Betreff
Finanzleitlinie des Landkreises Ebersberg; 1. Halbjahresbericht 2024
Vorlage
2024/1153
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2023, TOP 11

Zur Finanzleitlinie des Landkreises ist eine halbjährliche Berichterstattung vereinbart. Die Finanzleitlinie des Landkreises vom 29.02.2016 wurde in mehreren Sitzungen in 2021 und 2022 von einer Arbeitsgruppe überarbeitet. Die neue Finanzleitlinie trat ab dem 01.01.2023 in Kraft. Die Warnindikatoren werden halbjährlich durch den Kreis- und Strategieausschuss überprüft. Darüber hinaus ist die Finanzleitlinie sowie deren Indikatoren auch Gegenstand der jährlichen Haushaltsberatung.

In der Anlage befindet sich eine Zusammenstellung der Entwicklung der einzelnen Warnindikatoren aus der Finanzleitlinie für den Landkreis. Zudem werden die Warnindikatoren basierend auf den konsolidierten Jahresabschlüssen des Landkreises aus den Jahren 2017 bis 2022 auf den „Konzern Landkreis“ übertragen.

Kreditportfolio und Schulden des Landkreises

Nachfolgend das aktuelle Portfolio mit dem Restschuldenstand am 31.03.2024:

Nummer

Zinssatz

Zinsbindung bis

Vertragslaufzeit

Restschuld am 31.03.2024

Verwendungszweck

DARL0001

4,65

30.06.2028

30.06.2028

1.515.114

Krankenhaus-finanzierung/LRA-Erweiterung

DARL0061

3,06

30.12.2027

30.12.2027

1.000.000

SFZ Poing, RS EBE, Gymn. Vat

DARL0070

0

15.08.2028

16.11.2031

1.250.850

Ener.Sanierung LRA Süd+Westtrakt

DARL0077

0

30.03.2025

30.03.2035

3.300.000

Investitionskredit

DARL0078

0

29.03.2026

15.02.2036

363.000

ZV RS Vat. Mensa

DARL0086

0

29.03.2026

15.02.2036

187.000

ZV RS Vat. Turnhalle

DARL0087

0,05

15.05.2026

15.02.2036

590.282

ZV RS Vat.

DARL0088

0,05

15.05.2026

15.02.2036

329.742

ZV RS Vat. Turnhalle

DARL0091

0

19.10.2026

15.08.2036

557.750

ZV RS Vat. Mensa

DARL0092

0

19.10.2026

15.08.2036

132.250

ZV RS Vat

DARL0097

0

12.04.2028

12.04.2028

1.762.380

Gymn. Grafing

DARL0100

0

30.03.2025

31.03.2032

4.000.000

Investitionen allgemein

DARL0101

0

30.09.2032

30.09.2032

2.975.000

RS Poing Neubau

DARL0107

-0,34

15.02.2031

15.02.2041

1.352.344

Gymn. Vat. Erweiterung, 1. Rate

DARL0109

-0,34

15.08.2031

15.08.2031

4.168.350

Gymn. Vat Erweiterung. 2. Rate

DARL0110

-0,34

15.08.2031

15.08.2031

1.260.000

RS EBE Sanierung

DARL0113

-0,01

15.11.2031

15.11.2031

558.000

RS EBE Neubau

DARL0116

1,0436

31.03.2032

31.03.2032

2.419.144

SFZ Gymn. Grafing Erweiterung und Umbau

Neu: DARL0119

3,26

16.11.2033

31.12.2043

12.682.660

RS EBE, Gymn. Vat., SFZ Grafing

Neu:

DARL0120

3,11

31.12.2028

30.12.2043

8.788.750

Investitionen allgemein

Summe

 

 

 

49.192.616

 

Nachrichtlich

 

 

 

 

 

DARLKK01

0

18.12.2025

18.12.2025

23.500.000

Gewerbesteuerrückzahlung

Kassenkredit

PPP Kirchseeon

4,76

01.09.2028

01.09.2028

2.906.485

Gymn. Kirchseeon

DARL0111 - WBE

0

31.12.2041

31.12.2041

1.084.753

Personalwohnbau Klinik Pf-Guggetzer.Str.

