Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Jugendhilfeausschuss am 21.03.2024, TOP 5 ö
SFB-Ausschuss am 09.04.2024, TOP 3 ö
ULV-Ausschuss am 16.04.2024, TOP 3 ö
LSV-Ausschuss am 25.04.2024, TOP 3 ö
Kreis- und Strategieausschuss am 29.04.2024, TOP 6 ö
1.
Überschreitungen der
Fachausschüsse (zwischen 100.000 € und 200.000 €)
Gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages ist der Kreis- und Strategieausschuss über die getroffenen Entscheidungen der jeweiligen Fachausschüsse bezüglich der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 € bis 200.000 € zu informieren.
Die Überschreitungen vom JHA-, SFB- und ULV-Ausschuss wurden bereits vom jeweiligen Fachausschuss beschlossen. Nähere Erläuterungen zu den Überschreitungen sind in den entsprechenden Sitzungsvorlagen, Haushalt 2023; Bericht über das Jahresergebnis 2023, der jeweiligen Fachausschüsse nachzulesen.
Fachausschuss |
Kostenstelle/ |
Beschreibung |
Überschreitung |
JHA |
232 |
Hilfe für junge Volljährige §
41 |
152.844 € |
SFB |
820-0021 |
RS Ebersberg: DigitalPakt
Schule |
159.171 € |
840-0021 |
Gym Grafing: Digital Pakt
Schule |
192.592 € |
|
850-0021 |
Gym Vat: Digital Pakt Schule |
166.701 € |
|
890-0021 |
SFZ Poing: Digital Pakt Schule |
156.816 € |
|
896-0002 |
Werkraumausstattung
Berufsfachschule Kirchseeon (Außerplanmäßiger Antrag in 2023) |
115.330 € |
|
ULV |
910-05-006 |
EBE5: ZEB Deckensanierung OD
Forstinning |
131.006 € |
910-09-006 |
EBE9: Deckenbau Grafing,
Rotter Straße |
102.631 € |
|
450-0014 |
Flächenankauf durch
Moorberatung |
157.490 € |
2.
Genehmigungspflichtige
Sachverhalte Kreis- und Strategieausschuss (bis 200.000 €)
Überschreitungen,
die den gesamten Teilhaushalt betreffen, sind bis zu 200.000 € vom Kreis- und
Strategieausschuss zu genehmigen.
Das
Teilbudget des SFB- Ausschusses wurde um 132.030 € überschritten.
3.
Genehmigungspflichtige
Sachverhalte Kreistag (über 200.000 €)
Gem. § 29 Abs. 2 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages behält sich der Kreistag vor, über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall einen Betrag von 200.000 Euro übersteigen, zu beschließen.
Die
Überschreitungen vom LSV- und KSA- Ausschuss werden aufgrund der
Ausschusstermine erst nach der Ladung dieser Sitzungsvorlage zum Beschluss
vorgelegt.
3.1 Jugendhilfeausschuss
In diesem Teilbudget ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt für den Kreistag eingetreten.
3.2 SFB-Ausschuss
In diesem Teilbudget ist ein genehmigungspflichtiger
Sachverhalt aufgetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist.
Kst.
114 Gastschüler – Überschreitung 497.810 €
Unter
Berücksichtigung der Auflösung und Neubildung von Rückstellungen fielen
insgesamt 497.810 € mehr als geplant für Gastschulbeiträge an. Der größte
Posten bei der Überschreitung spiegelt sich bei den Berufsschulen (+ 786.700 €)
wieder. Der Kostenersatz pro Schüler ist stark gestiegen. Hingegen die
Fach-/Berufsoberschulen eine Unterschreitung in Höhe von 244.200 € aufweisen.
Die abgerechneten Schülerzahlen blieben hinter den Planzahlen zurück und der
Kostenersatz vom Landratsamt Rosenheim war niedriger als geplant.
Die
Rückstellung in Höhe von 600.000 € für sechs ausstehende Abrechnungen aus 2022
vom Landkreis Rosenheim wurden in 2023 komplett aufgelöst bzw. reichten nicht
für den tatsächlichen Betrag in Höhe von ca. 669.000 € aus. In 2023 sind ebenfalls
noch reguläre Gastschulabrechnungen des Landkreises Rosenheim ausständig. Für
2023 wurde eine Rückstellung in Höhe von 120.000 € gebildet.
