a) Beitritt zur Aktion Zukunft+
b) Satzungsänderung gemäß Beschluss des Kreistags vom 15.03.2021
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Zu a) ULV-Ausschuss am 14.06.2023, TOP 9Ö
ULV-Ausschuss am 30.11.2022, TOP 5Ö
KSA-Ausschuss am 04.12.2023, TOP 13Ö
Zu b) KSA-Sitzung am 22.02.2021, TOP 6Ö
KT-Sitzung am 15.03.2021, TOP 10Ö
KSA-Ausschuss am 04.12.2023, TOP 13Ö
a) Änderung Betrauungsakt - Beitritt Aktion
Zukunft+
Am 30.11.2022 hat der ULV-Ausschuss beschlossen, der Aktion Zukunft+ (www.aktion-zukunft-plus.de) beizutreten, vorausgesetzt, dass der Landkreis München den gewünschten
Konditionen zustimmt:
Der ULV-Ausschuss fasste mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgenden Beschluss:
1. Der Landkreis
Ebersberg tritt der Aktion Zukunft+ bei und die Verwaltung wird beauftragt,
alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um das Zukunft+ Zertifikat für
Ebersberg einzuführen. Der Landkreis Ebersberg beteiligt sich an den
Gründungskosten mit 200.000 Euro (= 31,20 Prozent). Sofern künftige Defizite
auftreten, werden diese nach dem Verteilungsschlüssel der Energieagentur
(derzeit 29:71 Prozent) verrechnet.
2. Die
Zusammensetzung und Organisation des Lenkungsbeirats für die Aktion Zukunft+
soll bis zur nächsten Sitzung des ULV-Ausschusses mit dem Landkreis München
noch einmal beraten werden.
3. Das Gremium
spricht sich dafür aus, ab dem Jahr 2024 die Emissionen des Landratsamtes
Ebersberg einschließlich seiner Liegenschaften (Schulen, Verwaltungs- und
Bürogebäude) durch den Kauf von Zukunft+ Zertifikaten auszugleichen.
4. Mit dem Beitritt
zur Aktion Zukunft+ wird das Humusprojekt des Landkreises München für den
Landkreis Ebersberg freigegeben.
5. Der Landkreis
Ebersberg befürwortet die Option des „Zertifikats-Regional“, mit dem
der Erwerber
ausschließlich regionale Projekte unterstützen möchte.
Am 01.03.2023 hat der Landkreis München den Konditionen des Beschlusses des ULV-Ausschusses vom 30.11.2022 und dem Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Ebersberg (Anlage 3) zugestimmt. Diese legt die grundlegenden Prinzipien für die Zusammenarbeit fest. Der Entwurf ist zwischen dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Ebersberg und dem des Landkreises München abgestimmt.
Am 14.06.2023 stimmte der ULV-Ausschuss mit 11 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis München zu (Anlage 3).
Nach erfolgtem Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung beantragt die Energieagentur nun die Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Rahmen der Aktion Zukunft+. Der Antrag und die Beschreibung der Tätigkeiten sind der Anlage 1 und Anlage 2 zu entnehmen.
