Betreff
Klimafolgenanpassung; Vorstellung des Klimafolgenanpassungskonzepts des Landkreises und der 10 Sprintermaßnahmen
Vorlage
2024/1202
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV 16.06.21 TOP Ö 4 (Beschluss zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts),
ULV 18.05.22 TOP Ö 12 (Einstellung Klimaanpassungsmanager)

Der ULV-Ausschuss hat am 16.06.2021 beschlossen, im Rahmen des European Energy Awards ein Klimafolgenanpassungskonzept („KLAK“) erstellen zu lassen. Das Konzept wurde im Frühjahr 2023 fertiggestellt und am 13.06.23 in einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Die Einstellung eines Klimafolgenanpassungsmanagers wurde am 18.05.2022 beschlossen.

Bei der Klimafolgenanpassung geht es darum, sich an die bereits eingetretenen Folgen der Erderwärmung anzupassen und sich auf die erwarteten weiteren Veränderungen so einzustellen, dass Schäden minimiert werden. Im Gegensatz zum Klimaschutz geht es hier nicht in erster Linie um die Vermeidung von Emissionen, sondern um den Schutz der menschlichen Gesundheit, der Infrastruktur und des Trinkwassers- und Ernährungssicherheit vor immer stärker werdenden Hitzewellen, Dürreperioden, Überflutungen und Stürmen. Der Klimafolgenanpassungsmanager gibt in der Sitzung einen Überblick über den Aufbau und die Maßnahmen aus dem Klimafolgenanpassungskonzept (Ausführliche Version: klak-lk-ebersberg_langfassung.pdf (lra-ebe.de); Kurzfassung: https://www.lra-ebe.de/media/7666/klak-lk-ebersberg_kurzfassung.pdf). Das KLAK sieht vor, dass im ersten Jahr zehn Sprintermaßnahmen definiert und umgesetzt werden sollen. Der Klimafolgenanpassungsmanager stellt die zehn Maßnahmen vor, die er in seinem ersten Jahr anstoßen will und wie die Priorisierung erfolgt ist.

Das Klimafolgenanpassungskonzept wurde in den Jahren 2021 bis 2023 unter Beteiligung einer Vielzahl von betroffenen Akteuren erarbeitet. Beteiligt waren u.a. alle relevanten Fachstellen im Landratsamt, Kreistagsmitglieder, Gemeinden, externe Fachbehörden, Vertreter der Landwirtschaft, Staatsforsten und Waldbesitzer, Energieversorgungsunter-nehmen und viele weitere. Das KLAK beinhaltet nach einem allgemeinen Einstieg in die beobachteten und erwarteten Klimaveränderungen im Landkreis Ebersberg jeweils eine Betroffenheitsanalyse für die Bereiche Gesundheit, Raumentwicklung und Planung, Stadtgrün, Gebäude, Tourismus, Oberflächengewässer, Landwirtschaft und Boden, Moore, Biodiversität, Forstwirtschaft, Verkehr und Mobilität, Wasserver- und Entsorgung, Energieversorgung sowie Industrie und Gewerbe für die Gegebenheiten im Landkreis. Auf dieser Grundlage werden für die genannten Bereiche insgesamt 44 Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, die zum Ziel haben, die Schäden, die durch den Klimawandel entstehen und nicht mehr zu vermeiden sind, auf das Geringstmögliche zu beschränken. Auch bestehende Strukturen sind bereits aufgelistet.

Die erste Maßnahme, die Verstetigung, wurde durch das Einstellen des Klimafolgenanpassungsmanagers Benedikt Hehn bereits umgesetzt. Die Stelle ist auf drei Jahre befristet, in denen möglichst viele der 43 übrigen Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Zur Herangehensweise an die Priorisierung der Maßnahmen wurden die Gegebenheiten und Verwundbarkeiten des Landkreises betrachtet und eine vorläufige fachliche Gewichtung erstellt. Hier stellten sich vor allem die Belastung durch Hitze und eine verminderte Wasserverfügbarkeit als Querschnittsthemen dar. In die weitere Priorisierung flossen Gedanken zur strategischen Planung und zu Synergieeffekten ein – welche Maßnahmen schaffen Anknüpfungspunkte für andere oder lassen sich gleichzeitig bearbeiten? Währenddessen wurde der Kontakt mit den verschiedenen Akteuren hergestellt und nach Anknüpfungspunkten und Feedback zur Umsetzbarkeit gesucht, um möglichst effizient zu arbeiten und Doppelstrukturen von Beginn an zu vermeiden. Einige Maßnahmen wurden von anderer Seite her bereits angestoßen, was auf das Problembewusstsein und die Handlungsbereitschaft der Akteure schließen lässt.

