Betreff
Haushalt 2023; Bericht über das Jahresergebnis 2023
Vorlage
2024/1131
Art
Sitzungsvorlage

Im Februar und März erstellen die Sachgebiete ihre Abschlussberichte. Die Abschlussberichte der Sachgebiete dienen dem Finanzbereich für das externe Rechnungswesen und dem zentralen Controlling für das interne Rechnungswesen.

 

Der Bereich Finanzen prüft die Einhaltung der Budgets, die vom Kreistag zur Verfügung gestellt wurden. Im zentralen Controlling werden die Berichte ausgewertet und mit den Sach-gebiets- und Abteilungsleitungen im Rahmen der Controllinggespräche analysiert und besprochen. Zu den Abschlussberichten findet auch ein jährliches Gespräch beim Landrat statt.

 

Buchungsschluss war am 31.01.2024. Das Ergebnis des Jugendhilfeausschusses ist aussagekräftig. Dennoch kann sich das Ergebnis durch bis jetzt noch nicht bekannte Korrektur- oder Nachbuchungen ändern. Eventuelle Abweichungen werden zur Kreistagssitzung am 13.05.2024 mit der Zusammenfassung des Haushalts 2023 aufgezeigt. Alle Informationen sind mit dem dezentralen Controlling abgestimmt.

 

1. Gesamtüberblick (Cockpit):

1.1 Investitionen (Stand: 27.02.2024):

Die Jugendhilfe beansprucht bezüglich der Investitionen nur einen minimalen Anteil im Vergleich zum Gesamtvolumen aller Ausschüsse. Folgende Investitionstätigkeit wurde gebucht:

 

2022

2023

HH-Rest

Plan

Ist

Abweichung Ist zu

Plan inkl. HH-Rest

230-0005 Neubeschaffung  EDV-Geräte

69.024

 

62.935

6.089

230-0010 Software OK.KIWO, OK.JUG WiHi, Infoma

10.700

 

 

10.700

230-0025 Spielkistl

 

10.600

11.932

-1.332

230-0027 Zimmerausstattung

3.000

1.500

 

4.500

230-INVZ01 Inv.zuschüsse für Jugendräume

 

26.500

4.137

22.363

233-0002 Zimmerausstattung

2.000

 

882

1.118

233-0003 Neubeschaffung EDV-Geräte

5.710

 

8.429

-2.719

233-0004 PKW

 

 

24.100

-24.100

600-0001 EDV-Hardware

3.000

 

 

3.000

600-0002 Büroausstattung

1.500

 

 

1.500

943-0014 LRA: Ausstattung (nicht Generalsanierung)

 

 

4.287

-4.287

SUMME

94.934

38.600

116.701

16.834

 

Die Gesamtbetrachtung der Investitionen im Jugendhilfeausschuss zeigt, dass 16.834 € von den geplante 133.534 € (Plan 2023 und HH-Rest 2022) nicht in Anspruch genommen werden mussten.

Neubeschaffung EDV-Geräte (Inv. Nr. 230-0005) – Unterschreitung 6.089

Im Zuge der Einführung der e-Akte wurden 30 mobile Erfassungsgeräte inkl. Zubehör sowie 11 Dokumentenscanner und ein Notebook in Höhe von rund 63.000 angeschafft.

Software OK.KIWO, OK.JUGWiHi, Infoma (Inv.Nr. 230-0010) – Unterschreitung 10.700 €

Der geplante Austausch der Fachsoftware OK.JUG durch das Nachfolgprogramm OK.JUS erfolgte auch 2023 nicht, nachdem mehrere Jugendämter weiterhin vor der fehlenden Reife des Nachfolgeprogramms warnen.

Inv.zuschüsse für Jugendräume (Inv. Nr. 230-INVZ01) – Unterschreitung 22.363 €

Von den diversen eingereichten Anträgen für Investitionszuschüsse für Jugendräume (Räume der Jugendarbeit) wurde nur eine Maßnahme abgerufen:

           4.137 € Markt Glonn, 85625 (Renovierung Jugendtreff Glonn e.V.)

