Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 6ö
01. Jugendhilfeausschuss vom 29.07.2020, TOP 6ö
05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 14ö
Der Bezirk Oberbayern übernimmt die Finanzierung der Beratungsangebote
für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Für
Beratungen der unter 18-jährigen jungen Menschen, die mit Substanzmitteln
experimentieren oder Gefahr laufen, eine Abhängigkeit zu entwickeln, besteht
seitens des Bezirks keine Möglichkeit der finanziellen Förderung von
Beratungsleistungen.
Aus diesem Grund und weil die Anzahl der suchtmittelkonsumierenden
Jugendlichen im Landkreis Ebersberg in den letzten Jahren stetig zugenommen
hatte und junge Menschen, im Gegensatz zu Erwachsenen, einer anderen und
intensiveren Form der Betreuung und Beratung bedürfen, stimmte der
Jugendhilfeausschuss in der 17. Sitzung am 10.10.2019 mehrheitlich der
Einrichtung einer Fachambulanz für Suchterkrankungen zu.
Der Jugendhilfeausschuss gelangte dabei mehrheitlich zu der Überzeugung,
dass insbesondere bei Jugendlichen die Früherkennung und Frühintervention von
zentraler Bedeutung ist und eine langfristige Betreuung, den Aufbau von
Vertrauen sowie einen pragmatischen Handlungsansatz erfordert, um
suchtgefährdete und suchtkranke junge Menschen zielführend begleiten und
unterstützen zu können.
Gemäß der gültigen Beschlusslage berichtet die Fachambulanz für
Suchtfragen anhand der als Anlage beigefügten Kennzahlen über die Wirksamkeit
und Effizienz der Jugendsuchtberatung in den vergangenen beiden Jahren und
bittet um die Verlängerung der Förderung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich
der Genehmigung des Haushalts 2024, der Jugendsuchtberatung folgenden
Zuschuss:
Zuschuss lt. Antrag: 94.499,96 Euro
(Veränderung zu 2022: + 13.434,52 Euro = + 16,57 %)
- Die Fachambulanz für Suchterkrankungen
berichtet in der Oktobersitzung 2024 anhand der festgelegten Kennzahlen
erneut über die Wirksamkeit und Effizienz der Jugendsuchtberatung.
- Der Jugendhilfeausschuss wird nach
Vorlage des Berichts über die weitere Förderung der Jugendsuchtberatung
entscheiden.
Auswirkung auf den Haushalt:
Es entstehen Ausgaben in Höhe von 94.499,96, das sind 13.434,52 Euro
bzw. 16,57 % mehr als im Vorjahr.
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Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. |
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HH-Jahr |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
beantragter |
69.761 € |
69.761 € |
81.065
€ |
81.065 € |
94.500 € |
%-Veränderung |
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0,00 % |
16,20% |
0,00 % |
16,57 % |