Laut der Geschäftsordnung Kreistag
§29 Abs. 2 Nr. 5 muss der Kreistag über die fehlenden Einnahmen der drei
folgenden Investitionen informiert werden. Eine Genehmigung ist nicht nötig, da
es sich um eine Periodenverschiebung handelt.
830-0021
RS MS: Digital Pakt Schule – Überschreitung 337.515 € (237.659
€ fehlende Zuschüsse)
860-0021
Gym MS: Digital Pakt Schule – Überschreitung 243.611 €
(246.747 € fehlende Zuschüsse)
865-0021
Gym Kirchseeon: Digital Pakt Schule – Überschreitung
317.684 € (290.237 € fehlende Zuschüsse)
Für die Investitionsnummer der Digital
Offensive KST-0021 konnten in den letzten Jahren die Beschaffungen nicht gemäß
Zeitplan bzw. wie budgetiert durchgeführt werden. Gründe hierfür waren nicht
planbare Krisen, sowie die den aktuellen Gegebenheiten angepassten
Medienkonzepte. Ferner wurde durch die Corona-Krise zweimal ein Sonderbudget
für Schülerleihgeräte innerhalb des DigitalPakts 19-24, sowie zum Jahreswechsel
2020/2021 und erneut 2022/2023 für Lehrerendgeräte von der Regierung von Oberbayern
ausgelobt. Die Beschaffungen dieser Sonderbudgets oblagen einer besonderen Dringlichkeit
für das Homeschooling und dem geschuldet auch sehr kurzfristigen
Antragszeiträumen. Durch die unterjährige Auslobung der Sonderbudgets und der
umgehenden Beschaffung der dazugehörigen Medien war eine Haushaltsplanung
hierzu nicht möglich. Grundsätzlich werden die Beschaffungen aus der Digital
Offensive mit 90% nach Verwendungsnachweis gefördert. Die Sonderbudgets wurden
sogar zu 100% gefördert.
An Zuweisungen sind im Haushalt 2023
lediglich die unterjährig ausgelobten Sonderbudgets (SoLD mit 100% Förderung!)
für die Lehrerdienstgeräte eingegangen. In 2023 wurde mit der Abrechnung des
DigitalPakts19-24 geplant und damit mit den Zuweisungen. Es war geplant, nach
Abschluss der Maßnahme den Verwendungsnachweis zu erstellen und die Zuweisungen
anzufordern. Auf Grund der noch in 2024 ausstehenden Beschaffungen verzögert
sich die Erstellung der Gesamtabrechnung bzw. des Verwendungsnachweises und ein
Eingang der geplanten Zuweisung wird nun in 2024 erwartet.
3.3 ULV-Ausschuss
In diesem Teilhaushalt sind vier genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.
113 – Schülerbeförderung – Überschreitung 311.290 €
Auf der Kostenstelle der
Schülerbeförderung sind rund 361.900 € höhere Erträge und rund 673.200 € mehr
an Aufwendungen angefallen.
Für die pauschalen Zuweisungen vom Land Bayern sind 327.700 €
mehr als geplant eingegangen. Zum einen ist der Zuweisungsbetrag je Schüler um
17,10 € höher als geplant ausgefallen. Zum anderen wurden mehr Schüler als
geplant gemeldet. Außerdem erfolgte eine Korrektur aus dem Vorjahr, um die
gemeldeten Schülerzahlen zu berichtigen, welches ebenfalls zu mehr Erstattungen
führte. Des Weiteren stieg der Anteilssatz für die Berechnung der Zuweisungen
um 2,31 %. Hierfür werden die Aufwendungen des Landkreises ins Verhältnis zu
den Aufwendungen aller Aufgabenträgergruppen gesetzt. Durch die Einführung des
49 € Tickets im Mai 2023 mussten anteilig bereits einbezahlte
Eigenbeteiligungen wieder zurückerstattet werden, sodass der Planansatz um
9.500 € unterschritten wurde. Die Erstattungen der Gemeinden für die Amtshilfe
sind um 26.300 € höher als geplant ausgefallen, weil mehr Fahrkarten
abgerechnet wurden. Diese Mehrerträge werden jedoch auf der Kostenseite wieder
ausgeglichen.
