Nachdem die Satzung keine Regelungen zur Genehmigung durch die Kreisgremien enthält, ist die Möglichkeit der Weisungserteilung an Aufsichtsratsmitglieder begrenzt. Eine Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich.
Seit dem Wirtschaftsplan 2010 gibt es einen grundlegenden Wandel im Bereich der Wirtschaftsplanung im Hinblick auf die Berücksichtigung der Anforderungen des europäischen Beihilferechts. Der bisherige Begriff „korrespondierende Posten“ wurde ersetzt durch den Begriff „Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen des Landkreises für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (DAWI).
Um eine Notifizierung der Zuwendungen an die Kreisklinik gGmbH bei der EU-Kommission zu vermeiden, wurde die Kreisklinik Ebersberg gGmbH im Rahmen eines sog. Betrauungsaktes öffentlich durch den Landkreis Ebersberg betraut. Dies deshalb, weil die Zuschüsse an die Kreisklinik in der Regel die Grenzen, die durch die DE-Minimis-Verordnung vorgegeben sind, übersteigen. Voraussetzung für die Bezuschussung der Kreisklinik gGmbH war deshalb ein Betrauungsakt im Rahmen der Freistellungsentscheidung. Diesen Betrauungsakt hat der Kreistag in seiner Sitzung am 21.12.2009 TOP 5 ö beschlossen und am 13.5.2013 auf die aktuellen Anforderungen angepasst (Laufzeitbegrenzung auf 10 Jahre, Widerrufsrecht). Mit Beschluss des Kreistags vom 18.12.2017 TOP 7 ö wurde der Betrauungsakt letztmalig geändert. Diese Änderung des Betrauungsaktes war notwendig, um die EU-beihilferechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Strukturförderprogramms des Freistaats Bayern für Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum in Anspruch zu nehmen. Zur Vermeidung einer Quersubventionierung war es daher notwendig den Betrauungsakt dahingehend anzupassen, dass das Ergebnis / Defizit der Fachabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe gesondert ausgewiesen wird.
Die Förderung des Defizitausgleichs der Gynäkologie und Geburtenhilfe 2023 wurde fristgerecht bei der zuständigen Regierung von Oberfranken beantragt und befindet sich derzeit in Bearbeitung.
Anträge der Kreisklinik im Zusammenhang mit dem Betrauungsakt im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2025:
Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis im Wirtschaftsjahr 2025 finden sich in der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage. Sie sind Bestandteil des Betrauungsaktes.
Außerdem werden die Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis für die Wirtschaftsjahre 2017 – 2029 dargestellt (Anlage 2). Diese längerfristige Übersicht wird seit dem Wirtschaftsjahr 2022 vorgestellt.
Zinslose
Verpachtung:
Seit Betriebsaufnahme am 1.1.2002 der gGmbH sind die Grundstücke und Gebäude aus dem Sondervermögen Kreisklinik (Besitzgesellschaft) an die Kreisklinik gGmbH (Betriebsgesellschaft) zinslos verpachtet.
Zuschuss für medizinische Geräte und EDV:
In den Vorjahren hatte die Kreisklinik gGmbH beantragt, dass 3 % der Umsatzrendite aus den allgemeinen Krankenhausleistungen, aus positiven Ergebnissen aus dem DAWI generell und kumulativ den Rücklagen für medizinische Geräte und EDV zugeführt werden sollen. Damit sollte sichergestellt werden, dass der medizinische und EDV-technische Standard auf dem derzeitigen hohen Niveau erhalten bleiben kann. Verbleibende Nettoergebnisse müssen (zur Vermeidung einer Überkompensation) zur Reduzierung der Zuschüsse des Landkreises (in der Regel für Baumaßnahmen) eingesetzt werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird eine eventuelle Überkompensation festgestellt und dokumentiert und im Folgejahr von der Kreisklinik gGmbH den zweckgebundenen Rücklagen für Baumaßnahmen zugeführt.
Die Regelung, 3 % der Umsatzrendite aus den allgemeinen
Krankenhausleistungen aus positiven Ergebnissen den Rücklagen für medizinische
Geräte und EDV zuzuführen, entspricht in etwa einem Betrag von 1,5 Mio. €
jährlich. Diese 3 % zusätzlich den allgemeinen Krankenhausleistungen zu den
pauschalen Fördergeldern nach Art 12 BayKrG zuzuweisen, wird im Klinikwesen als
notwendige Bereitstellungspauschale zur Finanzierung von kurzfristigen
Anlagegütern angesehen.