 

Am 23.07.2018 hat der Landkreis den Kommunaldarlehensvertrag des Landkreises mit der SKE Gymnasium Kirchseeon GBR vom 02.05.2007 nach Ablauf von 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Ziff. 2 BGB mit Wirkung zum 28.02.2019 fristgerecht gekündigt. Diese Kündigung wurde von der Universal-Investment-Luxembourg mit Schreiben vom 30.07.2018 zurückgewiesen. Der Landkreis hat sich eines renommierten Fachanwalts zur Vertretung der Interessen des Landkreises bedient. Für die Restlaufzeit des Vertrages geht es um strittige Zinsverpflichtungen des Landkreises in Höhe von 1,4 Mio. €. In erster Instanz ist der Landkreis erwartungsgemäß unterlegen. Auch in der 2. war der Landkreis unterlegen. Die Revision (3. Instanz) wurde durch den Bundesgerichtshof nicht angenommen. Im Jahr 2021 wurden die Zahlung der (unbestrittenen) Tilgungsraten inkl. der ausstehenden Raten seit März 2019 für das PPP-Kirchseeon wiederaufgenommen. Um weitere Verzugszinsen zu vermeiden wurde Ende März 2022 gemäß dem Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 11.02.2022 Zinszahlungen in Höhe von 536.688,18 € an SKE Gymnasium Kirchseeon GBR ausgezahlt. Bei diesen Zinszahlungen handelt es sich, um die Zinsen laut Zahlungsplan von März 2019 bis einschließlich Mai 2021. Im Dezember 2022 erfolgten die ausstehenden Zinszahlungen in Höhe von 305.397,80 € von Juni 2021 bis Dezember 2022 inkl. der Verzugszinsen (201.880,95 €). Ab Januar 2023 erfolgen die Tilgungszahlungen inkl. Zinsen entsprechend des Tilgungsplanes.

 

Im Dezember 2020 wurde für die Rückzahlung der Gewerbesteuer inkl. Zinsen ein Kassen-kredit in Höhe von 23,5 Mio. € aufgenommen. Dieser Kredit ist mit einem Zinssatz in Höhe von 0 % zu verzinsen und zum Stichtag 18.12.2025 in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Beschluss für den Nachtragshaushalt, welcher aufgrund der Höhe des Kassenkredites erstellt werden musste, erfolgte am 14.12.2020 durch den Kreistag. Bis Anfang 2024 wurden hierfür bereits 13,9 Mio. € angespart und verzinst zurückgelegt. Aktuell sind folgende Beträge wie folgt angelegt:

 

Bank

Betrag

Laufzeit

Zinssatz

Zinsen 2024

Zinsen 2025

Norddeutsche Landesbank

2.000.000 €

07.02.23 - 07.02.25

3,58 %

72.594,44 € (bereits wieder angelegt)

72.793,33 €

Norddeutsche Landesbank

1.047.752,91 €

19.05.23 - 03.11.25

3,62 %

 

38.666,16 €

 

56.050,12 €

Norddeutsche Landesbank

3.000.000 €

07.02.24 - 07.02.25

3,52 %

 

107.360,00 €

Volksbank Mittlerer Neckar

4.672.655,27 €

(4,5 Mio. € + bereits ausgezahlte Zinsen von Februar 2024)

01.03.24 - 28.02.25

3,77 %

 

178.116,43

 

3.186.663,20 €

keine

variabel

variabler Zins

variabler Zins

Summe

13.907.071,38 €

 

 

 

 

 

Bei den 3 Mio. € bei der Norddeutschen Landesbank handelt es sich um eine Wiederanlage, weil die Laufzeit der bisherigen Anlage von 07.02.2023 bis zum 07.02.2024 betrug. Die Zinsen in Höhe von 100.070,83 € (3,29 %) wurden bei der Volksbank Mittlerer Neckar angelegt.

 

Im Dezember 2021 hat der Landkreis ein Darlehen für die Wohnbaugesellschaft Ebersberg gkU in Höhe von 1.245.400 € aufgenommen. Der Landkreis erhält bessere Zinskonditionen als die WBE, sodass der Landkreis das Darlehen aufnimmt und dieses an die WBE weiterreicht. Den kompletten Schuldendienst (Zins und Tilgung), den der Landkreis gegenüber der Bank zu leisen hat, wird eins zu eins von der WBE übernommen. Hierbei handelt es sich um durchlaufende Posten. Auswirkungen auf den Landkreishaushalt sind nicht gegeben.