 

PKW (Inv. Nr. 233-0004) – Überschreitung 24.100 €

2023 musste außerplanmäßig ein neues Fahrzeug für die Außenstellen der Einrichtungen der Jugendhilfe (frühere Bezeichnung: Bunten Dächer) angeschafft werden, um die Bewohner weiterhin transportieren zu können. Das alte Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit. Es standen mehrere Reparaturen an, die dem aktuellen Zeitwert des PKWs überschritten haben. Bei dem neuen Fahrzeug handelt es sich um einen gebrauchten Ford Transit Custom.

 

LRA: Ausstattung (nicht Generalsanierung)(Inv.Nr. 943-0014) – Überschreitung 4.287 €

Das Budget für allgemeine Büroausstattungen wird für das ganze Haus von den Liegenschaften auf der Inv. Nr. 943-0014 geplant und obliegt nicht der Planung des Fachausschusses. Die tatsächlichen Ist-Kosten werden den dazugehörigen Kostenstellen zugeordnet. Für 2023 mussten aufgrund fachärztlicher Indikationen für drei Mitarbeiter des Jugendamtes höhenverstellbare Schreibtische in Höhe von rund 4.300 € beschafft werden.

 

Die erforderlichen über- und außerplanmäßigen Genehmigungen konnten erteilt werden.

1.2 Ergebnisrechnung (Stand: 27.02.2024):

 

Detaillierte Darstellung der Kostenstellen:

 

2020

2021

2022

2023

Ist

Ist

Ist

Plan

Ist

Abweichung

Abweichung in %

230 Jugendamt

14.261.938

15.001.972

15.595.246

17.647.934

16.704.272

-943.662

-5,3%

232 Hilfe für junge Volljährige § 41

1.536.242

1.393.370

875.596

732.200

885.044

152.844

20,9%

231 Kreisjugendring

426.837

501.448

550.941

536.311

533.083

-3.229

-0,6%

233 Unterbringung umA (unbegleitete minderjährige Ausländer)

48.155

-47.042

-189.720

-10.203

-643.942

-633.739

6211,3%

600 Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie

63.232

98.263

70.027

93.758

77.821

-15.937

-17,0%

030 Jugendhilfeausschuss (JHA)

16.336.405

16.948.011

16.902.089

19.000.000

17.556.277

-1.443.723

-7,6%

 

Der Jugendhilfeausschuss hat den Gesamtplan in Höhe von 19.000.000 um 1.443.723 € bzw. 7,6 % unterschritten. Im Oktober 2023 wurde bereits eine Unterschreitung des Budgets um bis zu 1,3 Mio € prognostiziert.

 

Kostenstelle 230 (Jugendamt) – Unterschreitung 943.662 €

 

Die Unterschreitung resultiert im Wesentlichen aus

 

Ø  Minderkosten im Bereich Intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung (KTR 2346) in Höhe von 562,60 T€, davon

·         166,98 T€ Kostenerstattung von der LH München aufgrund rückwirkender Änderung der Zuständigkeit bei einem Fall und

·         389,92 T€ Minderaufwand im Bereich der Leistungen Jugendhilfe innerhalb Einrichtungen aufgrund niedriger Fallzahlen (Plan 2023: 3 Fälle, Ist 2023: 1 Fall)

Ø  Niedrigeren Personalkosten in Höhe von ca. 133,43 T€, aufgrund vakanter Stellen und Langzeiterkrankungen

Ø  Die Auflösung und Neubildung von Rückstellungen ergab eine Verbesserung des Ergebnisses von ca. 231,52 T€.

 

Innerhalb der Kostenstellen 230 und 232 werden 32 verschiedene Kostenträger bewirtschaftet. Bei den verschiedenen Kostenträgern kommt es zu Plan-Ist-Abweichungen aufgrund abweichender Fallzahlen und Produktkosten. Überschreitungen innerhalb einzelner Produkte konnten durch Unterschreitung in anderen Produkten kompensiert werden. Auf die kostenintensivsten Kostenträger wird später in diesem Bericht noch eingegangen.