Der Landkreis kann für die Erbringung der in § 2 Abs. 1 genannten
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse jeweils
erforderliche Investitionszuschüsse leisten.
Wenngleich diese Regelung ausreichen würde, auch Investitionszuschüsse
über Baumaßnahmen hinaus zu leisten (also z.B. auch für EDV und medizinische
Geräte), wurde vorgeschlagen, den Betrauungsakt (DAWI) wie folgt zu ergänzen:
Der Landkreis kann auf Antrag des Aufsichtsrats der Kreisklinik Zuschüsse
für Investitionen in medizinische Geräte und die Weiterentwicklung der EDV leisten.
Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung auf Grund des
Betrauungsakts.
Das Beteiligungsmanagement empfiehlt eine Zuschusszahlung anstelle eines
Darlehens, weil Darlehen das Betriebsergebnis der Klinik weiter belasten. Dies
ist in der derzeitigen Situation der Kreisklinik nicht zielführend.
Der Kreis- und Strategieausschuss am 07.10.2019 sowie
der Kreistag am 22.11.2019 folgten daher mit Beschluss dem Vorschlag, der
Kreisklinik Ebersberg gGmbH einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für
Investitionen in medizinische Geräte und EDV jährlich zu gewähren, sofern die
Kreisklinik hierfür nicht in der Lage ist. Zur Vermeidung von Überkompensation
erfolgt die Endabrechnung aufgrund des Betrauungsakts.
Der Kreis- und Strategieausschuss am 21.02.2022 sowie der Kreistag am
16.05.2022 haben den Beschluss konkretisiert und zusätzlich beschlossen:
„Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die Defizite
der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen die Gewinne
verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die Zuschusszahlung für
die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im Folgejahr eingestellt bzw.
um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die Liquidität dies zulässt.“
Der Kreis- und Strategieausschuss am 07.11.2022 hat den Beschluss
ergänzt:
„Folgende Maßnahmen werden im
Verwendungsnachweis eines Jahres berücksichtigt:
· Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr
· Maßnahmen, für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr rechtliche
Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc. eingegangen wurden und deren
Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt.
· Geplante Maßnahmen, die mit dem Wirtschaftsplan Teil 2 der Kreisklinik
korrespondieren. Sollten durch Planänderungen Abweichungen erfolgen, ist dies
zu begründen.
Der Betrauungsakt wird entsprechend angepasst.“
Nach der daraufhin erfolgten Anfrage an den BKPV, den Betrauungsakt
anzupassen, wurde mitgeteilt, dass dies nicht notwendig sei, da es sich bei dem
Zuschuss für medizinische Geräte und EDV nicht um einen Defizitausgleich
handelt, sondern um einen Zuschuss für Anschaffungen.
Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen,
den letzten Satz „Der Betrauungsakt wird entsprechend angepasst.“ zu streichen.
Der einstimmige Beschluss erfolgte in der Kreistagssitzung vom 18.12.2023 unter
TOP 7 Ö.
Die Verwendungsnachweise für die
gewährten Zuschüsse wurden für die Jahre 2020, 2021 und 2022 vorgelegt, die
Schlussbescheide erstellt.
Für den Zuschuss für
medizinische Geräte und EDV im Jahr 2022 wird im Prüfungsvermerk auf Folgendes
hingewiesen:
„Ohne
unser Prüfungsurteil einzuschränken, weisen wir auf Punkt 4 Sachlicher Bericht
hin, wonach die Mittel bis zum 31. Dezember 2022 noch nicht vollständig
verausgabt wurden. Das entsprechende Anlagevermögen war bestellt, in Höhe von
318.672,82 € aber aufgrund langer ‚Lieferzeiten noch nicht geliefert, aber auch
noch nicht verausgabt. Bis zum Prüfungszeitpunkt im Oktober 2023 war das
entsprechend finanzierte Anlagevermögen vollständig geliefert und aktiviert, so
dass die Mittel bis zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe zweckentsprechend
verwendet wurden.“
Verlustausgleich:
Nach § 18 der Satzung der Kreisklinik gGmbH werden Betriebsverluste der Gesellschaft vom Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren gedeckt werden können.
In 2020 erfolgte ein Verlustausgleich in Höhe von 1.960.276.
