Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 14.06.2023
ULV-Ausschuss am 29.11.2023
Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2023
Im Rahmen der Umsetzung des Brennernordzulaufs wird das Ergebnis der
Vorplanung (Weiterentwicklung und Optimierung der Auswahltrasse Limone) dem
Eisenbahn-Bundesamt übermittelt. Nach Prüfung des Eisenbahn-Bundesamts werden
die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Befassung über das
Projekt vorgelegt.
Zur parlamentarischen Befassung ist es möglich, aus den betroffenen
Regionen Kernforderungen zu stellen. Diese Kernforderungen umfassen Maßnahmen,
welche in den Planungen der Bahn aufgrund der Auftragsbeschreibung oder
fehlender gesetzlicher Verpflichtungen keine Berücksichtigung gefunden haben.
Der Landkreis Ebersberg ist in den Planungen geografisch von zwei
Planungsabschnitten betroffen. Dem Planungsabschnitt 0 (PA 0) und dem
Planungsabschnitt 1 (PA 1). Der PA 0 beschreibt die Strecke München Trudering
bis Grafing, mit den Kommunen Bruck, Ebersberg, Grafing, Grasbrunn, Haar,
Kirchseeon, Trudering-Riem, Vaterstetten und Zorneding (Quelle: www.brennernordzulauf.de ). Der PA 1 beschreibt die Strecke Grafing
bis Ostermünchen, mit den Kommunen Aßling, Bruck, Grafing, Kirchseeon,
Tuntenhausen (Quelle: www.brennernordzulauf.de). Die Kernforderungen, ersichtlich in den
Anlagen 1 (PA 0) und 2 (PA 1), sind in der für die parlamentarische Befassung
üblichen Form dargestellt. Einer kurzen, aber genauen Beschreibung der
einzelnen Forderungen, folgt eine tabellarische Aufstellung mit den
Informationen, wer die Forderung stellt, welche Kernforderung gestellt wird,
einer Kurzbeschreibung und einer durch die Bahn kalkulierten monetären
Bewertung.
Im Rahmen seiner Sitzung vom
04.12.2023 fasste der Kreis- und Strategieausschuss folgenden Beschluss. Die
Punkte 1 und 2 wurden getrennt abgestimmt. Die Kernforderungen zum PA0 wurden
einstimmig beschlossen. Die Kernforderungen zum PA1 wurden mit einer
Gegenstimme beschlossen:
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst
folgende Beschlüsse:
Dem Kreistag werden folgende Beschlüsse
vorgeschlagen:
1. Die
Kernforderungen für die Parlamentarische Befassung für den Planungsabschnitt
Trudering–Grafing (PA0) werden wie folgt beschlossen.
Kernforderungen
des Planungsabschnitts Trudering–Grafing (PA0)
Vorbemerkung: Eine Nutzung der S-Bahngleise
durch den Regelbetrieb des Güter- und Fernverkehrs ist auszuschließen.
Ausgehend davon, dass es nach Aussage der Projektverantwortlichen der DB zu
keinen Mischverkehren auf den Nahverkehrsgleisen kommt, mithin der
S-Bahn-Betrieb keinen Einschränkungen – weder aktuell noch in einer etwaigen
perspektivischen Entwicklung – unterliegen wird, wird folgender
Forderungskatalog aufgestellt:
Kernforderung 1: Lärmschutz nach
Lärmvorsorge
Gemeinsam ist den Planungsräumen PA 0-4,
dass in allen Abschnitten eine deutliche Steigerung der Zugzahlen angestrebt
wird. Die je nach Planungsraum unterschiedlichen baulichen Eingriffe können
dazu führen, dass entlang der Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in
unterschiedlicher Qualität umgesetzt werden.
In den Neubauabschnitten bzw. in
Abschnitten, in denen sich aufgrund eines erheblichen baulichen Eingriffs in
die Strecke eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV ergibt, ist die
DB Netz AG gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Lärmvorsorge zur Einhaltung
der (strengen) Grenzwerte der 16. BImSchV umzusetzen.
Nach derzeitiger Planung sind im
Streckenabschnitt PA 0 keine (nach bisheriger Rechtauffassung) erheblichen baulichen
Eingriffe vorgesehen. Dies würde nicht nur zu dem unbilligen Ergebnis führen,
dass entlang der Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher
Qualität umgesetzt werden und die Bürger*innen in unterschiedlichem Maß vor
Bahnlärm geschützt werden, sondern auch nicht den zu erwartenden Zugzahlen
entsprechen, da die Berechnungsgrundlage zur Begründung von Lärmschutz auf
Zugzahlen aus dem Jahr 2015 fundiert. Nachdem in allen Planungsräumen mit einer
erheblichen Steigerung der Zugzahlen zu rechnen ist, ist diese Ungleichbehandlung
der Bevölkerung nicht vermittelbar. Zudem wurde die Fernwirkungen der
Neubaugleise, mit der Wirkung der Gesamtkapazitätssteigerung von Kiefersfelden
bis München-Trudering nicht in die Betrachtung aufgenommen. Aus Sicht der
betroffenen Gebietskörperschaften könnte sich dadurch ein durchzusetzender
rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard auf allen
Schienenstrecken begründen.
Daher fordern die kommunalen
Gebietskörperschaften entlang des PA 0, dass die mittels Blockverdichtung zu
ertüchtigende Bestandsstrecke Grafing – München-Trudering aus Gründen der
Gleichbehandlung wie die sich anschließenden Neu- und Ausbaustrecken behandelt
wird und spätestens bis zur Inbetriebnahme des European Train Control System
(ETCS) ganzheitlich Maßnahmen zur Lärmvorsorge gemäß den Vorgaben der 16.
BImSchV umgesetzt werden.
Nach Aussage der Projektverantwortlichen der
DB werden voraussichtlich Ende des Jahres 2023 die Zugzahlen der
Bedarfsplanüberprüfung für den Prognosehorizont 2040 vorliegen. Diese werden
den weiteren Planungsphasen und insbesondere der Dimensionierung des
geforderten Lärmschutzes zugrunde gelegt. Sollten die aktualisierten
Prognosezugzahlen zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht vorliegen, muss der Bemessungsfall
Auslegungsfall zu
Grunde gelegt werden.
Kernforderung
2: Erschütterungsschutz entsprechend Neubaustandard
Äquivalent zur Argumentation der
Kernforderung 1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge, fordern die
Gebietskörperschaften entlang des PA 0 im Sinne der Gleichberechtigung, auch
den Erschütterungsschutz im Bereich des PA 0 entsprechend dem
Erschütterungsschutz einer Neu- bzw. Ausbaustrecke, auf Basis der DIN 4150 für
Erschütterungen und anhand der 24. BImSchV für den sekundären Luftschall,
umzusetzen.
Kernforderung 3: Lärmschutzgestaltung
Unterschiedliche Gestaltung der
Lärmschutzwände an Verkehrsstationen, zum Beispiel: Begrünung, transparente
Wände (z.B. zur Schaffung von Sichtachsen im Bereich der Bahnsteige, bei
Straßen- bzw. Personenunterführungen), sowie weitere innovative
Gestaltungsansätze, solange der Lärmschutz selbst durch die
Gestaltungsvariationen nicht reduziert wird.
Umfahrung des Ballungsraums München
Unabhängig von den obenstehenden
Ausführungen soll der Zulauf zum Brennerbasistunnel nicht ausschließlich durch
den Ballungsraum München geführt werden. Die bereits existierende Strecke
Rosenheim – Mühldorf soll dafür ausgebaut werden. Dafür ist eine Aufnahme in
den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen. Dies würde eine fairere Verteilung der Belastungen
ermöglichen. Zudem würde der Ausbau die Ausfallsicherheit des
Brenner-Nordzulaufs stärken.
Die Untersuchungen zeigen, dass immerhin ein
Drittel der Züge, die über den Brenner verkehren werden, den Knoten München
nicht anfahren müssen. Eine großräumige Umfahrung ist daher geboten.
Kernforderungen – Zusammenfassung in
tabellarischer Form
KF-Nr. |
Gemeinde/Kreis |
Kernforderung |
Kurzbeschreibung |
Monetäre Bewertung/ Mehrkosten |
1 |
Landeshauptstadt München,
Landkreis München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten,
Zorneding, Kirchseeon, Grafing, |
Lärmschutz nach Lärmvorsorge |
Die Strecke im Bereich von
München–Trudering bis Grafing (PA 0) wird mit Lärmschutz nach Neubaustandard
gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV ausgerüstet, um die Anwohnenden besser vor
Lärm zu schützen. |
Erfolgt durch DB |
2 |
Landeshauptstadt München,
Landkreis München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten,
Zorneding, Kirchseeon, Grafing |
Erschütterungsschutz
entsprechend Neubaustandard |
Die Strecke im Bereich von
München–Trudering bis Grafing (PA 0) wird mit Erschütterungsschutz nach
Neubaustandard gemäß den Vorgaben der DIN 4150 und der 24. BImSchV optimiert,
um die Anwohnenden besser vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall zu
schützen. |
Erfolgt durch DB |
3 |
Landeshauptstadt München,
Landkreis München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten,
Zorneding, Kirchseeon, Grafing |
Lärmschutz-gestaltung |
·
Einsatz von transparenten Elementen in den
Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen sowie Straßen- und
Personenunterführungen. ·
Innovative Gestaltung der Lärmschutzwände. ·
Im Bereich der Verkehrsstationen sollen
Lichtbänder zur Herstellung von Sichtachsen zum Einsatz kommen. |
Erfolgt durch DB |
& |
einstimmig
angenommen |
Ja 13 Nein 0
Anwesend 13 |
2. Die
Kernforderungen für die Parlamentarische Befassung des Planungsabschnitts
Grafing-Ostermünchen PA1 werden wie folgt beschlossen:
Kernforderungen
des Planungsabschnitts Grafing-Ostermünchen PA1
Vorbemerkung: Um negative Auswirkungen auf
den öffentlichen Nahverkehr zu vermeiden, ist eine Nutzung der Bestandstrecke
durch den Regelbetrieb des Güter- und Fernverkehrs möglichst auszuschließen.
Ausgehend davon, dass der Fern- und Güterverkehr im Regelbetrieb überwiegend
über die Neubaustrecke abgewickelt wird, wird folgender Forderungskatalog
aufgestellt:
Kernforderung 1: Lärmschutz nach
Lärmvorsorge
Gemeinsam ist den Planungsräumen PA 0-4,
dass in allen Abschnitten eine deutliche Steigerung der Zugzahlen angestrebt
wird. Die je nach Planungsraum unterschiedlichen baulichen Eingriffe können
dazu führen, dass entlang der Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in
unterschiedlicher Qualität umgesetzt werden.
In den Neubauabschnitten bzw. in
Abschnitten, in denen sich aufgrund eines erheblichen baulichen Eingriffs in
die Strecke eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV ergibt, ist die
DB Netz AG gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Lärmvorsorge zur Einhaltung
der (strengen) Grenzwerte der 16. BImSchV umzusetzen.
Nach derzeitiger Planung sind im
Streckenabschnitt PA 1 an der Bestandsstrecke keine (nach bisheriger Rechtauffassung)
erheblichen baulichen Eingriffe vorgesehen. Dies würde nicht nur zu dem
unbilligen Ergebnis führen, dass entlang der Streckenabschnitte
Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt werden und die
Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichem Maß vor Bahnlärm geschützt werden,
sondern auch nicht den zu erwartenden Zugzahlen entsprechen, da die
Berechnungsgrundlage zur Begründung von Lärmschutz auf Zugzahlen aus dem Jahr
2015 fundiert. Nachdem in allen Planungsräumen mit einer erheblichen Steigerung
der Zugzahlen zu rechnen ist, ist diese Ungleichbehandlung der Bevölkerung
nicht vermittelbar. Zudem wurde die Fernwirkungen der Neubaugleise, mit der
Wirkung der Gesamtkapazitätssteigerung von Kiefersfelden bis München-Trudering
nicht in die Betrachtung aufgenommen. Aus Sicht der betroffenen
Gebietskörperschaften könnte sich dadurch ein durchzusetzender rechtlicher
Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard auf allen Schienenstrecken
begründen.
Daher fordern die kommunalen
Gebietskörperschaften entlang des PA 1, unabhängig von der Trassenauswahl, dass
alle Schienenstrecken wie die Neubaustrecken behandelt werden und spätestens
bis zur Inbetriebnahme des European Train Control System (ETCS) ganzheitlich an
allen Schienenwegen im Bestand Maßnahmen zur Lärmvorsorge gemäß den Vorgaben
der 16. BImSchV umgesetzt werden. Alle vorhandenen Lärmschutzwände, welche
nicht dem Stand der Lärmvorsorge entsprechen, sind aufzuwerten oder neu zu
errichten.
Nach Aussage der Projektverantwortlichen der
DB werden voraussichtlich Ende des Jahres 2023 die Zugzahlen der
Bedarfsplanüberprüfung für den Prognosehorizont 2040 vorliegen. Diese werden
den weiteren Planungsphasen und insbesondere der Dimensionierung des
geforderten Lärmschutzes zugrunde gelegt. Sollten die aktualisierten Prognosezugzahlen
zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht vorliegen, muss der Bemessungsfall
Auslegungsfall zu
Grunde gelegt werden.
Kernforderung
2: Erschütterungsschutz entsprechend Neubaustandard
Äquivalent zur Argumentation der
Kernforderung 1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge, fordern die
Gebietskörperschaften entlang des PA 1 im Sinne der Gleichberechtigung, auch
den Erschütterungsschutz der Bestandsstrecke im PA 1 entsprechend dem
Erschütterungsschutz einer Neubaustrecke, auf Basis der Din 4150 für Erschütterungen
und anhand der 24. BImSchV für den sekundären Luftschall, zu optimieren.
