Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Kreis- und Strategieausschuss am
03.12.2018, TOP 7ö
Kreis- und Strategieausschuss am
15.07.2019, TOP 15ö
SFB-Ausschuss am 11.03.2020, TOP
4ö
SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP
3ö
SFB-Ausschuss am 12.10.2022,
TOP 16ö
SFB-Ausschuss am 14.02.2023,
TOP 4ö
Durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ werden in ganz
Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, im Rahmen von
lokalen Partnerschaften für Demokratie (PfD) Handlungskonzepte zur Förderung
von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen.
In diesen Partnerschaften für Demokratie kommen
Verantwortliche aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der
Zivilgesellschaft, aus Vereinen und Verbänden und Kirchen bis hin zu
bürgerschaftlich Engagierten zusammen, um anhand der lokalen Gegebenheiten und
Problemlagen eine vor Ort abgestimmte Strategie zur Sicherung, Stärkung und
Gestaltung der Demokratie zu entwickeln.
Nähere Informationen zur Förderung können dem folgendem Link entnommen
werden:
Partnerschaft für Demokratie -
Kreisjugendring Ebersberg (kjr-ebe.de)
Seit 01.01.2019 beteiligt sich auch der Landkreis Ebersberg an dem
Bundesprogramm „Demokratie Leben!“. Die aktuelle Förderzusage läuft bis Ende
des Jahres 2024.
Mittlerweile liegen erste Informationen
hinsichtlich der Fortführung des Bundesprogrammes „Demokratie Leben!“ ab dem
Jahr 2025 vor. Der Eigenanteil der Kommune soll sich nach wie vor aus einer
finanziellen Beteiligung i.H.v. 10 v.H. der Fördersumme und Personalkosten für
das Federführende Amt im Umfang von mindestens 0,5 VZÄ zusammensetzen. Die
maximale Förderdauer soll auf acht Jahre angehoben werden. Im zweiten Quartal 2024
müssen Interessensbekundungen der Kommunen eingereicht werden.
Nähere Informationen zur Förderung ab dem
Jahr 2025 können dem folgenden Link entnommen werden:
Bundesprogramm "Demokratie
leben!" ab 2025: Bundesprogramm "Demokratie leben!"
(demokratie-leben.de)
Für die rechtmäßige Abwicklung der Bundesförderung ist das sogenannte Federführende Amt im Sachgebiet
Sozialplanung & Demografie zuständig und mit mindestens 0,5 VZÄ zu
besetzen. Die inhaltliche und fachliche Ausgestaltung der Förderung obliegt dem
Kreisjugendring Ebersberg als zuständigem Träger für die Fach- und Koordinierungsstelle. Die Genehmigung einzelner Projekte
erfolgt durch den Begleitausschuss,
der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und deren
Organisationen zusammensetzt.
Mit Beschluss des Kreis- und Strategieausschusses vom
03.12.2018, TOP 7ö baten die Ausschussmitglieder in Form eines turnusmäßigen
Jahresberichts über die Fortentwicklung der Partnerschaft für Demokratie im
Landkreis Ebersberg auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Der Kreisjugendring Ebersberg wird den Ausschussmitgliedern im Rahmen der
Sitzung über ihre Arbeit berichten.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Jahresbericht der Partnerschaft
für Demokratie (PfD) im Landkreis Ebersberg wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Interessensbekundung zur Fortführung Partnerschaft für Demokratie im Landkreis
Ebersberg beim zuständigen Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und
Jugend einzureichen.
3.
Sofern die Interessensbekundung erfolgreich ist, wird
die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Kreisjugendring Ebersberg, einen
Folgeantrag beim zuständigen Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen
und Jugend einzureichen.
4.
Der nächste Jahresbericht erfolgt turnusmäßig im ersten Halbjahr 2025.
Auswirkung auf den Haushalt:
Für die Partnerschaft für Demokratie (PfD) sind im
Haushalt 2024 60.620 Euro veranschlagt. Diese setzen sich aus den Personal- und
Sachkosten des Federführenden Amtes (0,5 VZÄ) und dem vorgeschriebenen
zehnprozentigen Eigenanteil des Landkreises an den Projektkosten zusammen.