Aufgrund von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot sind
ungeplante Erträge in Höhe von 18.400 € eingegangen. Die Personalkosten weisen
eine Überschreitung in Höhe von 19.900 € auf, weil eine Nachbesetzung
frühzeitig erfolgte und daher die Stelle kurze Zeit doppelt besetzt war. Für
Stellenanzeigen sind
7.800 € ungeplant angefallen.
Für die Schülerbeförderung sind 643.000 € mehr Ausgaben entstanden. Die Rechnung für Dezember 2023 wurde in das Jahr 2023 gebucht. Bisher wurden die Dezemberrechnungen erst im Folgejahr gebucht. Dadurch entstanden Mehrausgaben in Höhe von 358.100 €. Darüber hinaus mussten bei den SFZs und bei den weiterführenden Schulen vermehrt Einzelbeförderungen beauftragt werden. An der Berufsfachschule für Kinderpflege sind für den Zeitraum September bis Dezember 2023 Beförderungskosten von 8.600 € angefallen. Ab 01.01.2024 werden diese Schüler über den MVV befördert. Die Ausgaben für die Fahrtkostenrückerstattungen waren um 13.000 € höher als geplant, weil für das Schuljahr 2023/2024 die Familienbelastungsgrenze von 370 € je Schüler auf 320 € je Schüler pro Schuljahr gesunken ist bzw. 490 € pro Familie pro Schuljahr neu eingeführt wurde (Schulwegkostenfreiheitsgesetz Art. 3 Abs. 2). Für Auslagen des ÖPNVs (KST 112) für die Schülerbeförderung im nördlichen Landkreis Ebersberg sind 26.400 € mehr als geplant angefallen. Hingegen bei den Schülerzeitkarten der Deutschen Bahn Minderausgaben von 37.300 € durch die Einführung des 29 €/49 € Tickets entstanden sind.
910 – Kreisstraßen und -unterhalt
– Überschreitung 254.639 €
Trotz
der 39.300 € höheren Erträge größtenteils durch die Zuschüsse für
Straßenbaumaßnahmen weist die Kostenstelle insgesamt eine Planüberschreitung in
Höhe von rund 254.600 € auf.
Der Mehraufwand in Höhe von
rund 294.000 € begründet sich durch 129.600 € höhere Kosten für den
Straßenunterhalt. Der
erhebliche Mehraufwand für Straßenbeschilderungen, Baustellenabsicherungen,
Amphibienschutzzäune, Mietfahrzeug zur Sinkkastenreinigung auf diversen
Kreisstraßen, Mietbagger für Bankettarbeiten auf der EBE 9 und Mietgeräte für
Baumpflegearbeiten an diversen Kreisstraßen wurden bei der Planung nicht berücksichtigt
bzw. unterschätzt. Des Weiteren überstiegen die Strompreise den Planansatz um
20.500 €, weil sich der Strombeschaffungspreis verdoppelt hat. Dies führte zu
nicht planbaren Nachbelastungen der Stromkosten von Ampeln, Pumpenanlagen und
Glätteanlage. Ebenso überstiegen die Treibstoffpreise sowie der Reparaturbedarf
der Fahrzeuge den Planansatz. Die geplanten Abschreibungen
wurden 2023 um 122.300 € überschritten. Z.B. wurde die Investition EBE 18 Ausbau
Markt Schwaben - Lkrs.grenze (Nr. 910-18-004) und die EBE 5 Fahrbahnerneuerung
OD Forstinning (Nr. 910-05-006) aktiviert. Der restliche Mehrbedarf entstand bei weiteren
Ausgaben z.B. für die KFZ-Versicherung, Verkehrssicherungsanlagen,
Verbrauchsmaterial, Stellenanzeigen usw.
Der Planansatz des Winterdienstes
weist eine Unterschreitung in Höhe von 70.500 € auf. Die Winterdienstabrechnung
für 2021 und 2022 in Höhe von 228.572 € ist erst Ende Januar 2024 gekommen und
wurden fälschlicherweise nicht in das Jahr 2023 gebucht.