Kernforderung
3: Bestandsnahe Neubaustrecke sowie maximale Tunnelanteile
Um den Flächenverbrauch und die
Durchschneidung der Landschaft so gering wie möglich zu gestalten, sowie die
Belastung für Mensch und Natur zu minimieren und im Besonderen zum Schutz von Biotopen und
Landschaftsschutzgebieten, fordern die Gebietskörperschaften entlang des
PA 1 eine Streckenführung der Neubaustrecke möglichst nah am Bestand, sowie die
maximale Anzahl an Tunnellösungen.
3.1 Bestandsnaher - bestandsparalleler
Ausbau (Trasse türkis und neue Alternativtrasse)
3.1.
Die Trasse türkis ist dem Bundestag in optimierter Form als alternative Option
zur Trasse limone zum Beschluss vorzulegen. Im Sinne des kleinsten
Flächenverbrauchs und der geringsten Durchschneidung der Landschaft, ist ein
Neubau nah am Bestand umzusetzen. Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern
eine bestandsnahe Umsetzung der Neubaustrecke, wie sie mit der Trasse türkis im
Trassenauswahlverfahren vorgestellt wurde. Mögliche Optimierungen der Trasse
türkis durch Ausnutzung der maximal zulässigen Längsneigung von 12,5 Promille,
die damit verbundene Verkürzung des Brückenbauwerks im Atteltal (3.1.1) sowie
die Einhausung des Bahnhofs Assling (3.1.2) sind bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
3.1b
Die Bahn wird aufgefordert, dem Bundestag
eine weitere bestandsnahe Trasse zum Entscheid als Alternative vorzulegen. Die
neue Trasse am Bestand muss unter Ausschöpfung des Spielraums der verkehrlichen
und betrieblichen Aufgabenstellung auf das unumgängliche Maß hin optimiert
werden. Die Gleise sind in möglichst enger Parallellage zum Bestand zu
realisieren. Brücken und Dammbauwerke sollen klein gehalten werden und
Insellagen vermieden werden.
3.2 Trasse mit hohem Tunnelanteil
Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern
folgende Tunnellösungen bei der Umsetzung der Trasse limone, um die Belastungen
für Mensch und Natur zu minimieren.
3.2.1 Die Gebietskörperschaften im PA 1
fordern, statt des geplanten Rahmenbauwerks in Niclasreuth, eine Tunnellösung
von ca800m entsprechend der vor Ort herrschenden topografischen Möglichkeiten,
um das Ortsbild möglichst zu erhalten und die Belastungen für die Anwohner zu
minimieren. Die Tunnellösung in offener Bauweise soll jeweils 400m nördlich und
südlich der Querung der Dorfstraße in Niclasreuth umgesetzt werden.
3.2.2 Die Gebietskörperschaften im PA 1
fordern, statt einer Troglösung bei Dorfen eine Tunnellösung in offener
Bauweise umzusetzen. Der Tunnel soll etwa 350m nach dem südlichen Ende des
Saalachtunnes beginnen und am Ende der geplanten Stützwand südlich von Dorfen
enden.
Kernforderung 4: Trinkwasserschutz
Die
einschränkungslose Erhaltung und der größtmögliche Schutz der
Trinkwasserversorgung Elkofen ist sicherzustellen. Durch eine
Trassenverlagerung außerhalb des Schutzgebiets ist dies am wahrscheinlichsten
sicherzustellen. Zwingend ist eine Durchquerung des Schutzgebietes außerhalb
der Schutzzone II.
Lagerung und
Abtransport des Aushubmaterials muss außerhalb des Schutzgebiets stattfinden.
Es muss der exakte
Verlauf des Grundwasserleiters (Aquifer) durch umfassende hydrologische
Untersuchungen belegt werden. Ein Abstand von Tunnelbauwerk zu Aquifer von 8m
ist zwingend zu realisieren.
Es müssen
mindestens 5 Grundwassermessstellen dauerhaft als Vorfeldmessstellen
eingerichtet werden.
Kernforderung 5: Lärmschutzgestaltung
Unterschiedliche Gestaltung der
Lärmschutzwände an Verkehrsstationen, zum Beispiel: Begrünung, transparente
Wände (z.B. zur Schaffung von Sichtachsen im Bereich der Bahnsteige, bei
Straßen- bzw. Personenunterführungen), sowie weitere innovative
Gestaltungsansätze, solange Lärmschutz selbst durch die Gestaltungsvariationen
nicht reduziert wird.
Kernforderung
6: Lärmschutz im Bereich Nettelkofen (Grafing)
Durch die Nähe zur Bahnstrecke (200m) wird
durch die zu erwartenden Zugzahlen eine deutliche Steigerung der Lärmbelastung
erwartet. Sollte sich aus der Anwendung der 16. BImSchV dennoch kein Lärmschutz
im Bereich Nettelkofen (Grafing) ergeben, ist dieser trotzdem zwingend
umzusetzen, da bei bestimmten Wetterlagen der Lärm unerträglich erscheint. Die
neu zu errichtende Lärmschutzwand bei Grafing Bahnhof soll um 300m Richtung
Kirchseeon in gleicher Höhe fortgesetzt werden.
Kernforderung
7: Lärmschutz im Bereich Grafing-Bahnhof / Pierstling
Im oben genannten Bereich, sind die
bestehenden Lärmschutzwände auf Neubaustandard zu sanieren. Weiter sind die
Lärmschutzwände insgesamt von der Staatstraße 2351 für ca. 150m Richtung Norden
zu errichten.
Kernforderung
8: Erhalt der P&R Anlage West
Grafing Bahnhof
Die P&R Anlage West in Grafing Bahnhof
muss inklusive des barrierefreien Zugangs (Personenaufzug) in ihrer jetzigen
Form erhalten bleiben.
Umfahrung des Ballungsraums München
Unabhängig
von den obenstehenden Ausführungen soll der Zulauf zum Brennerbasistunnel nicht
ausschließlich durch den Ballungsraum München geführt werden. Die bereits
existierende Strecke Rosenheim – Mühldorf soll dafür ausgebaut werden. Dafür
ist eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
vorzunehmen. Dies würde eine fairere
Verteilung der Belastungen ermöglichen. Zudem würde der Ausbau die
Ausfallsicherheit des Brenner-Nordzulaufs stärken.
Die
Untersuchungen zeigen, dass immerhin ein Drittel der Züge, die über den Brenner
verkehren werden, den Knoten München nicht anfahren müssen. Eine großräumige
Umfahrung ist daher geboten.
