Betreff
Wirtschaftsplan 2025 für die Kreisklinik Ebersberg gGmbH; Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis
Vorlage
2024/1171
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Nach § 11 der Satzung der Kreisklinik gGmbH unterliegt der Wirtschaftsplan keiner beschlussmäßigen Behandlung durch die Gesellschafterversammlung. Nach § 17 Abs. 6 der Satzung benötigt die Geschäftsführung für die Verabschiedung der jährlichen Unternehmensplanung wie Wirtschaftsplan und Investitionsplan (nur) die Zustimmung des Aufsichtsrates.

Nachdem die Satzung keine Regelungen zur Genehmigung durch die Kreisgremien enthält, ist die Möglichkeit der Weisungserteilung an Aufsichtsratsmitglieder begrenzt. Eine Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich.

Seit dem Wirtschaftsplan 2010 gibt es einen grundlegenden Wandel im Bereich der Wirtschaftsplanung im Hinblick auf die Berücksichtigung der Anforderungen des europäischen Beihilferechts. Der bisherige Begriff „korrespondierende Posten“ wurde ersetzt durch den Begriff „Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen des Landkreises für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (DAWI).

 

Um eine Notifizierung der Zuwendungen an die Kreisklinik gGmbH bei der EU-Kommission zu vermeiden, wurde die Kreisklinik Ebersberg gGmbH im Rahmen eines sog. Betrauungsaktes öffentlich durch den Landkreis Ebersberg betraut. Dies deshalb, weil die Zuschüsse an die Kreisklinik in der Regel die Grenzen, die durch die DE-Minimis-Verordnung vorgegeben sind, übersteigen. Voraussetzung für die Bezuschussung der Kreisklinik gGmbH war deshalb ein Betrauungsakt im Rahmen der Freistellungsentscheidung. Diesen Betrauungsakt hat der Kreistag in seiner Sitzung am 21.12.2009 TOP 5 ö beschlossen und am 13.5.2013 auf die aktuellen Anforderungen angepasst (Laufzeitbegrenzung auf 10 Jahre, Widerrufsrecht). Mit Beschluss des Kreistags vom 18.12.2017 TOP 7 ö wurde der Betrauungsakt letztmalig geändert. Diese Änderung des Betrauungsaktes war notwendig, um die EU-beihilferechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Strukturförderprogramms des Freistaats Bayern für Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum in Anspruch zu nehmen. Zur Vermeidung einer Quersubventionierung war es daher notwendig den Betrauungsakt dahingehend anzupassen, dass das Ergebnis / Defizit der Fachabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe gesondert ausgewiesen wird.

 

Die Förderung des Defizitausgleichs der Gynäkologie und Geburtenhilfe 2023 wurde fristgerecht bei der zuständigen Regierung von Oberfranken beantragt und befindet sich derzeit in Bearbeitung.

Anträge der Kreisklinik im Zusammenhang mit dem Betrauungsakt im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2025:

Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis im Wirtschaftsjahr 2025 finden sich in der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage. Sie sind Bestandteil des Betrauungsaktes.

Außerdem werden die Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis für die Wirtschaftsjahre 2017 – 2029 dargestellt (Anlage 2). Diese längerfristige Übersicht wird seit dem Wirtschaftsjahr 2022 vorgestellt.

Zinslose Verpachtung:

Seit Betriebsaufnahme am 1.1.2002 der gGmbH sind die Grundstücke und Gebäude aus dem Sondervermögen Kreisklinik (Besitzgesellschaft) an die Kreisklinik gGmbH (Betriebsgesellschaft) zinslos verpachtet.

Zuschuss für medizinische Geräte und EDV:

In den Vorjahren hatte die Kreisklinik gGmbH beantragt, dass 3 % der Umsatzrendite aus den allgemeinen Krankenhausleistungen, aus positiven Ergebnissen aus dem DAWI generell und kumulativ den Rücklagen für medizinische Geräte und EDV zugeführt werden sollen. Damit sollte sichergestellt werden, dass der medizinische und EDV-technische Standard auf dem derzeitigen hohen Niveau erhalten bleiben kann. Verbleibende Nettoergebnisse müssen (zur Vermeidung einer Überkompensation) zur Reduzierung der Zuschüsse des Landkreises (in der Regel für Baumaßnahmen) eingesetzt werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird eine eventuelle Überkompensation festgestellt und dokumentiert und im Folgejahr von der Kreisklinik gGmbH den zweckgebundenen Rücklagen für Baumaßnahmen zugeführt.