Der
Teilhaushalt der Kommunale Abfallwirtschaft bzw. Kostenstelle 720 Kommunale
Abfallwirtschaft wurde um 387.352 € überschritten.
Das
Teilbudgets des ULV- Ausschusses (ohne kommunale Abfallwirtschaft) wurde um 219.515 € überschritten.
Des Weiteren muss der Kreistag über die fehlenden
Einnahmen der folgenden Investition in Höhe von 210.556 € informiert werden.
Hierbei handelt es sich um eine Periodenverschiebung.
910-18-004 EBE18: Ausbau Markt Schwaben - Lkrs.grenze – Überschreitung 1.140.744 €
Durch vorzeitige
Fertigstellung der Baumaßnahme konnten 2023 bereits viele Rechnungen verbucht
werden, welche für 2024 fortfolgend geplant wurden. Die Schlussrechnung erfolgte
jedoch aufgrund nötiger Nacharbeiten erst 2024, sodass auch der Zuschussantrag
erst 2024 gestellt werden konnte.
3.4 LSV-Ausschuss
In diesem Teilhaushalt sind zwei genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.
Kst. 331:
Brand- und Katastrophenschutz – Überschreitung 333.774
€
Überschreitung |
Begründung |
147.200 € mehr für den Zweckverband |
Der Haushalt des Zweckverbandes für Rettungsdienst
und Feuerwehralarmierung wird immer erst nach unserer Haushaltsplanung
verabschiedet. |
47.600 € mehr für Abschreibungen |
Der Aufbau ELW2 Technik in Höhe von 272.500 € wurde
Mitte 2023 aktiviert. Darüber hinaus wurden weitere Beschaffungen getätigt
wie z.B. ein Multifunktionsanhänger für den Abrollbehälter (Strom), ein
Atemluftkompressor und Analoggeräte für die Kreisbrandinspektion. |
25.800 € mehr für Aus-und Fortbildung |
Für das das Flash-Over-Training sind 17.500 €
entstanden. Des Weiteren wächst der Ausbildungsbedarf immer weiter an. Gründe
sind zum Beispiel die Zulassungsvoraussetzungen für Schulungen, aber auch die
immer komplexer werdende Technik. |
25.700 € mehr für Wartungen |
Einen großen Posten machten erneut die nicht in
dieser Höhe geplanten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten des
Gleichwellensystems aus. Diese in die Jahre gekommene Technik aus den Zeiten
des Analogfunks ist nach wie vor vorzuhalten. Das Gleichwellensystem dient
bislang noch der Alarmierung von Einsatzkräften und ist gerade im Rahmen der
Blackout-Vorbereitungen die Rückfallebene für analoge Kommunikation. |
22.600 € mehr für sonstige Geschäftsausgaben |
Größtenteils aufgrund der Ersatzbeschaffung von
Notdächern (13.100 €). Im August 2023 gab es aufgrund von Sturm und Hagel
einen Katastrophenfall im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, sodass der
Lagerbestand an diesen Landkreis ausgegeben wurde. Für die Ersatzbeschaffung
wird noch eine Erstattung vom Freistaat Bayern eingehen. Des Weiteren sind
auf dem Sachkonto einige Falschbuchungen zu verzeichnen wie z.B. Kosten für
einen Zugführerlehrgang. |
19.600 € mehr für Aufwandsentschädigungen |
Neue Mitglieder bzw. neue unterstützende Mitglieder der Inspektion (u. a. Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Assistent für den Bereich Funktechnik und Redundante Alarmierung). Des Weiteren konnte im letzten Jahr glücklicherweise einige neue Ausbilder hinzugewonnen werden. Die neue Lehrgangsverwaltungssoftware wird ebenfalls durch drei zusätzliche ehrenamtliche Kräfte aufgebaut. |
14.000 € mehr für Lagermiete |
Es wurde von einem Übergangslager in ein anderes
Lager gewechselt. Verschiedene Geräte und Materialien der
Kreisbrandinspektion wurden früher kostenlos bei Mitgliedern der Kreisbrandinspektion
gelagert. Diese Möglichkeiten bestehen nicht mehr, sodass Lagermöglichkeiten
mittlerweile kostenpflichtig angemietet werden müssen. Diese Situation wird