Kernforderungen –
Zusammenfassung in tabellarischer Form
KF-Nr. |
Gemeinde/Kreis |
Kernforderung |
Kurzbeschreibung |
Monetäre Bewertung/ Mehrkosten |
1 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz nach Lärmvorsorge |
Alle Strecken im Bereich von Grafing bis
Ostermünchen werden mit Lärmschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der
16. BImSchV ausgerüstet, um alle Anwohnenden entsprechend vor Lärm schützen.
Bestehender Lärmschutz ist entsprechend aufzuwerten. Besonders durch die
frühere Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels im Vergleich zur
Inbetriebnahme der Neubaustrecke, werden die höheren Zugzahlen über ca. 10
Jahre über die Bestandstrecke abgewickelt. Zudem entstehen durch Störfälle
auf der Neubaustrecke durch das Ausweichen der Züge auf die Bestandsstrecke
erhöhte Lärmbelastungen am Bestand. |
Erfolgt durch DB |
2 |
|
Erschütterungsschutz nach Neubaustandard |
Alle Strecken im Bereich von Grafing bis
Ostermünchen werden mit Erschütterungsschutz nach Neubaustandard gemäß den
Vorgaben der Din 4150 und der 24. BImSchV optimiert, um alle Anwohnenden
entsprechend vor Erschütterungen zu schützen. Besonders durch die frühere
Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels im Vergleich zur Inbetriebnahme der
Neubaustrecke, werden die höheren Zugzahlen über ca. 10 Jahre über die
Bestandstrecke abgewickelt. Zudem entstehen durch Störfälle auf der
Neubaustrecke durch das Ausweichen der Züge auf die Bestandsstrecke erhöhte
Erschütterungsbelastungen am Bestand. |
Erfolgt durch DB |
3.1 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Bestandsnahe Neubaustrecke und maximale
Tunnelanteile |
Zum Schutz von Mensch und Natur, sowie im
Sinne der Wirtschaftlichkeit, muss die Neubaustrecke eng und parallel am
Bestand realisiert werden. Maximale Tunnelanteile sind zudem Teil der
Belastungsreduzierung für Mensch und Natur |
Erfolgt durch DB |
3.1.1 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Umsetzung der Auswahltrasse türkis
inklusive der Optimierung der Längsneigung auf die zulässigen 12,5 Promille
und Verkleinerung des Brückenbauwerks im Atteltal von 1.370m auf ca. 515m und
eine Reduzierung der Höhe von 28,5m auch ca. 20m |
Im Sinne der verträglichsten Trasse für
Mensch und Natur ist eine bestandsnahe, am besten bestandsparallele Trasse
prüfen. Sollte sich diese Variante als die Beste herausstellen, ist diese zu
realisieren. |
Erfolgt durch DB |
3.1.2 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Einhausung des Bahnhofs Assling |
Bei einer Realisierung der Trasse türkis,
ist der Bahnhof in Assling einzuhausen, um die Belastung durch Lärmemissionen
zu reduzieren. |
Erfolgt durch DB |
3.1b |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Erarbeitung einer weiteren bestandsnahen /
bestandparallelen Trasse |
Die Bahn wird aufgefordert, dem Bundestag
eine weitere bestandsnahe Trasse zum Entscheid als Alternative vorzulegen.
Die neue Trasse am Bestand muss unter Ausschöpfung des Spielraums der
verkehrlichen und betrieblichen Aufgabenstellung auf das unumgängliche Maß
hin optimiert werden |
Erfolgt durch DB |
3.2 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Trasse mit hohem Tunnelanteil |
Allgemein sind alle potentiellen
Tunnellösungen zu realisieren |
Erfolgt durch DB |
3.2.1 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Tunnel Niclasreuth |
Um den Flächenverbrauch, sowie die
Belastung für Mensch und Umwelt zu minimieren und das Ortsbild in Niclasreuth
möglichst zu erhalten, soll anstatt des Rahmenbauwerks eine Tunnellösung von
ca. 800m realisiert werden |
Erfolgt durch DB |
3.2.2 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Tunnel Dorfen |
Um den Flächenverbrauch, sowie die
Belastung für Mensch und Umwelt zu minimieren und das Ortsbild in Dorfen
möglichst zu erhalten, soll anstatt der Troglösung eine Tunnellösung von ca.
750m realisiert werden |
Erfolgt durch DB |
4 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis
Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Trinkwasserschutz |
Größtmöglicher
Schutz der Trinkwasserversorgung Elkofen ist sicherzustellen.
Trassenverlagerung außerhalb des Schutzgebiets Zwingend
ist eine Durchquerung des Schutzgebietes außerhalb der Schutzzone II. Lagerung
und Abtransport des Aushubmaterials muss außerhalb des Schutzgebiets
stattfinden. Es
muss der exakte Verlauf des Grundwasserleiters (Aquifer) durch umfassende
hydrologische Untersuchungen belegt werden. Es
müssen mindestens 5 Grundwassermessstellen dauerhaft als Vorfeldmessstellen
eingerichtet werden. |
Erfolgt durch DB |
5 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz-gestaltung |
·
Einsatz von transparenten Elementen in den
Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen sowie Straßen- und
Personenunterführungen. ·
Innovative Gestaltung der Lärmschutzwände. ·
Bereich der Verkehrsstationen sollen
Lichtbänder zur Herstellung von Sichtachsen zum Einsatz kommen. |
Erfolgt durch DB |
6 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz |
Im Bereich Nettelkofen wird Lärmschutz
nach Neubaustandard gefordert. Die Lärmschutzwand bei Grafing Bhf wird um
300m in gleicher Höhe Richtung Kirchseeon verlängert, um die empfundene
Lärmbelastung, vor allem durch die erhöhten Zugzahlen deutlich zu reduzieren.
Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung steht hier im Vordergrund. |
Erfolgt durch DB |
7 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz im Bereich Grafing-Bahnhof /
Pierstling |
Im Bereich Pierstling, sind die
bestehenden Lärmschutzwände auf Neubaustandard zu sanieren. Weiter sind die
Lärmschutzwände insgesamt von der Staatstraße 2351 für ca. 150m Richtung
Norden zu errichten. |
Erfolgt durch DB |
8 |
Landkreis Ebersberg,
Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Erhalt der P&R Anlage West Grafing
Bahnhof |
Die P&R Anlage West in Grafing Bahnhof
muss inklusive des barrierefreien Zugangs (Personenaufzug) in ihrer jetzigen
Form erhalten bleiben. |
Erfolgt durch DB |
& |
angenommen |
Ja 12 Nein 1
Anwesend 13 |
Die Forderung nach einem raschen Ausbau des Ostkorridors über Mühldorf
ist nicht in den Kernforderungen numerisch aufgeführt, da nur
projektspezifische Forderungen angebracht werden können. Der Landkreis
Ebersberg sowie alle anderen Betroffenen artikulieren in dem
Kernforderungspapier dennoch den Wunsch, die Maßnahme des Ausbaus der Strecke
Rosenheim – Mühldorf im Bundesverkehrswegeplan dringlicher zu priorisieren, um
eine baldige Entlastung der Strecke Rosenheim – Grafing – München zu erwirken.