 

Kostenstelle 232 Hilfe für junge Volljährige – Überschreitung 152.844 €

Die Überschreitung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Leistungen der Jugendhilfe innerhalb Einrichtungen insbesondere im Bereich Heimerziehung und betreutes Wohnen (+ 161,62 T€) aufgrund von Fallzahlensteigerungen, Schwere der Fälle sowie gestiegenen Kosten (Plan 2023: 10 Fälle, Ist 2023: 21 Fälle).

 

Die Überschreitung ist vom Jugendhilfeausschuss zu genehmigen.

 

Kostenstelle 231 (Kreisjugendring) – Unterschreitung 3.229 €

Der Kreisjugendring hat sein Budget um 3 T € bzw. 0,6 % unterschritten und wird bei Bedarf dieses Ergebnis selbst erläutern.

 

Kostenstelle 233 (umA) – Unterschreitung 633.739 €

Es wurden alle Aufwendungen zur Kostenerstattung beim Bezirk angemeldet, darunter auch Kostenerstattungsansprüche, bei denen bisher noch kein Kostenerstattungsanerkenntnis vorlag, aber mit einer Erstattung zu rechnen ist.

 

Durch den verstärkten Zuzug kommt es zu einem Anstieg der Fallzahlen und einem um 633,74 T€ höheren Ergebnis, als budgetiert. Der Zuzug bzw. die Zuweisungen sind nicht vorhersagbar und damit schwer planbar.

 

Kostenstelle 600 (Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie) – Unterschreitung 15.937 €

Die Unterschreitung auf der Kostenstelle 600 begründet sich durch die Auflösung der nicht verwendeten Budgetüberträge (13.700 €). Als Belohnung für Zielerreichungen, Prozessoptimierungen und qualitätsoptimierende Maßnahmen sowie Budgeteinhaltungen wurden bis 2022 an die einzelnen Sachgebiete aus einem allgemeinen Budgettopf (50.000 € pro Jahr für das ganze Haus) sogenannte Budgetüberträge verteilt. Die Sachgebiete konnten frei entscheiden, welche Maßnahmen, vorwiegend Gemeinschaftsveranstaltungen, zur Stärkung des Teamgeistes durchgeführt werden. Wurden diese Gelder pro Jahr nicht vollständig in Anspruch genommen, kam es zu einer Anhäufung dieser Gelder auf der jeweiligen Kostenstelle. In der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 08.05.2023 Top 12 wurde unter anderem beschlossen die Bewirtschaftung der Budgetrücklage einzustellen und das weitere Vorgehen mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen. Nach interner Prüfung und Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern wurden alle vorhandenen Budgetüberträge 2023 aufgelöst.

 

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der ordentlichen Erträge:

 

Erträge nach Kostenstellen:

 

2020

2021

2022

2023

Ist

Ist

Ist

Plan

Ist

Abweichung

230 Jugendamt

-3.588.675

-4.127.268

-4.174.872

-2.913.686

-4.226.606

-1.312.920

231 Kreisjugendring

-91.053

 

 

 

 

0

232 Hilfe für junge Volljährige § 41

-334.164

-213.162

-635.141

-499.700

-749.214

-249.514

233 Unterbringung umA (unbegleitete minderjährige Ausländer)

-2.086.860

-1.910.966

-2.025.112

-1.894.800

-3.744.453

-1.849.653

600 Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie

-3.000

-4.020

-8.084

0

-13.703

-13.703

030 Jugendhilfeausschuss (JHA)

-6.103.751

-6.255.416

-6.843.209

-5.308.186

-8.733.976

-3.425.790

 

Die Erträge für 2023 sind um 3.425.790 € höher ausgefallen als geplant.

 

Das Jahresergebnis des Jugendhilfeausschusses entwickelte sich seit 2013 wie folgt:

Trotz der hohen Inflation stiegen die Netto-Aufwendungen in der Jugendhilfe von 2022 auf 2023 nur um 654.187 € bzw. 3,9 %.