 

In der Haushaltssatzung 2024 ist eine Kreditermächtigung von 15,5 Mio. € vorgesehen. Davon sind 5,4 Mio. € für ein weiteres Darlehen an die Wohnbaugesellschaft als „durchlaufenden Posten“ vorgesehen (Personalwohnbau von-Scala-Straße Ebersberg). Die Kreditermächtigung für die Investitionen des Landkreises beträgt 10,1 Mio. €. Zusätzlich steht nach einer Gesetzesänderung die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus 2022 bis zum Ende des Jahres 2025 (= Ende der Finanzplanungsjahre des Haushaltes 2022) und die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus 2023 bis zum Ende des Jahres 2026 zur Verfügung. Demnach entspricht die zur Verfügung stehende Kreditermächtigung insgesamt 35,9 Mio. € (ohne die 5,4 Mio. € für die WBE).

 

Seit der letzten Berichterstattung im Oktober 2023 wurde im November 2023 ein Investitionskredit bei der KFW über 12.843.200 € für die Bauvorhaben an der Realschule Ebersberg, Gymnasium Vaterstetten und am SFZ Grafing aufgenommen. Der Zinssatz beträgt 3,26 % mit einer 10jährigen Zinsfestschreibung. Die Darlehenssumme ist in 20 Jahren zu tilgen. Ende Januar 2024 wurde für verschiedene Investitionsvorhaben ein Kredit in Höhe von 8,9 Mio. € in Anspruch genommen. Hierbei beträgt der Zinssatz 3,11 % mit einer 5jährigen Zinsfestschreibung und einer 20jährigen Darlehenslaufzeit.

 

Für die folgenden zwei Darlehen wurde am 30.03.2024 die letzte Tilgungsrate fällig:

Nummer

Zinssatz

Darlehenssumme

Aufnahme-

datum

Laufzeitende

Verwendungszweck

DARL0016

2,83

6.744.735

31.12.2004

30.03.2024

Kreisklinik- Umbau BA 3a&3b sowie Sanierung

DARL0017

2,83

387.777

31.12.2004

30.03.2024

Erweiterung SFZ Grafing

 

Insgesamt haben sich seit der letzten Berichterstattung am 09.10.2023 die Schulden des Landkreises um 19 Mio. € erhöht (ohne Einbezug des Kassenkredites, PPP-Kirchseeon und der WBE).

 

Seit 2023 geben die Sachgebiete mit den größten geplanten Investitionen (über 100.000 €) regelmäßig dem Finanzmanagement Auskunft, wann mit welchem Mittelabfluss zu rechnen ist. Damit soll die interne Steuerung bezüglich der Kreditaufnahmen sowie das Bewusstsein für die Ausschöpfung der geplanten Investitionen verbessert werden.

 

Mit folgendem Mittelabfluss (Werte in €) wird bis zum Ende des Jahres 2024 gerechnet (Stand März 2024).

 

Investition/Ausschuss

Quartal II

Quartal III

Quartal IV

Investitionspauschale

(Allgemeine Finanzwirtschaft)

 

- 834.591

 

Kreisklinik: Zuschuss medizinische Geräte u. EDV

1.500.000

 

 

Summe KSA

inkl. weiterer Investitionsvorhaben

1.847.272

95.555

164.416

Summe SFB Sachgebiete

133.000

163.800

482.500

Summe SFB Schulen

597.889

450.000

-1.409.020

RS Ebersberg: Generalsanierung Verwaltungsgeb.

500.000

300.000

-305.500

Gym Vat: Erweiterung Gebäude

3.700.000

1.100.000

-1.859.536

SFZ Grafing: Erweiterung Var. 3 (Süden 5 VG)

500.000

700.000

-1.929.218

Summe LSV

inkl. weiterer Investitionsvorhaben

5.519.289

3.053.071

-2.885.231

910-0018 LKW

 

 

500.000

910-09-007 EBE9: Ausb. zw. Haging u. Jakobneuh. b. Schaurach

50.000

500.000

600.000

910-18-004 EBE18: Ausbau Markt Schwaben - Lkrs.grenze

300.000

-1.287.000

 

Summe ULV ohne KAW

inkl. weiterer Investitionsvorhaben

580.000

123.000

2.412.568

Gesamt

8.677.450

3.050.835

-1.234.767

 

Insgesamt werden laut der Sachgebiete für die größten Investitionen voraussichtlich 10,5 Mio. € an Zahlungen für das restliche Jahr 2024 fällig. Investitionskredite werden erst aufgenommen, wenn die Liquidität des Landkreises nicht mehr ausreicht, um die Rechnungen zu zahlen. Hierfür werden täglich die Zahlungsläufe und die Veränderung der vorhandenen Liquidität geprüft. Am 16.04.2024 betrug der Kontostand magere 2,8 Mio. €, sodass das Finanzmanagement von weiteren Kreditaufnahmen in 2024 ausgeht. 

