Am 30. April 1996 verändert die Bahnreform die
Struktur des MVV. Aufgrund der Regionalisierung der Verantwortung wird er in
einen Aufgabenträgerverbund umgewandelt. Die Gesellschafter sind nun der
Freistaat, die Landeshauptstadt München sowie die Verbundlandkreise München,
Bad Tölz-Wolfratshausen, Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Starnberg und
Fürstenfeldbruck.
Mit der Verbundraumerweiterung wächst der MVV
zum 10. Dezember 2023 erstmals seit der Gründung um weitere Gebiete: der
Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim sind ab sofort Teil des
MVV. Auch der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist nun vollständig integriert.
Aufgrund der
Verbundraumerweiterung des MVV wurde eine Neufassung des MVV
Gesellschaftsvertrags (Anlage1) sowie der Konsortialvereinbarung (Anlage2)
notwendig. In der Gesellschafterversammlung der MVV GmbH vom 13. Juli 2023
wurde eine Neufassung des Gesellschaftsvertrags und der Konsortialvereinbarung
von den Gesellschaftern unter Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen
Gesellschafter beschlossen.
Zur Unterzeichnung des
Gesellschaftsvertrags wurde ein Eilentscheid des Landrats notwendig, da der MVV
Gesellschaftsvertrag sowie die Konsortialvereinbarung von allen Gesellschaftern
gleichzeitig unter notarieller Bezeugung vor dem 10.12.23 zu unterzeichnen war
und diese Unterschrift am 15.11.2023 erfolgte.
Der Eilentscheid ist nach
Prüfung der Verwaltung und des Notars rechtens. Um die Eintragung ins
Handelsregister aufgrund einer möglichen anderen Rechtsauffassung des
Amtsgerichts nicht zu gefährden, bat der Notar Ferdinand Huwendiek darum, dem
Kreistag in seiner heutigen Sitzung am 18.12.2023 den Gesellschaftsvertrag zum
Beschluss vorzulegen.
Die Verwaltung bittet
darum, diesen Vorgang eines Beschlusses nach einem erfolgten Eilgeschäfts des
Landrats nicht als Automatismus zu verstehen. Es handelt sich um eine absolute Ausnahme,
um der Bitte des Notars höflichst nachzukommen. Ein Nachteil bzw. eine andere
Wirksamkeit des Vertragswerks, entsteht durch den Beschluss des Kreistags
nicht.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Kreistag
des Landkreises Ebersberg beschließt die Neufassung des MVV
Gesellschaftsvertrags in der Fassung vom 15.11.2023 mit der Wirksamkeit zum
10.12.2023.
Auswirkung auf den Haushalt:
Das Stammkapital ist zum Beibehaltung der entsprechenden Stimmanteile zwischen Freistaat, Stadt München und den Verbundlandkreisen aufzustocken.
Der Anteil des Landkreises Ebersberg an der Kapitalaufstockung beträgt 121,77 €.
Die Gesamtstammeinlage beträgt dann 1.400 €.