Dies zeigt, dass die Kinder- und Jugendhilfe trotz ständig steigender Aufgaben sehr verantwortungsvoll mit Ihren Ressourcen umgeht.

2. Detaillierte Darstellung der Ergebnisrechnung

 

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Jugendhilfeausgaben im Plan-Ist-Vergleich seit 2013:

 

Plan

Ist

Abweichung

Ist / Plan %

2013

10.794.757

10.896.900

102.143

101%

2014

11.301.081

11.762.001

460.920

104%

2015

12.095.594

12.028.254

-67.340

99%

2016

13.670.131

11.493.915

-2.176.217

84%

2017

12.751.173

12.432.728

-318.444

98%

2018

12.933.158

12.930.268

-2.889

100%

2019

13.461.160

14.692.497

1.231.337

109%

2020

14.213.206

16.336.405

2.123.199

115%

2021

15.926.141

16.948.011

1.021.870

106%

2022

18.002.868

16.902.089

-1.100.779

94%

2023

19.000.000

17.556.277

-1.443.723

92%

2023 wie auch 2022 weicht das Ergebnis von der Planung durch eine Unterschreitung des geplanten Haushaltsbudgets ab. Dies zeigt erneut das Risiko von vielen nicht kalkulierbaren Faktoren (wie z.B. Anzahl der Fälle und schwere der Fälle) zu den prognostizierten Ausgaben in der Jugendhilfe. Teure Jugendhilfefälle konnten in einigen Bereichen erfolgreich beendet werden. Die Anzahl der zu übernehmenden Fälle aufgrund von Zuzug der Sorgeberechtigen in den Landkreis blieben hinter den Erwartungen in einigen Hilfearten zurück.

 

Gleichwohl weist das Jugendamt darauf hin, dass die durchschnittlichen Kosten, wie alle Lebenshaltungskosten in Deutschland, inflationsbedingt deutlich gestiegen sind. Dies wird, zusammen mit der hohen Tarifsteigerung am 01.03.2024, auch eine deutliche Steigerung der Kosten für die ambulanten und stationären Angebote nach sich ziehen. In 2024 kann daher die Entwicklung auch in die andere Richtung ausschlagen.

 

Begründungen für größere Abweichungen in der Ergebnisrechnung:

 

Die kostenintensivsten Kostenträger der KST 230, 232 und 600:

 

Von den 32 Produkten, die 2023 im Jugendamt (KST 230, 232 und 600) bewirtschaftet werden, machen die folgenden 10 Produkte 66,9 % bzw. 11.818.108 € des Nettobedarfs der Jugendhilfe aus. Berücksichtigt man noch, dass 25,5 % bzw. 4.505.735 € des Bedarfs Personalkosten sind, werden über diese 10 Produkte 89,8 % des gesamten Jahresergebnisses abgebildet.

 

Nachfolgend eine Übersicht der Produkte mit dem höchsten Nettoaufwand im Jahr 2023:

 

2020

2021

2022

2023

Ist

Ist

Ist

Plan

Ist

Abweichung

Abw. in %

2345 Heimerziehung und betreutes Wohnen

2.682.634

3.073.503

2.641.538

2.900.000

2.850.110

-49.890

-1,7%

2349 Eingliederungshilfe - stationär

2.830.718

2.375.306

2.109.726

2.500.000

2.519.858

19.858

0,8%

2348 Eingliederungshilfe - teilstationär

1.329.509

1.388.950

1.391.482

1.600.000

1.606.902

6.902

0,4%

2347 Eingliederungshilfe - ambulant

715.034

908.760

1.363.349

1.505.000

1.521.890

16.890

1,1%

2342 Sozialpädagogische Familienhilfe

445.933

488.027

681.295

545.000

683.320

138.320

25,4%

2321 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtung

466.803

482.877

529.952

592.000

639.282

47.282

8,0%

2333 Jugendsozialarbeit

334.268

430.984

552.175

538.630

607.364

68.734

12,8%

2344 Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege

422.712

458.706

320.817

366.300

532.838

166.538

45,5%

2316 Erziehungsberatung

499.100

543.521

544.759

563.000

448.805

-114.195

-20,3%

2341 Erziehungsbeistandschaften

220.523

239.739

299.258

276.000

407.739

131.739

47,7%

 

