Diese
Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV 16.06.21 TOP Ö 4 (Beschluss
zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts),
ULV 18.05.22 TOP Ö 12 (Einstellung Klimaanpassungsmanager)
Der ULV-Ausschuss hat am 16.06.2021 beschlossen,
im Rahmen des European Energy Awards ein Klimafolgenanpassungskonzept („KLAK“) erstellen
zu lassen. Das Konzept wurde im Frühjahr 2023 fertiggestellt und am 13.06.23 in
einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Die Einstellung eines
Klimafolgenanpassungsmanagers wurde am 18.05.2022 beschlossen.
Bei der Klimafolgenanpassung geht es
darum, sich an die bereits eingetretenen Folgen der Erderwärmung anzupassen und
sich auf die erwarteten weiteren Veränderungen so einzustellen, dass Schäden
minimiert werden. Im Gegensatz zum Klimaschutz geht es hier nicht in erster
Linie um die Vermeidung von Emissionen, sondern um den Schutz der menschlichen
Gesundheit, der Infrastruktur und des Trinkwassers- und Ernährungssicherheit
vor immer stärker werdenden Hitzewellen, Dürreperioden, Überflutungen und
Stürmen. Der Klimafolgenanpassungsmanager gibt in der Sitzung einen Überblick
über den Aufbau und die Maßnahmen aus dem Klimafolgenanpassungskonzept
(Ausführliche Version: klak-lk-ebersberg_langfassung.pdf
(lra-ebe.de); Kurzfassung: https://www.lra-ebe.de/media/7666/klak-lk-ebersberg_kurzfassung.pdf). Das KLAK sieht vor, dass im ersten Jahr zehn
Sprintermaßnahmen definiert und umgesetzt werden sollen. Der
Klimafolgenanpassungsmanager stellt die zehn Maßnahmen vor, die er in seinem
ersten Jahr anstoßen will und wie die Priorisierung erfolgt ist.
Das Klimafolgenanpassungskonzept
wurde in den Jahren 2021 bis 2023 unter Beteiligung einer Vielzahl von
betroffenen Akteuren erarbeitet. Beteiligt waren u.a. alle relevanten
Fachstellen im Landratsamt, Kreistagsmitglieder, Gemeinden, externe
Fachbehörden, Vertreter der Landwirtschaft, Staatsforsten und Waldbesitzer,
Energieversorgungsunter-nehmen und viele weitere. Das KLAK beinhaltet nach
einem allgemeinen Einstieg in die beobachteten und erwarteten
Klimaveränderungen im Landkreis Ebersberg jeweils eine Betroffenheitsanalyse
für die Bereiche Gesundheit, Raumentwicklung und Planung, Stadtgrün, Gebäude,
Tourismus, Oberflächengewässer, Landwirtschaft und Boden, Moore, Biodiversität,
Forstwirtschaft, Verkehr und Mobilität, Wasserver- und Entsorgung, Energieversorgung
sowie Industrie und Gewerbe für die Gegebenheiten im Landkreis. Auf dieser
Grundlage werden für die genannten Bereiche insgesamt 44 Einzelmaßnahmen
vorgeschlagen, die zum Ziel haben, die Schäden, die durch den Klimawandel
entstehen und nicht mehr zu vermeiden sind, auf das Geringstmögliche zu
beschränken. Auch bestehende Strukturen sind bereits aufgelistet.
Die erste Maßnahme, die Verstetigung,
wurde durch das Einstellen des Klimafolgenanpassungsmanagers Benedikt Hehn bereits
umgesetzt. Die Stelle ist auf drei Jahre befristet, in denen möglichst viele
der 43 übrigen Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Zur Herangehensweise an die
Priorisierung der Maßnahmen wurden die Gegebenheiten und Verwundbarkeiten des
Landkreises betrachtet und eine vorläufige fachliche Gewichtung erstellt. Hier
stellten sich vor allem die Belastung durch Hitze und eine verminderte
Wasserverfügbarkeit als Querschnittsthemen dar. In die weitere Priorisierung
flossen Gedanken zur strategischen Planung und zu Synergieeffekten ein – welche
Maßnahmen schaffen Anknüpfungspunkte für andere oder lassen sich gleichzeitig
bearbeiten? Währenddessen wurde der Kontakt mit den verschiedenen Akteuren
hergestellt und nach Anknüpfungspunkten und Feedback zur Umsetzbarkeit gesucht,
um möglichst effizient zu arbeiten und Doppelstrukturen von Beginn an zu
vermeiden. Einige Maßnahmen wurden von anderer Seite her bereits angestoßen,
was auf das Problembewusstsein und die Handlungsbereitschaft der Akteure
schließen lässt.
