicht in persönlichen
vertraglichen Beziehungen zur Gesellschaft stehen;
- der
jeweilige Betriebsratsvorsitzende“.
Aufgrund der Niederlegung des Amtes als Aufsichtsratsmitglied von Dr.
Thomas Weiler vom 08.02.2023 besteht gem. der Satzung der Kreisklinik Ebersberg
gGmbH vom 23.07.2001 mit Ergänzung vom 28.04.2014 gem. § 14 Abs. 1
Spiegelstrich 3 vom Landrat ein Vorschlagsrecht für ein vom Kreistag zu bestellendes
neues Aufsichtsratsmitglied der Kreisklinik Ebersberg. Gem. § 14 Abs. 3 der
Satzung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Dauer der
Sitzungsperiode des Kreistags bestellt.
Das zu bestellende Mitglied hat über besondere Erfahrungen im Finanz-
oder im Krankenhauswesen zu verfügen und darf nicht in persönlicher
vertraglicher Beziehung zur Gesellschaft stehen.
Der Landrat hat sich zu den potentiellen Kandidaten ein Meinungsbild aus
dem Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg eingeholt, welches zu folgendem
Beschluss führte:
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Landrat, Herrn Siegfried
Hasenbein (geb. 1957) beim Kreistag als künftiges Mitglied des Aufsichtsrates
zur Bestellung vorzuschlagen.
Herr Hasenbein verfügt über knapp 43 Jahre Berufserfahrung im
Krankenhaus. Von 1978 bis 1996 war er im Management bei kommunalen
Krankenhäusern tätig. 1996 wechselte er zur Bayerischen Krankenhausgesellschaft
als Referent für Gesundheitspolitik, Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit.
Von 2003 bis 2020 war er Geschäftsführer der Bayerischen
Krankenhausgesellschaft. Herr Hasenbein hat sich im Falle einer entsprechenden
Bestellung des Kreistages gerne bereit erklärt das Aufsichtsratsmandat zu
übernehmen.
Daher schlägt der Landrat dem Kreistag vor, Herrn Siegfried Hasenbein zum
Aufsichtsratsmitglied der Kreisklinik Ebersberg gGmbH zu bestellen.
b) Sitzungsentschädigung für Mitglieder des
Aufsichtsrats
Gemäß § 11 Absatz 1e)
der Satzung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH entscheidet die
Gesellschafterversammlung über die Festlegung des Auslagenersatzes und die
Entschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates.
Da die letzte Anpassung
der Höhe der Sitzungsentschädigung vor 10 Jahren erfolgte, sieht das
Aufsichtsratsgremium eine maßvolle Erhöhung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats um 50 € auf 250 € je Sitzung als gerechtfertigt an.
Daher hat der
Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg in seiner Sitzung vom 24.10.2023
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Aufsichtsrat
empfiehlt dem Kreistag ab 01.01.2024 als pauschale Sitzungsentschädigung
für Mitglieder des Aufsichtsrats einen
Pauschalbetrag in Höhe von 250 € je Sitzung festzusetzen. Für die beiden
externen Vertreter im Aufsichtsrat wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 € zzgl.
Fahrtkostenersatz als Entschädigung je Sitzung vorgeschlagen.“
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Zu a) Nachbesetzung eines externen Mitglieds im Aufsichtsrat
1. Der Kreistag stellt fest, dass Herr Dr.
Thomas Weiler gem. § 14 Abs. 5 der Satzung der Kreisklinik Ebersberg mit
Wirkung vom 08.02.2023 als stimmberechtigtes, beratendes Mitglied im
Aufsichtsrat der Kreisklinik wegen Amtsniederlegung ausgeschieden ist.
2. Herr Siegfried Hasenbein, ehemaliger
Geschäftsführer der BKG, wird gemäß § 14 Abs. 1 Spiegelstrich 3 der Satzung der
Kreisklinik gGmbH gemäß Empfehlungsbeschluss des Aufsichtsrates der Kreisklinik
Ebersberg vom 12.06.2023 und Vorschlag des Landrats als stimmberechtigtes,
beratendes Mitglied im Aufsichtsrat der Kreisklinik mit Wirkung zum 01.01.2024
bestellt.
Zu b) Sitzungsentschädigung
für Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Kreistag beauftragt den Landrat in der
Gesellschafterversammlung der Kreisklinik Ebersberg gemäß § 11 Absatz 1e) der
Satzung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH
a) ab 01.01.2024 als pauschale Sitzungsentschädigung
für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Pauschalbetrag in Höhe von 250 € je
Sitzung festzusetzen.
b) ab 01.01.2024 als pauschale Sitzungsentschädigung
für die beiden externen Vertreter im Aufsichtsrat einen Pauschalbetrag in Höhe
von 1.000 € zzgl. Fahrtkostenersatz als Entschädigung je Sitzung festzusetzen.
Auswirkung auf den Haushalt:
Durch den Beschluss keine Auswirkungen für den Kreishaushalt.