Von diesen 10 Produkten werden vier Kostenträger näher erläutert:

 

Erläuterung zur Sozialpädagogischen Familienhilfe (Produkt 2342)   

Abweichung + 138.320 € bzw. + 25,4 % gegenüber Budget 2023

 

Der Planansatz bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (2342) wurde um 138.320 € bzw. 25,4 % überschritten. Das Ergebnis 2023 entspricht ungefähr dem Ergebnis 2022.

 

Die Differenz im Vergleich zum Budget setzt sich wie folgt zusammen:

 

Ø  144.298 € Kostensteigerung aufgrund höherer Jahresfallzahlen (Plan 2023: 103 Fälle; Ist 2023: 124 Fälle) und deutlicher Erhöhung der Stundensätze (Tarifergebnis).

Ø  6.000 € Minderaufwand aufgrund aufgelöster Rückstellungen.

Ø  Die Maßnahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe werden oft erfolgreich vor der Einleitung einer stationären Maßnahme (z.B. Heimunterbringung) installiert.

Ø  Eine zunehmende Unsicherheit und Überforderung der Eltern führt zu einem erhöhten Unterstützungsbedarf in der Erziehung.

Ø  Aufgrund steigender Bevölkerungszahlen durch Zuzug in den Landkreis Ebersberg steigen auch in Zukunft kontinuierlich die Fallzahlen und damit die Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Ausblick: Für das Jahr 2024 geht das Jugendamt von steigenden Jahresfallzahlen und steigenden Stundensätzen aufgrund hoher tariflicher Anpassungen aus. Das Budget für 2024 beträgt 725.000 € und liegt um 180.000 € bzw. 33% höher als zum Vorjahr. Die Prognose verspricht keine sinkenden Bedarfe.

 

Erläuterung zu Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege § 33 SGB VIII (Produkt 2344)

Abweichung + 166.538 € bzw. + 45,5 % gegenüber Budget 2023

 

Der Planansatz beim Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege (2344) wurde um 166.538 € bzw. 45,5 % überschritten. Gegenüber dem Vorjahresergebnis liegt eine Erhöhung um 66 % vor.

 

Die Differenz im Vergleich zum Budget setzt sich wie folgt zusammen:

 

Ø  125.653 € Kostensteigerung im Bereich Zuschüsse an die Pflegeeltern aufgrund höherer Jahresfallzahlen (Plan 2023: 88 Fälle, Ist 2023: 104 Fälle) und Erhöhung der Pflegesätze gemäß den bayernweit gültigen Empfehlungen des bayrischen Landkreistages.

Ø  16.774 € Mehraufwand aufgrund Kostenerstattungszahlungen an andere Gemeinden

Ø  15.009 € geringere Aufwendungsersatzleistungen (Kostenbeiträge der Eltern bzw. anderer Jugendämter für die Betreuung) als geplant

Ø  22.635 € geringere Kostenerstattungen von Gemeinden aufgrund weniger Kostenerstattungsfälle, da langjährige Fälle eingestellt wurden.

Ø  7.000 € Minderaufwand aufgrund aufgelöster Rückstellungen.

 

Die Vollzeitpflege von Kindern bezieht sich auf die Betreuung und Versorgung von Kindern durch Pflegeeltern, bei denen die Kinder für einen längeren Zeitraum außerhalb ihrer leiblichen Familie leben.

Die Pflegeeltern haben die Aufgabe, die Kinder in einer liebevollen und stabilen Umgebung aufzunehmen und ihnen die notwendige Unterstützung und Fürsorge zu bieten.

 

Ausblick: Für die Prognose 2024 wird weiterhin von steigenden Jahresfallzahlen gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. Das Budget für 2024 beträgt 440.000 € und liegt um 73.700 € bzw. 20% höher als zum Vorjahr, jedoch um 92.800 € unter dem Ergebnis 2023.