Als Sprintermaßnahmen wurden
priorisiert (die angegebenen Kosten sind Schätzungen):
G 01 – Erstellung eines Hitzeaktionsplans: Zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, vor
allem aber der verwundbarsten Bevölkerungsgruppen wie Seniorinnen und Senioren
und Kindern, wurde bereits ein Hitzeaktionsbündnis ins Leben gerufen. Dabei
sind vor allem die Kreisklinik, Ärztinnen und Ärzte des Landkreises sowie das
Sachgebiet Sozialplanung und Demografie mit der Gesundheitsregionplus
beteiligt. Ziel des Bündnisses ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch Schulungen,
Sensibilisierung und öffentlichkeitswirksame Kommunikation.
è
Werbematerial &
Arbeitskreis, Kosten ca. 3.000 €
M 01 – Renaturierung von Moorflächen und moorverträgliche
Bewirtschaftungsmaßnahmen: Zum Zweck der Förderung der Biodiversität,
des Landschaftswasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung sollen
Moorflächen im Landkreis wiedervernässt werden. Die Federführung dieser
Maßnahme liegt bei der unteren Naturschutzbehörde, in enger Zusammenarbeit
unterstützt durch das Klimaanpassungsmanagement. Die Maßnahme beinhaltet auch
die Maßnahme M 02 – Vernetzung von Praxisakteuren.
è
Unterstützung der Akteure
P 01 – Erstellung und Kommunikation einer
Handlungsempfehlung zur klimasensiblen Siedlungsentwicklung: Die Gemeinden werden über Möglichkeiten der frühzeitigen Berücksichtigung
von Klimaanpassung in der Bauleitplanung beraten.
Sg 01 – Anstoß und Begleitung Stadtgrün-verbindender
Maßnahmen: Es wird zu städtischen
Begrünungsmöglichkeiten beraten. Diese erfüllen verschiedene Funktionen: Verschattete soziale Begegnungsstätten durch
Schutz von Altbäumen, passive Gebäudekühlung (bei Dach- und Fassadenbegrünung)
durch Verdunstungskühle, positiver Effekt für den Artenschutz. Gemeinsame
Bearbeitung mit P 01 möglich.
è Veranstaltung(en)
& Workshops (Externe Referenten), Kosten ca. 6.000 €
P 03 – Erstellung einer Best-Practice-Liste
klimaangepasste Bauleitplanung: Es werden
gute Beispiele klimaangepasster Bauleitplanung gesammelt als Hilfe für die kommunalen
Planungen im Alltag. Ein Wettbewerb wird angeboten, in dem Städte und
Gemeinden, aber auch Architekturbüros eigene Vorschläge einreichen können, die
dann mit Blick auf Klimaanpassung, -schutz und Nachhaltigkeit bewertet werden
und in die Handlungsempfehlung mitaufgenommen werden.
è
Wettbewerb, ggf. mit Preis,
Kosten ca. 2.500 €
WVE 02 – Sensibilisierungskampagne
„Wasser“: Es wird über die Verringerung des
Wasserdargebots im Landkreis informiert und Handlungsmöglichkeiten für
Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und das Gewerbe aufgezeigt, wie der
Wasserverbrauch verringert werden kann. Die Kampagne soll ein Verständnis für
den Wasserhaushalt vermitteln und die Bereitschaft fördern, an Maßnahmen zum
Wasserschutz mitzuwirken.
Sg 04 –
Handlungsempfehlung für Privatgartenbesitzer: Es
wird ein Themenheft erarbeitet und in Print und online veröffentlicht, in dem
Informationen für Privatgartenbesitzer zusammengetragen werden.