sich erst verbessern, wenn kreiseigene Lagerkapazitäten geschaffen werden
(bspw. geplantes Katastrophenschutzzentrum). |
10.200 € mehr für Telefonkosten |
Die Satellitentelefone, die wir für den Blackout vorhalten, kosten monatlich 600 €. Hierfür hat man sich an einem Sammelvertrag des Staates angeschlossen. Das Sachgebiet ist bereits in Kontakt mit der Regierung von Oberbayern, um eine günstigere Lösung zu finden. Weiterhin verursacht der neue ELW Technik, der im vergangenem Jahr in Betrieb gegangen ist, zusätzliche Kosten. Hier sind einige Mobilgeräte für Telefonie und Internet verbaut, die es im Vorgängerfahrzeug nicht gab. Des Weiteren mussten einige Mobilverträge der Inspektionsmitglieder erweitert werden, weil das Datenvolumen nicht mehr ausreichend war. |
9.300 € mehr für Stromkosten |
Es musste eine unerwartet hohe Nachzahlung für die Gleichwelle am Aussichtsturm beglichen werden und die Stromkosten für 2022 wurden in das Haushaltsjahr 2023 gebucht. |
8.000 € mehr für Gästebewirtung |
Aufgrund zunehmender Aufgaben und steigender
Personaleinsatz steigen auch die Ausgaben für die Gästebewirtung. Brotzeiten bei Übungen und Einsätzen oder
als Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit sind „gut angelegt“ und tragen
wesentlich zur Motivation der Ehrenamtlichen bei. |
Kst. 943:
Gebäude – Haupthaus – Überschreitung 260.643 €
Für die Überschreitung des Planansatzes sind unter anderem die stark gestiegenen Bewirtschaftungskosten verantwortlich. Die Stromkosten überstiegen den Planansatz um 104.800 € bzw. um 89 %, die Kosten für die Reinigung um 7.600 € und die Kosten für Wärme und Heizung um 13.800 €. Zudem gab es im Haushaltsjahr 2023 am Haupthaus einige größere Schäden welche mit 90.000 € zu Buche stehen. Hier sind vor allem der Nässeschaden im Gebäude Teil C mit 38.000 € und die Reparatur der Feststellanlagen mit 31.000 € aufzuführen. Für den Nässeschaden wurden in 2023 bereits rund 5.400 € von der Versicherung erstattet. Weiterhin musste die MSR-Technik erneuert bzw. ertüchtigt werden (+ 37.800 €), weil eine funktionierende Störmeldeanlage (MSR) ein zentraler Sicherheitsaspekt für das Landratsamt darstellt. Durch die Netto-Abschreibungen der Erneuerung Kälteanlage Sicherheitszelle (Inv.Nr. 943-0056) entstanden ungeplante Abschreibungen in Höhe von ca. 61.000 €. Hingegen sind für Mieten ca. 30.300 € weniger angefallen, weil die Nebenkostenabrechnung 2022 für die 38 Stellplätze im E-Einz nicht im Jahr 2023 einging. Der Firma Objekt Ebersberg GmbH fehlen hierzu noch intern Unterlagen.
Des Weiteren muss der Kreistag über die fehlenden
Einnahmen der folgenden Investition in Höhe von 1.178.136 € informiert werden.
Hierbei handelt es sich um eine Periodenverschiebung.
965-0007 SFZ
Grafing: Erweiterung Var. 3 (Süden 5 VG) – Überschreitung
741.976 €
Die Überschreitung der Investitionsnummer bezieht
sich nicht auf die Ausgaben, sondern auf die Förderung, welche von der
Regierung von Oberbayern im Jahr 2023 in Höhe von rund 2,1 Mio. € erwartet
wurde. Tatsächlich eingegangen sind 900.000 €. Bei diesen 900.000 € handelt es
sich, um die erste Förderrate. Die Höhe der Förderung bezieht sich nicht wie in
den folgenden Jahren auf den jeweiligen Baustand der Maßnahme, sondern wird von
der Regierung selbst bestimmt. Hierbei handelt es sich um eine
Periodenverschiebung. Der restliche Betrag wird in den folgenden Jahren
erwartet. Des Weiteren wurden 200.000 € der Investitionspauschale für diese
Maßnahme verbucht und es sind rund 193.900 € weniger Ausgaben als geplant
entstanden.