Aufgrund der unterschiedlichen Grundvoraussetzungen, werden für die
Abschnitte PA 0 und PA 1 die Kernforderungen getrennt artikuliert. Vor allem
der Unterschied der Blockverdichtung auf der Bestandsstrecke im PA 0 und der
Bau einer zweigleisigen Neubaustrecke im PA 1 lassen eine getrennte
Formulierung der Forderungen sinnvoll erscheinen. Ein Nachteil durch die
Trennung der beiden Planungsabschnitte bei den Kernforderungen entsteht nicht,
da Forderungen, die beiden Planungsabschnitten gemein sind, im nahezu selben Wortlaut
formuliert werden.
Die Basis für die Kernforderungen bilden die Resolution des Kreistags
vom 16.05.2022, die bis heute getroffenen Gemeinderats- und Stadtratsbeschlüsse
sowie die in den Dialogforen und im direkten Austausch artikulierten Forderungen
der Bürgerinnen und Bürger der jeweils betroffenen Kommunen.
Zur Erarbeitung der Kernforderungen stand die Verwaltung mit folgenden
Stakeholdern in Kontakt:
·
Abgeordnete
aus Bundestag und Landtag,
·
Landräte,
·
Bürgermeister,
·
Bürgerinitiativen,
·
Bürgerinnen
und Bürger,
·
Mitarbeitern
der Bahn und
·
Juristen
Für den PA 0 wurden am 31.05.2023 in Zusammenarbeit mit den Vertretern
der betroffenen Kommunen und Kreise sowie Vertretern die in der Anlage 1
beschriebenen Kernforderungen aufgestellt.
Folgende Gremien haben diese Kernforderungen durch einen Beschluss
bereits bestätigt.
- BA Trudering-Riem
- Haar
- Grasbrunn
- Kirchseeon
- Zorneding
Redaktionelle Änderungen auf Wunsch des Kreis- und Strategieausschusses
(KSA) sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen und in gelber Schrift markiert.
Änderungen, welche die Forderung an sich geändert hätten, wurden nicht mehr
vorgenommen.
Für den PA 1 wurden Stand 06.12.23
die in der Anlage 2 beschriebenen Kernforderungen aufgestellt. Zu den im KSA
beschlossenen Forderungen wird beim PA1 unter dem Punkt: Kernforderung 8 nun
noch: „Lärmschutz im Bereich Schammach“ gefordert. Die bisherige Kernforderung
Nummer 8 wird jetzt unter Kernforderung Nummer 9 geführt. Siehe Anlage 2
Die Forderung ging erst im Nachgang
zur KSA Sitzung schriftlich bei der Verwaltung ein und wird im Beschluss unter
der Ziffer 3 zur Abstimmung gestellt.
Folgende Gremien haben neben den
Vorliegenden Kernforderungen bereits eigene Kernforderungen beschlossen. Die
Kommunen haben sich an den bis zu den jeweiligen Gremiumsbehandlungen
ausgearbeiteten Kernforderungen, welche sich durch die Zusammenarbeit mit den
betroffenen Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern und dem Landkreis ergeben haben,
orientiert.
- Grafing
- Aßling
Die Gemeinde Bruck wird sich nach
Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Schwäbl den Forderungen aus Grafing
anschließen.
Der Aufstellung der dem Kreistag vorliegenden Kernforderungen sind
intensive Diskussionen, vor allem um den Punkt 3 der Kernforderungen Bestandsnahe Neubaustrecke sowie maximale
Tunnelanteile vorrausgegangen. Die Verwaltung hat versucht, alle
Forderungen welche die Kriterien
- Monetäre Bewertbarkeit
- Projektbezug
- Konkrete Beschreibung
in den Forderungskatalog einfließen zu lassen.
Die finalen Kernforderungen sollen vor dem offiziellen Versand an die
Bahn einer juristischen Prüfung unterzogen werden, um eventuelle Fallstricke in
der Formulierung zu umgehen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag werden folgende Beschlüsse vorgeschlagen:
1.
Die
Kernforderungen für die Parlamentarische Befassung für den Planungsabschnitt
Trudering–Grafing (PA0) werden wie folgt beschlossen.
Kernforderungen des Planungsabschnitts
Trudering–Grafing (PA0)
Vorbemerkung: Eine Nutzung der S-Bahngleise durch den Regelbetrieb des Güter- und Fernverkehrs ist auszuschließen. Ausgehend davon, dass es nach Aussage der Projektverantwortlichen der DB zu keinen Mischverkehren auf den Nahverkehrsgleisen kommt, mithin der S-Bahn-Betrieb keinen Einschränkungen – weder aktuell noch in einer etwaigen perspektivischen Entwicklung – unterliegen wird, wird folgender Forderungskatalog aufgestellt:
Kernforderung 1: Lärmschutz nach
Lärmvorsorge
Gemeinsam ist den Planungsräumen PA 0-4, dass in allen Abschnitten eine deutliche Steigerung der Zugzahlen angestrebt wird. Die je nach Planungsraum unterschiedlichen baulichen Eingriffe können dazu führen, dass entlang der Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt werden.
In den Neubauabschnitten bzw. in Abschnitten, in denen sich aufgrund eines erheblichen baulichen Eingriffs in die Strecke eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV ergibt, ist die DB Netz AG gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Lärmvorsorge zur Einhaltung der (strengen) Grenzwerte der 16. BImSchV umzusetzen.
Nach derzeitiger Planung sind im
Streckenabschnitt PA 0 keine (nach bisheriger Rechtauffassung) erheblichen baulichen
Eingriffe vorgesehen. Dies würde nicht nur zu dem unbilligen Ergebnis führen,
dass entlang der Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher
Qualität umgesetzt werden und die Bürger*innen in unterschiedlichem Maß vor
Bahnlärm geschützt werden, sondern auch nicht den zu erwartenden Zugzahlen entsprechen,
da die Berechnungsgrundlage zur Begründung von Lärmschutz auf Zugzahlen aus dem
Jahr 2015 fundiert. Nachdem in allen Planungsräumen mit einer erheblichen
Steigerung der Zugzahlen zu rechnen ist, ist diese Ungleichbehandlung der
Bevölkerung nicht vermittelbar. Zudem wurde die Fernwirkungen der Neubaugleise,
mit der Wirkung der Gesamtkapazitätssteigerung von Kiefersfelden bis
München-Trudering nicht in die Betrachtung aufgenommen. Aus Sicht der
betroffenen Gebietskörperschaften könnte sich dadurch ein durchzusetzender
rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard auf allen
Schienenstrecken begründen.
Daher fordern die kommunalen Gebietskörperschaften entlang des PA 0, dass die mittels Blockverdichtung zu ertüchtigende Bestandsstrecke Grafing – München-Trudering aus Gründen der Gleichbehandlung wie die sich anschließenden Neu- und Ausbaustrecken behandelt wird und spätestens bis zur Inbetriebnahme des European Train Control System (ETCS) ganzheitlich Maßnahmen zur Lärmvorsorge gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV umgesetzt werden.
