Betreff
MVV Mobilitätsverbund; MVV Gesellschaftervertrag, Konsortialvereinbarung
Vorlage
2023/1114
Art
Sitzungsvorlage

Am 30. April 1996 verändert die Bahnreform die Struktur des MVV. Aufgrund der Regionalisierung der Verantwortung wird er in einen Aufgabenträgerverbund umgewandelt. Die Gesellschafter sind nun der Freistaat, die Landeshauptstadt München sowie die Verbundlandkreise München, Bad Tölz-Wolfratshausen, Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Starnberg und Fürstenfeldbruck.

Mit der Verbundraumerweiterung wächst der MVV zum 10. Dezember 2023 erstmals seit der Gründung um weitere Gebiete: der Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim sind ab sofort Teil des MVV. Auch der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist nun vollständig integriert.

Aufgrund der Verbundraumerweiterung des MVV wurde eine Neufassung des MVV Gesellschaftsvertrags (Anlage1) sowie der Konsortialvereinbarung (Anlage2) notwendig. In der Gesellschafterversammlung der MVV GmbH vom 13. Juli 2023 wurde eine Neufassung des Gesellschaftsvertrags und der Konsortialvereinbarung von den Gesellschaftern unter Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gesellschafter beschlossen.

 

Zur Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags wurde ein Eilentscheid des Landrats notwendig, da der MVV Gesellschaftsvertrag sowie die Konsortialvereinbarung von allen Gesellschaftern gleichzeitig unter notarieller Bezeugung vor dem 10.12.23 zu unterzeichnen war und diese Unterschrift am 15.11.2023 erfolgte.

 

Der Eilentscheid ist nach Prüfung der Verwaltung und des Notars rechtens. Um die Eintragung ins Handelsregister aufgrund einer möglichen anderen Rechtsauffassung des Amtsgerichts nicht zu gefährden, bat der Notar Ferdinand Huwendiek darum, dem Kreistag in seiner heutigen Sitzung am 18.12.2023 den Gesellschaftsvertrag zum Beschluss vorzulegen.

 

Die Verwaltung bittet darum, diesen Vorgang eines Beschlusses nach einem erfolgten Eilgeschäfts des Landrats nicht als Automatismus zu verstehen. Es handelt sich um eine absolute Ausnahme, um der Bitte des Notars höflichst nachzukommen. Ein Nachteil bzw. eine andere Wirksamkeit des Vertragswerks, entsteht durch den Beschluss des Kreistags nicht.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Der Kreistag des Landkreises Ebersberg beschließt die Neufassung des MVV Gesellschaftsvertrags in der Fassung vom 15.11.2023 mit der Wirksamkeit zum 10.12.2023.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Das Stammkapital ist zum Beibehaltung der entsprechenden Stimmanteile zwischen Freistaat, Stadt München und den Verbundlandkreisen aufzustocken.

 

Der Anteil des Landkreises Ebersberg an der Kapitalaufstockung beträgt 121,77 €.

 

Die Gesamtstammeinlage beträgt dann 1.400 €.