Die Regelung, 3 % der Umsatzrendite aus den allgemeinen Krankenhausleistungen aus positiven Ergebnissen den Rücklagen für medizinische Geräte und EDV zuzuführen, entspricht in etwa einem Betrag von 1,5 Mio. € jährlich. Diese 3 % zusätzlich den allgemeinen Krankenhausleistungen zu den pauschalen Fördergeldern nach Art 12 BayKrG zuzuweisen, wird im Klinikwesen als notwendige Bereitstellungspauschale zur Finanzierung von kurzfristigen Anlagegütern angesehen.

Der Landkreis kann für die Erbringung der in § 2 Abs. 1 genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse jeweils erforderliche Investitionszuschüsse leisten.

Wenngleich diese Regelung ausreichen würde, auch Investitionszuschüsse über Baumaßnahmen hinaus zu leisten (also z.B. auch für EDV und medizinische Geräte), wurde vorgeschlagen, den Betrauungsakt (DAWI) wie folgt zu ergänzen:

Der Landkreis kann auf Antrag des Aufsichtsrats der Kreisklinik Zuschüsse für Investitionen in medizinische Geräte und die Weiterentwicklung der EDV leisten. Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung auf Grund des Betrauungsakts.

Das Beteiligungsmanagement empfiehlt eine Zuschusszahlung anstelle eines Darlehens, weil Darlehen das Betriebsergebnis der Klinik weiter belasten. Dies ist in der derzeitigen Situation der Kreisklinik nicht zielführend.

Der Kreis- und Strategieausschuss am 07.10.2019 sowie der Kreistag am 22.11.2019 folgten daher mit Beschluss dem Vorschlag, der Kreisklinik Ebersberg gGmbH einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV jährlich zu gewähren, sofern die Kreisklinik hierfür nicht in der Lage ist. Zur Vermeidung von Überkompensation erfolgt die Endabrechnung aufgrund des Betrauungsakts.

 

Der Kreis- und Strategieausschuss am 21.02.2022 sowie der Kreistag am 16.05.2022 haben den Beschluss konkretisiert und zusätzlich beschlossen:

 

„Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die Liquidität dies zulässt.“

 

Der Kreis- und Strategieausschuss am 07.11.2022 hat den Beschluss ergänzt:

 

Folgende Maßnahmen werden im Verwendungsnachweis eines Jahres berücksichtigt:

· Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr

· Maßnahmen, für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr rechtliche Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc. eingegangen wurden und deren Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt.

· Geplante Maßnahmen, die mit dem Wirtschaftsplan Teil 2 der Kreisklinik korrespondieren. Sollten durch Planänderungen Abweichungen erfolgen, ist dies zu begründen.

Der Betrauungsakt wird entsprechend angepasst.“

 

Nach der daraufhin erfolgten Anfrage an den BKPV, den Betrauungsakt anzupassen, wurde mitgeteilt, dass dies nicht notwendig sei, da es sich bei dem Zuschuss für medizinische Geräte und EDV nicht um einen Defizitausgleich handelt, sondern um einen Zuschuss für Anschaffungen.

 

Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, den letzten Satz „Der Betrauungsakt wird entsprechend angepasst.“ zu streichen. Der einstimmige Beschluss erfolgte in der Kreistagssitzung vom 18.12.2023 unter TOP 7 Ö.

 

Die Verwendungsnachweise für die gewährten Zuschüsse wurden für die Jahre 2020, 2021 und 2022 vorgelegt, die Schlussbescheide erstellt.

Für den Zuschuss für medizinische Geräte und EDV im Jahr 2022 wird im Prüfungsvermerk auf Folgendes hingewiesen:

„Ohne unser Prüfungsurteil einzuschränken, weisen wir auf Punkt 4 Sachlicher Bericht hin, wonach die Mittel bis zum 31. Dezember 2022 noch nicht vollständig verausgabt wurden. Das entsprechende Anlagevermögen war bestellt, in Höhe von 318.672,82 € aber aufgrund langer ‚Lieferzeiten noch nicht geliefert, aber auch noch nicht verausgabt. Bis zum Prüfungszeitpunkt im Oktober 2023 war das entsprechend finanzierte Anlagevermögen vollständig geliefert und aktiviert, so dass die Mittel bis zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe zweckentsprechend verwendet wurden.“

Verlustausgleich:

Nach § 18 der Satzung der Kreisklinik gGmbH werden Betriebsverluste der Gesellschaft vom Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren gedeckt werden können.