Nach Aussage der Projektverantwortlichen
der DB werden voraussichtlich Ende des Jahres 2023 die Zugzahlen der
Bedarfsplanüberprüfung für den Prognosehorizont 2040 vorliegen. Diese werden
den weiteren Planungsphasen und insbesondere der Dimensionierung des
geforderten Lärmschutzes zugrunde gelegt. Sollten die aktualisierten
Prognosezugzahlen zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht vorliegen, muss der Bemessungsfall
Auslegungsfall zu Grunde gelegt werden.
Kernforderung
2: Erschütterungsschutz entsprechend Neubaustandard
Äquivalent zur Argumentation der
Kernforderung 1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge, fordern die
Gebietskörperschaften entlang des PA 0 im Sinne der Gleichberechtigung, auch
den Erschütterungsschutz im Bereich des PA 0 entsprechend dem
Erschütterungsschutz einer Neu- bzw. Ausbaustrecke, auf Basis der DIN 4150 für
Erschütterungen und anhand der 24. BImSchV für den sekundären Luftschall,
umzusetzen.
Kernforderung 3: Lärmschutzgestaltung
Unterschiedliche Gestaltung der Lärmschutzwände an Verkehrsstationen, zum Beispiel: Begrünung, transparente Wände (z.B. zur Schaffung von Sichtachsen im Bereich der Bahnsteige, bei Straßen- bzw. Personenunterführungen), sowie weitere innovative Gestaltungsansätze, solange der Lärmschutz selbst durch die Gestaltungsvariationen nicht reduziert wird.
Umfahrung des Ballungsraums München
Unabhängig von den obenstehenden Ausführungen soll der Zulauf zum Brennerbasistunnel nicht ausschließlich durch den Ballungsraum München geführt werden. Die bereits existierende Strecke Rosenheim – Mühldorf soll dafür ausgebaut werden. Dafür ist eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen. Dies würde eine fairere Verteilung der Belastungen ermöglichen. Zudem würde der Ausbau die Ausfallsicherheit des Brenner-Nordzulaufs stärken.
Die Untersuchungen zeigen, dass immerhin ein Drittel der Züge, die über den Brenner verkehren werden, den Knoten München nicht anfahren müssen. Eine großräumige Umfahrung ist daher geboten.
Kernforderungen – Zusammenfassung in
tabellarischer Form
KF-Nr. |
Gemeinde/Kreis |
Kernforderung |
Kurzbeschreibung |
Monetäre Bewertung/ Mehrkosten |
1 |
Landeshauptstadt München, Landkreis München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten, Zorneding, Kirchseeon, Grafing, |
Lärmschutz nach Lärmvorsorge |
Die Strecke im Bereich von München–Trudering bis Grafing (PA 0) wird mit Lärmschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV ausgerüstet, um die Anwohnenden besser vor Lärm zu schützen. |
Erfolgt durch DB |
2 |
Landeshauptstadt München, Landkreis München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten, Zorneding, Kirchseeon, Grafing |
Erschütterungsschutz entsprechend Neubaustandard |
Die Strecke im Bereich von München–Trudering bis Grafing (PA 0) wird mit Erschütterungsschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der DIN 4150 und der 24. BImSchV optimiert, um die Anwohnenden besser vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall zu schützen. |
Erfolgt durch DB |
3 |
Landeshauptstadt München, Landkreis München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten, Zorneding, Kirchseeon, Grafing |
Lärmschutz-gestaltung |
· Einsatz von transparenten Elementen in den Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen sowie Straßen- und Personenunterführungen. · Innovative Gestaltung der Lärmschutzwände. · Im Bereich der Verkehrsstationen sollen Lichtbänder zur Herstellung von Sichtachsen zum Einsatz kommen. |
Erfolgt durch DB |
2.
Die
Kernforderungen für die Parlamentarische Befassung des Planungsabschnitts
Grafing-Ostermünchen PA1 werden wie folgt beschlossen:
Kernforderungen des
Planungsabschnitts Grafing-Ostermünchen PA1
Vorbemerkung: Um negative Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr zu vermeiden, ist eine Nutzung der Bestandstrecke durch den Regelbetrieb des Güter- und Fernverkehrs möglichst auszuschließen. Ausgehend davon, dass der Fern- und Güterverkehr im Regelbetrieb überwiegend über die Neubaustrecke abgewickelt wird, wird folgender Forderungskatalog aufgestellt:
Kernforderung 1: Lärmschutz nach
Lärmvorsorge
Gemeinsam ist den Planungsräumen PA 0-4, dass in allen Abschnitten eine deutliche Steigerung der Zugzahlen angestrebt wird. Die je nach Planungsraum unterschiedlichen baulichen Eingriffe können dazu führen, dass entlang der Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt werden.
In den Neubauabschnitten bzw. in Abschnitten, in denen sich aufgrund eines erheblichen baulichen Eingriffs in die Strecke eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV ergibt, ist die DB Netz AG gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Lärmvorsorge zur Einhaltung der (strengen) Grenzwerte der 16. BImSchV umzusetzen.
Nach derzeitiger Planung sind im
Streckenabschnitt PA 1 an der Bestandsstrecke keine (nach bisheriger Rechtauffassung)
erheblichen baulichen Eingriffe vorgesehen. Dies würde nicht nur zu dem
unbilligen Ergebnis führen, dass entlang der Streckenabschnitte
Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt werden und die
Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichem Maß vor Bahnlärm geschützt werden,
sondern auch nicht den zu erwartenden Zugzahlen entsprechen, da die
Berechnungsgrundlage zur Begründung von Lärmschutz auf Zugzahlen aus dem Jahr
2015 fundiert. Nachdem in allen Planungsräumen mit einer erheblichen Steigerung
der Zugzahlen zu rechnen ist, ist diese Ungleichbehandlung der Bevölkerung
nicht vermittelbar. Zudem wurde die Fernwirkungen der Neubaugleise, mit der
Wirkung der Gesamtkapazitätssteigerung von Kiefersfelden bis München-Trudering
nicht in die Betrachtung aufgenommen. Aus Sicht der betroffenen
Gebietskörperschaften könnte sich dadurch ein durchzusetzender rechtlicher
Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard auf allen Schienenstrecken
begründen.
Daher fordern die kommunalen Gebietskörperschaften entlang des PA 1, unabhängig von der Trassenauswahl, dass alle Schienenstrecken wie die Neubaustrecken behandelt werden und spätestens bis zur Inbetriebnahme des European Train Control System (ETCS) ganzheitlich an allen Schienenwegen im Bestand Maßnahmen zur Lärmvorsorge gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV umgesetzt werden. Alle vorhandenen Lärmschutzwände, welche nicht dem Stand der Lärmvorsorge entsprechen, sind aufzuwerten oder neu zu errichten.