 

Das seit dem 29.01.2021 bestehende innere Darlehen zur Liquiditätsüberbrückung des Landkreises gegenüber der Kommunalen Abfallwirtschaft in Höhe von 2 Mio. €, wurde im 4. Quartal 2023 an die KAW zurückgezahlt. Hierfür sind 40.300 € an Zinsen in 2023 fällig geworden. Anfang 2024 wurde kurzfristig erneut ein inneres Darlehen in Höhe von 3 Mio. € zur Liquiditätsüberbrückung benötigt, welches Mitte März 2024 wieder an die KAW zurückgezahlt wurde. Hierfür entstanden Zinsen in Höhe von 15.800 €. Zurzeit besteht kein inneres Darlehen zur Liquiditätsüberbrückung des Landkreises gegenüber der Kommunalen Abfallwirtschaft.

 

Bis Ende 2023 wurden 12,5 Mio. € Liquiditätshilfe an die Kreisklinik ausgezahlt. Insgesamt wurden 14 Millionen bewilligt. In 2024 wird die Absicherung um weitere 8,5 Mio. € erhöht.

 

Folgende Zahlungen sind bisher angefallen:

Zahlung an Kreisklinik

Höhe des Kassenkredits

18.12.2018

1.500.000 €

22.01.2019

500.000 €

25.04.2019

1.000.000 €

28.05.2019

1.000.000 €

16.12.2019

1.300.000 €

20.03.2020

700.000 €

23.03.2021

2.000.000 €

15.07.2021

2.000.000 €

23.10.2023

2.500.000 €

Summe

12.500.000 €

 

Im Jahr 2024 wird mit weiteren Liquiditätshilfen von insgesamt 8 Mio. € gerechnet.

 

Die Schulden des Landkreises betragen zum 31.12.2022 bei einer Einwohnerzahl von 146.597 (Stand 30.06.2022) 220 € pro Einwohner (ohne Kassenkredit). Sie liegen damit weiterhin über dem Durchschnitt Bayerns bei der Landkreisverschuldung von 166 € pro Einwohner (Stand: 31.12.2022). Die durchschnittliche Verschuldung Oberbayerns liegt bei 222 € pro Einwohner.

Aktuelle Entwicklungen in der Zinssicherung

Im April 2023 fand eine Adjustierung der bestehenden Zinssicherungsverträge statt, um das kommunalrechtliche Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Durch die aktive Zinssteuerung wird nun die Sicherungswirkung, insbesondere in den betrachteten Szenarien (Zinsen steigen mit +4%/5 Jahre, +2%/2 Jahre, keine Veränderung und Versteilerung), deutlich erhöht. Die Zinssicherungsverträge wurden mit der HAL Privatbank, SaarLB und Nord/LB vereinbart. Hintergrund dieser Adjustierungen ist zum einen die starke Veränderung des Zinsniveaus (derzeit inverse Zinsstrukturkurve) und eine stetige Anpassung an die sich ändernden Grundgeschäfte (also die „Ursprungsdarlehen). Derzeit ist die Gesamtsicht äußerst positiv zu bewerten, d.h. die Zinssicherungsverträge zeigen nach der Adjustierung in der Gesamtsicht eine deutlich höhere Sicherungswirkung. Dadurch ergab sich für das Haushaltsjahr 2023 ein positives Zinsergebnis in Höhe von 125.306 €.

Die bisher erzielten Zinsrückerstattungen im Überblick:

2007

54.611

2013

63.204

2008

339.140

2014

40.091

2009

222.999

2015

16.741

2010

367.590

2016 - 2021

0

2011

612.300

2022

35.358

2012

400.000

2023

125.306

 

 

Summe

2.277.340

 

Im Jahr 2024 beträgt das haushaltswirksames Zinsergebnis voraussichtlich ca. 100.000 €.

