Betreff
Haushalt 2025; Beratungen über den Haushalt 2025, Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Investitionsplan und Finanzplan 2026 bis 2028, Stellenplan und Ausgleichszahlungen an die Kreisklinik Ebersberg gGmbH
Vorlage
2024/1179
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 24.09.2024, TOP 3 Ö

LSV-Ausschuss am 01.10.2024, TOP 3 Ö

SFB-Ausschuss am 08.10.2024, TOP 3 Ö

Jugendhilfeausschuss am 16.10.2024, TOP 3 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 11.11.2024, TOP 3 Ö und 9 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 02.12.2024, TOP 3 Ö

 

Auf den beiliegenden Haushalt 2025 mit seinen Anlagen wird Bezug genommen. Die Ergebnisse der Diskussionen im Kreis- und Strategieausschuss am 02.12.2024 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Die Kreisumlage wurde auf 49,9 % Punkte (Erhöhung um 0,4 % Punkte zum Haushaltsjahr 2024) in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses festgesetzt.

 

Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgende Beschlüsse:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird auf 49,9 % Punkte festgesetzt.

(mit 10 zu 3 Stimmen angenommen)

2.    Die Haushaltssatzung 2025

a)   mit dem doppischen Haushaltsplan des Landkreises Ebersberg einschließlich

Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2028

(mit 9 zu 4 Stimmen angenommen)

 

und

b) mit dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“
(mit 10 zu 3 Stimmen angenommen)

 

werden in der Fassung des Protokolls des Kreistages beschlossen.

 

3.    Die im Wirtschaftsplan Teil 1 der Kreisklinik dargestellten Investitionskredite und Betriebsmittelkredite, die in den Jahren 2025-2028 an die Kreisklinik ausgereicht werden, werden mit einem Zinssatz von 2% berechnet.

(mit 10 zu 3 Stimmen angenommen)

 

4.    Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

(mit 9 zu 4 Stimmen angenommen)

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Für den Rest der laufenden Wahlperiode werden grundsätzlich keine neuen

freiwilligen Leistungen mehr beschlossen.

(mit 12 zu 1 Stimmen angenommen)

 

 

Zusammenfassende Erläuterung zum beiliegenden Haushalt 2025:

 

Die Gesamtsituation des Kreishaushalts ist dem Vorbericht des Haushalts auf den Seiten 10 bis 41 zu entnehmen. Dahinter folgt das ausführliche Investitionsprogramm 2025 – 2028 einschließlich der geschätzten Haushaltsreste. Die Fachausschüsse folgen einem Farbkonzept. Der Teilhaushalt des Kreis- und Strategieausschusses (KSA) ist blau, der des Jugendhilfeausschusses (JHA) ist rosa, der Teilhaushalt des Ausschusses für Soziales, Familien, Bildung (SFB) ist gelb. Der Ausschuss für Liegenschaften, Vergaben (LSV) ist grau und der Ausschuss für Umwelt, Landkreisentwicklung, Infrastruktur (ULV) ist grün.

 

Freiwillige Leistungen sind als solche bei den Produkten mit „FL“ gekennzeichnet. Auf den Seiten 232 und 233 findet sich die Liste der freiwilligen und gestaltbaren Leistungen des Landkreises, die von der Arbeitsgruppe freiwillige Leistungen 2021 ausführlich diskutiert wurde. Die Übersicht über die im Finanzplanungszeitraum gültigen Kreditermächtigungen aus den Vorjahren und deren Inanspruchnahmen ist ab dem Haushalt 2025 neu und befindet sich direkt nach dem Berechnungsmodell (Belastung durch geplante Investitionen) auf der Seite 235. Ab Seite 236 befinden sich alle weiteren Pflichtanlagen sowie der Stellenplan (Seite 243) und die Ausgleichszahlungen an die Kreisklinik (Seite 247). Abschließend ab der Seite 255 sind die Kennzahlen der Gemeinden ergänzend zu dem Haushaltsvorbericht aufgeführt.

 

 

 

 

Zusammenfassung der Teilhaushalte der Fachausschüsse:

Ausschuss

Eckwert 2025

Haushalt 2025

KSA

13.900.000

13.026.582

JHA

19.000.000

19.102.859

SFB

22.500.000

22.997.430

LSV

19.000.000

18.652.885

ULV (ohne KAW)

11.800.000

12.802.895

Summe

86.200.000

86.582.651

 

Der Eckwert, den der Kreistag vorgegeben hatte, wurde um 382.651 € überschritten.

 

Zusammenfassung des Gesamthaushalts:

 

Übersicht

Plan 2024

Plan 2025

Abweichung

Begründung

Ergebnis-überschuss

-4.497.939

-1.762.389

- 2.735.550

 

Finanzierung (Kostenstelle 020)

91.168.957

88.345.040

- 2.823.917

Kreisumlagenerhöhung um 0,4 %-Punkte

 

Investitionen:

 

Ausschuss

2024

2024

2025

2025

Investitionen

geschätzte Haushaltsreste 2023

Investitionen

geschätzte Haushaltsreste 2024

KSA

1.613.111

315.058

3.373.023

301.912

JHA

52.519

30.206

5.000

36.409

SFB

1.116.181

1.896.686

314.144

1.190.719

SFB (Schulen)

1.163.675

-504.468

893.920

932.762

LSV

5.925.413

2.986.733

2.989.325

6.322.421

ULV

6.060.352

2.386.826

2.967.500

2.455.869

Abfallwirtschaft (KAW)

274.800

782.535

281.000

1.010.325

Allg. Finanzwirtschaft

-1.650.000

0

-1.650.000

0

Summe

14.556.051

7.893.576

9.173.912

12.250.417

 

Die Nettosumme der geplanten Investitionen liegt um 5.382.139 € (ohne Haushaltsreste) unter dem Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Haushaltsreste 2023 und der prognostizierten Haushaltsreste 2024 liegt das Investitionsvolumen 2025 um 1.025.298 € unter dem Vorjahr.

 

 

 

Bewertung aus der Sicht des Finanzmanagements:

 

Der Haushalt des Landkreises weist derzeit einen Ergebnisüberschuss in Höhe von 1,76 Mio. € aus. Dies liegt um 2,7 Mio. € unter dem geplanten Ergebnis des Vorjahres. Das Ziel des Kreistages dauerhaft jährlich einen Ergebnisüberschuss von 7 Mio. € zu erzielen, wird damit in der Planung 2025 weit verfehlt. Ebenso wird die Mindest-Empfehlung der Finanzmanagerin von 10 Mio. € deutlich nicht erreicht. Dies wird auch in den Finanzplanungsjahren nicht möglich sein, im Gegenteil: bis 2028 ist das Ergebnis mit einer schwarzen Null ausgewiesen, weil die Ergebnisse in die Defizitausgleiche der Kreisklinik zurückgestellt werden.

 

Entwicklung des Schuldenstandes:

 

Geplante Kreditaufnahmen in der Finanzplanung:

2025: 21,5 Mio. €       2026: 37,4 Mio. €       2027: 37,6 Mio.€        2028: 37,5 Mio. €

 

Die Finanzplanungsperspektive zeigt, dass im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 das vom Kreistag selbst avisierte Ziel eines dauerhaften Ergebnisüberschusses von 7 Mio. € in allen Jahren nicht erreicht wird. Die Ergebnisüberschüsse in 2026 bis 2028, welche nur mit einer weiteren Kreisumlagenerhöhung von 1,15 % Punkte (von 49,9 % auf 51,05 %) zu erreichen sind, werden für die Rückstellungen der Defizitausgleiche für die Kreisklinik benötigt. Die Entwicklung der Umlagekraft ist ebenso wenig bekannt wie die künftigen Herausforderungen im Bezirkshaushalt, die über die Kreisumlage zu finanzieren sind. Umlagekraftschwankungen bergen ein erhebliches finanzielles Risiko. Der Landkreis ist stark auf die Finanzierung über die Kreisumlage als einer der bedeutendsten Einnahmeposten angewiesen.

 

Der Haushalt 2025 gefährdet die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts nicht. Dennoch ist diese für alle Jahre als ungünstig zu bewerten, wie das folgende Diagramm zeigt.

 

 

Vor diesem Hintergrund blickt die Finanzmanagerin besorgt in die Zukunft. Die stetig steigenden Aufwendungen in nahezu allen Teilbudgets sowie der weitere Anstieg der freiwilligen Leistungen geben Anlass zur Sorge, denn dieses Wachstum verkraftete der Kreishaushalt bisher ausschließlich wegen der jährlichen Umlagekraftsteigerung. Aufgrund der Ukrainekrise, der Flüchtlingsströme, des Kriegsgeschehens im Nahen Osten und der damit verbundenen unsicheren wirtschaftlichen Lage mit der Gefahr eines weiteren Wirtschaftsabschwungs sind zukünftige Umlagekraftsteigerungen fraglich. Ein „weiter so“ im Konsum gefährdet die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts in künftigen Jahren und kann deshalb von der Finanzmanagerin nicht empfohlen werden.

 

Investitionen sind weiterhin positiv zu beurteilen und in einem wachsenden Landkreis von enormer Bedeutung. Investitionen, die in 20 Jahren getilgt werden, sind generationengerecht, weil die zugrundeliegenden Werte eine weit höhere Lebensdauer aufweisen. Ein Abweichen der Tilgungsdauer bei den beiden Schulneubauten ist hinnehmbar, solange die Tilgungsdauer kürzer als die Abschreibungsdauer ist.

 

Trotz der eingetrübten Entwicklung ist der Landkreis für die Zukunft gut gerüstet, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Haushaltsbewirtschaftung angemessen begegnen zu können. Dies liegt im Wesentlichen an folgenden Faktoren:

 

-      Die Doppik spielt ihre Stärken aus – Bilanzpolitik ermöglicht strategisches Handeln (Rückstellungen für Defizitausgleiche in der Zukunft)

-      Anwendung der Zinssicherungsinstrumente (Finanzleitlinie des Kreistags)

-      Aktive Steuerung des Haushalts durch die Politik im Rahmen des Eckwerteverfahrens

-      Transparenz über die möglichen Steuerungsmaßnahmen innerhalb der Fachausschüsse

-      Hohe Transparenz über die freiwilligen Aufgaben im Kreishaushalt, die auch 2024 wieder als Anlage im Haushaltsplan aufgenommen werden.

 

 

Kreisumlage:

Die Kreisumlage stellt sich für die einzelnen Gemeinden auf der Basis von 49,9 Punkten wie folgt dar:

 

 

Alle weiteren Details können direkt dem Haushalt 2025 entnommen werden, der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beiliegt. Der Stellenplan ist ebenfalls Teil des Haushalts und wird mit diesem beschlossen. Die Haushaltssatzung befindet sich in Anlage 2 sowie auch direkt im Haushalt. Anlage 3 ist der Haushalt des Sondervermögens Kreisklinik, der mit dem Kreishaushalt zu beschließen ist. Auf Anregung im Kreis- und Strategieausschuss vom 03.12.2018 ist in Anlage 4 ein Überblick über die Entwicklung der Warnkriterien aus der Finanzleitlinie für den Landkreis und den „Konzern Landkreis Ebersberg“ enthalten. Diese Tabelle wird auch in den Halbjahresberichten zur Finanzleitlinie dargestellt.

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird auf 49,9 Punkte festgesetzt.

 

2.    Die Haushaltssatzung 2025

a)     mit dem doppischen Haushaltsplan des Landkreises Ebersberg einschließlich Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2028 und

 

b)     mit dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“

 

werden in der Fassung des Protokolls des Kreistages beschlossen.

 

3.    Die im Wirtschaftsplan Teil 1 der Kreisklinik dargestellten Investitionskredite und Betriebsmittelkredite, die in den Jahren 2025-2028 an die Kreisklinik ausgereicht werden, werden mit einem Zinssatz von 2% berechnet.

 

4.    Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

 

5.    Für den Rest der laufenden Wahlperiode werden grundsätzlich keine neuen

freiwilligen Leistungen mehr beschlossen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Der Haushaltsentwurf ist auf der Basis von 49,9 Kreisumlagepunkten aufgestellt und weist einen Ergebnisüberschuss in Höhe von 1.762.389 € aus.

 

Die Finanzierung der Investitionen in Höhe von netto 21.424.329 € (Investitionen 2025: 9.173.912 €, geschätzte Reste aus 2024: 12.250.417) erfolgt im Jahr 2025 ausschließlich durch Kredite. Aufgrund einer Gesetzesänderung stehen die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen aus den Jahren 2022 bis 2024 für das Jahr 2025 zur Verfügung. Demnach werden voraussichtlich noch 18,1 Mio. € aus den Vorjahren für den Großteil des gesamten Investitionsvolumens von aufgerundet 21,5 Mio. € verwendet. Für die Landkreisinvestitionen beträgt die Kreditermächtigung in 2025 den Restbetrag von 3,4 Mio. €, welche mit der Satzung zu genehmigen ist.