Als Sprintermaßnahmen wurden priorisiert (die angegebenen Kosten sind Schätzungen):

G 01 – Erstellung eines Hitzeaktionsplans: Zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber der verwundbarsten Bevölkerungsgruppen wie Seniorinnen und Senioren und Kindern, wurde bereits ein Hitzeaktionsbündnis ins Leben gerufen. Dabei sind vor allem die Kreisklinik, Ärztinnen und Ärzte des Landkreises sowie das Sachgebiet Sozialplanung und Demografie mit der Gesundheitsregionplus beteiligt. Ziel des Bündnisses ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch Schulungen, Sensibilisierung und öffentlichkeitswirksame Kommunikation.

è Werbematerial & Arbeitskreis, Kosten ca. 3.000 €

M 01 – Renaturierung von Moorflächen und moorverträgliche Bewirtschaftungsmaßnahmen: Zum Zweck der Förderung der Biodiversität, des Landschaftswasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung sollen Moorflächen im Landkreis wiedervernässt werden. Die Federführung dieser Maßnahme liegt bei der unteren Naturschutzbehörde, in enger Zusammenarbeit unterstützt durch das Klimaanpassungsmanagement. Die Maßnahme beinhaltet auch die Maßnahme M 02 – Vernetzung von Praxisakteuren.

è Unterstützung der Akteure

P 01 – Erstellung und Kommunikation einer Handlungsempfehlung zur klimasensiblen Siedlungsentwicklung: Die Gemeinden werden über Möglichkeiten der frühzeitigen Berücksichtigung von Klimaanpassung in der Bauleitplanung beraten.

Sg 01 – Anstoß und Begleitung Stadtgrün-verbindender Maßnahmen: Es wird zu städtischen Begrünungsmöglichkeiten beraten. Diese erfüllen verschiedene Funktionen:  Verschattete soziale Begegnungsstätten durch Schutz von Altbäumen, passive Gebäudekühlung (bei Dach- und Fassadenbegrünung) durch Verdunstungskühle, positiver Effekt für den Artenschutz. Gemeinsame Bearbeitung mit P 01 möglich.

è Veranstaltung(en) & Workshops (Externe Referenten), Kosten ca. 6.000 €

P 03 – Erstellung einer Best-Practice-Liste klimaangepasste Bauleitplanung: Es werden gute Beispiele klimaangepasster Bauleitplanung gesammelt als Hilfe für die kommunalen Planungen im Alltag. Ein Wettbewerb wird angeboten, in dem Städte und Gemeinden, aber auch Architekturbüros eigene Vorschläge einreichen können, die dann mit Blick auf Klimaanpassung, -schutz und Nachhaltigkeit bewertet werden und in die Handlungsempfehlung mitaufgenommen werden.

è Wettbewerb, ggf. mit Preis, Kosten ca. 2.500 €

WVE 02 – Sensibilisierungskampagne „Wasser“: Es wird über die Verringerung des Wasserdargebots im Landkreis informiert und Handlungsmöglichkeiten für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und das Gewerbe aufgezeigt, wie der Wasserverbrauch verringert werden kann. Die Kampagne soll ein Verständnis für den Wasserhaushalt vermitteln und die Bereitschaft fördern, an Maßnahmen zum Wasserschutz mitzuwirken.