In 2020 erfolgte ein Verlustausgleich in Höhe von 1.960.276. Es wurde der Verlust 2015 in Höhe von 2.187.370 € mit dem Bilanzgewinn 2016 (227.094 €) verrechnet.

In 2021 ist wegen des Bilanzgewinns in Höhe von 227.094 € im Jahr 2016 kein Verlustausgleich zu leisten. Es wurden einmalig 1,7 Mio. € aus erhöhten Schlüsselzuweisungen der Kreisklinik zur Verfügung gestellt.

In 2022 wurde der Verlust vom Jahr 2017 in Höhe von 2.377.395 € ausgeglichen. Da im Jahr 2020 ein Gewinn in Höhe von 1.409.789 € erzielt werden konnte, reduziert sich der zu leistende Verlustausgleich auf 967.606 €.

Die Kreisklinik erwirtschaftete 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.103.400,40 €. Dieser deckt die Verluste der Jahre 2018 (751.949 €) und 2019 (246.166 €) ab.

Bis einschließlich 2026 sind folglich keine Verlustausgleiche mehr zu leisten.

In 2022 wurde ein Verlust in Höhe von 2.871.538 € ausgewiesen. Dieser vermindert sich um den verbleibenden Überschuss 2021 in Höhe von 105.286 €. Somit sind in 2027 2.766.252 € auszugleichen, soweit bis dahin keine Gewinne entstehen.

 

In 2023 wurde ein Verlust in Höhe von 8.808.735 € ausgewiesen. Dieser ist im Jahr 2028 auszugleichen, soweit bis dahin keine Gewinne entstehen.

Außerdem entstand in 2023 ein Defizit in der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe in Höhe von 2.547.566 €. Wie in der Kreis- und Strategieausschusssitzung vom 08.07.2024 berichtet, sieht der Wirtschaftsplan der Kreisklinik dagegen einen Defizitbetrag in Höhe von 1,3 Mio. € vor, der auch in den Haushalt 2024 des Landkreises Ebersberg eingeplant wurde und im Jahr 2024 an die Kreisklinik ausgezahlt wird. Der restliche Betrag in Höhe von 1.247.566 € wird im Jahr 2028 ausgezahlt.

Somit beträgt der in 2028 zu leistende Verlustausgleich insgesamt 10.056.301 €.

 

Bürgschaftserklärungen:

Bürgschaftserklärungen sind Begünstigungen für die DAWI und als solche Bestandteile des Betrauungsaktes. Die vom Freistaat Bayern an die Kreisklinik gGmbH gewährten Zuwendungen für die Baumaßnahmen müssen vom Landkreis im Rahmen von Bürgschaftserklärungen abgesichert werden. Derzeit sind das

 

Bürgschaftserklärung vom 09.05.2005

  9.000.000 €

Bürgschaftserklärung vom 10.02.2009

10.000.000 €

Bürgschaftserklärung vom 29.04.2010

11.824.000 €

Bürgschaftserklärung vom 07.12.2015

15.960.000 €

Bürgschaftserklärung vom 10.11.2021

  1.015.040 €

Summe

47.799.040 €

Die Summe der freiwerdenden Bürgschaften wird im DAWI mit 14.611.988 € angegeben.

Die Bürgschaft vom 20.11.2001 in Höhe von 42.437.226 € wurde am 05.03.2024 von der Staatsschuldenverwaltung an den Landkreis Ebersberg zurückgegeben.

Sicherung der Liquidität der Kreisklinik gGmbH:

Aufgrund der fehlenden Eigenkapitaldecke der Kreisklinik gGmbH und der günstigeren Kreditkonditionen für den Landkreis, werden Darlehen (Zwischen- und Endfinanzierung) von geförderten und nicht geförderten Baumaßnahmen grundsätzlich über den Landkreis aufgenommen. Zins und Tilgung der 20%igen Eigenbeteiligung der Investitionsmaßnahmen werden von der Klinik gGmbH dem Landkreis erstattet.

Für geförderte Maßnahmen (Zwischenfinanzierung) trägt der Landkreis den Zins.