Es wurde der Verlust 2015 in Höhe von 2.187.370 € mit dem Bilanzgewinn 2016 (227.094 €) verrechnet.
In 2021 ist wegen des Bilanzgewinns in Höhe von 227.094 € im Jahr 2016 kein Verlustausgleich zu leisten. Es wurden einmalig 1,7 Mio. € aus erhöhten Schlüsselzuweisungen der Kreisklinik zur Verfügung gestellt.
In 2022 wurde der Verlust vom Jahr 2017 in Höhe von 2.377.395 € ausgeglichen. Da im Jahr 2020 ein Gewinn in Höhe von
1.409.789 € erzielt werden konnte, reduziert sich der zu leistende
Verlustausgleich auf 967.606 €.
Die Kreisklinik erwirtschaftete 2021 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 1.103.400,40 €. Dieser deckt die Verluste der
Jahre 2018
(751.949 €) und 2019 (246.166 €) ab.
Bis
einschließlich 2026 sind folglich keine Verlustausgleiche mehr zu leisten.
In 2022 wurde ein Verlust in Höhe von 2.871.538 € ausgewiesen. Dieser vermindert sich um den verbleibenden Überschuss 2021 in Höhe von 105.286 €. Somit sind in 2027 2.766.252 € auszugleichen, soweit bis dahin keine Gewinne entstehen.
In
2023 wurde ein Verlust in Höhe von 8.808.735 € ausgewiesen. Dieser ist im Jahr 2028 auszugleichen, soweit bis dahin keine Gewinne entstehen.
Außerdem entstand in 2023 ein Defizit in der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe in Höhe von 2.547.566 €. Wie in der Kreis- und Strategieausschusssitzung vom 08.07.2024 berichtet, sieht der Wirtschaftsplan der Kreisklinik dagegen einen Defizitbetrag in Höhe von 1,3 Mio. € vor, der auch in den Haushalt 2024 des Landkreises Ebersberg eingeplant wurde und im Jahr 2024 an die Kreisklinik ausgezahlt wird. Der restliche Betrag in Höhe von 1.247.566 € wird im Jahr 2028 ausgezahlt.
Somit beträgt der in 2028 zu leistende Verlustausgleich insgesamt 10.056.301 €.
Bürgschaftserklärungen:
Bürgschaftserklärungen sind Begünstigungen für die DAWI und als solche Bestandteile des Betrauungsaktes. Die vom Freistaat Bayern an die Kreisklinik gGmbH gewährten Zuwendungen für die Baumaßnahmen müssen vom Landkreis im Rahmen von Bürgschaftserklärungen abgesichert werden. Derzeit sind das
Bürgschaftserklärung vom 09.05.2005 |
9.000.000 € |
Bürgschaftserklärung vom 10.02.2009 |
10.000.000 € |
Bürgschaftserklärung vom 29.04.2010 |
11.824.000 € |
Bürgschaftserklärung vom 07.12.2015 |
15.960.000 € |
Bürgschaftserklärung vom 10.11.2021 |
1.015.040 € |
Summe |
47.799.040
€ |
Die Summe der freiwerdenden Bürgschaften wird im DAWI mit 14.611.988 € angegeben.
Die
Bürgschaft vom 20.11.2001 in Höhe von 42.437.226 € wurde am 05.03.2024 von der
Staatsschuldenverwaltung an den Landkreis Ebersberg zurückgegeben.
Sicherung der Liquidität der Kreisklinik gGmbH:
Aufgrund der fehlenden Eigenkapitaldecke der Kreisklinik gGmbH und der günstigeren Kreditkonditionen für den Landkreis, werden Darlehen (Zwischen- und Endfinanzierung) von geförderten und nicht geförderten Baumaßnahmen grundsätzlich über den Landkreis aufgenommen. Zins und Tilgung der 20%igen Eigenbeteiligung der Investitionsmaßnahmen werden von der Klinik gGmbH dem Landkreis erstattet.
Für geförderte Maßnahmen (Zwischenfinanzierung) trägt der Landkreis den Zins.
Zum 31.12.2023 wurden insgesamt 12,5 Mio. € Kassenkredit an die Kreisklinik ausbezahlt.
