Betreff
Pauschalzuschuss Caritaszentrum Ebersberg; Erziehungsberatungsstelle
Vorlage
2023/1063
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

03. Jugendhilfeausschuss vom 23.10.2014, TOP 7ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 16ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 14ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 15ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 15ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2022, TOP 6ö

 

 

Die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers und vertraglich seit Anfang der 90-iger Jahre auf das Caritaszentrum Ebersberg übertragen.

 

Nachdem das aus dem Jahr 1993 datierende Vertragswerk ausschließlich den Umfang der Bezuschussung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe regelte, jedoch keinerlei Festlegungen über die quantitative und inhaltliche Erbringung der Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung enthielt, vereinbarten das Caritaszentrum Ebersberg und das Kreisjugendamt Ebersberg Ende 2020, das bestehende, ausschließlich fiskalisch geprägte, Regelwerk durch eine neue Vereinbarung zu ersetzen, das die zu erbringenden Leistungen, ausgerichtet an den Standards und Erwartungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers, beschreibt und die zur Leistungserbringung aufzuwenden personellen und finanziellen Ressourcen detailliert festlegt. Hierdurch wird der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch seiner Gesamtverantwortung und Gewährleistungsverpflichtung nach § 79 SGB VIII gerecht, das Angebot der Erziehungsberatung im Landkreis Ebersberg angemessen und bedarfsorientiert zu erbringen und laufend zu evaluieren.

 

Der bisherige Pauschalzuschuss inkludierte neben der Erbringung der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII auch weitere Leistungen, wie z. B. die Beratung der Insoweit erfahrenen Fachkräfte gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII, die gerichtsnahen Beratungen nach §§ 17 und 18 SGB VIII, Gruppenangebote nach § 29 SGB VIII sowie die Aufgaben, die dem Caritaszentrum Ebersberg aus der Mitwirkung am „Ebersberger Modell für verantwortungsvolle Elternschaft“ erwachsen.

 

Das neu ausgearbeitete Vertragswerk ermöglicht, alle Leistungen einschließlich der dafür aufzuwendenden personellen Ressourcen getrennt voneinander zu betrachten und so jeden Bereich aus dem umfangreichen Leistungsportfolio des Caritaszentrums Ebersberg inhaltlich eigenständig anzupassen und mit einem eigenen Finanzmittelbedarf zu versehen.

 

a)     Der Finanzmittelbedarf des Caritaszentrums Ebersberg zur Erbringung der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII einschließlich der aufsuchenden und präventiven Erziehungsberatung gemäß § 16 SGB VIII, den Gruppenangeboten gemäß § 29 SGB VIII und der Beratung für die Insoweit erfahrenen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen nach § 8a Abs. 4 SGB VIII beläuft sich auf 416.348,86 Euro.

 

b)     Der Finanzmittelbedarf für die gerichtsnahen Beratungen gemäß §§ 17 und 18 SGB VIII einschließlich den Aufgaben und Leistungen nach dem „Ebersberger Modell für verantwortungsvolle Elternschaft“ umfasst 139.022,24 Euro.

 

c)      Für die Beratung von Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren („Schreibabyberatung“) fallen Ausgaben von insgesamt 44.672,17 Euro an.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Für den Betrieb der Erziehungsberatungsstelle wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024, ein Finanzmittelbedarf in Höhe von 600.043,27 Euro genehmigt.

 

Kostenbeteiligung lt. Antrag:                  600.043,27 Euro

(Veränderung zu 2023:                           +   37.121,06 Euro  =  +  6,59 %)

Auswirkung auf den Haushalt:

Es fallen Ausgaben in Höhe von insgesamt 600.043,27 Euro an. Diese liegen um 37.121,06 Euro über dem Zuschussbedarf des Vorjahres, wobei in diesem Finanzbedarf die Aufwendungen für die „Schreibabyberatung“ und für das „Ebersberger Modell für verantwortungsvolle Elternschaft“ eingerechnet sind, die bis dato gesondert ausgewiesen waren und zuletzt mit 10.491,14 Euro bzw. 30.777,45 Euro bewilligt wurden.

 

HH-Jahr

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

beantragter
Landkreis-zuschuss

422.767,12 €

445.615,13 €

473.094,95 €

498.201,92 €

552.885,33 €

560.266,93 €

562.922,21 €

600.043,27 €

%-Veränderung
zum Vorjahr

0,25%

5,40%

6,17%

5,31%

10,98%

1,34%

0,47%

6,59%

Differenz

-   6.322,43 €

       816,04 €

   8.568,18 €

- 9.363,86 €

- 57.846,96 €

Spitzabrechnung in 2023

Spitzabrechnung in 2024

 

Spitzab-rechnung

416.444,69 €

446.431,17 €

481.663,13 €

488.838,06

495.038,37 €

%-Veränderung zum Vorjahr

8,58%

7,20%

7,89%

1,47%

1,25%