Themenschwerpunkte sind Möglichkeiten zur Wassereinsparung,
Gestaltungsmöglichkeiten für mehr Artenvielfalt sowie Artenlisten, die an
veränderte Klimabedingungen angepasst sind.
Gb 03 – Handlungsempfehlungen für Privatbesitzer: Wie die vorherige Maßnahme, aber mit Themenschwerpunkt
Privatgebäude: Verwundbarkeiten und Anpassungsmöglichkeiten von Gebäuden wie
beispielsweise Hagelschutz, Nutzung von Regenwasser, Rückstauklappen, Dach- und
Fassadenbegrünung sowie Abwägung von Schadensrisiko vs. Investitionskosten.
WVE 03 – Förderung der Regenwassernutzung: Es wird über die Möglichkeiten der Regenwassernutzung für
Verbraucher mit Blick auf Verringerung der Verbräuche in Trockenphasen,
Stärkung des Wasserrückhalts und Entlastung der Siedlungsentwässerung
informiert. Außerdem werden Fördermöglichkeiten aufgezeigt und Möglichkeiten
der Verankerung in Bauleitplänen dargestellt.
è
Kampagne, Flyer & Broschüren
Kosten für die vier Maßnahmen gesamt ca. 14.500 €
Die aufgezeigten Maßnahmen bieten
starke Hebel und Anknüpfungspunkte für weitere Maßnahmen, die – bei
entsprechender Umsetzungsgeschwindigkeit und Eignung – im ersten Jahr
mitangestoßen werden können. Dazu gehören die Maßnahmen:
W 01 –
Integriertes Wassermanagement fördern: Es werden Daten zum Wasserverbrauch
und zur Grundwasserneubildung durch relevante Akteure erhoben, um eine
detaillierte Wasserbilanz für den Landkreis zu erstellen. Auf dieser Grundlage
wird ein Runder Tisch Wasser ins Leben gerufen, um einen Notfallplan für Phasen
mit vermindertem Wasserdargebot zu erarbeiten.
è Arbeitskreis,
Kosten ca. 2.000 €
E 02 – „Kühle Orte“ in öffentlichen Gebäuden und gesundheitlichen
Einrichtungen: Öffentliche Gebäude wie Schulen,
Bibliotheken und gesundheitliche Einrichtungen werden dazu beraten erträgliche
klimatische Bedingungen in Innenräumen herzustellen oder zu erhalten, um den
Schutz hitzevulnerabler Personengruppen und der sie versorgenden Personen zu
gewährleisten. Erste Wahl sind passive Kühlungen wie Verschattungen und
Begrünungen; aktive Kühlung aus Strom oder Geothermie sollen maximal
klimaneutral sein. Öffentlich zugängliche Räume wie Foyers sollen als „Kühle
Räume“ zum Schutz der Bevölkerung in Hitzewellen kommuniziert werden.
è
Arbeitskreis mit Betreibern
öffentlicher Gebäude, Kosten ca. 2.000 €
Sg 03 – Kampagne Klimaresiliente Arten: Es wird eine Plattform zum Wissens- und
Erfahrungsaustausch zu klimaangepasster städtischer Bepflanzung ins Leben
gerufen und ein Austausch zu relevanten Kategorien (Verfügbarkeit in
Baumschulen, Pflegeaufwand, Standorteignung, Pollenwirkungen, …) ermöglicht. Das
dabei gewonnene Wissen kann dann von den Gemeinden in der Bauleitplanung
verwendet werden. Die Ergebnisse können auch über die Website im Rahmen von Sg
04 (s. o.) an die Öffentlichkeit kommuniziert werden.
è
Arbeitskreis, Kosten ca. 500 €
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Auswirkung auf den Haushalt:
Vom Klimaschutzmanagement wurde in der Budgetplanung für das Klimaanpassungsmanagement für 2024 ein Ansatz in Höhe von 40.000 € gebildet, damit dem erst noch einzustellenden Klimaanpassungsmanager Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem KLAK zur Verfügung stehen.
Die geschätzten Kosten für die 10 Sprintermaßnahmen und die o.g. damit zusammenhängenden Folgemaßnahmen belaufen sich für 2024 insgesamt auf 30.500 €.