 Sg 04 – Handlungsempfehlung für Privatgartenbesitzer: Es wird ein Themenheft erarbeitet und in Print und online veröffentlicht, in dem Informationen für Privatgartenbesitzer zusammengetragen werden. Themenschwerpunkte sind Möglichkeiten zur Wassereinsparung, Gestaltungsmöglichkeiten für mehr Artenvielfalt sowie Artenlisten, die an veränderte Klimabedingungen angepasst sind.

Gb 03 – Handlungsempfehlungen für Privatbesitzer: Wie die vorherige Maßnahme, aber mit Themenschwerpunkt Privatgebäude: Verwundbarkeiten und Anpassungsmöglichkeiten von Gebäuden wie beispielsweise Hagelschutz, Nutzung von Regenwasser, Rückstauklappen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Abwägung von Schadensrisiko vs. Investitionskosten.

WVE 03 – Förderung der Regenwassernutzung: Es wird über die Möglichkeiten der Regenwassernutzung für Verbraucher mit Blick auf Verringerung der Verbräuche in Trockenphasen, Stärkung des Wasserrückhalts und Entlastung der Siedlungsentwässerung informiert. Außerdem werden Fördermöglichkeiten aufgezeigt und Möglichkeiten der Verankerung in Bauleitplänen dargestellt.

è Kampagne, Flyer & Broschüren Kosten für die vier Maßnahmen gesamt ca. 14.500 €

 

Die aufgezeigten Maßnahmen bieten starke Hebel und Anknüpfungspunkte für weitere Maßnahmen, die – bei entsprechender Umsetzungsgeschwindigkeit und Eignung – im ersten Jahr mitangestoßen werden können. Dazu gehören die Maßnahmen:

W 01 – Integriertes Wassermanagement fördern: Es werden Daten zum Wasserverbrauch und zur Grundwasserneubildung durch relevante Akteure erhoben, um eine detaillierte Wasserbilanz für den Landkreis zu erstellen. Auf dieser Grundlage wird ein Runder Tisch Wasser ins Leben gerufen, um einen Notfallplan für Phasen mit vermindertem Wasserdargebot zu erarbeiten.

è Arbeitskreis, Kosten ca. 2.000 €

E 02 – „Kühle Orte“ in öffentlichen Gebäuden und gesundheitlichen Einrichtungen: Öffentliche Gebäude wie Schulen, Bibliotheken und gesundheitliche Einrichtungen werden dazu beraten erträgliche klimatische Bedingungen in Innenräumen herzustellen oder zu erhalten, um den Schutz hitzevulnerabler Personengruppen und der sie versorgenden Personen zu gewährleisten. Erste Wahl sind passive Kühlungen wie Verschattungen und Begrünungen; aktive Kühlung aus Strom oder Geothermie sollen maximal klimaneutral sein. Öffentlich zugängliche Räume wie Foyers sollen als „Kühle Räume“ zum Schutz der Bevölkerung in Hitzewellen kommuniziert werden.

è Arbeitskreis mit Betreibern öffentlicher Gebäude, Kosten ca. 2.000 €

Sg 03 – Kampagne Klimaresiliente Arten: Es wird eine Plattform zum Wissens- und Erfahrungsaustausch zu klimaangepasster städtischer Bepflanzung ins Leben gerufen und ein Austausch zu relevanten Kategorien (Verfügbarkeit in Baumschulen, Pflegeaufwand, Standorteignung, Pollenwirkungen, …) ermöglicht. Das dabei gewonnene Wissen kann dann von den Gemeinden in der Bauleitplanung verwendet werden. Die Ergebnisse können auch über die Website im Rahmen von Sg 04 (s. o.) an die Öffentlichkeit kommuniziert werden.

è Arbeitskreis, Kosten ca. 500 €

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Kenntnisnahme

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Vom Klimaschutzmanagement wurde in der Budgetplanung für das Klimaanpassungsmanagement für 2024 ein Ansatz in Höhe von 40.000 € gebildet, damit dem erst noch einzustellenden Klimaanpassungsmanager Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem KLAK zur Verfügung stehen.

Die geschätzten Kosten für die 10 Sprintermaßnahmen und die o.g. damit zusammenhängenden Folgemaßnahmen belaufen sich für 2024 insgesamt auf 30.500 €.