Per 31.12.2024 besteht eine Absicherung in Höhe von 22,5 Mio. €. Stand 22.08.2024 wurden insgesamt 19,5 Mio. € aufgenommen. Die Aufnahme von weiteren 3 Mio. € ist bis Ende 2024 geplant:
Zahlung an Kreisklinik |
Höhe des Kassenkredits |
18.12.2018 |
1.500.000 € |
22.01.2019 |
500.000 € |
25.04.2019 |
1.000.000 € |
28.05.2019 |
1.000.000 € |
16.12.2019 |
1.300.000 € |
20.03.2020 |
700.000 € |
23.03.2021 |
2.000.000 € |
15.07.2021 |
2.000.000 € |
23.10.2023 |
2.500.000 € |
21.03.2024 |
2.000.000 € |
18.04.2024 |
2.000.000 € |
22.08.2024 |
3.000.000 € |
20.09.2024 |
1.000.000 € |
Summe |
20.500.000 € |
weitere geplante Kredite in 2024: |
|
51. KW |
2.000.000 € |
Die weitere Entwicklung gemäß
Wirtschaftsplan 2025 Teil 1 der Kreisklinik:
Haushaltsjahr |
Volumen Kassenkredit Gesamt |
Bereits in den Vorjahren aufgenommen |
Neuaufnahmen |
Rückzahlung |
2025 |
35,0 Mio. € |
22,5 Mio. € |
12,5 Mio. € |
0 € |
2026 |
35,0 Mio. € |
Noch nicht bezifferbar |
|
|
2027 |
35,0 Mio. € |
Noch nicht bezifferbar |
2.766.252 € |
|
2028 |
35,0 Mio. € |
Noch nicht bezifferbar |
10.056.301 € |
|
2029 |
35,0 Mio. € |
Noch nicht bezifferbar |
9.064.438 € |
Für die Liquiditätssicherung der Kreisklinik muss im gegebenen Fall der Landkreis weitere Kassenkredite aufnehmen. Sollte der Landkreis einen Kassenkredit für eigene Zwecke benötigen, müsste die Kreisklinik eigene Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen bzw. den durch den Landkreis gewährten Kassenkredit zurückzahlen. An dieser Stelle ist auf den Höchstbetrag der Kassenkredite gemäß § 5 der Haushaltssatzung des Landkreises Ebersberg hinzuweisen. Der Höchstbetrag soll gem. Art. 67 LKrO ein Fünftel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen. Die Festsetzung eines höheren Betrags ist in der Haushaltssatzung jedoch möglich, wenn die Abweichung notwendig und begründbar ist.
Nach Auskunft der Regierung von
Oberbayern kommt dagegen eine Bürgschaft für einen Liquiditätskredit, den die
Kreisklinik selbst aufnehmen würde, aufgrund der fehlenden dinglichen Sicherung
nicht in Betracht.
Unterstützung von Marketingmaßnahmen:
Zur Erzielung einer hohen Auslastung seiner Klinik unterstützt der Landkreis die gGmbH im Jahr 2024 in Höhe von 37 Tsd. € für Marketingmaßnahmen. Die Höhe entspricht den erzielten Erbpachtzinsen eines kliniknahen Grundstücks des Landkreises. Der Pachtzins wurde gemäß Verbraucherpreisindex angepasst.
Änderung der Eigenbeteiligung:
Der Kreistag hat am 14.12.2015 beschlossen, 80 % der Eigenbeteiligung der Kreisklinik an Baumaßnahmen zu bezuschussen. Dies ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Kein Automatismus, jede Baumaßnahme wird einzeln geprüft
- Abschlagszahlungen nach Baufortschritt
- Vorbehalt der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts
- Abrechnung nach Vorlage des Verwendungsnachweises
- Rückforderung bei nicht zweckentsprechender Verwendung
- Sollte die Kreisklinik höhere Gewinne schreiben käme es zur Bildung von Rücklagen für Investitionen. In diesem Fall gilt die Vorrangverwendung der Baurücklagen und der Landkreis kann die Zuschussbescheide entsprechend reduzieren.
Sachverhaltsdarstellung zu Projekten, auf die der Beschluss des Kreistags vom 14.12.2015 Auswirkungen hat:
1. Bauabschnitt 8
Die Fertigstellung von BA 8 erfolgte im April 2014. Der Bauabschnitt ist schlussgerechnet.
Der Eigenanteil des Landkreises beträgt 80% 6.348.000 €, der darlehensfinanzierte Eigenanteil der Kreisklinik 20% 1.587.000 €.