Im nächsten Schritt ist der Betrauungsakt wie folgt
anzupassen (Anlage 5):
Es wird vorgeschlagen, im Betrauungsakt des Landkreises Ebersberg unter § 1 Abs. 2 folgenden Passus einzufügen (in Anlehnung an § 2 Abs. 2 k) der Satzung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH - Anlage 6):
·
„Aufbau und Durchführung eines
Treibhausgas-Ausgleichsmechanismus im Rahmen der „Aktion Zukunft+“ in den
Landkreisen Ebersberg und München durch die Förderung von lokalen
Klimaschutzprojekten in Kombination mit dem CO2-Ausgleich am freiwilligen
Markt. Die konkrete Beschreibung der Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der
„Aktion Zukunft+“ erbracht werden, erfolgt im Rahmen des Antrags der Energieagentur
Ebersberg-München gGmbH vom 21.11.2023, welcher als Anlage 1 diesem
Betrauungsakt beigefügt ist, ergänzt durch eine Beschreibung der Aufgaben der
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH im Rahmen der „Aktion Zukunft+“, welche
als Anlage 2 diesem Betrauungsakt beigefügt ist.“
b) Änderung Betrauungsakt - Satzungsänderung gemäß Beschluss des Kreistags vom 15.03.2021
Gemäß dem einstimmigen Beschluss des Kreistags vom 15.03.2021 wurde folgender Passus unter § 2 Abs. 2 letzter Satz der Satzung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH aufgenommen (Anlage 6):
„Darüber hinaus
kann die Gesellschaft weitere Aufgaben im Rahmen des Unternehmensgegenstands
wahrnehmen.“
Im nächsten Schritt ist der Betrauungsakt entsprechend
anzupassen (Anlage 5):
Es wird vorgeschlagen, folgenden Passus unter § 1 Abs. 4 des Betrauungsakts des Landkreises Ebersberg aufzunehmen:
„Im geringen Umfang erbringt die Energieagentur auch
nachfolgende Leistungen, die keine Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse (DAWI) sind:
1. Weiterführende Beratung Privatpersonen,
2. Weiterführende Beratung Kommunen,
3. Weiterführende Beratung Unternehmen,
4. Projektmanagement Klimaschutz.“
Anlage 4 zeigt den aktuellen Betrauungsakt, Anlage 5 den Entwurf des neuen Betrauungsakts. Die Änderungen sind gelb markiert.
Beratung im Kreis- und Strategieausschuss am
04.12.2023:
Der Kreis- und Strategieausschuss beschloss am 04.12.2023 mit acht Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen die vorgeschlagenen Änderungen des Betrauungsaktes.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Zu a)
Unter § 1 Abs. 2 des Betrauungsakts des Landkreises Ebersberg wird eingefügt:
·
„Aufbau und Durchführung eines
Treibhausgas-Ausgleichsmechanismus im Rahmen der „Aktion Zukunft+“ in den
Landkreisen Ebersberg und München durch die Förderung von lokalen
Klimaschutzprojekten in Kombination mit dem CO2-Ausgleich am freiwilligen
Markt. Die konkrete Beschreibung der Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der
„Aktion Zukunft+“ erbracht werden, erfolgt im Rahmen des Antrags der
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH vom 21.11.2023, welcher als Anlage 1
diesem Betrauungsakt beigefügt ist, ergänzt durch eine Beschreibung der
Aufgaben der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH im Rahmen der „Aktion
Zukunft+“, welche als Anlage 2 diesem Betrauungsakt beigefügt ist.“
Zu b)
Unter § 1 Abs. 4 des Betrauungsakts des Landkreises Ebersberg wird eingefügt:
(4)
„Im geringen Umfang erbringt die Energieagentur auch
nachfolgende Leistungen, die keine Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse (DAWI) sind:
1. Weiterführende Beratung Privatpersonen,
2. Weiterführende Beratung Kommunen,
3. Weiterführende Beratung Unternehmen,
4. Projektmanagement Klimaschutz.“
*Die Änderungen des
Betrauungsakts sind gelb markiert.
Auswirkung auf den Haushalt:
Zu a)
Die Kosten für den Beitritt (200.000 €) wurden bereits im Haushalt 2022 verbucht.
Im Haushaltsjahr 2023 entstehen keine Kosten.
Der
Beitritt zur Aktion Zukunft+ verursacht folgende Kosten ab dem Haushaltsjahr 2024:
·
55.000 € Öffentlichkeitsarbeit, davon
20.000 Fixkosten und 35.000 variable Kosten,
·
15.860 € Kompensation, ausgehend von
793 t CO2 (basierend auf Daten von 2020),
·
2.000 € Sitzungsgelder für Teilnahme der Kreisräte
am Lenkungsbeirat
Zu b)
Keine Auswirkungen