Zum 31.12.2023 wurden insgesamt 12,5 Mio. € Kassenkredit an die Kreisklinik ausbezahlt.

Per 31.12.2024 besteht eine Absicherung in Höhe von 22,5 Mio. €. Stand 22.08.2024 wurden insgesamt 19,5 Mio. € aufgenommen. Die Aufnahme von weiteren 3 Mio. € ist bis Ende 2024 geplant:

 

Zahlung an Kreisklinik

Höhe des Kassenkredits

18.12.2018

1.500.000 €

22.01.2019

500.000 €

25.04.2019

1.000.000 €

28.05.2019

1.000.000 €

16.12.2019

1.300.000 €

20.03.2020

700.000 €

23.03.2021

2.000.000 €

15.07.2021

2.000.000 €

23.10.2023

2.500.000 €

21.03.2024

2.000.000 €

18.04.2024

2.000.000 €

22.08.2024

3.000.000 €

20.09.2024

1.000.000 €

Summe

20.500.000 €

weitere geplante Kredite in 2024:

 

51. KW

2.000.000 €

 

Die weitere Entwicklung gemäß Wirtschaftsplan 2025 Teil 1 der Kreisklinik:

 

Haushaltsjahr

Volumen Kassenkredit Gesamt

Bereits in den Vorjahren aufgenommen

Neuaufnahmen

Rückzahlung

2025

35,0 Mio. €

22,5 Mio. €

12,5 Mio. €

0 €

2026

35,0 Mio. €

Noch nicht bezifferbar

 

2027

35,0 Mio. €

Noch nicht bezifferbar

2.766.252 €

2028

35,0 Mio. €

Noch nicht bezifferbar

10.056.301 €

2029

35,0 Mio. €

Noch nicht bezifferbar

9.064.438 €

 

Für die Liquiditätssicherung der Kreisklinik muss im gegebenen Fall der Landkreis weitere Kassenkredite aufnehmen. Sollte der Landkreis einen Kassenkredit für eigene Zwecke benötigen, müsste die Kreisklinik eigene Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen bzw. den durch den Landkreis gewährten Kassenkredit zurückzahlen. An dieser Stelle ist auf den Höchstbetrag der Kassenkredite gemäß § 5 der Haushaltssatzung des Landkreises Ebersberg hinzuweisen. Der Höchstbetrag soll gem. Art. 67 LKrO ein Fünftel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen. Die Festsetzung eines höheren Betrags ist in der Haushaltssatzung jedoch möglich, wenn die Abweichung notwendig und begründbar ist.

Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern kommt dagegen eine Bürgschaft für einen Liquiditätskredit, den die Kreisklinik selbst aufnehmen würde, aufgrund der fehlenden dinglichen Sicherung nicht in Betracht.

Unterstützung von Marketingmaßnahmen:

Zur Erzielung einer hohen Auslastung seiner Klinik unterstützt der Landkreis die gGmbH im Jahr 2024 in Höhe von 37 Tsd. € für Marketingmaßnahmen. Die Höhe entspricht den erzielten Erbpachtzinsen eines kliniknahen Grundstücks des Landkreises. Der Pachtzins wurde gemäß Verbraucherpreisindex angepasst.

Änderung der Eigenbeteiligung:

Der Kreistag hat am 14.12.2015 beschlossen, 80 % der Eigenbeteiligung der Kreisklinik an Baumaßnahmen zu bezuschussen. Dies ist an folgende Bedingungen geknüpft:

-       Kein Automatismus, jede Baumaßnahme wird einzeln geprüft

-       Abschlagszahlungen nach Baufortschritt

-       Vorbehalt der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts

-       Abrechnung nach Vorlage des Verwendungsnachweises

-       Rückforderung bei nicht zweckentsprechender Verwendung

-       Sollte die Kreisklinik höhere Gewinne schreiben käme es zur Bildung von Rücklagen für Investitionen. In diesem Fall gilt die Vorrangverwendung der Baurücklagen und der Landkreis kann die Zuschussbescheide entsprechend reduzieren.

 

Sachverhaltsdarstellung zu Projekten, auf die der Beschluss des Kreistags vom 14.12.2015 Auswirkungen hat:

1. Bauabschnitt 8

Die Fertigstellung von BA 8 erfolgte im April 2014. Der Bauabschnitt ist schlussgerechnet.

