Betreff
Krankenpflegehelferausbildung im Landkreis Ebersberg, Aufnahme des Pflegepraktikums in BOK; Prüfantrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 16.10.2023
Vorlage
2024/1191
Aktenzeichen
6/62
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 8ö

SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 14ö

SFB-Ausschuss am 07.12.2022, TOP 11n

 

Die CSU-FDP-Kreistagsfraktion bat mit dem als Anlage beigefügten Antrag die Verwaltung um Überprüfung,

 

1. ob die Etablierung einer Pflegehelferausbildung (eines Kurses) am BBW St. Zeno möglich ist? Sofern ja, sollte dies umgehend gefördert/umgesetzt werden.

 

2. ob bei bereits bestehendem BOK die Aufnahme des Pflegepraktikums, für Schüler aus den Mittelschulen im LK Ebersberg als festes Leistungsspektrum des BOK möglich ist.

 

Zu Ziffer 1.

 

Nachdem die Antragstellerin, Frau Kreisrätin Marina Matjanovski, dieses Anliegen bereits im Rahmen des „Runden Tisches Pflege“ am 08.11.2023 vorbrachte und ihr Vorschlag dort von den Expertinnen und Experten einhellig begrüßt wurde, griff die Verwaltung den Antrag umgehend auf und prüfte mögliche Optionen, wie eine Krankenpflegehelferschule im Landkreis Ebersberg etabliert werden könnte.

 

Hierzu tauschte sich die Verwaltung mit der Kreisklinik Ebersberg als Träger der bestehenden Krankenpflegeschule aus, um mögliche Umsetzungsoptionen auszuloten. Neben fehlenden Räumlichkeiten und fehlenden personellen Ressourcen steht die Kreisklinik Ebersberg der Schaffung einer Krankenpflegehelferschule in eigener Trägerschaft, insbesondere im Hinblick auf ihre derzeit angespannte wirtschaftliche Lage, abschlägig gegenüber.

 

Bei der bestehenden Krankenpflegeschule der Kreisklinik Ebersberg handelt es sich um eine Privatschule. Gleiches würde für die Gründung einer neuen Krankenpflegehelferschule gelten mit der Folge, dass die Kreisklinik Ebersberg als Schulträger bis zur Anerkennung keinen staatlichen Betriebszuschuss gemäß Art. 41 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Ziffer 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Anspruch nehmen kann. Die Kosten für den notwendigen Personal- und Schulaufwand müssten daher bis zur staatlichen Anerkennung von der Kreisklinik Ebersberg selbst getragen werden und würden ein zusätzliches Defizit verursachen, welches die Kreisklinik in der gegenwärtigen finanziellen Lage nicht zu übernehmen bereit ist. Der Landkreis Ebersberg wiederum müsste dieses zusätzliche Defizit im Rahmen des bestehenden Ausgleichsverfahrens übernehmen, was angesichts der wirtschaftlichen Gesamtlage des Landkreises Ebersberg und nach Rücksprache mit dem Finanzmanagement nicht zu empfehlen ist und überdies eine neue freiwillige Leistung verursachen würde.

 

Dessen ungeachtet bleibt festzuhalten, dass der SFB-Ausschuss keinen Beschluss fassen kann, der die Kreisklinik Ebersberg zum Aufbau einer Krankenpflegehelferschule verpflichtet. Einen derartigen Beschluss kann nur der Aufsichtsrat der Kreisklinik fassen, wozu der SFB-Ausschuss allerdings einen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag richten müsste, der als Gesellschafter der Kreisklinik den Aufsichtsrat beauftragen könnte, sich mit dem Aufbau einer Krankenpflegehelferschule zu befassen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Haushaltslage sowohl bei der Kreisklinik Ebersberg als auch beim Landkreis Ebersberg rät die Verwaltung von einem derartigen Vorhaben ab.

 

Somit bliebe zur Umsetzung einer Krankenpflegehelferschule im Landkreis Ebersberg lediglich die Option, einen privaten Träger von der Einrichtung einer Krankenpflegehelferschule zu den eingangs beschriebenen Rahmenbedingungen zu überzeugen. In Analogie zur ehemals geplanten Fachakademie für Sozialpädagogik in Trägerschaft der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (vgl. Sitzungsvorlage 2022/0778/1) bliebe aber auch hier zu beachten, dass dieser private Träger den anfallenden Personal- und Sachaufwand für den Betrieb der Schule bis zur staatlichen Anerkennung vorfinanzieren müsste und der Landkreis Ebersberg dieses Defizit auch nicht ausgleichen dürfte. Im damaligen Fall der geplanten Fachakademie für Sozialpädagogik waren dies allein für den Umbau bis zu 1,8 Mio Euro. Der Verwaltung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbaren Zahlen vor, wie hoch der Gesamtaufwand für einen privaten Schulträger wäre, die genannte Größe dient daher nur als Anhaltspunkt. Der SFB-Ausschuss könnte somit ein derartiges Vorhaben nur ideell unterstützen.

 

Zu Ziffer 2.

 

Der Landkreis Ebersberg finanziert das Projekt „Berufsorientierung Kirchseeon“ (BOK) gemeinsam mit seinen Gemeinden, nimmt aber auf die inhaltliche Ausgestaltung keinen Einfluss. Auf Anfrage der Verwaltung erklärten sowohl die Kreisklinik Ebersberg als auch das BBW Kirchseeon ihre Bereitschaft, entsprechende Praktika bei Bedarf anzubieten. Die Verwaltung begrüßt dieses Vorhaben, da die Praktika den Mittelschulabsolventen einen guten Einblick in die Anforderungen des Pflegeberufes vermitteln und gleichzeitig die Attraktivität dieses Berufsfeldes herausstellen könnten.

 

Herr Salberg und Herr Specht werden den Antrag überdies zum Anlass nehmen, um den Ausschussmitgliedern die jüngsten Ergebnisse der bayerischen Pflegepersonalbedarfsprognose und die daraus resultierenden Ableitungen für den Landkreis Ebersberg vorzustellen. Die von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) beauftragte Studie finden Sie unter dem folgendem Link: Monitoring Pflegepersonalbedarf Bayern 2023 (vdpb-bayern.de)

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.   Die Verwaltung versucht weiter, einen privaten Träger für die Errichtung einer Krankenpflegehelferschule zu finden.

2.   Der Prüfantrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 16.10.2023 ist vollständig abgearbeitet.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine