Im Rahmen des Austauschs der Aufgabenträger mit den Verkehrsunternehmen wurden die Themen Fahrermangel und Kostensteigerung durch den kürzlich geschlossenen LBO (Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen) Tarifvertrag besprochen.
Im Zuge des Austauschs zum Fahrermangel und zur Findung von Lösungsansätzen, um das Problem zu beheben, wurden im Rahmen einer Studie 26 in der Region Großraum München verortete Verkehrsunternehmen befragt:
- Von den 3.908 Fahrern und
Fahrerinnen (VZÄ), waren 600 Beschäftigte (rund 15 %) 60 Jahre alt und
älter. Insgesamt 341 Stellen waren zum Stichtag 31. Oktober 2022 offen,
dies entspricht rund 8 % der Stellen.
- Die Verkehrsunternehmen im
MVV-Verbundraum finden lokal kaum noch Arbeitskräfte.
- Auch national und auf europäischer
Ebene ist eine erfolgreiche Personalgewinnung kaum noch möglich.
- Deshalb kommt der Anwerbung in nicht europäischen Drittstaaten inzwischen eine große Bedeutung zu, wie sich aus den Interviews mit den Verkehrsunternehmen ergibt.
Seit Oktober 2022 hat sich die Situation tendenziell noch verschärft. Die Probleme sind nunmehr nicht nur im MVV-Regionalbusverkehr, sondern auch in der Landeshauptstadt München, in benachbarten Gebieten und auch im europäischen Ausland zu erkennen.
Zur Verbesserung der Anreizstruktur im Großraum München wurde seitens der Verkehrsunternehmen neben einer besseren Entlohnung auch die Änderung der Indexregelung zur Preisanpassung genannt, um die Preisentwicklungen besser abbilden zu können.
Durch den Tarifabschluss des LBO wurde sich an das Lohnniveau an andere Tarife zumindest angenähert, Unterschiede teilweise sogar ausgeglichen. Bis zum Tarifabschluss des LBO (gültig seit 01.10.2023) waren Lohnunterschiede von 400 € - 500 € (Hessen, BaWü) oder sogar 1.000 € (T-VN) pro Monat zu erkennen.
Bis zum jetzigen Tarifabschluss konnte die aktuelle Indexregelung die Preissteigerungen mit Einschränkungen aber doch akkurat abbilden, dies ist nun nicht mehr gegeben.
Die letzte wesentliche Überarbeitung der Preisgleitklauseln erfolgte im Jahr 2008 (besondere Regelung im Landkreis München nach langer Diskussion).
Vorschlag zur künftigen Gestaltung:
- Grundlage „Münchner
Modell“, das auch Nach-/Rückzahlungen für den Berichtszeitraum des Index
vorsieht.
- Ergänzende Gültigkeit für
den Vertragszeitraum und nicht nur für die Vertragslaufzeit, auch das
letzte Jahr wird noch ausgeglichen. Der Versatz Berichtsjahr zur
Bereitstellung des Index (ca. 1 Quartal) entfällt.
- Die Basis für
Preisanpassung bilden bei der Energie die neutralen Indizes des
Statistischen Bundesamtes. Für die Personalkosten finden die neutralen
Indizes des Statistischen Bundesamtes und die Entwicklung des LBO-Tarifs
gleichermaßen Beachtung (Ansatz 50:50)
- Es erfolgt eine
Neubewertung der Personalkosten in den Gesamtkosten von 60 % auf 65 %.
- Bei künftigen „unvorhersehbaren Entwicklungen“, bei der keine Einigung erfolgen kann, ggf. die Hinzuziehung eines Schlichters erfolgen.
Detailliert sind die Veränderungen der aktuellen Anwendung der Indexregelung im Vergleich zum Münchner Modell und der vorgeschlagenen Neuregelung unter Anlage 1 gegenübergestellt.
Nicht bewertet werden können die Risikozuschläge der Bieter bei den einzelnen Modellen. Bei der Neuregelung werden Risiken weiter minimiert, so dass man mit günstigeren Ausgangsangeboten rechnen kann. Ferner wirkt der Mechanismus stets auch in beide Richtungen, d.h. auch die Aufgabenträger können bei sinkenden Kosten profitieren.
Der Faktor der niedrigeren Risikozuschläge wird bei der Kostenkalkulation im Rahmen der Ausfertigung von Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt, wodurch trotz potenziell höheren Anpassungskosten mit einem ähnlichen, aber doch teureren Preisniveau über die Vertragslaufzeit zu rechnen ist.
Bei Betrachtung der Altverträge wäre mit einer Kostensteigerung von ca. 500.000 € pro Jahr für den Haushalt zu rechnen. Da die Altverträge jedoch mit Augenmerk auf die alte Indexregelung und den entsprechenden Risikozuschlägen kalkuliert wurden, ist diese Berechnung nicht 1:1 auf Neuverträge zu übertragen.
Die anderen Verbundlandkreise sind schon in der Umsetzung der neuen Indexregelung für Neuverträge oder planen diese und stellen sie mit der Verwaltungsempfehlung zur Umsetzung im Gremium vor.
Die Änderungen beziehen sich lediglich auf den Betrieb mit Dieselbussen. Bei alternativen Antrieben ist eine Anpassung der Indizes erforderlich.
Eine zukünftige Anwendung der neuen Indexregelung für Altverträge ist in der Diskussion und Prüfung, da die finanziellen Belastungen für die Verkehrsunternehmen durch den aktuellen Tarifabschluss nicht vom alten Index entsprechend abgebildet werden.
Zu diesem Thema finden Anfang des Jahres 2024 Gespräche zwischen den Verbundlandkreisen und den Verkehrsunternehmen statt, um eine praktikable Lösung im Umgang mit den Altverträgen zu finden. Lösungsvorschläge wie z.B. Vertragsanpassungen werden dem ULV-Ausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2024 vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist zur Aufrechterhaltung des ÖPNV und der Schülerverkehre die Liquidität der für den Landkreis Ebersberg fahrenden Verkehrsunternehmen wenigstens sicherzustellen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der
ULV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die MVV GmbH zu beauftragen, bei
zukünftigen Ausschreibungsverfahren das vorgestellte neue Indexverfahren
anzuwenden.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine Auswirkungen auf den Haushalt 2024, da die neue Indexregelung erst bei noch nicht abgeschlossenen oder zukünftigen Ausschreibungsverfahren greift.
Eine genaue Prognose ist aufgrund der sich potenziell verändernden Risikozuschlägen schwierig zu treffen.
Im Worst-Case ist nach aktuellen Berechnungen mit einer Mehrbelastung des Haushalts von 4,2 % (370.000 €) zu dem Zeitpunkt zu rechnen, wenn alle Verkehrsverträge einmal neu ausgeschrieben worden sind. Der aktuelle Plan sieht vor, dass alle MVV Regionalbuslinien bis 2031 eine Neuausschreibung durchlaufen haben. Spätestens dann wird die neue Indexanpassung / Preisgleitklausel für alle MVV Regionalbuslinien im Landkreis Ebersberg wirksam sein.
Wie im Sachvortrag beschrieben, kann sich durch die neue Indexregelung die Risikobewertung der Busunternehmen ändern. Die genannte Zahl von 4,2 % bzw. 370.000 € kann sich somit reduzieren.