Betreff
Prüfauftrag an die Verwaltung zum Bau von Zisternen bei landkreiseigenen Gebäuden; Antrag der CSU-FDP-Fraktion vom 14.07.2023
Vorlage
2023/1071
Aktenzeichen
13
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

·       LSV am 26.07.2023 TOP 9 Ö

 

Durch die CSU-FDP-Fraktion im Kreistag wurde am 14.07.2023 ein Antrag hinsichtlich Bau von Zisternen bei landkreiseigenen Gebäuden gestellt.

Der Antrag wurde aufgrund der kurzfristigen Einreichung und den damit verbundenen notwendigen Vorbereitungen im LSV-Ausschuss am 26.07.2023 nicht final behandelt. Gemäß Beschluss im LSV-Ausschuss vom 26.07.2023 wurde die Verwaltung beauftragt folgendes zu prüfen:

    1.        ob der Bau von Zisternen zur Speicherung des Regenwassers sowie die Nutzung des Regenwassers als „Grauwasser“ in Toiletten usw. bei künftigen Planungen des Landkreises grundsätzlich umgesetzt werden kann.

    2.        ob es bei allen bereits vorhandenen Gebäuden des Landkreises möglich ist, Zisternen zu bauen und das aufgefangene Regenwasser sinnvoll eingesetzt werden kann.

Zu Punkt 1 aus dem Antrag:

Die Nutzung des Regenwassers als „Grauwasser“ in Toiletten usw. bringt aufgrund notwendiger zweiter Rohrleitungsnetze, die aus hygienischen Gründen gefordert sind sowie diverser Pumpenanlagen, Filter-/Aufbereitungsanlagen, Steuerung zur Trinkwassernachspeisung etc., erhöhte Investitionskosten und auch Folgekosten in der Wartung beim laufenden Betrieb mit sich. Wegen der daraus resultierenden sehr langen Amortisationszeiten solcher Anlagen, wurde in der Vergangenheit die Regenwassernutzung als „Grauwasser“ in Toiletten usw. nicht weiterverfolgt. Aus ökonomischer Sicht kann eine grundsätzliche Umsetzung von Regenwassernutzungsanlagen nicht empfohlen werden. Darüber hinaus muss eine gute Wasserqualität und Betriebssicherheit gewährleistet sein.

Bei zukünftigen Baumaßnahmen sowie bei Generalsanierungen als auch bei Neubauten und Erweiterungen kann eine mögliche Nutzung des Regenwassers zukünftig im Stadium der Vorplanung mituntersucht und geprüft und dann dem Ausschuss zur Entscheidung vorgestellt werden.

Zu Punkt 2 aus dem Antrag:

Für eine Grauwassernutzung in Bestandsgebäuden müsste in diesen ein zweites Rohrleitungsnetz nachgerüstet werden. Das hätte zur Folge, dass die notwendigen Versorgungsschächte, Decken, Wände, etc. geöffnet und wieder geschlossen werden müssten. Zudem müssten für unsere großen landkreiseigenen Schulgebäude auch entsprechend große oder mehrere Zisternen gebaut werden. 

Eine nachträgliche Umstellung auf „Grauwasser“ in den Bestandsgebäuden des Landkreises ist somit nur mit einem erheblichen baulichen Aufwand und erheblichen Kosten verbunden oder überhaupt nicht möglich. Ein nachträglicher Bau von Zisternen, für eine Nutzung des Regenwassers als „Grauwasser“ in Toiletten usw., kann aus den vorgenannten Gründen deshalb nicht empfohlen werden.

Der Bau einer Zisterne für die Regenwassernutzung als Gartenwasser ist auch nur bei größeren Rasenflächen (Sportplätzen) wirklich sinnvoll, da dort bei längeren Trockenperioden eine intensive Bewässerung notwendig wird. Aus nachfolgender Aufzählung geht hervor, an welchen Liegenschaften des Landkreises Rasenspielfelder vorhanden sind und ob diese bereits über eine Zisterne verfügen:

§  Realschule Ebersberg – Zisterne vorhanden

§  Humboldt-Gymnasium Vaterstetten – Zisterne vorhanden, wurde im Zuge der derzeitigen Erweiterung errichtet

§  Max-Mannheimer-Gymnasium Grafing

§  Realschule Vaterstetten (Zweckverband)

§  Gymnasium Kirchseeon (PPP) – Zisterne vorhanden

Ausblick in die Zukunft

Bei zukünftigen Erweiterungen und Neubauten wird eine sinnvolle Nutzung des Regenwassers für „Grauwasser“ und Gartenwasser untersucht und dem Ausschuss zur Entscheidung vorgestellt.


Bei zu langen Amortisationszeiten ist ggf. zu entscheiden ob in diese Klimaschutzmaßnahmen investiert werden soll. Der Fokus sollte immer darauf gerichtet sein, ob man nicht durch andere geeignetere Maßnahmen eine wirksamere Klimabilanz erreichen kann.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Abstimmung über den Antrag.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch den Antrag.