Der Jugendhilfeausschuss besteht aus beschließenden und aus beratenden Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder werden von den in Artikel 19 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) genannten Stellen benannt und vom Kreistag bestellt. Bei einer Umbesetzung der beratenden Mitglieder im Laufe der Wahlperiode kann der Jugendhilfeausschuss nach derzeitiger Beschlusslage die neuen Mitglieder selbst bestätigen.
Dazu fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 27.07.2020 unter TOP 6ö Ziffer 5 folgenden Beschluss:
„[…] Der Kreistag bestellt die beratenden Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2020 - 2026 grundsätzlich in seiner
konstituierenden Sitzung. Bei Änderungen während der Wahlperiode gilt:
Es kann immer dann von der Bestellung nachrückender beratender
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Sinne von Art. 17 Abs. 1 AGSG durch
den Kreistag ausgegangen werden, wenn der Jugendhilfeausschuss der Bestellung
nach dem Vorschlag der entsendenden Stelle zustimmt und auf diese Weise die
Nachfolge regelt. […]“
Nach Art. 19 Absatz 1 Ziffer 8 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied der Vorsitzende des Kreisjugendring Ebersberg an, nachdem er dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört.
Bisher war Herr Lukas Müller als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten. Der Kreisjugendring teilte am 11.05.2023 per E-Mail (vgl. Anlage) mit, dass Herr Konrad Peters zum ersten Vorsitzenden des Kreisjugendring Ebersberg gewählt wurde und daher künftig als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss angehören soll. Nachdem die E-Mail erst nach der erfolgten Ladung zur 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses einging, ließ sich die Änderung nicht mehr für die 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.05.2023 berücksichtigen und wird nunmehr nachgeholt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der Jugendhilfeausschuss
stellt fest, dass Herr Lukas Müller mit Wirkung vom 10.10.2023 als beratendes
Mitglied im Jugendhilfeausschuss abberufen wird.
2.
Den beratenden Sitz als Vorsitzender
des Kreisjugendring Ebersberg (Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 8 AGSG in Verbindung
mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg) nimmt
mit Wirkung vom 10.10.2023 Herr Konrad Peters ein.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine