Der Kreistag hat letztmals
in seiner Sitzung vom 27.07.1992 die Gebührenordnung für Feldgeschworene des
Landkreises Ebersberg vom 20.02.1978 außer Kraft gesetzt und eine neue
Gebührenordnung für Feldgeschworene, welche am 01.10.1992 in Kraft trat,
beschlossen.
Es erfolgten in der
Zwischenzeit die nachfolgend aufgezählten Änderungen für diese Gebührenordnung
mit den jeweils genannten Inhalten:
- Änderung zum 01.01.2002
Der in § 2 Abs. 1 genannte Betrag 20,00 DM wird durch
13,00 Euro ersetzt.
- Änderung zum 01.01.2017
Der in § 2 Abs. 1 genannte Betrag 13,00 Euro wird durch 15,00
Euro ersetzt.
In der derzeit gültigen
Gebührenordnung wurde ein einheitlicher Stundensatz von 15,00 Euro je
angefangene Stunde, einschl. der Zeit des Hin- und Rückweges zwischen der
Wohnung des Feldgeschworenen und dem Ort des Abmarkungsgeschäfts festgelegt.
Mit der Gebühr von 15,00
Euro waren auch die Fahrtkosten abgegolten.
Mit diesem Stundensatz lag
der Landkreis bis zum heutigen Zeitpunkt weitgehend im Einklang mit der
überwiegenden Zahl der Nachbarlandkreise.
Auf Anfrage vom 06.07.2023
durch den Ersten Bürgermeister Herrn Riedl (Gemeinde Baiern) wurde um Anpassung
der Gebühren entsprechend der umliegenden Landkreise gebeten. Der Vorschlag von
Herrn Riedl beläuft sich auf mindestens 18,00 Euro bzw. 20,00 Euro.
Aufgrund dieses Antrages
führte der Landkreis Ebersberg eine Abfrage bei den Nachbarlandkreisen
bezüglich der aktuellen Stundensätze durch. Diese Abfrage erbrachte, dass der
aktuelle Stundensatz im Landkreis Ebersberg sich im unteren Gebührenbereich
befindet.
Die direkt angrenzenden
Landkreise haben ihre Gebühren kürzlich angehoben (z.B. Rosenheim zum
11.08.2022 auf 18,-- € incl. Wegstreckenentschädigung, Erding zum Oktober 2010
auf 21,16 Euro incl. Wegstreckenentschädigung (automatische Anpassung an den
TVöD). Landkreise wie Mühldorf planen derzeit auch eine Anpassung der Gebühren
von bislang 15,00 Euro zuzüglich Wegstreckenentschädigung vorzunehmen.
Unter Berücksichtigung der
Tatsachen, dass
a) die letzte Anpassung des Stundensatzes
über 6 Jahre zurückliegt,
b) einige Nachbarlandkreise
zwischenzeitlich eine Anhebung des Stundensatzes vorgenommen haben bzw. noch
beabsichtigen,
c) auch seitens des
Vermessungsamtes nunmehr eine Anhebung befürwortet wird,
erscheint eine Erhöhung des
Stundensatzes von bisher 15,-- € incl. Wegstreckenentschädigung auf 18,-- €
incl. Wegstreckenentschädigung auch für den Landkreis Ebersberg angezeigt. Das
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg bekundete hierin
seine Zustimmung.
Bei dieser Höhe wäre auch
noch in angemessener Weise gewürdigt, dass es sich bei der Tätigkeit der
Feldgeschworenen um ein öffentliches Ehrenamt handelt.
Die Verwaltung regt daher
eine Änderung der derzeit gültigen Gebührenordnung für Feldgeschworene durch
einen entsprechenden Beschluss des Kreistages an.
Das Thema ist auch auf Tagesordnung in der
Bürgermeisterdienstbesprechung am 26.02.2024. Über das Ergebnis wird in der
Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses berichtet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die Gebührenordnung für
Feldgeschworene vom 22.09.1992 wird wie folgt geändert:
Der Kreistag des Landkreises
Ebersberg erlässt aufgrund von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die
Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz –AbmG) vom 06.08.1981 (BayRS
219-2-F), zuletzt geändert mit Gesetz vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) folgende
Änderung der
Gebührenordnung für Feldgeschworene
§ 1
Die Gebührenordnung für
Feldgeschworene vom 24.10.2016 (bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises
Ebersberg, Nr. 22/2016 vom 11.11.2016) wird wie folgt geändert:
Der in § 2 Abs. 1 genannte
Betrag „15,-- Euro“ wird durch „18,-- Euro“ ersetzt.
§ 2
Diese Änderung der
Gebührenordnung tritt am 01.06.2024 in Kraft.
Ebersberg, 13.05.2024
Robert Niedergesäß
Landrat
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine für den Landkreis – jedoch für die kreisangehörigen Gemeinden.