Betreff
Kommunale Abfallwirtschaft; Haushalt 2024 ff
Vorlage
2023/1068
Art
Sitzungsvorlage

Der aktuelle Haushalt Kommunale Abfallwirtschaft (Stand 4.09.2023) weist ein Defizit in Höhe von 201.138,86 € aus. Allerdings wurde die gemeindescharfe Abrechnung (Spitzabrechnung der Fraktionen Alteisen, Gartenabfall, Elektronikschrott incl. Gasentladungslampen, Bauschutt, Kunststoffe, Kfz-Batterien, Grätebatterien und Speisefette) für das 2. Quartal 2023 noch nicht mit den Gemeinden verrechnet.

 

Die Haushaltszahlen für die Jahre 2024 bis 2027 wurden sorgfältig nach besten Wissen und Gewissen von allen zuständigen Sachbearbeitern erfasst und in die Finanzbuchhaltung (Dynamics NAV) übertragen. Aktuell entsteht für die KST 720 ein Defizit von 1.272.376 € für das Haushaltsjahr 2024.

 

Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, ob der Sonderposten Gebührenausgleich über -1.559.911,22 € für die Unterdeckung der Haushaltsjahre 2023 und 2024 ausreichen wird.

 

Kostensteigerungen werden durch folgende Faktoren hervorgerufen:

 

1.   Vertragsanpassung Müllverbrennungsanlage ZAS Burgkirchen (ca. 900 T€)
- Erhöhung des Entsorgungspreises von 86,85 €/t auf 100 €/t.
- Einführung einer Preisgleitklausel, die das Marktgeschehen abdeckt.
- Anpassung der Transportpreise nach Index.
- Verrechnung der gesetzlichen Umsatzsteuer (keine Optierung § 2 b UStG).
- Verrechnung Zertifikatskosten zum Brennstoffemissionshandelsgesetz zzgl. USt.

2.   Preisanpassungen Biomüll – Kostensteigerungen um durchschnittlich 25 %
(ca. 200 T€).

3.   Preisanpassungen Problemmüll, Asbest und Künstliche Mineralfasern (ca. 125 T€).

 

Eine neue Gebührenkalkulation kann nach Abschluss der Begutachtung der Rekultivierungsrückstellung vorgenommen werden. Aktuell wird das Gutachten für die Nachsorge Deponie „An der Schafweide“ von AU Consult GmbH Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Huber erstellt. Aktueller Stand Nachsorgerückstellung = 6.055.143 €.

 

In der nächsten Gebührenkalkulation fließen alle Kostensteigerungen (siehe oben) ein und ein etwaiger Verlust aus den Haushaltsjahren 2023 und 2024 kommt ebenfalls zum Ansatz, sodass dieses Defizit in den Jahren 2025ff abgegolten wird.

 

Im schlimmsten Fall wird der Landkreis Ebersberg vorübergehend in Vorleistung gehen müssen.

 

Die Abfallgebühren werden im nächsten Kalkulationszeitraum um voraussichtlich 25 % bis 30 % steigen.

 

Angesichts dieser Situation wird derzeit geprüft, die Transparenz des Gebührenhaushalts durch eine Auslagerung in eine andere Rechtsform zu steigern. Die Kommunale Abfallwirtschaft wurde vor Jahrzehnten schon einmal als Eigenbetrieb geführt, dann aber wegen einer Prüfungsnotiz in den Kreishaushalt integriert worden. Die Überlegungen gehen hin in die Auslagerung in ein Sondervermögen, so wir das bei der Kreisklinik bereits seit der Umwandlung der Klinik in eine gGmbH erfolgte.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Der ULV-Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

Auswirkung auf den Haushalt:

Auswirkungen sind bereits im Sachverhalt dargestellt. 2023 wird derzeit ein Fehlbetrag von mehr als 200.000 € erwartet und 2024 von knapp 1,3 Mio €. Die Gebührenausgleichsrücklage wird damit vollständig aufgezehrt werden.