Der Eigenanteil des Landkreises beträgt 80% 6.348.000 €, der darlehensfinanzierte Eigenanteil der Kreisklinik 20% 1.587.000 €.

In 2023 wurden noch Rechnungen nachbezahlt, die bis jetzt strittig waren. Dadurch erhöht sich der Eigenanteil des Landkreises in 2024 um 35.987 €.

2. Bauabschnitt 9 (Gesamtsanierung Bettenhaus)

Für den Bauabschnitt 9 sind Baukosten in Höhe von 23,3 Mio. € angefallen. Gegenüber der ursprünglichen Planung konnten durch Bauzeitverkürzung Einsparungen in Höhe von ca. 3 Mio. € generiert werden. Die Finanzierung verteilt sich wie folgt:

 

 

Planung 2024

Planung 2025

Anteil Freistaat Bayern

14.665.000 €

14.665.000 €

Umfinanzierung nach Artikel 12

0 €

0 €

Eigenanteil Landkreis Zuschussbescheid 80 %

5.435.000 €

5.435.000 €

Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Erbe

1.440.000 €

1.440.000 €

Eigenanteil 20% gGmbH – finanziert über Darlehen Landkreis

1.719.000 €

1.719.000 €

 

In 2023 erfolgte nun die endgültige Abrechnung des Bauabschnitts. Nach Planungsänderung und Prüfung des Verwendungsnachweises, der am 13.01.2021 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht wurde, wurde festgestellt, dass die förderfähigen Kosten um mehr als 10% sanken. Daraufhin wurden die förderfähigen Kosten durch die Regierung von Oberbayern abschließend auf 14.665.134 € festgesetzt.

 

Die Gesamtkosten lagen bei 23.259.431 €. Der verbleibende Eigenanteil wird zu 80% (6.875.438 €) vom Landkreis und zu 20% (1.718.859 €) von der Kreisklinik getragen werden. Von den 6.875.438 € wurden 1.440.000 € aus dem sog. „Erbe Jakob“ finanziert, der Rest in Höhe von 5.435.438 € wurde vom Landkreis Ebersberg getragen.

 

3. Sanierung OP 0,4,5

 

Im Jahr 2013 wurde mit der Sanierung des OP 0,4,5 begonnen. Hierfür wurden zunächst Gesamtkosten in Höhe von 2,5 Mio. € veranschlagt. Die Gesamtkosten belaufen sich endgültig auf 4,99 Mio. €. Die Maßnahme wird mit 2 Mio. € staatlich gefördert (ohne Indexierung).

 

 

Endgültige Kosten

Anteil Freistaat Bayern

2.062.000 €

Örtliche Beteiligung

36.000 €

Zuschussbescheid 80 % Landkreis

2.317.000 €

Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Darlehen Landkreis

579.000 €

 

Die Zwischenfinanzierungskosten belaufen sich auf 27.000 € und werden durch den Landkreis erstattet.

 

4. "Von-Scala-Haus"

 

Nachdem das Ärztehaus nicht realisiert werden kann, wurde in Bezug auf dieses Grundstück eine Umwidmung vorgenommen. Es ist geplant auf diesem Grundstück ein Wohngebäude durch den Landkreis (WBE gKU) errichten zu lassen, welches dann den Mitarbeitern der Klinik zur Verfügung steht. Baubeginn wird 2025 sein, Ende 2026 soll das Gebäude stehen, in dem 64 Wohnungen entstehen.

 

5. Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1

 

Es ist geplant auf der Fläche des jetzigen Personalwohnbau I eine neue zentrale Notaufnahme als eigener Gebäudebestandteil zu errichten. Dieser soll dann eine eigene Anbindung an die ehemalige B 304 erhalten, um somit den Verkehr in der Pfarrer-Guggetzer-Straße zu entlasten und gleichzeitig eine komfortablere An- und Abfahrt zu erhalten.

Die Realisierung des Projekts wird nicht vor Quartal I 2025 beginnen können. Die bisherige Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 19.903 TEUR (Wirtschaftsplan 2024: 21.711 T€). Es wird mit zugesagten Fördermitteln der Regierung von 10,8 Mio. € gerechnet (ohne Indexierung). Die fachliche Billigung ist erteilt.

