Betreff
Änderung der Wertgrenze in Nr. 3.1 der Finanzleitlinie (Warteliste)
Vorlage
2023/1052/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2023, TOP 13 Ö

 

 

Die aktuelle Regelung in der Finanzleitlinie des Landkreises Ebersberg lautet wie folgt:

 

3.1 Warteliste

 

Die Warteliste wird in der Form aktuell gehalten, dass die Fachausschüsse Investitionen über 200.000 Euro für die Warteliste vorschlagen, dies kann unterjährig jederzeit erfolgen. Der Kreistag entscheidet jährlich in seiner Oktobersitzung, welche Investitionen über 200.000 Euro dann in die Haushalts- und Finanzplanung aufgenommen werden. Das Verfahren gilt für alle neuen Investitionsprojekte, nicht für laufende Projekte, deren Realisierung sich über Jahre erstreckt und wofür deshalb entsprechende Fortschreibungsansätze zu veranschlagen sind.

 

Das Finanzmanagement schlägt folgende Änderungen vor:

 

a)    Die Wertgrenze für Maßnahmen, die für die Warteliste angemeldet werden, soll auf 300.000 € angehoben werden.

b)    Bei den Wertgrenzen handelt es sich jeweils um Netto-Gesamtkosten.

 

Begründung:

 

Die Finanzleitlinie wurde ursprünglich als Richtlinie erstmals in der Sitzung des Kreistages am 17.12.2007 vor dem Hintergrund der steigenden Verschuldung verabschiedet. Als Ziel wurde eine Verschuldensgrenze von 50 Mio € festgehalten, andernfalls sollte eine Grundsatzdiskussion des Kreistags geführt werden.

 

Zu dieser Grundsatzdiskussion kam es in der Sitzung des Kreistages am 20.10.2008 vor der drohenden weiteren Verschuldung, die bis zu einer Höhe von 78 Mio € aufgezeigt wurde. Daraufhin hat der Kreistag beschlossen, jährlich in der Oktobersitzung vor der Haushaltsverabschiedung eine sogenannte Warteliste zu verabschieden.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung der Wertgrenze in Nr. 3.1 der Finanzleitlinie soll zum einen dem Preisanstieg Rechnung tragen. Der Verbraucherpreisindex stieg von 2008 bis 2022 um 26,81 %, d.h. die Wertgrenze würde sich durch den bisherigen Preisanstieg auf rd. 254.000 € verschieben. Um dem zukünftigen Preisanstieg ebenfalls Rechnung zu tragen, schlägt das Finanzmanagement vor, die Wertgrenze auf 300.000 € festzulegen.

 

Durch die Anpassung der Wertgrenze soll außerdem eine Entlastung der Tagesordnung des Kreistags erreicht werden. Der Kreistag befasste sich seit 2019 in vier Sitzungen mit 16 Punkten auf der Warteliste zwischen 200.000 € und 300.000 €. Hierunter fielen einige Maßnahmen, die mehrfach zu behandeln waren, sofern die Maßnahmen nicht von der Warteliste genommen wurden.

 

Durch die vorgeschlagene Änderung würden zukünftig die Fachausschüsse die Maßnahmen behandeln, deren Netto-Gesamtkosten bis 300.000 € betragen.

 

Die Bezeichnung der Wertgrenzen als Netto-Gesamtkosten stellt lediglich eine redaktionelle Änderung dar und dient der besseren Verständlichkeit. Die Netto-Gesamtkosten berechnen sich aus den Brutto-Gesamtkosten einer Maßnahme abzüglich der Zuschüsse.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die Maßnahmen aufgeführt, deren Netto-Gesamtkosten zwischen 200.000 € und 300.000 € betragen und die seit 2019 durch den Kreistag mit der Warteliste behandelt wurden:

 

Sitzung Warteliste

Maßnahmen zw. 200.000 und 300.000 €

Netto-Gesamtkosten pro Sitzung

Maßnahmen zw. 200.000  und 300.000 €

KT-Sitzung 22.10.2019

1.236.425 €

Gym Vaterstetten: W-LAN (Ausbau der Verkabelung) 957-NEU 275.500 € Bruttokosten (61.425 € Zuschuss)

 

 

Schulgebäude) 956-NEU 374.000 € Bruttokosten (84.150 € Zuschuss)

 

 

RS Ebersberg: W-LAN (Ausbau der Verkabelung) 953-NEU 300.000 € Bruttokosten (67.500 € Zuschuss)

 

 

Notstromaggregat 331-NEU ca. 200.000 €

 

 

Schlauchwagen 331-NEU ca. 300.000 €

KT-Sitzung 26.10.2020

990.000 €

Notstromaggregat 331-NEU 200.000 €

 

 

Schlauchwagen 331-NEU 300.000 €

 

 

Realschule Ebersberg: Brandmeldeanlage Altbau Klassenzimmer 953-NEU 270.000 €

 

 

Gym Markt Schwaben: Generalsanierung der Physikräume inkl. Vorbereitungsraum 860-0014 220.000 €

KT-Sitzung 25.10.2021

750.000 €

LKW 910-Neu_2 225.000 €

 

 

Schlauchwagen 331-NEU 300.000 €

 

 

EBE 13: Verkehrssicherung in Glonn zw. Heckenweg u. Mattenhofener Straße 910-13-021 225.000 €

KT-Sitzung 24.10.2022

995.000

Gymnasium Grafing, Erweiterung der PVAnlagen 956-Neu 245.000 € (brutto, keine Zuschüsse)

 

 

Gymnasium Vaterstetten, Erweiterung der PVAnlagen 957-Neu 245.000 € (brutto, keine Zuschüsse)

 

 

Gymnasium Vaterstetten, Wärmeversorgung 957-Neu 433.000 € (brutto) - 228.000 € (Zuschüsse)

 

 

Schlauchwagen 331-NEU 300.000 €

 

Die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2023, TOP 13 Ö erfolgte einstimmig.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Nr. 3.1 der Finanzleitlinie soll geändert werden in

 

3.1 Warteliste

 

Die Warteliste wird in der Form aktuell gehalten, dass die Fachausschüsse Investitionen mit Netto-Gesamtkosten über 300.000 Euro für die Warteliste vorschlagen, dies kann unterjährig jederzeit erfolgen. Der Kreistag entscheidet jährlich in seiner Oktobersitzung, welche Investitionen mit Netto-Gesamtkosten über 300.000 Euro dann in die Haushalts- und Finanzplanung aufgenommen werden. Das Verfahren gilt für alle neuen Investitionsprojekte, nicht für laufende Projekte, deren Realisierung sich über Jahre erstreckt und wofür deshalb entsprechende Fortschreibungsansätze zu veranschlagen sind.

 

*) Änderungen sind rot kenntlich gemacht

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch die vorgelegten Beschlüsse keine.