 

Erläuterung zu Erziehungsberatung § 28 SGB VIII (Produkt 2316)

Abweichung - 114.195 € bzw. - 20,3 % gegenüber Budget 2023

 

Der Planansatz bei der Erziehungsberatung (2316) wurde um 114.195 € bzw. 20,3 % unterschritten. Gegenüber dem Vorjahresergebnis liegt eine Minderung um 17,6 % vor.

 

Die Differenz im Vergleich zum Budget setzt sich wie folgt zusammen:

 

Ø  56.370 € Minderaufwand im Bereich Zuschüsse für lfd. Zwecke soz. Einrichtungen (Caritas-Zentrum EBE), da keine Nachzahlung zur ermittelten Gesamtzuschusssumme erfolgte.

Ø  53.825 € Minderaufwand aufgrund Kostenerstattungszahlungen (Gutschrift) seitens des Caritas-Zentrums für Erstattungen aus 2022.

Ø  4.000 € Minderaufwand aufgrund aufgelöster Rückstellungen.

 

 

Erläuterung zu Erziehungsbeistandschaften (Produkt 2341)

Abweichung + 131.739 € bzw. + 47,7 % gegenüber Budget 2023

 

Der Planansatz bei den Erziehungsbeistandschaften (2341) wurde um 131.739 € bzw. 47,7 % überschritten. Gegenüber dem Vorjahresergebnis bedeutet dies eine Erhöhung um 36,3 %.

 

Die Differenz im Vergleich zum Budget setzt sich wie folgt zusammen:

 

Ø  127.467 € Kostensteigerung im Bereich Erziehungsbeistandschaften aufgrund höherer Jahresfallzahlen (Plan 2023: 53 Fälle, Ist 2023: 75 Fälle)

Ø  6.923 € Mehraufwand aufgrund Kostenerstattungszahlungen an andere Gemeinden

Ø  4.000 € Minderaufwand aufgrund aufgelöster Rückstellungen

Ø  Die Maßnahmen im Bereich Erziehungsbeistandschaften führen aufgrund kontinuierlich steigender psychosozialen Belastungsfaktoren wie z.B. Mediensucht, Arbeitslosigkeit, psychische Erkrankungen bei den Jugendlichen zu einem erhöhten Unterstützungsbedarf bei ihrer persönlichen Entwicklung.

 

Ausblick: Das Budget für 2024 beträgt 382.000 € und liegt um 106.000 € bzw. 38,4 % höher als zum Vorjahr. Jedoch liegt der Planwert 2024 um 25.700 € unter dem Endergebnis 2023. Die Prognose verspricht weiterhin keine sinkenden Bedarfe.

 

 

Ein Blick auf die Personalkosten des Jugendhilfeausschusses:

 

2020

2021

2022

2023

Ist

Ist

Ist

Plan

Ist

Abweichung

Abw. in %

030 Jugendhilfeausschuss (JHA)

4.868.777

4.934.485

5.226.347

5.334.332

5.247.460

-86.872

-1,6%

 

Von den 17.556.277 € der Ergebnisrechnung entfallen 5.247.460 € auf Personalkosten.

Das sind 29,9 %. Der Planansatz in Höhe von 5.334.332 € wurde um 1,6 % unterschritten. Die Unterschreitung begründet sich hauptsächlich aufgrund nicht zeitgleich nachbesetzter Stellen und dem Entgeltwegfall bedingt durch Langzeiterkrankungen.

 

 

Die Jahresarbeitsstunden umfassen 2023 für die KST 230,232,233 und 600 insgesamt 112.276 Stunden (Vorjahr 107.914 Stunden) (entspricht 70,2 Vollzeitäquivalenten, Vorjahr 67,4).

Der Bereich umA (KST 233) ist personell um eine Arbeitskraft gestiegen. Die Jahresarbeitsstunden betrugen 2023 19.819 Stunden (Vorjahr 17.038 Stunden), das entspricht 12,4 Vollzeitäquivalenten (Vorjahr 10,6). Es gab unterjährig drei Austritte und vier Eintritte.

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die durchschnittlichen Jahresarbeitsstunden für das pädagogische Personal aufgrund der tariflich verankerten zwei Regenerationsstage seit 01.07.2022 gesunken sind.

 

3. Steuerungsmöglichkeiten

Generell nimmt die Kosten- und Fallzahlentwicklung in den Hilfearten maßgeblich Einfluss auf die Entwicklung des Gesamtbudgets des Jugendhilfeausschusses. Eine Prognose bezüglich der Fallzahlen und der Kostenentwicklung ist aufgrund der vielschichtigen Einflussfaktoren schwierig. Fallzugänge an sich lassen sich im Jugendamt nur in geringem Maße steuern, da es sich hierbei um Pflichtleistungen handelt.

Die Haushaltsentwicklung 2023 ist gekennzeichnet von einer relativ hohen Überschreitung der budgetierten Beträge in den Produkten Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege (2344), Sozialpädagogische Familienhilfe (2342) und Erziehungsbeistandschaften (2341). Die Kostensteigerungen konnten allerdings durch Unterschreitung in anderen Produkten kompensiert werden. So sanken z.B. die Ausgaben im Bereich der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (2346 -108,6%) um -651.478€ durch eine deutliche Abnahme der Fallzahlen bzw. durch die Beendigung von Hilfen.

Bisher durchgeführten Prozessoptimierungen verdeutlichen allerdings, dass einer Kostentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nur mit weitreichenden organisatorischen Änderungen, neuen Prozessabläufen und innovativen Ideen begegnet werden kann. Zusätzlich wird auch die Reform des SGB VIII in den nächsten Jahren zu weitreichenden Veränderungen und wenig planbaren Veränderungen führen.

Folgende freiwillige Leistungen sind im Jugendhilfeausschuss enthalten:

Nr.

Vertragspartner

Plan 2023

Ist 2023

1

AWO (Mentoring)

17.700,00 €

17.700,00 €

2

Caritas (Schreibabyambulanz)

10.491,14 €

10.417,09 €

3

Caritas (EBE Modell)

30.777,45 €

23.343,71 €

4

Deutscher Kinderschutzbund (Koordinierungskraft
Familienpatenschaften)

79.500,00 €

79.500,00 €

5

Deutscher Kinderschutzbund (Aufwandsentschädigung für die Paten)

20.000,00 €

23.220,00 €

6

Deutscher Kinderschutzbund (Geschäftsstelle Miet-/Verwaltungskosten)

11.000,00 €

11.000,00 €

7

SaS
(Seit 10.06.21
(Neu) Pflichtleistung nach § 13a SGB VIII)

255.030,38 €

Nachrichtlich: Es sind 238.467,22 €

angefallen.

8

Ehe- und Familienbetratungsstelle München e.V.

5.000,00 €

5.000,00 €

9

Evangelisches Bildungswerk Rosenheim-Ebersberg e.V.

80,00 €

80,00 €

10

Kath. Kreisbildungswerk (KBW) Mentoring

17.400,00 €

17.400,00 €

11

Kath. Kreisbildungswerk (Eltern-Kind-Gruppe)

4.400,00 €

4.400,00 €

12

Schloss Zinneberg (offene Ganztagsschule)

41.000,00 €

41.000,00 €

13

Jugendamt (Elternbriefe)

2.000,00 €

339,15 €

14

Förderpreis Jugendarbeit

0,00 €

0,00 €

15

Jugendamt (Kindertagespflege)

14.360,00 €

2.909,40 €

16

Jugendamt (Pflegeelternsupervision)
(Seit 10.06.21
(Neu) Pflichtleistung nach § 37a SGB VIII)

6.080,00 €

Nachrichtlich: Es sind 5.324,10 €

angefallen.

17

Jugendamt (Pflegeelternfortbildung, Vorbereitungsseminare)
(Seit 10.06.21
(Neu) Pflichtleistung nach § 37a SGB VIII)

4.160,00 €

Nachrichtlich: Es sind 3.405,68 €

angefallen.