In 2023 wurden noch Rechnungen nachbezahlt, die bis jetzt strittig waren. Dadurch erhöht sich der Eigenanteil des Landkreises in 2024 um 35.987 €.
2. Bauabschnitt 9 (Gesamtsanierung
Bettenhaus)
Für den Bauabschnitt 9 sind Baukosten in Höhe von 23,3 Mio. € angefallen. Gegenüber der ursprünglichen Planung konnten durch Bauzeitverkürzung Einsparungen in Höhe von ca. 3 Mio. € generiert werden. Die Finanzierung verteilt sich wie folgt:
|
Planung 2024 |
Planung 2025 |
Anteil Freistaat Bayern |
14.665.000 € |
14.665.000 € |
Umfinanzierung nach Artikel 12 |
0 € |
0 € |
Eigenanteil Landkreis Zuschussbescheid 80 % |
5.435.000 € |
5.435.000 € |
Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Erbe |
1.440.000 € |
1.440.000 € |
Eigenanteil 20% gGmbH – finanziert über Darlehen Landkreis |
1.719.000 € |
1.719.000 € |
In
2023 erfolgte nun die endgültige Abrechnung des Bauabschnitts. Nach Planungsänderung und Prüfung
des Verwendungsnachweises, der am 13.01.2021 bei der Regierung von Oberbayern
eingereicht wurde, wurde festgestellt, dass die förderfähigen Kosten um mehr
als 10% sanken. Daraufhin wurden die förderfähigen Kosten durch die Regierung
von Oberbayern abschließend auf 14.665.134 € festgesetzt.
Die
Gesamtkosten lagen bei 23.259.431 €. Der verbleibende Eigenanteil wird zu 80%
(6.875.438 €) vom Landkreis und zu 20% (1.718.859 €) von der Kreisklinik
getragen werden. Von den 6.875.438 € wurden 1.440.000 € aus dem sog. „Erbe
Jakob“ finanziert, der Rest in Höhe von 5.435.438 € wurde vom Landkreis
Ebersberg getragen.
3.
Sanierung OP 0,4,5
Im Jahr 2013 wurde mit der Sanierung des OP 0,4,5 begonnen. Hierfür wurden zunächst Gesamtkosten in Höhe von 2,5 Mio. € veranschlagt. Die Gesamtkosten belaufen sich endgültig auf 4,99 Mio. €. Die Maßnahme wird mit 2 Mio. € staatlich gefördert (ohne Indexierung).
|
Endgültige Kosten |
Anteil Freistaat Bayern |
2.062.000 € |
Örtliche Beteiligung |
36.000 € |
Zuschussbescheid 80 % Landkreis |
2.317.000 € |
Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Darlehen Landkreis |
579.000 € |
Die Zwischenfinanzierungskosten belaufen sich auf 27.000 € und werden durch den Landkreis erstattet.
4.
"Von-Scala-Haus"
Nachdem das Ärztehaus nicht realisiert werden kann, wurde in Bezug auf dieses Grundstück eine Umwidmung vorgenommen. Es ist geplant auf diesem Grundstück ein Wohngebäude durch den Landkreis (WBE gKU) errichten zu lassen, welches dann den Mitarbeitern der Klinik zur Verfügung steht. Baubeginn wird 2025 sein, Ende 2026 soll das Gebäude stehen, in dem 64 Wohnungen entstehen.
5. Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 +
E1
Es ist geplant auf der Fläche des jetzigen Personalwohnbau I eine neue zentrale Notaufnahme als eigener Gebäudebestandteil zu errichten. Dieser soll dann eine eigene Anbindung an die ehemalige B 304 erhalten, um somit den Verkehr in der Pfarrer-Guggetzer-Straße zu entlasten und gleichzeitig eine komfortablere An- und Abfahrt zu erhalten.
Die Realisierung des Projekts wird nicht vor Quartal I 2025 beginnen können. Die bisherige Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 19.903 TEUR (Wirtschaftsplan 2024: 21.711 T€). Es wird mit zugesagten Fördermitteln der Regierung von 10,8 Mio. € gerechnet (ohne Indexierung). Die fachliche Billigung ist erteilt.
Es wird mit einer indexierten Förderung von 15.020 TEUR geplant, da der Baukostenindex um ca. 40% gestiegen ist. Der Eigenanteil (Klinik und Landkreis) von ca. 4.883 T€ soll aus dem "Erbe Jakob" finanziert werden. Hierzu gibt es einen eigenen Beschluss des Kreistages.
