Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
· LSV am 26.07.2023 TOP 9 Ö
Durch die CSU-FDP-Fraktion im Kreistag wurde am 14.07.2023 ein Antrag
hinsichtlich Bau von Zisternen bei landkreiseigenen Gebäuden gestellt.
Der Antrag wurde aufgrund der kurzfristigen Einreichung und den damit
verbundenen notwendigen Vorbereitungen im LSV-Ausschuss am 26.07.2023 nicht
final behandelt. Gemäß Beschluss im LSV-Ausschuss vom 26.07.2023 wurde die
Verwaltung beauftragt folgendes zu prüfen:
1.
ob der Bau von Zisternen zur Speicherung des
Regenwassers sowie die Nutzung des Regenwassers als „Grauwasser“ in Toiletten
usw. bei künftigen Planungen des Landkreises grundsätzlich umgesetzt werden
kann.
2.
ob es bei allen bereits vorhandenen Gebäuden des
Landkreises möglich ist, Zisternen zu bauen und das aufgefangene Regenwasser
sinnvoll eingesetzt werden kann.
Zu Punkt
1 aus dem Antrag:
Die Nutzung des Regenwassers als „Grauwasser“ in Toiletten usw. bringt
aufgrund notwendiger zweiter Rohrleitungsnetze, die aus hygienischen Gründen
gefordert sind sowie diverser Pumpenanlagen, Filter-/Aufbereitungsanlagen,
Steuerung zur Trinkwassernachspeisung etc., erhöhte Investitionskosten und auch
Folgekosten in der Wartung beim laufenden Betrieb mit sich. Wegen der daraus
resultierenden sehr langen Amortisationszeiten solcher Anlagen, wurde in der
Vergangenheit die Regenwassernutzung als „Grauwasser“ in Toiletten usw. nicht
weiterverfolgt. Aus ökonomischer Sicht kann eine grundsätzliche Umsetzung von
Regenwassernutzungsanlagen nicht empfohlen werden. Darüber hinaus muss eine
gute Wasserqualität und Betriebssicherheit gewährleistet sein.
Bei zukünftigen Baumaßnahmen sowie bei Generalsanierungen als auch bei
Neubauten und Erweiterungen kann eine mögliche Nutzung des Regenwassers
zukünftig im Stadium der Vorplanung mituntersucht und geprüft und dann dem
Ausschuss zur Entscheidung vorgestellt werden.
Zu Punkt
2 aus dem Antrag:
Für eine Grauwassernutzung in Bestandsgebäuden müsste in diesen ein
zweites Rohrleitungsnetz nachgerüstet werden. Das hätte zur Folge, dass die
notwendigen Versorgungsschächte, Decken, Wände, etc. geöffnet und wieder
geschlossen werden müssten. Zudem müssten für unsere großen landkreiseigenen
Schulgebäude auch entsprechend große oder mehrere Zisternen gebaut werden.
Eine nachträgliche Umstellung auf „Grauwasser“ in den Bestandsgebäuden
des Landkreises ist somit nur mit einem erheblichen baulichen Aufwand und
erheblichen Kosten verbunden oder überhaupt nicht möglich. Ein nachträglicher
Bau von Zisternen, für eine Nutzung des Regenwassers als „Grauwasser“ in Toiletten usw., kann aus den vorgenannten Gründen
deshalb nicht empfohlen werden.
Der Bau einer Zisterne für die Regenwassernutzung als Gartenwasser ist auch nur bei größeren
Rasenflächen (Sportplätzen) wirklich sinnvoll, da dort bei längeren
Trockenperioden eine intensive Bewässerung notwendig wird. Aus nachfolgender
Aufzählung geht hervor, an welchen Liegenschaften des Landkreises
Rasenspielfelder vorhanden sind und ob diese bereits über eine Zisterne
verfügen:
§
Realschule Ebersberg – Zisterne vorhanden
§
Humboldt-Gymnasium Vaterstetten – Zisterne
vorhanden, wurde im Zuge der derzeitigen Erweiterung errichtet
§
Max-Mannheimer-Gymnasium Grafing
§
Realschule Vaterstetten (Zweckverband)
§
Gymnasium Kirchseeon (PPP) – Zisterne vorhanden
Ausblick in die Zukunft
Bei
zukünftigen Erweiterungen und Neubauten wird eine sinnvolle Nutzung des
Regenwassers für „Grauwasser“ und Gartenwasser untersucht und dem Ausschuss zur
Entscheidung vorgestellt.
Bei zu langen Amortisationszeiten ist ggf. zu entscheiden ob in diese
Klimaschutzmaßnahmen investiert werden soll. Der Fokus sollte immer darauf
gerichtet sein, ob man nicht durch andere geeignetere Maßnahmen eine wirksamere
Klimabilanz erreichen kann.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung
über den Antrag.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch den
Antrag.