Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 08.02.2023, TOP 5ö
Am 08.02.2023 beschloss
der ULV-Ausschuss, dass die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung in
klimarelevanten Sachgebieten durchgeführt werden soll.
- Die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung wird in den folgend
genannten Sachgebieten bei Beschluss-Vorhaben durchgeführt und den
Sitzungsvorlagen angehängt.
· Bildung & IT
· Wirtschaftsförderung / Regionalmanagement
· Abfallwirtschaft, Kreisstraßen
· Naturschutz / Landschaftspflege
· Klimaschutzmanagement
- Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2022 ist
damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
angenommen
Ja 13 Nein 2 Anwesend 15
Das dafür
entwickelte Tool sollte nach Wunsch des ULV-Ausschusses jährlich vom
Klimaschutzmanagement evaluiert und über das Ergebnis im ULV-Ausschuss
berichtet werden.
Um mögliches Optimierungspotential
zu ermitteln, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den betroffen
Fachbereichen sowie die Mitglieder der betroffenen Kreisgremien zu ihren
Erfahrungen mit der Klimarelevanz- und Alternativenprüfung befragt.
Die Umfrage zeigt, dass
die Prüfung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt und den
Sitzungsvorlagen beigefügt wird und die Prüfung leicht durchzuführen ist mit
einem maximalen Zeitaufwand von ca. 5 Minuten. In der Regel gab es kein
Feedback bzw. keine Nachfragen der Kreistagsmitglieder zu den Prüfungen.
Die meisten
Kreisrätinnen und Kreisräte meldeten zurück, dass ihnen die Prüfung bekannt
ist, sie diese wahrnehmen, sich mit ihr befassen und bei der Beschlussfassung
berücksichtigen. Wenige gaben an, dass sie die Klimarelevanzprüfung nur in
Ausnahmefällen beachten, dem Ergebnis des Sachbearbeiters nicht immer zustimmen
und die Auswirkung auf das Klima selbst abschätzen.
Unklar war zum Teil,
dass Vorhaben, die generell einen positiven Effekt schaffen (z.B. Radwege,
Klimaschutzkonzepte, u.ä.) mit positiver Klimawirkung zu bewerten sind. Wobei
natürlich beim Beispiel Radwege auch Ressourcen verbraucht werden, evtl. Boden
versiegelt wird etc. Die Alternativenprüfung zeigt dann auf, wie die Maßnahme,
die bereits zum Klimaschutz beiträgt, klimafreundlicher durchgeführt werden
kann (z.B. wasserdurchlässige Beläge, etc.).
Die Klimarelevanzprüfung
wird also angenommen und ist nur mit geringem Aufwand für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und die Kreistagsmitglieder verbunden. Sie trägt dazu bei, die
Klimawirkung von Vorhaben zu bestimmen, klimafreundliche Alternativen zu
kommunizieren und informierte Entscheidungen zu treffen. Die Klimarelevanz- und
Alternativenprüfung erfüllt somit ihren Zweck.
Das
Klimaschutzmanagement empfiehlt daher, diese in der eingeführten Form
beizubehalten. Mit Blick auf den mit einer jährlichen Evaluation und
Berichterstattung verbundenen Verwaltungsaufwand soll die Klimarelevanzprüfung
künftig (nur mehr) bei gegebenem Anlass auf Optimierungsmöglichkeiten
untersucht werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch Kenntnisnahme