18

Jugendamt (Bürgerzentren)

3.600,00 €

3.901,14 €

19

Jugendamt (Spielkistl)*

0,00 €

0,00 €

20

Gesundheitsamt Suchtpräventionsfachkraft

37.500,00 €

31.250,00 €

21

Caritas Jugendsuchtberatung

81.065,44 €

81.065,44 €

22

Brücke Landkreis Ebersberg e.V. (NH u. Begl. Wohnen)

240.159,80 €

208.387,95 €

 

Gesamtsumme

881.304,21 €

560.913,88 €

*Die Ausgaben des Spielkistl werden durch Spenden und der Verleihgebühr gegenfinanziert.

Insgesamt sind 320.390 € weniger als geplant für die freiwilligen Leistungen angefallen.

Durch eine ab 10.06.2021 gültige Rechtsreform sind die Positionen 7,16 und 17 mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben und müssen als Pflichtleistungen aus der Tabelle der freiwilligen Leistungen gestrichen werden. (Korrektur zur Aufstellung im Haushaltsplan 2024: Die Änderung der Paragraphen § 13a SGB VIII und 37a SGB VIII erfolgte zum 10.06.2021 und nicht zum 01.06.2021)

Unter Berücksichtigung dieser Sachverhalte beträgt das Volumen der freiwilligen Leistungen für 2023 616.034 €. Die tatsächliche Unterschreitung entspricht 55.120 €. Diese Einsparungen konnte durch gute Vertragsverhandlungen seitens des Jugendamtes und der sehr guten und verantwortlichen Bewirtschaftung der Mittel durch die beteiligten Träger der freien Jugendhilfe erreicht werden.

4. Jugendhilfeausgaben in den oberbayerischen Landkreisen

Die folgende Grafik vom bayrischem Landesamt für Statistik zeigt, dass im Jahr 2022, bei einer Unterschreitung von rund 1,1 Mio. € das Kreisjugendamt Ebersberg bei den Jugendhilfeausgaben auf Platz 4 im Vergleich zu den anderen Landkreisen in Oberbayern steht. 19 Kreis- und Stadtjugendämter haben deutlich höhere Ausgaben.


2022 betrugen die Jugendhilfeausgaben im Mittel in den oberbayrischen Landkreisen durchschnittlich 2.424 €, in Ebersberg hingegen 644 €.

5. Überplanmäßige Ausgaben:

Über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall pro Kostenstelle einen Betrag von 100.000 € überschreiten, hat der JHA-Ausschuss zu entscheiden. Überschreitungen, die den gesamten Teilhaushalt betreffen, sind bis zu 200.000 € vom Kreis- und Strategieausschuss zu genehmigen. Über- und außerplanmäßige Ausgaben, welche einen Betrag von 200.000 € übersteigen, hat der Kreistag nach Vorberatung durch den Kreis- und Strategieausschuss zu entscheiden.

 

In der Ergebnisrechnung ist ein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten:

 

Kostenstelle 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) – Überschreitung 152.844 €

 

Bei den Investitionen liegt für den Fachausschuss sowie für den Kreistag kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt vor.

6. Ausblick auf die mögliche künftige Entwicklung

 

 

Das Jahresergebnis des Jugendhilfeausschusses lag 2023 um 654.187 € bzw. 3,9 % über dem Ergebnis des Vorjahres. Der Planansatz 2024 liegt um 1.443.723 € bzw. 8,2 % über dem Ist-Budget des Jahres 2023.

 

Damit sollte die Planeinhaltung 2023 auch im Falle von Fallzahl- und Fallkostensteigerungen gelingen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) in Höhe von 152.844 € werden genehmigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

Das Teilbudget des Jugendhilfeausschusses 2023 wurde gegenüber dem Planansatz um 1.443.723 € unterschritten, das sind rund 7,6%.

Die Investitionen wurden um 16.834 € bzw. 12,6 % unterschritten, geplant waren 133.534 € (Plan 2023 und HH-Rest 2022).