Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
KSA-Ausschuss am 07.11.2022, TOP 9Ö
KSA-Ausschuss am 06.11.2023, TOP 6Ö
Die
Voraussetzungen für den Zuschuss für medizinische Geräte und EDV an die
Kreisklinik in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € jährlich wurden in mehreren
Kreistagssitzungen beschlossen:
Kreistagsbeschluss am 22.10.2019:
„In den Jahren, in denen die
Kreisklinik gGmbH nicht in der Lage ist, die
notwendigen Investitionen in
medizinische Geräte und EDV selbstständig zu
finanzieren, gewährt der Landkreis
Ebersberg der Kreisklinik gGmbH jährlich einen
Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5
Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und
EDV. Dieses Verfahren orientiert
sich am letzten bekannten Jahresergebnis…“
Kreistagsbeschluss am 16.05.2022:
„1. In den Jahren, in denen die
Kreisklinik gGmbH nicht in der Lage ist, die notwendigen Investitionen in
medizinische Geräte und EDV selbstständig zu finanzieren,
gewährt der
Landkreis Ebersberg der Kreisklinik gGmbH jährlich einen Zuschuss
in Höhe von
bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV.
2. Sobald die Kreisklinik wieder
Gewinne erwirtschaftet und die Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen
sind, werden die Zuschüsse gegen die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne
den Zuschuss, wird die Zuschusszahlung für
die
Investitionen in medizinische Geräte und EDV im Folgejahr eingestellt bzw. um
den
übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die Liquidität dies zulässt…“
Am 07.11.2022
fasste der Kreis- und Strategieausschuss einstimmig einen weiteren Beschluss
(s.u.). Ursprünglich war vorgesehen, dass der Betrauungsakt entsprechend
geändert werden soll. Nach Auskunft des BKPV muss der Betrauungsakt der
Kreisklinik nun nicht angepasst werden, da es sich bei dem Zuschuss für medizinische Geräte und EDV
nicht um einen Defizitausgleich handelt, sondern um einen Zuschuss für
Anschaffungen. Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung die Streichung des
letzten Satzes empfohlen.
Diesem Vorschlag folgte der Kreis-
und Strategieausschuss am 06.11.2023 einstimmig:
Der Beschluss des Kreis- und Strategieausschusses vom
07.11.2022 wird wie folgt geändert
(Streichung letzter Satz, rot
markiert):
Folgende Maßnahmen werden im Verwendungsnachweis eines
Jahres
berücksichtigt:
·
Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr
·
Maßnahmen, für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr
rechtliche Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc. eingegangen wurden
und deren Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt.
·
Geplante Maßnahmen, die mit dem Wirtschaftsplan Teil 2
der Kreisklinik korrespondieren. Sollten durch Planänderungen Abweichungen
erfolgen, ist dies zu begründen.
·
Der Betrauungsakt wird entsprechend
angepasst.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Folgende Maßnahmen
werden im Verwendungsnachweis eines Jahres
berücksichtigt:
·
Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr
·
Maßnahmen, für die im jeweiligen
Wirtschaftsjahr rechtliche Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc.
eingegangen wurden und deren Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt.
·
Geplante Maßnahmen, die mit dem
Wirtschaftsplan Teil 2 der Kreisklinik korrespondieren. Sollten durch
Planänderungen Abweichungen erfolgen, ist dies zu begründen.
Auswirkung auf den Haushalt:
Durch den Beschluss keine.