Nach Aussage der Projektverantwortlichen
der DB werden voraussichtlich Ende des Jahres 2023 die Zugzahlen der
Bedarfsplanüberprüfung für den Prognosehorizont 2040 vorliegen. Diese werden
den weiteren Planungsphasen und insbesondere der Dimensionierung des
geforderten Lärmschutzes zugrunde gelegt. Sollten die aktualisierten
Prognosezugzahlen zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht vorliegen, muss der Bemessungsfall
Auslegungsfall zu
Grunde gelegt werden.
Kernforderung
2: Erschütterungsschutz entsprechend Neubaustandard
Äquivalent zur Argumentation der Kernforderung 1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge, fordern die Gebietskörperschaften entlang des PA 1 im Sinne der Gleichberechtigung, auch den Erschütterungsschutz der Bestandsstrecke im PA 1 entsprechend dem Erschütterungsschutz einer Neubaustrecke, auf Basis der Din 4150 für Erschütterungen und anhand der 24. BImSchV für den sekundären Luftschall, zu optimieren.
Kernforderung 3: Bestandsnahe Neubaustrecke sowie maximale Tunnelanteile
Um den Flächenverbrauch und die Durchschneidung der Landschaft so gering wie möglich zu gestalten, sowie die Belastung für Mensch und Natur zu minimieren und im Besonderen zum Schutz von Biotopen und Landschaftsschutzgebieten, fordern die Gebietskörperschaften entlang des PA 1 eine Streckenführung der Neubaustrecke möglichst nah am Bestand, sowie die maximale Anzahl an Tunnellösungen.
3.1 Bestandsnaher - bestandsparalleler Ausbau (Trasse türkis und neue Alternativtrasse)
3.1.
Die Trasse türkis ist dem Bundestag in optimierter Form als alternative Option
zur Trasse limone zum Beschluss vorzulegen. Im Sinne des kleinsten
Flächenverbrauchs und der geringsten Durchschneidung der Landschaft, ist ein
Neubau nah am Bestand umzusetzen. Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern
eine bestandsnahe Umsetzung der Neubaustrecke, wie sie mit der Trasse türkis im
Trassenauswahlverfahren vorgestellt wurde. Mögliche Optimierungen der Trasse
türkis durch Ausnutzung der maximal zulässigen Längsneigung von 12,5 Promille,
die damit verbundene Verkürzung des Brückenbauwerks im Atteltal (3.1.1) sowie
die Einhausung des Bahnhofs Assling (3.1.2) sind bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
3.1b
Die Bahn wird aufgefordert, dem Bundestag eine weitere bestandsnahe Trasse zum Entscheid als Alternative vorzulegen. Die neue Trasse am Bestand muss unter Ausschöpfung des Spielraums der verkehrlichen und betrieblichen Aufgabenstellung auf das unumgängliche Maß hin optimiert werden. Die Gleise sind in möglichst enger Parallellage zum Bestand zu realisieren. Brücken und Dammbauwerke sollen klein gehalten werden und Insellagen vermieden werden.
3.2 Trasse mit hohem Tunnelanteil
Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern folgende Tunnellösungen bei der Umsetzung der Trasse limone, um die Belastungen für Mensch und Natur zu minimieren.
3.2.1 Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern, statt des geplanten Rahmenbauwerks in Niclasreuth, eine Tunnellösung von ca800m entsprechend der vor Ort herrschenden topografischen Möglichkeiten, um das Ortsbild möglichst zu erhalten und die Belastungen für die Anwohner zu minimieren. Die Tunnellösung in offener Bauweise soll jeweils 400m nördlich und südlich der Querung der Dorfstraße in Niclasreuth umgesetzt werden.
3.2.2 Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern, statt einer Troglösung bei Dorfen eine Tunnellösung in offener Bauweise umzusetzen. Der Tunnel soll etwa 350m nach dem südlichen Ende des Saalachtunnes beginnen und am Ende der geplanten Stützwand südlich von Dorfen enden.
Kernforderung 4: Trinkwasserschutz
Die
einschränkungslose Erhaltung und der größtmögliche Schutz der
Trinkwasserversorgung Elkofen ist sicherzustellen. Durch eine
Trassenverlagerung außerhalb des Schutzgebiets ist dies am wahrscheinlichsten
sicherzustellen. Zwingend ist eine Durchquerung des Schutzgebietes außerhalb
der Schutzzone II.
Lagerung und
Abtransport des Aushubmaterials muss außerhalb des Schutzgebiets stattfinden.
Es muss der exakte
Verlauf des Grundwasserleiters (Aquifer) durch umfassende hydrologische
Untersuchungen belegt werden. Ein Abstand von Tunnelbauwerk zu Aquifer von 8m
ist zwingend zu realisieren.
Es müssen mindestens
5 Grundwassermessstellen dauerhaft als Vorfeldmessstellen eingerichtet werden.
Kernforderung 5: Lärmschutzgestaltung
Unterschiedliche Gestaltung der Lärmschutzwände an Verkehrsstationen, zum Beispiel: Begrünung, transparente Wände (z.B. zur Schaffung von Sichtachsen im Bereich der Bahnsteige, bei Straßen- bzw. Personenunterführungen), sowie weitere innovative Gestaltungsansätze, solange Lärmschutz selbst durch die Gestaltungsvariationen nicht reduziert wird.
Kernforderung
6: Lärmschutz im Bereich Nettelkofen (Grafing)
Durch die Nähe zur Bahnstrecke (200m) wird durch die zu erwartenden Zugzahlen eine deutliche Steigerung der Lärmbelastung erwartet. Sollte sich aus der Anwendung der 16. BImSchV dennoch kein Lärmschutz im Bereich Nettelkofen (Grafing) ergeben, ist dieser trotzdem zwingend umzusetzen, da bei bestimmten Wetterlagen der Lärm unerträglich erscheint. Die neu zu errichtende Lärmschutzwand bei Grafing Bahnhof soll um 300m Richtung Kirchseeon in gleicher Höhe fortgesetzt werden.
Kernforderung
7: Lärmschutz im Bereich Grafing-Bahnhof / Pierstling
Im oben genannten Bereich, sind die bestehenden Lärmschutzwände auf Neubaustandard zu sanieren. Weiter sind die Lärmschutzwände insgesamt von der Staatstraße 2351 für ca. 150m Richtung Norden zu errichten.
Kernforderung
8: Erhalt der P&R Anlage West
Grafing Bahnhof
Die P&R Anlage West in Grafing Bahnhof muss inklusive des barrierefreien Zugangs (Personenaufzug) in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.
Umfahrung des Ballungsraums München
Unabhängig von den obenstehenden Ausführungen soll der Zulauf zum Brennerbasistunnel nicht ausschließlich durch den Ballungsraum München geführt werden. Die bereits existierende Strecke Rosenheim – Mühldorf soll dafür ausgebaut werden. Dafür ist eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen. Dies würde eine fairere Verteilung der Belastungen ermöglichen. Zudem würde der Ausbau die Ausfallsicherheit des Brenner-Nordzulaufs stärken.