Entwicklung der Zinsen und Verwahrentgelte

Mit Wirkung zum 27.07.2022 hat die europäische Zentralbank (EZB) angesichts der Rekordinflation erstmals seit 11 Jahren den Leitzins von 0 % auf 0,5 % erhöht. Außerdem entfällt der Negativzins für geparkte Gelder, d.h. Banken müssen nicht mehr draufzahlen, wenn sie überschüssiges Geld bei der EZB parken. Dieser Zinssatz wurde von -0,5 % auf 0 % angehoben. Nach kurzer Zeit am 08.09.2022 beschließt die EZB noch einmal den Leitzins um 0,75 %-Punkte auf 1,25 % zu erhöhen. Auch der Einlagezinssatz wurde um 0,75 %-Punkte erhöht (von 0 % auf 0,75 %). Weitere Zinserhöhungen folgten, welche in der folgenden Tabelle dargestellt werden:

 

Datum

Leitzinssatz

Einlagezinssatz

02.11.2022

2,00 %

1,50 %

21.12.2022

2,50 %

2,00 %

08.02.2023

3,00 %

2,50 %

22.03.2023

3,50 %

3,00 %

10.05.2023

3,75 %

3,25 %

21.06.2023

4,00 %

3,5 %

02.08.2023

4,25 %

3,75 %

20.09.2023

4,50 %

4,00 %

 

Mit der Erhöhung des Leitzinses endet die Niedrigzinspolitik der EZB und die Zinsen für Darlehen steigen. Bis Anfang 2022 konnten wir noch Darlehen mit negativen Zinsen abschließen, zum jetzigen Zeitpunkt sieht dies ganz anders aus. Der Zinssatz für Darlehen liegt zurzeit bei ca. 3 %. Dennoch nähert sich zurzeit die Inflationsrate der Eurozone den angestrebten 2 % an, sodass die Mitglieder des geldpolitischen Rats zuversichtlich sind, dass die Bedingungen für eine zukünftige Reduzierung der Zinssätze gegeben sind. Um eine Entscheidung treffen zu können, wollte der Rat aber sicherheitshalber die Informationen im Juni 2024 abwarten.

 

Es wird weiterhin intensiv versucht die liquiden Mittel mündelsicher und ohne Verwahrentgelte anzulegen.

 

Warnindikatoren aus der Finanzleitlinie:

 

Der Kassenkredit wird bei den Warnindikatoren nicht mitberücksichtigt, da dieser ausschließlich für die Rückzahlung der Gewerbesteuer aufgenommen wurde und somit für die Finanzierung der Investitionen (Schaffung von längerfristigen aktivierbaren Werten) keine Rolle spielt (sogenannter konsumtiver Kredit). Im Schuldenstand ist außerdem das Darlehen für die WBE und die Gesamtkosten für das PPP-Kirchseeon nicht enthalten. Die Planwerte 2024 bis 2027 entsprechen dem Haushaltsplan 2024.

 

Warnindikator Schuldenabbau: Ab 2040 darf die Verschuldung des Landkreises höchstens 20 % des Gesamtbetrags der Aufwendungen der Haushaltssatzung des jeweiligen Planjahres betragen. Im Planjahr 2024 beträgt der Gesamtbetrag der Aufwendungen 197,3 Mio. €, würde die Regel also bereits wirksam sein, wäre der Indikator überschritten. Am Jahresende 2024 wird die Verschuldung bei ca. 54,8 Mio. € liegen, das wären 27,8 % und damit um 6 % Punkte über dem Ist des Vorjahres 2023. Diese Verschlechterung ist auf die allgemein geplante Erhöhung des Schuldenstandes aufgrund von Investitionen zurückzuführen.

Die Konzernbetrachtung zeigt im Jahr 2022 eine Einhaltung des Wertes – der Warnindikator liegt bei 19,21 %!

Darlehen werden vom Landkreis in 20 Jahren getilgt. Der Indikator wird aber in den nächsten Jahren weiterhin überschritten werden – es sind neue Kredite in Höhe von 18,8 Mio. € (2025 – 2027) in der Finanzplanung aufgezeigt.

Das Finanzmanagement kann nur die bestmöglichen Zinsbedingungen mit den Banken verhandeln und für eine effiziente Anwendung der Zinssicherungsinstrumente sorgen. Die Höhe der Kreditaufnahmen kann das Finanzmanagement nicht beeinflussen, sie sind die Folge von Investitionsentscheidungen des Kreistags.

 

Warnindikator Schuldenstand: Er darf 60 % des Gesamtbetrages der jährlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts nicht überschreiten. Er beträgt am 31.12.2024 27,8 % und damit 6 % Punkte mehr als im Vorjahr. Laut Haushaltsplanung 2024 ist eine Steigerung des Schuldenstandes auf 29,7 % im Jahr 2026 ausgewiesen.

