Betreff
Pauschalzuschuss Caritaszentrum Ebersberg; Jugendsuchtberatung
Vorlage
2023/1062
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 6ö

01. Jugendhilfeausschuss vom 29.07.2020, TOP 6ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 14ö

 

 

Der Bezirk Oberbayern übernimmt die Finanzierung der Beratungsangebote für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Für Beratungen der unter 18-jährigen jungen Menschen, die mit Substanzmitteln experimentieren oder Gefahr laufen, eine Abhängigkeit zu entwickeln, besteht seitens des Bezirks keine Möglichkeit der finanziellen Förderung von Beratungsleistungen.

 

Aus diesem Grund und weil die Anzahl der suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen im Landkreis Ebersberg in den letzten Jahren stetig zugenommen hatte und junge Menschen, im Gegensatz zu Erwachsenen, einer anderen und intensiveren Form der Betreuung und Beratung bedürfen, stimmte der Jugendhilfeausschuss in der 17. Sitzung am 10.10.2019 mehrheitlich der Einrichtung einer Fachambulanz für Suchterkrankungen zu.

 

Der Jugendhilfeausschuss gelangte dabei mehrheitlich zu der Überzeugung, dass insbesondere bei Jugendlichen die Früherkennung und Frühintervention von zentraler Bedeutung ist und eine langfristige Betreuung, den Aufbau von Vertrauen sowie einen pragmatischen Handlungsansatz erfordert, um suchtgefährdete und suchtkranke junge Menschen zielführend begleiten und unterstützen zu können.

 

Gemäß der gültigen Beschlusslage berichtet die Fachambulanz für Suchtfragen anhand der als Anlage beigefügten Kennzahlen über die Wirksamkeit und Effizienz der Jugendsuchtberatung in den vergangenen beiden Jahren und bittet um die Verlängerung der Förderung.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024, der Jugendsuchtberatung folgenden Zuschuss:

 

Zuschuss lt. Antrag:                            94.499,96 Euro

(Veränderung zu 2022:                     +  13.434,52 Euro  =  +  16,57 %)

 

  1. Die Fachambulanz für Suchterkrankungen berichtet in der Oktobersitzung 2024 anhand der festgelegten Kennzahlen erneut über die Wirksamkeit und Effizienz der Jugendsuchtberatung.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss wird nach Vorlage des Berichts über die weitere Förderung der Jugendsuchtberatung entscheiden.

Auswirkung auf den Haushalt:

Es entstehen Ausgaben in Höhe von 94.499,96, das sind 13.434,52 Euro bzw. 16,57 % mehr als im Vorjahr.

 

 

Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.

HH-Jahr

2020

2021

2022

2023

2024

beantragter
Landkreis-zuschuss

69.761 €

69.761 €

81.065 €

81.065 €

94.500 €

%-Veränderung
zum Vorjahr

 

0,00 %

16,20%

0,00 %

16,57 %