Lt. aktueller Planung wird die Erbmasse ausreichen, um den Eigenanteil der Klinik, als auch den des Landkreises bedienen zu können.
Insofern ist bei diesem Bauvorhaben kein Eigenbeteiligungsdarlehen aufzunehmen. Für die Zwischenfinanzierung bis zur vollständigen Auszahlung der Fördermittel wird mit Zwischenfinanzierungszinsen in Höhe von ca. 150 TEUR gerechnet.
|
Planung 2024 |
Planung 2025 |
Anteil Freistaat Bayern |
10.800.000 € |
15.020.000 € |
Zuschuss 80 % Landkreis – finanziert über Erbe |
8.728.000 € |
3.906.200 € |
Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Erbe |
2.183.000 € |
976.600 € |
6. Zentrale Notaufnahme Neubau Berufsfachschule,
E2
Der Neubau des ZNA-Gebäudes soll auf Ebene E2 eine Berufsfachschule beinhalten. Die Herstellungskosten werden mit ca. 3,081 Mio. € (Wirtschaftsplan 2024: 3,7 Mio. €) geplant. Staatliche Fördermittel werden mit ca. 2,5 Mio. € geplant. Der Eigenanteil in Höhe von rd. 581 TEUR wird im Verhältnis von 80% zu 20% vom Landkreis, bzw. von der Klinik getragen. Zusätzlich wurden Finanzierungskosten für die 20%-ige Eigenbeteiligung der Klinik mit 32 TEUR € berücksichtigt.
|
Planung 2024 |
Planung 2025 |
Anteil Freistaat Bayern |
2.500.000 € |
2.500.000 € |
Zuschuss 80 % Landkreis |
987.134 € |
465.100 € |
Eigenanteil 20 % gGmbH |
246.784 € |
116.200 € |
7. Zentrale Notaufnahme Neubau MVZ, E3
Das Geschoß E3 wird mit der
"Erweiterung" des MVZ geplant. Die Baukosten hierfür werden sich auf
ca. 3.239 TEUR belaufen. Die Finanzierung des Stockwerks erfolgt über eine
Darlehensaufnahme beim Landkreis. Die Tilgung, bzw. die Abfinanzierung erfolgt
über die Vermietung des Geschosses. Finanzierungskosten werden voraussichtlich
in Höhe von ca. 1.188 TEUR anfallen. Als Zinssatz für vom Landkreis ausgereichte
Eigenbeteiligungsdarlehen erfolgt ein Ansatz von 2%. Dieser wurde vom Landkreis
garantiert, um die Realisierung der Bauvorhaben zu ermöglichen – nachdem die
Regierung von Oberbayern bestätigte, dass im Rahmen des Betrauungsaktes
zinsverbilligte Kredite vergeben werden dürfen.
8. Zentrale Notaufnahme Neubau MVZ, E4
Die Ebene E4 wird für den Betrieb des MVZ
vorgesehen. Die Baukosten für dieses Stockwerk werden sich auf ca. 3.206 TEUR
belaufen. Die Finanzierung des Stockwerks erfolgt über eine Darlehensaufnahme
beim Landkreis. Die Tilgung, bzw. die Abfinanzierung erfolgt über die
Vermietung des Geschosses. Mit Finanzierungskosten von ca. 1.176 TEUR wird
geplant. Da die Ebene E3 für das MVZ nicht ausreicht, wird auch für die Ebene
E4 zur
Nutzung des MVZ`s verwendet. Als Zinssatz für
vom Landkreis ausgereichte Eigenbeteiligungsdarlehen erfolgt ein Ansatz von 2%.
Dieser wurde vom Landkreis garantiert, um die Realisierung der Bauvorhaben zu
ermöglichen – nachdem die Regierung von Oberbayern bestätigte, dass im Rahmen
des Betrauungsaktes zinsverbilligte Kredite vergeben werden dürfen.
9. Zentrale Notaufnahme Neubau Verwaltung,
E5
In der Ebene E5 soll die Erweiterung der Verwaltung untergebracht werden.
