Betreff
Klimaschutzmanagement; Bericht zur Klimarelevanzprüfung
Vorlage
2024/1143
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 08.02.2023, TOP 5ö

 

Am 08.02.2023 beschloss der ULV-Ausschuss, dass die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung in klimarelevanten Sachgebieten durchgeführt werden soll.

  1. Die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung wird in den folgend genannten Sachgebieten bei Beschluss-Vorhaben durchgeführt und den Sitzungsvorlagen angehängt.

· Bildung & IT

· Wirtschaftsförderung / Regionalmanagement

· Abfallwirtschaft, Kreisstraßen

· Naturschutz / Landschaftspflege

· Klimaschutzmanagement

  1. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 angenommen Ja 13  Nein 2  Anwesend 15

 

Das dafür entwickelte Tool sollte nach Wunsch des ULV-Ausschusses jährlich vom Klimaschutzmanagement evaluiert und über das Ergebnis im ULV-Ausschuss berichtet werden.

Um mögliches Optimierungspotential zu ermitteln, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den betroffen Fachbereichen sowie die Mitglieder der betroffenen Kreisgremien zu ihren Erfahrungen mit der Klimarelevanz- und Alternativenprüfung befragt.

Die Umfrage zeigt, dass die Prüfung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt und den Sitzungsvorlagen beigefügt wird und die Prüfung leicht durchzuführen ist mit einem maximalen Zeitaufwand von ca. 5 Minuten. In der Regel gab es kein Feedback bzw. keine Nachfragen der Kreistagsmitglieder zu den Prüfungen.

Die meisten Kreisrätinnen und Kreisräte meldeten zurück, dass ihnen die Prüfung bekannt ist, sie diese wahrnehmen, sich mit ihr befassen und bei der Beschlussfassung berücksichtigen. Wenige gaben an, dass sie die Klimarelevanzprüfung nur in Ausnahmefällen beachten, dem Ergebnis des Sachbearbeiters nicht immer zustimmen und die Auswirkung auf das Klima selbst abschätzen.

Unklar war zum Teil, dass Vorhaben, die generell einen positiven Effekt schaffen (z.B. Radwege, Klimaschutzkonzepte, u.ä.) mit positiver Klimawirkung zu bewerten sind. Wobei natürlich beim Beispiel Radwege auch Ressourcen verbraucht werden, evtl. Boden versiegelt wird etc. Die Alternativenprüfung zeigt dann auf, wie die Maßnahme, die bereits zum Klimaschutz beiträgt, klimafreundlicher durchgeführt werden kann (z.B. wasserdurchlässige Beläge, etc.).

Die Klimarelevanzprüfung wird also angenommen und ist nur mit geringem Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kreistagsmitglieder verbunden. Sie trägt dazu bei, die Klimawirkung von Vorhaben zu bestimmen, klimafreundliche Alternativen zu kommunizieren und informierte Entscheidungen zu treffen. Die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung erfüllt somit ihren Zweck.

Das Klimaschutzmanagement empfiehlt daher, diese in der eingeführten Form beizubehalten. Mit Blick auf den mit einer jährlichen Evaluation und Berichterstattung verbundenen Verwaltungsaufwand soll die Klimarelevanzprüfung künftig (nur mehr) bei gegebenem Anlass auf Optimierungsmöglichkeiten untersucht werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein, keine durch Kenntnisnahme

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch Kenntnisnahme