Betreff
Beteiligungsmanagement; Beteiligungsbericht 2022
Vorlage
2023/1081
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2023, TOP 7 Ö

 

Art. 82 Abs. 3 LKrO bestimmt, dass der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen hat. Die Höhe der jeweiligen Beteiligungen sind als Anlagevermögen nach § 98 Nr. 4 i. V. m § 85 Abs. 2 Nr. 1 KommHV-Doppik auszuweisen.

Der Beteiligungsbericht soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz Ausgliederung in Gesellschaften des Privatrechts für die Kommune und den Bürger transparent bleibt. Mit dem Erlass einer Beteiligungsrichtlinie durch den Kreistag wird das Beteiligungsmanagement innerhalb der Landkreisverwaltung gestärkt und Regeln zwischen den Beteiligten aufgestellt.

Berichtspflichtig sind nur Beteiligungen von mindestens 5 %.

Der Kreistag regte an, auch Zahlen zur Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg im Beteiligungsbericht aufzunehmen.

Der Beteiligungsbericht ist dem Kreistag vorzulegen. Die Verwaltung hat die Landkreisbürger über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten, dies geschieht über die Veröffentlichungen im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Darüber hinaus wird der Beteiligungsbericht im Internet veröffentlicht.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wurde der Beteiligungsbericht 2022 am 09.10.2023 und vorgelegt, er hatte keine Anmerkungen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Beteiligungsbericht 2022 des Landkreises Ebersberg wird beschlossen. Er ist Bestandteil der Niederschrift und Anlage zum Protokoll. Er wird im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine unmittelbaren durch den Beteiligungsbericht.