Für diesen Bereich wird mit Baukosten von ca. 1.450 TEUR geplant. Hierbei steht nicht die gesamte Fläche der Ebene E5 zur Verfügung, da der andere Teil des Stockwerks für die Technikzentrale verwendet wird. Die Kosten der Technikzentrale sind bereits anteilig den einzelnen Ebenen entsprechend zugerechnet. Für den Verwaltungsbereich ist mit keiner staatlichen Förderung zu rechnen. Die Finanzierung dieses Bereichs erfolgt im Verhältnis von 80% durch Landkreis, bzw. zu 20% durch die Klinik. Der 20%-ige Klinikanteil wird über ein Landkreisdarlehen finanziert.
Die
Finanzierungskosten des 20%-igen Eigenanteils der Klinik werden ca. 78 TEUR
betragen. Als Zinssatz für vom Landkreis ausgereichte Eigenbeteiligungsdarlehen
erfolgt ein Ansatz von 2%. Dieser wurde
vom Landkreis garantiert, um die Realisierung der Bauvorhaben zu ermöglichen –
nachdem die Regierung von Oberbayern bestätigte, dass im Rahmen des
Betrauungsaktes zinsverbilligte Kredite vergeben werden dürfen.
10. Endoskopie (Hygienemaßnahme)
In 2019 wurde der Förderbescheid zur Förderung der Hygienemaßnahme in der Endoskopie in Höhe von 331 Tsd. € kurzfristig erlassen. Die gesamte Maßnahme beläuft sich auf ca. 883 Tsd. €. Die Fertigstellung erfolgte bereits 2020. Die entsprechenden Fördermittel sind noch in 2019 geflossen. Die Endabrechnung, incl. Indexierung und Auszahlung erfolgte in 2022.
Entsprechend der aktuellen Beschlusslage der Gremien wurde der Eigenanteil der verbleibenden Kosten in Höhe von ca. 531 Tsd. € entsprechend 80%-Landkreis und 20%-Klinik eingeplant.
13. Aufstockung Parkhaus
Es war geplant das bestehende Parkhaus um ca. 70 Stellplätze zu erweitern. Eine aktuelle Kostenschätzung liegt nun vor und zeigt, dass auf Grund der hohen Kosten eine Realisierung für die Klinik nicht zu finanzieren ist. Das Bauvorhaben ist nicht gefördert und sollte im Verhältnis 80% zu 20% durch den Landkreis bzw. durch die Klinik finanziert werden.
14. Aufzüge (3-er Gruppe)
Für die Erneuerung der Aufzüge (3-er Gruppe) wurde ein Kontingentantrag bei der Regierung gestellt. Die Regierung hat die grundsätzliche Förderfähigkeit dieser Maßnahme bereits bestätigt und hierfür förderfähige Kosten in Höhe von 976.000 € anerkannt. Die aktuellen Kosten belaufen sich nun auf ca. 755 TEURO nach Fertigstellung. Somit ist keine Aufnahme eines Eigenbeteiligungsdarlehen notwendig. Die Maßnahme wurde Ende Mai 2024 fertiggestellt. Ein endgültiger Verwendungsnachweis wurde noch nicht eingereicht.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Welche?
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Wirtschaftsplan 2025 der Kreisklinik Ebersberg gGmbH mit den Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Landkreishaushalt wird zur Kenntnis genommen.
2. Zur Liquiditätssicherung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird ein Kassenkredit im Haushaltsjahr 2025 i.H.v. 12,5 Mio. € gewährt. Sollte der Landkreis einen Kassenkredit für eigene Zwecke benötigen, müsste die Kreisklinik eigene Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen bzw. den durch den Landkreis gewährten Betriebsmittelkredit zurückzahlen.
Im Kreishaushalt werden für das Jahr 2025 folgende Zuschussbescheide geplant und in Aussicht gestellt. Der Erlass entsprechender Bescheide ist von der Kreisklinik gGmbH zu beantragen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Verwendungsnachweis.
3.
Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1
Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2025
(finanziert über Erbe Jakob): 375.000 €
Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 3.906.222 €
Planung Stand 2024: 8.728.000 €
Kostenreduzierung des 80% Anteils: 4.821.778 €
Die Kreisklinik erstattet im Jahr 2025 153.445 € an den Landkreis zurück.
4.
Zentrale Notaufnahme Neubau Berufsfachschule,
E2
Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2025 100.000 €
Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 465.193 €
Planung Stand 2024: 987.134 €
Kostenreduzierung des 80% Anteils: 521.941 €
5.