Die Untersuchungen zeigen, dass immerhin ein Drittel der Züge, die über den Brenner verkehren werden, den Knoten München nicht anfahren müssen. Eine großräumige Umfahrung ist daher geboten.
Kernforderungen –
Zusammenfassung in tabellarischer Form
KF-Nr. |
Gemeinde/Kreis |
Kernforderung |
Kurzbeschreibung |
Monetäre Bewertung/ Mehrkosten |
1 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz nach Lärmvorsorge |
Alle Strecken im Bereich von Grafing bis Ostermünchen werden mit Lärmschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV ausgerüstet, um alle Anwohnenden entsprechend vor Lärm schützen. Bestehender Lärmschutz ist entsprechend aufzuwerten. Besonders durch die frühere Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels im Vergleich zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke, werden die höheren Zugzahlen über ca. 10 Jahre über die Bestandstrecke abgewickelt. Zudem entstehen durch Störfälle auf der Neubaustrecke durch das Ausweichen der Züge auf die Bestandsstrecke erhöhte Lärmbelastungen am Bestand. |
Erfolgt durch DB |
2 |
|
Erschütterungsschutz nach Neubaustandard |
Alle Strecken im Bereich von Grafing bis Ostermünchen werden mit Erschütterungsschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der Din 4150 und der 24. BImSchV optimiert, um alle Anwohnenden entsprechend vor Erschütterungen zu schützen. Besonders durch die frühere Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels im Vergleich zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke, werden die höheren Zugzahlen über ca. 10 Jahre über die Bestandstrecke abgewickelt. Zudem entstehen durch Störfälle auf der Neubaustrecke durch das Ausweichen der Züge auf die Bestandsstrecke erhöhte Erschütterungsbelastungen am Bestand. |
Erfolgt durch DB |
3.1 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Bestandsnahe Neubaustrecke und maximale Tunnelanteile |
Zum Schutz von Mensch und Natur, sowie im Sinne der Wirtschaftlichkeit, muss die Neubaustrecke eng und parallel am Bestand realisiert werden. Maximale Tunnelanteile sind zudem Teil der Belastungsreduzierung für Mensch und Natur |
Erfolgt durch DB |
3.1.1 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Umsetzung der Auswahltrasse türkis inklusive der Optimierung der Längsneigung auf die zulässigen 12,5 Promille und Verkleinerung des Brückenbauwerks im Atteltal von 1.370m auf ca. 515m und eine Reduzierung der Höhe von 28,5m auch ca. 20m |
Im Sinne der verträglichsten Trasse für Mensch und Natur ist eine bestandsnahe, am besten bestandsparallele Trasse prüfen. Sollte sich diese Variante als die Beste herausstellen, ist diese zu realisieren. |
Erfolgt durch DB |
3.1.2 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Einhausung des Bahnhofs Assling |
Bei einer Realisierung der Trasse türkis, ist der Bahnhof in Assling einzuhausen, um die Belastung durch Lärmemissionen zu reduzieren. |
Erfolgt durch DB |
3.1b |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Erarbeitung einer weiteren bestandsnahen / bestandparallelen Trasse |
Die Bahn wird aufgefordert, dem Bundestag eine weitere bestandsnahe Trasse zum Entscheid als Alternative vorzulegen. Die neue Trasse am Bestand muss unter Ausschöpfung des Spielraums der verkehrlichen und betrieblichen Aufgabenstellung auf das unumgängliche Maß hin optimiert werden |
Erfolgt durch DB |
3.2 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Trasse mit hohem Tunnelanteil |
Allgemein sind alle potentiellen Tunnellösungen zu realisieren |
Erfolgt durch DB |
3.2.1 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Tunnel Niclasreuth |
Um den Flächenverbrauch, sowie die Belastung für Mensch und Umwelt zu minimieren und das Ortsbild in Niclasreuth möglichst zu erhalten, soll anstatt des Rahmenbauwerks eine Tunnellösung von ca. 800m realisiert werden |
Erfolgt durch DB |
3.2.2 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Tunnel Dorfen |
Um den Flächenverbrauch, sowie die Belastung für Mensch und Umwelt zu minimieren und das Ortsbild in Dorfen möglichst zu erhalten, soll anstatt der Troglösung eine Tunnellösung von ca. 750m realisiert werden |
Erfolgt durch DB |
4 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Trinkwasserschutz |
Größtmöglicher Schutz der Trinkwasserversorgung Elkofen ist
sicherzustellen. Trassenverlagerung außerhalb des Schutzgebiets Zwingend ist eine Durchquerung des Schutzgebietes außerhalb der
Schutzzone II. Lagerung und Abtransport des Aushubmaterials muss außerhalb des
Schutzgebiets stattfinden. Es muss der exakte Verlauf des Grundwasserleiters (Aquifer) durch
umfassende hydrologische Untersuchungen belegt werden. Es müssen mindestens 5 Grundwassermessstellen dauerhaft als
Vorfeldmessstellen eingerichtet werden. |
Erfolgt durch DB |
5 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz-gestaltung |
· Einsatz von transparenten Elementen in den Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen sowie Straßen- und Personenunterführungen. · Innovative Gestaltung der Lärmschutzwände. · Bereich der Verkehrsstationen sollen Lichtbänder zur Herstellung von Sichtachsen zum Einsatz kommen. |
Erfolgt durch DB |
6 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz |
Im Bereich Nettelkofen wird Lärmschutz nach Neubaustandard gefordert. Die Lärmschutzwand bei Grafing Bhf wird um 300m in gleicher Höhe Richtung Kirchseeon verlängert, um die empfundene Lärmbelastung, vor allem durch die erhöhten Zugzahlen deutlich zu reduzieren. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung steht hier im Vordergrund. |
Erfolgt durch DB |
7 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz
im Bereich Grafing-Bahnhof / Pierstling |
Im Bereich Pierstling, sind die bestehenden Lärmschutzwände auf Neubaustandard zu sanieren. Weiter sind die Lärmschutzwände insgesamt von der Staatstraße 2351 für ca. 150m Richtung Norden zu errichten. |
Erfolgt durch DB |
8 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Erhalt
der P&R Anlage West Grafing Bahnhof |
Die P&R Anlage West in Grafing Bahnhof muss inklusive des barrierefreien Zugangs (Personenaufzug) in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. |
Erfolgt durch DB |
3. Die
Kernforderungen für die Parlamentarische Befassung des Planungsabschnitts
Grafing-Ostermünchen PA1 werden wie folgt ergänzt:
Lärmschutz Schammach
Der Lärmschutz bei Schammach (Grafing) ist ca. 50m südlich
des Kreisverkehrs Brucker Straße für 500m, in der mindestens der Höhe des
bestehenden Lärmschutzes vor Ort, zu errichten. Die Gesamtlänge der
Lärmschutzwand beträgt dann 500m.
Die Kernforderung ist unter Nummer 8 der Kernforderungen zu
Listen. Die bisher als Kernforderung Nummer 8 geführte Kernforderung rückt auf
die Position 9.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine