Betreff
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Landkreises Ebersberg
Vorlage
2023/0951/2
Aktenzeichen
963.2/1-2020
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

8. Rechnungsprüfungsausschuss am 20.04.2023, TOP 2 N

26. Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2023, TOP 9 Ö

 

Das Revisionsamt hat den Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg (Art. 88 Abs. 1 LKrO, § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik) für das Haushaltsjahr 2020 entsprechend Art. 89 Abs. 3 LKrO umfassend als Sachverständiger geprüft.

 

Der Prüfungsbericht vom 05.04.2023 enthält insgesamt 18 Prüfungsfeststellungen in Form von Textziffern (zum Vergleich: Im vorhergehenden Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2019 waren es 27 Textziffern).

 

Aus den Vorjahren sind noch insgesamt 21 Textziffern unerledigt oder es stehen teilweise Nachprüfungen durch das Revisionsamt aus. Andere Textziffern aus früheren Haushaltsjahren bzw. Prüfungsberichten werden seitens des Revisionsamtes nicht mehr weiterverfolgt und finden dementsprechend im Prüfungsbericht 2020 keinen Niederschlag mehr (mangels Erledigungsperspektive oder weil die Verwaltung eine andere Rechtsauffassung vertritt).

 

Der Kreis- und Strategieausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 26.04.2021 (TOP 5 ö) beschlossen (Punkt 1 des gefassten Beschlusses), dass der Jahresfehlbetrag 2020 (16.612.183,16 €) als Verlustvortrag in die Position Eigenkapital in der Bilanz eingeht.

Diese Beschlussfassung entspricht jedoch nicht den Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechts zur Durchführung des Haushaltsausgleichs (vgl. dazu Tz 5 auf Seite 29 des Prüfungsberichts).

Da die entsprechende Buchung jedoch noch nicht erfolgt ist, kann dieser Mangel mit dem Beschluss über die Ergebnisverwendung im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch den Kreistag geheilt werden.

 

Angezeigt ist entsprechend § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik vielmehr eine Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit der (allgemeinen) Ergebnisrücklage. Diese beläuft sich zum 31.12.2020 sowie zum 31.12.2021 auf jeweils 58.715.400,72 € und zum 31.12.2022 auf 78.943.438,53 €.[1]

 

Damit wird sich die (allgemeine) Ergebnisrücklage auf 62.331.255,37 € verringern; die entsprechende Buchung kann im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2023 durchgeführt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 (TOP 2 N) einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 empfohlen.

 

Die unter demselben Tagesordnungspunkt des Rechnungsprüfungsausschusses erbetene bzw. beschlossene weitere Sachverhaltsaufklärung und Prüfung hinsichtlich der Thematik „Rechtsstreit PPP-Modell Gymnasium Kirchseeon“ wurde seitens des Revisionsamtes durchgeführt. Dahingehend wird ein eigener separater Prüfungsbericht vorgelegt.

 

 

In der KSA-Sitzung am 09.10.2023 hat das Revisionsamt auf entsprechende Nachfrage hin zugesagt, in künftigen Prüfungsberichten den Abschnitt „Erledigung früherer Prüfungsfeststellungen“ zu überarbeiten, damit - soweit jeweils erforderlich - zusätzlich ein Überblick über die Prüfungsfeststellungen geschaffen wird, die mangels Erledigungsperspektive oder weil die Verwaltung eine andere Rechtsauffassung vertritt, nicht mehr weiterverfolgt werden.

 

Die in der KSA-Sitzung am 26.04.2021 erfolgte fehlerhafte Beschlussfassung hinsichtlich der Ergebnisverwendung 2020 wurde seitens des Revisionsamtes am 13.10.2022 in die Prüfungssoftware eingetragen.

 

Der Kreis- und Strategieausschuss hat dem Beschlussvorschlag - unter Aufnahme einer Formulierung zur Aufhebung des beanstandeten Beschlusses des KSA vom 26.04.2021 zur Verwendung des Jahresfehlbetrags 2020 - einstimmig zugestimmt.



[1] Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2022 wurden entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages (Feststellung Jahresabschluss und Entscheidung über die Ergebnisverwendung) die Jahresüberschüsse der Haushaltsjahre 2018 (9.139.296,58 € - Beschluss des Kreistags vom 16.05.2022 TOP 11 ö) und 2019 (11.088.741,23 € - Beschluss des Kreistags vom 24.10.2022 - TOP 6 ö) der Ergebnisrücklage zugeführt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2020 mit den auf den Seiten 22 bis 23, 30 bis 32, 36 und 44 bis 45 des Berichts vom 05.04.2023 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

Der erzielte Jahresfehlbetrag i.H.v. 16.612.183,16 € wird in Übereinstimmung mit § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage ausgeglichen, der Beschluss des Kreis- und Strategieausschusses vom 26.04.2021 (TOP 5 Punkt 1) wird damit aufgehoben.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine.