Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 8ö
SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 14ö
SFB-Ausschuss am 07.12.2022, TOP 11n
Die CSU-FDP-Kreistagsfraktion bat mit dem als Anlage beigefügten Antrag die Verwaltung um Überprüfung,
1. ob die Etablierung einer
Pflegehelferausbildung (eines Kurses) am BBW St. Zeno möglich ist? Sofern ja,
sollte dies umgehend gefördert/umgesetzt werden.
2. ob bei bereits bestehendem BOK die Aufnahme
des Pflegepraktikums, für Schüler aus den Mittelschulen im LK Ebersberg als
festes Leistungsspektrum des BOK möglich ist.
Zu Ziffer 1.
Nachdem die Antragstellerin, Frau Kreisrätin Marina Matjanovski, dieses
Anliegen bereits im Rahmen des „Runden Tisches Pflege“ am 08.11.2023 vorbrachte
und ihr Vorschlag dort von den Expertinnen und Experten einhellig begrüßt
wurde, griff die Verwaltung den Antrag umgehend auf und prüfte mögliche
Optionen, wie eine Krankenpflegehelferschule
im Landkreis Ebersberg etabliert werden könnte.
Hierzu tauschte sich die Verwaltung mit der Kreisklinik Ebersberg als
Träger der bestehenden Krankenpflegeschule
aus, um mögliche Umsetzungsoptionen auszuloten. Neben fehlenden Räumlichkeiten
und fehlenden personellen Ressourcen steht die Kreisklinik Ebersberg der
Schaffung einer Krankenpflegehelferschule
in eigener Trägerschaft, insbesondere im Hinblick auf ihre derzeit angespannte
wirtschaftliche Lage, abschlägig gegenüber.
Bei der bestehenden Krankenpflegeschule
der Kreisklinik Ebersberg handelt es sich um eine Privatschule. Gleiches würde
für die Gründung einer neuen Krankenpflegehelferschule
gelten mit der Folge, dass die Kreisklinik Ebersberg als Schulträger bis zur
Anerkennung keinen staatlichen Betriebszuschuss gemäß Art. 41 Abs. 1 Satz 1
i.V.m. Satz 3 Ziffer 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in
Anspruch nehmen kann. Die Kosten für den notwendigen Personal- und Schulaufwand
müssten daher bis zur staatlichen Anerkennung von der Kreisklinik Ebersberg selbst
getragen werden und würden ein zusätzliches Defizit verursachen, welches die Kreisklinik
in der gegenwärtigen finanziellen Lage nicht zu übernehmen bereit ist. Der
Landkreis Ebersberg wiederum müsste dieses zusätzliche Defizit im Rahmen des
bestehenden Ausgleichsverfahrens übernehmen, was angesichts der
wirtschaftlichen Gesamtlage des Landkreises Ebersberg und nach Rücksprache mit
dem Finanzmanagement nicht zu empfehlen ist und überdies eine neue freiwillige
Leistung verursachen würde.
Dessen ungeachtet bleibt festzuhalten, dass der SFB-Ausschuss keinen
Beschluss fassen kann, der die Kreisklinik Ebersberg zum Aufbau einer Krankenpflegehelferschule verpflichtet. Einen
derartigen Beschluss kann nur der Aufsichtsrat der Kreisklinik fassen, wozu der
SFB-Ausschuss allerdings einen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag richten
müsste, der als Gesellschafter der Kreisklinik den Aufsichtsrat beauftragen
könnte, sich mit dem Aufbau einer Krankenpflegehelferschule
zu befassen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Haushaltslage sowohl
bei der Kreisklinik Ebersberg als auch beim Landkreis Ebersberg rät die
Verwaltung von einem derartigen Vorhaben ab.
Somit bliebe zur Umsetzung einer Krankenpflegehelferschule im Landkreis Ebersberg lediglich die Option,
einen privaten Träger von der Einrichtung einer Krankenpflegehelferschule zu den eingangs beschriebenen Rahmenbedingungen
zu überzeugen. In Analogie zur ehemals geplanten Fachakademie für
Sozialpädagogik in Trägerschaft der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (vgl.
Sitzungsvorlage 2022/0778/1) bliebe aber auch hier zu beachten, dass dieser
private Träger den anfallenden Personal- und Sachaufwand für den Betrieb der
Schule bis zur staatlichen Anerkennung vorfinanzieren müsste und der Landkreis
Ebersberg dieses Defizit auch nicht ausgleichen dürfte. Im damaligen Fall der
geplanten Fachakademie für Sozialpädagogik waren dies allein für den Umbau bis
zu 1,8 Mio Euro. Der Verwaltung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine
belastbaren Zahlen vor, wie hoch der Gesamtaufwand für einen privaten
Schulträger wäre, die genannte Größe dient daher nur als Anhaltspunkt. Der
SFB-Ausschuss könnte somit ein derartiges Vorhaben nur ideell unterstützen.
Zu Ziffer 2.
Der Landkreis Ebersberg finanziert das Projekt „Berufsorientierung Kirchseeon“ (BOK) gemeinsam mit seinen
Gemeinden, nimmt aber auf die inhaltliche Ausgestaltung keinen Einfluss. Auf
Anfrage der Verwaltung erklärten sowohl die Kreisklinik Ebersberg als auch das
BBW Kirchseeon ihre Bereitschaft, entsprechende Praktika bei Bedarf anzubieten.
Die Verwaltung begrüßt dieses Vorhaben, da die Praktika den
Mittelschulabsolventen einen guten Einblick in die Anforderungen des Pflegeberufes
vermitteln und gleichzeitig die Attraktivität dieses Berufsfeldes herausstellen
könnten.
Herr Salberg und Herr Specht werden den Antrag überdies zum Anlass nehmen, um den Ausschussmitgliedern die jüngsten Ergebnisse der bayerischen Pflegepersonalbedarfsprognose und die daraus resultierenden Ableitungen für den Landkreis Ebersberg vorzustellen. Die von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) beauftragte Studie finden Sie unter dem folgendem Link: Monitoring Pflegepersonalbedarf Bayern 2023 (vdpb-bayern.de)
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Die Verwaltung versucht weiter, einen
privaten Träger für die Errichtung einer Krankenpflegehelferschule zu finden.
2. Der Prüfantrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 16.10.2023 ist vollständig abgearbeitet.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine