Betreff
Kreisklinik Ebersberg gGmbH; Zuschuss für medizinische Geräte und EDV
Vorlage
2023/1113
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

KSA-Ausschuss am 07.11.2022, TOP 9Ö

KSA-Ausschuss am 06.11.2023, TOP 6Ö

 

 

Die Voraussetzungen für den Zuschuss für medizinische Geräte und EDV an die Kreisklinik in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € jährlich wurden in mehreren Kreistagssitzungen beschlossen:

 

Kreistagsbeschluss am 22.10.2019:

„In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der Lage ist, die

notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV selbstständig zu

finanzieren, gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik gGmbH jährlich einen

Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und

EDV. Dieses Verfahren orientiert sich am letzten bekannten Jahresergebnis…“

 

Kreistagsbeschluss am 16.05.2022:

„1. In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der Lage ist, die notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV selbstständig zu finanzieren,

gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik gGmbH jährlich einen Zuschuss

in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV.

2. Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die Zuschusszahlung für

die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im Folgejahr eingestellt bzw. um

den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die Liquidität dies zulässt…“

 

Am 07.11.2022 fasste der Kreis- und Strategieausschuss einstimmig einen weiteren Beschluss (s.u.). Ursprünglich war vorgesehen, dass der Betrauungsakt entsprechend geändert werden soll. Nach Auskunft des BKPV muss der Betrauungsakt der Kreisklinik nun nicht angepasst werden, da es sich bei dem Zuschuss für medizinische Geräte und EDV nicht um einen Defizitausgleich handelt, sondern um einen Zuschuss für Anschaffungen. Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung die Streichung des letzten Satzes empfohlen.

 

Diesem Vorschlag folgte der Kreis- und Strategieausschuss am 06.11.2023 einstimmig:

 

Der Beschluss des Kreis- und Strategieausschusses vom 07.11.2022 wird wie folgt geändert

(Streichung letzter Satz, rot markiert):

 

Folgende Maßnahmen werden im Verwendungsnachweis eines Jahres

berücksichtigt:

·         Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr

·         Maßnahmen, für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr rechtliche Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc. eingegangen wurden und deren Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt.

·         Geplante Maßnahmen, die mit dem Wirtschaftsplan Teil 2 der Kreisklinik korrespondieren. Sollten durch Planänderungen Abweichungen erfolgen, ist dies zu begründen.

·         Der Betrauungsakt wird entsprechend angepasst.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Folgende Maßnahmen werden im Verwendungsnachweis eines Jahres

berücksichtigt:

 

·    Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr

·    Maßnahmen, für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr rechtliche Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc. eingegangen wurden und deren Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt.

·    Geplante Maßnahmen, die mit dem Wirtschaftsplan Teil 2 der Kreisklinik korrespondieren. Sollten durch Planänderungen Abweichungen erfolgen, ist dies zu begründen.

 

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch den Beschluss keine.