 

Es wird mit einer indexierten Förderung von 15.020 TEUR geplant, da der Baukostenindex um ca. 40% gestiegen ist. Der Eigenanteil (Klinik und Landkreis) von ca. 4.883 T€ soll aus dem "Erbe Jakob" finanziert werden. Hierzu gibt es einen eigenen Beschluss des Kreistages.

 

Lt. aktueller Planung wird die Erbmasse ausreichen, um den Eigenanteil der Klinik, als auch den des Landkreises bedienen zu können.

Insofern ist bei diesem Bauvorhaben kein Eigenbeteiligungsdarlehen aufzunehmen. Für die Zwischenfinanzierung bis zur vollständigen Auszahlung der Fördermittel wird mit Zwischenfinanzierungszinsen in Höhe von ca. 150 TEUR gerechnet.

 

 

Planung 2024

Planung 2025

Anteil Freistaat Bayern

10.800.000 €

15.020.000 €

Zuschuss 80 % Landkreis – finanziert über Erbe

8.728.000 €

3.906.200 €

Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Erbe

2.183.000 €

976.600 €

 

6. Zentrale Notaufnahme Neubau Berufsfachschule, E2

 

Der Neubau des ZNA-Gebäudes soll auf Ebene E2 eine Berufsfachschule beinhalten. Die Herstellungskosten werden mit ca. 3,081 Mio. € (Wirtschaftsplan 2024: 3,7 Mio. €) geplant. Staatliche Fördermittel werden mit ca. 2,5 Mio. € geplant. Der Eigenanteil in Höhe von rd. 581 TEUR wird im Verhältnis von 80% zu 20% vom Landkreis, bzw. von der Klinik getragen. Zusätzlich wurden Finanzierungskosten für die 20%-ige Eigenbeteiligung der Klinik mit 32 TEUR € berücksichtigt.

 

 

Planung 2024

Planung 2025

Anteil Freistaat Bayern

2.500.000 €

2.500.000 €

Zuschuss 80 % Landkreis

987.134 €

465.100 €

Eigenanteil 20 % gGmbH

246.784 €

116.200 €

 

 

7. Zentrale Notaufnahme Neubau MVZ, E3

 

Das Geschoß E3 wird mit der "Erweiterung" des MVZ geplant. Die Baukosten hierfür werden sich auf ca. 3.239 TEUR belaufen. Die Finanzierung des Stockwerks erfolgt über eine Darlehensaufnahme beim Landkreis. Die Tilgung, bzw. die Abfinanzierung erfolgt über die Vermietung des Geschosses. Finanzierungskosten werden voraussichtlich in Höhe von ca. 1.188 TEUR anfallen. Als Zinssatz für vom Landkreis ausgereichte Eigenbeteiligungsdarlehen erfolgt ein Ansatz von 2%. Dieser wurde vom Landkreis garantiert, um die Realisierung der Bauvorhaben zu ermöglichen – nachdem die Regierung von Oberbayern bestätigte, dass im Rahmen des Betrauungsaktes zinsverbilligte Kredite vergeben werden dürfen.

 

8. Zentrale Notaufnahme Neubau MVZ, E4

 

Die Ebene E4 wird für den Betrieb des MVZ vorgesehen. Die Baukosten für dieses Stockwerk werden sich auf ca. 3.206 TEUR belaufen. Die Finanzierung des Stockwerks erfolgt über eine Darlehensaufnahme beim Landkreis. Die Tilgung, bzw. die Abfinanzierung erfolgt über die Vermietung des Geschosses. Mit Finanzierungskosten von ca. 1.176 TEUR wird geplant. Da die Ebene E3 für das MVZ nicht ausreicht, wird auch für die Ebene E4 zur

Nutzung des MVZ`s verwendet. Als Zinssatz für vom Landkreis ausgereichte Eigenbeteiligungsdarlehen erfolgt ein Ansatz von 2%. Dieser wurde vom Landkreis garantiert, um die Realisierung der Bauvorhaben zu ermöglichen – nachdem die Regierung von Oberbayern bestätigte, dass im Rahmen des Betrauungsaktes zinsverbilligte Kredite vergeben werden dürfen.

 

9. Zentrale Notaufnahme Neubau Verwaltung, E5

 

In der Ebene E5 soll die Erweiterung der Verwaltung untergebracht werden.