3.5 Kreis- und Strategieausschuss
In diesem Teilbudget sind drei genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.
Finanzierung des
Kreishaushalts (Kostenstelle 020) – Überschreitung
236.772 €
Bei der Kostenstelle,
Finanzierung des Kreishaushaltes, wurde das geplante Nettoergebnis bzw. Ertrag um 236.772 €
unterschritten. Der Kommunalanteil an der Grunderwerbsteuer
für den Landkreis weist gegenüber der Planung einen Minderertrag
von 2,12 Mio. € auf. Hier waren Erträge von 6 Mio. € geplant.
Tatsächlich erhielt der Landkreis nur 3,88 Mio. € und damit 35 % weniger als in
der Planung vorgesehen war. Für Rückstellungen bzgl. Pensionen, Beihilfen,
nicht genommener Urlaub, Überstunden und für Altersteilzeit mussten insgesamt
263.300 € weniger als geplant gebildet werden. Darüber hinaus wurden 1,05 Mio.
€ für die Rückzahlung der anteiligen Zinsen für die Gewerbesteuer von 2007 bis
2009 vom H.F.S. Leasingfond verbucht. Dabei handelt es sich um den Differenzbetrag
zwischen dem früheren Zinssatz (6 %) zu dem ab 01.01.2019 geltenden Zinssatz
von 1,8 %.
Der restliche Budgetübertrag
von rund 42.000 €, welcher zurzeit der Einführung auf der Kostenstelle gebucht
wurde, wurde aufgelöst. Des Weiteren wurden die geplanten 50.000 € nicht
abgerufen. In der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 08.05.2023 Top
12 wurde unter anderem beschlossen die Bewirtschaftung der Budgetrücklage
einzustellen und das weitere Vorgehen mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen.
Nach interner Prüfung und Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern wurden
alle vorhandenen Budgetüberträge 2023 aufgelöst.
Am 31.12.2018 wurde die
Grundstücksbeschaffungs- und Erschließungsgesellschaft Ebersberg mbH & Co.
KG auf unbestimmte Zeit stillgelegt. Die Restabwicklung ergab eine
Gewinnausschüttung von 10.600 € im Jahr 2023.
Die tatsächlichen Einnahmen
bzw. Ausgaben für die Schlüsselzuweisungen, allgemeine Zuweisungen nach Art. 7
FAG, Kreisumlage, Krankenhausumlage und für die Bezirksumlage entsprachen den
Planansätzen.
Kreisklinik gGmbH (041) – Überschreitung 301.126 €
Der Landkreis Ebersberg erhielt 2023 eine
Zuwendung in Höhe von 1.000.000 €, die das Defizit der Abteilung Gynäkologie
und Geburtshilfe ausgleichen soll. Es handelt sich um den Höchstbetrag, der im
Rahmen des Zuschussantrags gemäß den Richtlinien (GebHilfR) abgerufen werden
kann. Insgesamt soll damit die flächendeckende und qualitativ hochwertige
geburtshilfliche Versorgung in Krankenhäusern gesichert und aufrechterhalten werden.
Demgegenüber steht eine Aufwendung des Landkreises für die Kreisklinik GmbH in
Höhe von 1.362.853 € - geplant waren 1,3 Mio. €.