Zentrale Notaufnahme Neubau Verwaltung, E5
Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2025 130.000 €
Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 1.160.212 €
6. An Defizitausgleichen werden gewährt:
Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe: 1.300.000 €
7.
Es wird ein Zuschuss für
medizinische Geräte und EDV in Höhe von 1.500.000 € für das Haushaltsjahr
2025 gewährt.
8.
Der Kreis- und
Strategieausschuss nimmt die Aufstellung über die Ausgleichszahlungen 2016 –
2029 (Anlage 2) zu Kenntnis.
9.
Eine
Beschlussfassung für die Haushaltsplanung 2025 ff erfolgt im Rahmen der
Haushaltsberatung 2025.
Auswirkung auf den Haushalt:
DAWI bildet sich im Kreishaushalt auf der Kostenstelle 041 ab. Die Finanzierung von Darlehen erfolgt beim Landkreis (Kostenstelle 020, Finanzierung).
Rot = Zahlungen vom Landkreis an die Kreisklinik
Grün = Zahlungen von der Kreisklinik an den Landkreis
Es werden 2025 folgende
Zwischenfinanzierungsdarlehen veranschlagt.
Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1 ZNA Gebäudeteil Neubau Berufsfachschule. E2 ZNA Gebäudeteil Neubau MVZ, E4 ZNA Gebäudeteil Neubau Verwaltung, E5 ZNA Gebäudeteil Neubau MVZ, E3 Sicherheitszuschlag 50% der gepl. Fördermittel für 2025 Sicherheitszuschlag 50% der gepl. Fördermittel für 2025 Rückzahlung |
0 0 260.000 0 260.000 1.000.000 0 |
Summe |
1.520.000 |
Es werden 2025 folgende Rückflüsse
aus Eigenbeteiligungsdarlehen veranschlagt.
BA 8 BA 9 Dialyse Parkdeck San. OP 0,4,5 Pfarrer-Guggetzer-Haus Endoskopie (Hygieneverbesserung) |
80.253 64.667 113.690 88.000 28.574 82.126 10.367 |
Summe |
467.677 |
An
Zuschussbescheiden werden 2025 veranschlagt:
ZNA Gebäudeteil Neubau Berufsfachschule. E2 ZNA Gebäudeteil Neubau Verwaltung, E5 Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1 (80% Lkr.) Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1 (20% Klinik) - Rückzahlung |
100.000 130.000 375.000 153.445 |
Summe |
451.555 |
An
Zuschüssen für med. Geräte und EDV werden 2024 veranschlagt:
Zuschuss für med. Geräte und EDV |
1.500.000 |
Summe |
1.500.000 |
An
Defizitausgleichen werden 2025 veranschlagt:
Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe |
1.300.000 |
Summe |
1.300.000 |
An Krediten zur
Sicherung der Liquidität werden 2025 veranschlagt:
bereits
abgerufen (geplant bis 31.12.2024) Auszahlung
2025 |
22.500.000 12.500.000 |
Kreditrahmen
insgesamt |
35.000.000 |
An Zwischenfinanzierungszinsen werden 2025 veranschlagt:
Zinsen, die
die Kreisklinik an den Landkreis für den Liquiditätskredit zurückzahlt |
575.000 |
Summe |
575.000 |
An
Eigenbeteiligungszinsen werden 2024 veranschlagt:
Zinsen, die
die Kreisklinik an den Landkreis für Eigenbeteiligungsdarlehen zurückzahlt |
94.476 |
Summe |
94.476 |
Sonstiges
Zuschuss
Marketingmaßnahmen (wird finanziert über Erbpacht) |
37.107 |
Summe |
37.107 |
Personalkostenerstattung (für Revision und Landrat) wird auf der Kostenstelle Revision und Landrat geplant und nicht mehr auf der Kostenstelle Kreisklinik.
Mittelabfluss
zwischen Landkreis und Kreisklinik 2025 |
16.151.309 |
Nettokosten
Landkreis gesamt 2025: Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe Anteil Landkreis (300.000
€), sofern der Defizitausgleich mit 1 Mio. € bezuschusst wird. Zuschüsse vom Landkreis (inkl. Erbverwendung) Zuschuss zu medizinische Geräten und EDV Zwischensumme (inkl. Erbverwendung) Davon aus Erbverwendung Nettokosten Landkreis gesamt (ohne Erbanteile) |
300.000 451.555 1.500.000 2.251.555 - 221.555 2.030.000 |