Für diesen Bereich wird mit Baukosten von ca. 1.450 TEUR geplant. Hierbei steht nicht die gesamte Fläche der Ebene E5 zur Verfügung, da der andere Teil des Stockwerks für die Technikzentrale verwendet wird. Die Kosten der Technikzentrale sind bereits anteilig den einzelnen Ebenen entsprechend zugerechnet. Für den Verwaltungsbereich ist mit keiner staatlichen Förderung zu rechnen. Die Finanzierung dieses Bereichs erfolgt im Verhältnis von 80% durch Landkreis, bzw. zu 20% durch die Klinik. Der 20%-ige Klinikanteil wird über ein Landkreisdarlehen finanziert.

Die Finanzierungskosten des 20%-igen Eigenanteils der Klinik werden ca. 78 TEUR betragen. Als Zinssatz für vom Landkreis ausgereichte Eigenbeteiligungsdarlehen erfolgt ein Ansatz von 2%. Dieser wurde vom Landkreis garantiert, um die Realisierung der Bauvorhaben zu ermöglichen – nachdem die Regierung von Oberbayern bestätigte, dass im Rahmen des Betrauungsaktes zinsverbilligte Kredite vergeben werden dürfen.

 

10. Endoskopie (Hygienemaßnahme)

 

In 2019 wurde der Förderbescheid zur Förderung der Hygienemaßnahme in der Endoskopie in Höhe von 331 Tsd. € kurzfristig erlassen. Die gesamte Maßnahme beläuft sich auf ca. 883 Tsd. €. Die Fertigstellung erfolgte bereits 2020. Die entsprechenden Fördermittel sind noch in 2019 geflossen. Die Endabrechnung, incl. Indexierung und Auszahlung erfolgte in 2022.

Entsprechend der aktuellen Beschlusslage der Gremien wurde der Eigenanteil der verbleibenden Kosten in Höhe von ca. 531 Tsd. € entsprechend 80%-Landkreis und 20%-Klinik eingeplant.

 

13. Aufstockung Parkhaus

 

Es war geplant das bestehende Parkhaus um ca. 70 Stellplätze zu erweitern. Eine aktuelle Kostenschätzung liegt nun vor und zeigt, dass auf Grund der hohen Kosten eine Realisierung für die Klinik nicht zu finanzieren ist. Das Bauvorhaben ist nicht gefördert und sollte im Verhältnis 80% zu 20% durch den Landkreis bzw. durch die Klinik finanziert werden.

 

14. Aufzüge (3-er Gruppe)

 

Für die Erneuerung der Aufzüge (3-er Gruppe) wurde ein Kontingentantrag bei der Regierung gestellt. Die Regierung hat die grundsätzliche Förderfähigkeit dieser Maßnahme bereits bestätigt und hierfür förderfähige Kosten in Höhe von 976.000 € anerkannt. Die aktuellen Kosten belaufen sich nun auf ca. 755 TEURO nach Fertigstellung. Somit ist keine Aufnahme eines Eigenbeteiligungsdarlehen notwendig. Die Maßnahme wurde Ende Mai 2024 fertiggestellt. Ein endgültiger Verwendungsnachweis wurde noch nicht eingereicht.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Welche?

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Wirtschaftsplan 2025 der Kreisklinik Ebersberg gGmbH mit den Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Landkreishaushalt wird zur Kenntnis genommen.

2.    Zur Liquiditätssicherung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird ein Kassenkredit im Haushaltsjahr 2025 i.H.v. 12,5 Mio. € gewährt. Sollte der Landkreis einen Kassenkredit für eigene Zwecke benötigen, müsste die Kreisklinik eigene Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen bzw. den durch den Landkreis gewährten Betriebsmittelkredit zurückzahlen.

Im Kreishaushalt werden für das Jahr 2025 folgende Zuschussbescheide geplant und in Aussicht gestellt. Der Erlass entsprechender Bescheide ist von der Kreisklinik gGmbH zu beantragen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Verwendungsnachweis.

 

3.    Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1

Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2025

(finanziert über Erbe Jakob):                                                        375.000 €

Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 3.906.222 €

Planung Stand 2024: 8.728.000 €

Kostenreduzierung des 80% Anteils: 4.821.778 €

Die Kreisklinik erstattet im Jahr 2025 153.445 € an den Landkreis zurück.