Die
geplanten Abschreibungen von Investitionszuschüssen an die Klinik wurden
insgesamt um rund 200.188 € überschritten. Die Abschreibungen in Höhe von
237.343 € für den Zuschuss für medizinische Geräte und EDV konnte nicht geplant
werden, da die Afa-Vorausschau nicht genau zu berechnen ist – es ist im Voraus
nicht zu ersehen, welche Art der Investitionen in welcher Höhe realisiert
werden können. Außerdem wurde das Budget für den Zuschuss „BA 9“ um 37.767 €
unterschritten. Dies konnte nicht geplant werden, da die Information bei der
Haushaltsplanung noch nicht vorhanden war. Die Klinik erhielt den Bescheid der
Regierung von Oberbayern über die Förderung erst zum 15.02.2023; danach konnte
erst der endgültige Zuschuss des Landkreises festgesetzt werden. Die
Personalkostenerstattung für die Verwaltung im Landratsamt in Höhe von 15.000 €
wurde im Jahr 2023 noch auf der Kostenstelle 041 geplant. Dagegen wurde der
Ertrag bereits auf den betroffenen Kostenstellen verbucht. Die Zinserträge sind
um 20.699 € geringer ausgefallen als geplant, weil der Neubau der Zentralen
Notaufnahme nicht wie geplant in 2023 begonnen wurde, dadurch hat sich die
Aufnahme des Eigenbeteiligungsdarlehens für den BA 9 zeitlich nach hinten
verschoben.
Landrat/Büro Landrat (095) – Überschreitung 218.401 €
Den Großteil der Überschreitung, nämlich
149.700 € begründet sich aufgrund der Personalkosten. Auf der Kostenstelle
wurde eine Beschäftigte zusätzlich eingesetzt und eine Stelle konnte früher
nachbesetzt werden als geplant. Des Weiteren haben sich Zeitanteile zwischen
den Kostenstellen 095, 096 und 100 verschoben. Für Stellenanzeigen sind rund 11.800
€ angefallen. Der Planansatz für die Aufwandsentschädigungen für die
stellvertretenden Landräte wurde um ca. 24.400 € überschritten, weil mehr
Termine als geplant wahrgenommen werden mussten. Eine weitere größere
Budgetüberschreitung (+ 17.100 €) weisen die Ehrungen, Kranzspenden und
Nachrufe auf. Hier schlägt die allgemeine Preissteigerung zu buche, aber auch
die schwer vorhersehbaren Ereignisse zur Planung. Der restliche Betrag ergibt
sich durch mehrere kleinere Überschreitungen wie zum Beispiel bei den
geringwertigen Wirtschaftsgütern, Haltung von Fahrzeugen, Reparaturen sowie
KFZ-Versicherungen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die von den jeweiligen Fachausschüssen genehmigten Überschreitungen zur Kenntnis.
2. Die überplanmäßigen Ausgaben des
Teilbudgets des SFB- Ausschusses in Höhe von 132.030 € werden genehmigt.
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114
(Gastschüler) in Höhe von 497.810 € wird genehmigt.
2. Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 113 Schülerbeförderung in Höhe von 311.290 € wird
genehmigt.
3. Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 910
Kreisstraßen und –unterhalt in Höhe von 254.639 € wird
genehmigt.
4.
Die überplanmäßige Ausgabe auf der
Kostenstelle 331 Brand- und Katastrophenschutz in Höhe von 333.774 € wird
genehmigt.
5.
Die überplanmäßige Ausgabe auf der
Kostenstelle 943 Gebäude Haupthaus in Höhe von 260.643 € wird genehmigt.
6. Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 301.126 € wird genehmigt.
7. Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 095 (Landrat/ Büro Landrat) in Höhe von 218.401 € wird genehmigt.
8. Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 020 (Finanzierung) in Höhe von 236.772 € werden genehmigt.
9.
Die fehlenden
Zuschüsse in 2023 in Höhe von 237.659 € der Investition 830-0021
RS MS: Digital Pakt Schule werden
zur Kenntnis genommen.
10. Die fehlenden Zuschüsse in 2023 in Höhe
246.747 € der Investition 860-0021 Gym MS: Digital Pakt
Schule werden zur Kenntnis
genommen.
11. Die fehlenden Zuschüsse in 2023 in Höhe
290.237 € der Investition 865-0021 Gym Kirchseeon: Digital
Pakt Schule werden zur Kenntnis
genommen.
12. Die fehlenden Zuschüsse in 2023 in Höhe von
210.556 € der Investition 910-18-004 EBE18: Ausbau Markt Schwaben - Landkreisgrenze werden zur Kenntnis genommen.