 

Warnindikator Liquidität: Insbesondere zur Sicherstellung der Liquidität muss die Höhe der Netto-Abschreibungen mindestens der Höhe der Tilgungen entsprechen, welches für alle Planungsjahre gegeben ist. Für das Jahr 2024 entsteht ein Liquiditätsüberschuss in Höhe von 3,97 Mio. €. In den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 sinkt der Warnindikator kontinuierlich und erreicht 2027 einen Wert von 1,7 Mio. €.

 

Warnindikator Ergebnisüberschuss: Das bereinigte Jahresergebnis ohne Netto-Abschreibungen begleicht mindestens die Tilgungen und den Eigenfinanzierungsanteil für die Investitionen. Dieser Indikator muss im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung eingehalten werden, um die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushaltes zu gewährleisten. Im Haushaltsjahr 2024 ist ein bereinigtes Jahresergebnis (ohne Netto-Abschreibungen) in Höhe von 13,1 Mio. € vorgesehen. Dieser Ergebnisüberschuss kann die Tilgungen (4,6 Mio. €) sowie den Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen (4,4 Mio. €) finanzieren. Der Warnindikator weist sogar noch einen frei verfügbaren Betrag von 4 Mio. € auf. Aufgrund der hohen geplanten Investitionen und Kreditaufnahmen verschlechtert sich der Warnindikator in den Planungsjahren bis 2027. Dabei sind bereits Eigenfinanzierungsanteile von 7 Mio. € bis 10 Mio. € berücksichtigt. Um den dafür notwendigen Ergebnisüberschuss zu erreichen, wurde in der Planung 2025 und 2026 mit einer Kreisumlagenerhöhung um 2,2 %-Punkte kalkuliert (von 49,5 % auf 51,7 %) sowie im Jahr 2027 mit einer Erhöhung von 4,7 %-Punkten (von 49,5 % auf 54,2 %). Für diese Kalkulation wurden die Umlagegrundlagen für das Jahr 2024 herangezogen. Sollten sich die Umlagegrundlagen erhöhen, müssten die Kreisumlagenpunkte weniger stark erhöht werden. Dieser Warnindikator wird in allen Planungsjahren eingehalten.

 

Warnindikator Eigenfinanzierungsanteil: Die Gesamtsumme der Investitionen pro Jahr muss mindestens zu 25 % aus Eigenmittel finanziert werden. Die einzelne Investition kann davon abweichen. Dies ist in 2024 nicht sichergestellt. Im Jahr 2024 stehen in der Planung den Investitionen in Höhe von netto 22,4 Mio. € Kreditaufnahmen in Höhe von 18 Mio. € gegenüber.

Alle Warnindikatoren, Schuldenabbau, Schuldenstand, Liquidität, Ergebnisüberschuss und Eigenfinanzierungsanteil haben sich planmäßig gegenüber dem Vorjahr verschlechtert.

Besonderes Augenmerk gilt es auf den Warnindikator Schuldenabbau zu legen, der vorsieht zu lenken, dass die Verschuldung des Landkreises 2040 noch 20 % des Gesamtbetrags der Aufwendungen betragen soll. Aufgrund der Investitionstätigkeiten in der Finanzplanung wird der vorgegebene Wert von 20 % überschritten. Gerät dieser Warnindikator „aus den Fugen“, wird das auch den Warnindikator Liquidität negativ beeinflussen, was durch steigende Tilgungen sichtbar wird. Der Warnindikator Eigenfinanzierungsanteil wird im Planjahr 2024 überschritten. Der Warnindikator Ergebnisüberschuss wird laut der jetzigen Planung eingehalten, verschlechtert sich aber deutlich von Jahr zu Jahr. Darüber hinaus muss die Ansparung von liquiden Mittel für die Rückzahlung des Kassenkredites berücksichtigt werden. Diese Mittel stehen nicht für die Finanzierung von Investitionen zur Verfügung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Den nächsten Halbjahresbericht erhält der Kreis- und Strategieausschuss in seiner Sitzung im Oktober 2024.

Auswirkung auf den Haushalt:

Der Halbjahresbericht zur Leitlinie des Kreistags für das Kommunale Schuldenmanagement des Landkreises Ebersberg zeigt für 2024 eine kritische Entwicklung. Das wird sich in den künftigen Jahren nicht ändern.