 

4.    Zentrale Notaufnahme Neubau Berufsfachschule, E2

Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2025                                  100.000 €

Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 465.193 €

Planung Stand 2024: 987.134 €

Kostenreduzierung des 80% Anteils: 521.941 €

 

5.   Zentrale Notaufnahme Neubau Verwaltung, E5

Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2025                                  130.000 €

Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 1.160.212 €

6.    An Defizitausgleichen werden gewährt:

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe:                        1.300.000 €

 

7.    Es wird ein Zuschuss für medizinische Geräte und EDV in Höhe von 1.500.000 € für das Haushaltsjahr 2025 gewährt.

     

8.    Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die Aufstellung über die Ausgleichszahlungen 2016 – 2029 (Anlage 2) zu Kenntnis.

 

9.    Eine Beschlussfassung für die Haushaltsplanung 2025 ff erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung 2025.

Auswirkung auf den Haushalt:

DAWI bildet sich im Kreishaushalt auf der Kostenstelle 041 ab. Die Finanzierung von Darlehen erfolgt beim Landkreis (Kostenstelle 020, Finanzierung).

Rot = Zahlungen vom Landkreis an die Kreisklinik

Grün = Zahlungen von der Kreisklinik an den Landkreis

 

Es werden 2025 folgende Zwischenfinanzierungsdarlehen veranschlagt.

Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1

ZNA Gebäudeteil Neubau Berufsfachschule. E2

ZNA Gebäudeteil Neubau MVZ, E4

ZNA Gebäudeteil Neubau Verwaltung, E5

ZNA Gebäudeteil Neubau MVZ, E3

Sicherheitszuschlag 50% der gepl. Fördermittel für 2025

Sicherheitszuschlag 50% der gepl. Fördermittel für 2025 Rückzahlung

0

0

260.000

0

260.000

1.000.000

0

Summe

1.520.000

 

Es werden 2025 folgende Rückflüsse aus Eigenbeteiligungsdarlehen veranschlagt.

 

BA 8

BA 9

Dialyse

Parkdeck

San. OP 0,4,5

Pfarrer-Guggetzer-Haus

Endoskopie (Hygieneverbesserung)

80.253

64.667

113.690

88.000

28.574

82.126

10.367

Summe

467.677

 

An Zuschussbescheiden werden 2025 veranschlagt:

ZNA Gebäudeteil Neubau Berufsfachschule. E2

ZNA Gebäudeteil Neubau Verwaltung, E5

Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1 (80% Lkr.)

Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1 (20% Klinik) - Rückzahlung

100.000

130.000

375.000

153.445

Summe

451.555

 

An Zuschüssen für med. Geräte und EDV werden 2024 veranschlagt:

Zuschuss für med. Geräte und EDV

1.500.000

Summe

1.500.000

 

An Defizitausgleichen werden 2025 veranschlagt:

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe

1.300.000

Summe

1.300.000

 

 

An Krediten zur Sicherung der Liquidität werden 2025 veranschlagt:

 

bereits abgerufen (geplant bis 31.12.2024)

Auszahlung 2025

22.500.000

12.500.000

Kreditrahmen insgesamt

35.000.000

 

 

An Zwischenfinanzierungszinsen werden 2025 veranschlagt:

Zinsen, die die Kreisklinik an den Landkreis für den Liquiditätskredit zurückzahlt

 575.000

Summe

575.000

 

 

An Eigenbeteiligungszinsen werden 2024 veranschlagt:

Zinsen, die die Kreisklinik an den Landkreis für Eigenbeteiligungsdarlehen zurückzahlt

94.476

Summe

94.476

 

 

Sonstiges

Zuschuss Marketingmaßnahmen (wird finanziert über Erbpacht)

37.107

Summe

37.107

 

Personalkostenerstattung (für Revision und Landrat) wird auf der Kostenstelle Revision und Landrat geplant und nicht mehr auf der Kostenstelle Kreisklinik.

 

Mittelabfluss zwischen Landkreis und Kreisklinik 2025

16.151.309

 

Nettokosten Landkreis gesamt 2025:

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe Anteil Landkreis (300.000 €), sofern der Defizitausgleich mit 1 Mio. € bezuschusst wird.

Zuschüsse vom Landkreis (inkl. Erbverwendung)

Zuschuss zu medizinische Geräten und EDV

Zwischensumme (inkl. Erbverwendung)

Davon aus Erbverwendung

Nettokosten Landkreis gesamt (ohne Erbanteile)

 

 

300.000

451.555

1.500.000

2.251.555

-  221.555

2.030.000