13. Die
fehlenden Zuschüsse in 2023 in Höhe von 1.178.136 € der Investition 965-0007
SFZ Grafing: Erweiterung Var. 3 (Süden 5 VG) werden zur Kenntnis genommen.
14. Die überplanmäßigen Ausgabe des Teilbudgets des ULV-
Ausschusses (ohne kommunale Abfallwirtschaft) in Höhe von 219.515 € werden
genehmigt.
15. Die überplanmäßige Ausgabe des Teilbudgets
Kommunale Abfallwirtschaft bzw. der Kostenstelle 720 Kommunale Abfallwirtschaft in
Höhe von 387.352 € wird genehmigt.
Die
entstandenen überplanmäßigen Ausgaben wurden vollständig aus den liquiden
Mitteln bestritten. Der geplante Ergebnisüberschuss
2023 in Höhe von 4.534.203 € wurde um 2.796.360 € überschritten. Das Jahr 2023 schließt mit einem positiven
Saldo von 7.330.563 € ab.
Die bilanzielle Ergebnisrücklage (= erwirtschaftete Ergebnisüberschüsse seit Einführung der Doppik im Jahr 2005) sinkt durch die Umbuchung des Jahresfehlbetrages 2020 in Höhe von 16,6 Mio. € von 78,9 Mio. € auf 62,3 Mio. € (siehe 3. in der folgenden Tabelle). Diese Minderung wurde vom Kreistag im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses beschlossen. Der kumulierte Jahresüberschuss (5.) steigt durch die Jahresüberschüsse 2021 bis 2023 um 23,9 Mio. €. Zum 31.12.2023 wird dadurch in der Bilanz ein Jahresüberschuss in Höhe von 21.078.689 € ausgewiesen. Ohne Ergebnisüberschüsse wäre die Verschuldung des Landkreises, die zum 31.12.2023 bei 41,5 Mio. € lag, entsprechend höher.
Eigenkapitalübersicht des
Jahresabschlusses Landratsamt Ebersberg |
||||||
Bezeichnung |
Stand nach
Ablauf HHJ 2019 |
Stand nach
Ablauf HHJ 2020 |
Stand nach
Ablauf HHJ 2021 |
Stand nach
Ablauf HHJ 2022 |
Veränderg.
in 2023 +/- |
Stand nach
Ablauf HHJ 2023 |
1. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) |
-61.721.740 |
-61.459.536 |
-61.371.144 |
-61.371.144 |
0 |
-61.371.144 |
2. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden
Zuwendungen |
-2.000.000 |
-2.000.000 |
-2.000.000 |
-2.000.000 |
0 |
-2.000.000 |
3. Ergebnisrücklage |
-58.715.401 |
-58.715.401 |
-58.715.401 |
-78.943.439 |
16.612.183 |
-62.331.255 |
3.1. Sonderrücklage |
-423.633 |
-308.926 |
-337.491 |
-421.002 |
421.002 |
0 |
4. Ergebnisvortrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
-20.228.038 |
-3.615.855 |
-7.503.139 |
2.864.058 |
-23.942.746 |
-21.078.689 |
6. Summe = Eigenkapital |
-143.088.813 |
-126.099.718 |
-129.927.174 |
-139.871.526 |
-6.909.561 |
-146.781.088 |
Weniger positiv ist der weitere anteilige Rückgang der Nettoposition am Eigenkapital, diese verharrt bei 61,4 Mio. €. Dies liegt daran, dass eine Umbuchung von Ergebnisrücklagen in dauerhaftes Eigenkapital seit der Einführung der Doppik nie erfolgte. Weil aber das Bilanzvolumen seither von 105,3 Mio. € auf 319,9 Mio. € gestiegen ist, ging die Nettoposition von 47,8 % auf 19,2 % zurück.
Abhilfe könnte eine Umbuchung von Ergebnisrücklagen in dauerhaftes Eigenkapital schaffen. Seit einigen Jahren wird dies in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung und in den Fraktionen in unregelmäßigen Abständen diskutiert, ohne in der Sache voranzukommen. Entsprechende Entscheidungen könnten jährlich im Rahmen der Jahresabschlüsse getroffen werden.